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Rechtsprechung
   BFH, 11.08.1993 - X R 82/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7129
BFH, 11.08.1993 - X R 82/90 (https://dejure.org/1993,7129)
BFH, Entscheidung vom 11.08.1993 - X R 82/90 (https://dejure.org/1993,7129)
BFH, Entscheidung vom 11. August 1993 - X R 82/90 (https://dejure.org/1993,7129)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AfA bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (§ 7 EStG )

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 28.07.2021 - IX R 25/19

    Keine Verengung der Gutachtenmethodik auf Bausubstanzgutachten zum Nachweis einer …

    Rn. 18 2. Es ist Sache des Steuerpflichtigen, im Einzelfall eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer --im Rahmen der ihm obliegenden Mitwirkungspflichten (vgl. BFH-Urteil vom 11.08.1993 - X R 82/90, BFH/NV 1994, 169)-- darzulegen und gegebenenfalls --im Rahmen der ihm obliegenden Feststellungslast-- nachzuweisen.
  • BFH, 25.02.2010 - IV R 2/07

    AfA-Befugnis bei Gebäude auf fremdem Grund und Boden

    Rn. 18 aa) Die Rechtsprechung des BFH, nach welcher die Aktivierung von Aufwendungen wie Herstellungskosten für ein materielles Wirtschaftsgut einen Anspruch des Steuerpflichtigen nach § 951 i.V.m. § 812 BGB voraussetzt, weil der Steuerpflichtige die Aufwendungen sonst dem rechtlichen Eigentümer zuwendet und damit gemäß § 12 Nr. 2 EStG seine Berechtigung, die Aufwendungen abzuziehen, verliert (…z.B. BFH-Urteile vom 22. April 1998 X R 101/95, BFH/NV 1998, 1481, m.w.N.; vom 11. Juni 1997 XI R 77/96, BFHE 183, 455, BStBl II 1997, 774; vom 10. April 1997 IV R 12/96, BFHE 183, 134, BStBl II 1997, 718; vom 11. August 1993 X R 82/90, BFH/NV 1994, 169, m.w.N., und vom 11. Dezember 1987 III R 188/81, BFHE 152, 125, BStBl II 1988, 493, m.w.N.), ist durch den Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778 überholt.
  • FG Köln, 23.03.2022 - 6 K 923/20

    Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer eines zur Einkünfteerzielung …

    Rn. 18 2. Es ist Sache des Steuerpflichtigen, im Einzelfall eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer --im Rahmen der ihm obliegenden Mitwirkungspflichten (vgl. BFH-Urteil vom 11.08.1993 - X R 82/90, BFH/NV 1994, 169)-- darzulegen und gegebenenfalls --im Rahmen der ihm obliegenden Feststellungslast-- nachzuweisen.
  • FG Köln, 20.10.2022 - 6 K 1506/17

    Höhe der Abschreibung für ein vermietetes Bürogebäude mit Wohnungen, …

    Rn. 43 Es ist Sache des Steuerpflichtigen, im Einzelfall eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer - im Rahmen der ihm obliegenden Mitwirkungspflichten - darzulegen und gegebenenfalls - im Rahmen der ihm obliegenden Feststellungslast - nachzuweisen (vgl. BFH-Urteil vom 11.08.1993 X R 82/90, BFH/NV 1994, 169).
  • FG Münster, 27.04.2023 - 1 K 487/19

    Einkommensteuer - Kann ein vom Steuerpflichtigen eingeholtes Wertgutachten, in …

    Rn. 32 b) Es ist Sache des Steuerpflichtigen, im Einzelfall eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer - im Rahmen der ihm obliegenden Mitwirkungspflichten (vgl. BFH-Urteil vom 11.08.1993 - X R 82/90, BFH/NV 1994, 169) - darzulegen und gegebenenfalls - im Rahmen der ihm obliegenden Feststellungslast - nachzuweisen.
  • FG Münster, 14.02.2023 - 1 K 3840/19

    Bemessung der Absetzung für Abnutzung (AfA) nach der betriebsgewöhnlichen …

    Rn. 39 b) Es ist Sache des Steuerpflichtigen, im Einzelfall eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer - im Rahmen der ihm obliegenden Mitwirkungspflichten (vgl. BFH-Urteil vom 11.08.1993 - X R 82/90, BFH/NV 1994, 169) - darzulegen und gegebenenfalls - im Rahmen der ihm obliegenden Feststellungslast - nachzuweisen.
  • FG Münster, 14.02.2023 - 1 K 3841/19

    Ermittlung der Einkünfte einer GmbH & Co. KG aus Vermietung und Verpachtung durch …

    Rn. 36 b) Es ist Sache des Steuerpflichtigen, im Einzelfall eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer - im Rahmen der ihm obliegenden Mitwirkungspflichten (vgl. BFH-Urteil vom 11.08.1993 - X R 82/90, BFH/NV 1994, 169) - darzulegen und gegebenenfalls - im Rahmen der ihm obliegenden Feststellungslast - nachzuweisen.
  • FG München, 10.04.2025 - 10 K 1531/21

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, Gesonderte Feststellung, Wirtschaftsgut, …

    Rn. 40 dd) Die Feststellungslast für eine kürzere Nutzungsdauer i.S.d. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG trägt der Steuerpflichtige (BFH-Urteil vom 11. August 1993 X R 82/90, BFH/NV 1994, 169;… BFH-Beschluss vom 22. April 2013 IX B 181/12, BFH/NV 2013, 1267).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - 1 K 1100/10

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2005, 2006

    Dabei ist es zunächst Sache des Steuerpflichtigen, das Vorliegen dieser Voraussetzungen im Streitjahr darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. BFH, Urteil vom 11. August 1993 X R 82/90, BFH/NV 1994, 169;… Handzik in: Littmann/Bitz/Pust, EStG § 7 Rn. 371).
  • FG Niedersachsen, 16.05.2023 - 9 K 93/22

    Abschreibung; AfA-Tabelle; Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer; Motoryacht; …

    Es ist Sache des Steuerpflichtigen, im Einzelfall eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer - im Rahmen der ihm obliegenden Mitwirkungspflichten (vgl. BFH, Urteil vom 11. August 1993 X R 82/90, BFH/NV 1994, 169) - darzulegen und gegebenenfalls - im Rahmen der ihm insoweit obliegenden subjektiven Feststellungslast - nachzuweisen.
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