Rechtsprechung
| BGH, 22.06.1993 - X ZB 16/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 21 g Abs. 2; PatG 1981 § 68
Vertretungsregelung im Rahmen senatsinterner Mitwirkungsgrundsätze - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 22.06.1993 - X ZB 16/92
- BGH, 12.10.1993 - X ZB 16/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 1406
- ZIP 1993, 1340
- MDR 1994, 96
- GRUR 1993, 894
- BB 1993, 1762
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.11.1979 - II ZR 31/79
Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts im zweiten …
Auszug aus BGH, 22.06.1993 - X ZB 16/92
Es ist hingegen nicht Aufgabe des Gerichtspräsidiums, den Fall der Verhinderung des Vorsitzenden festzustellen (vgl. BGH DRiZ 1980, 147, 148;… Kissel, Kommentar zum Gerichtsverfassungsgesetz § 21e Rdn. 132;… MünchKomm.z. ZPO § 21e GVG Rdn. 43;… Zöller, Kommentar zur ZPO, 17. Aufl. § 21e GVG Rdn. 41;… Baumbach/Lauterbach, Kommentar zur ZPO, 51. Aufl. § 21f GVG Rdn. 6 - jeweils m.N.d. Rspr.). - BGH, 31.01.1983 - II ZR 43/82
Verhinderung des Senatsvorsitzenden des OLG München - Durchführung einer …
Auszug aus BGH, 22.06.1993 - X ZB 16/92
Er ist deshalb als berechtigt anzusehen, die Verhinderung und damit den Vertretungsfall jedenfalls dann zu regeln und festzustellen, wenn und soweit die Vertretung durch Richter des Spruchkörpers selbst erfolgt, also nicht Vertreter eines anderen Spruchkörpers benötigt werden (BGH DRiZ 1983, 234, 235;… Kissel a.a.O. § 21e GVG Rdn. 132).
- BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 864/93
Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag
Hiervon zu unterscheiden ist lediglich der Fall, daß nach der für das Geschäftsjahr abstrakt-generell aufgestellten Regelung in jedem Falle einer Vertagung dieselben ehrenamtlichen Richter am Fortsetzungstermin mitzuwirken haben (vgl. BGH Beschluß vom 22. Juni 1993 - X ZB 16/92 - ZIP 1993, 1340, 1341). - BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 126/95
Vorschriftsmäßige Besetzung des Berufungsgerichts
Hiervon zu unterscheiden sind die Fälle, in denen nach der für das Geschäftsjahr abstrakt-generell aufgestellten Regelung dieselben ehrenamtlichen Richter am Fortsetzungstermin mitzuwirken haben (vgl. BGH Beschluß vom 22. Juni 1993 - X ZB 16/92 - ZIP 1993, 1340, 1341). - BGH, 21.10.1994 - V ZR 151/93
Bindungswirkung der Feststellung der Verhinderung durch den Vorsitzenden
Er kann jedoch in der Anordnung eine in seiner Person bestehende - vorübergehende - Verhinderung selbst feststellen und die für diesen Fall erforderliche Zusammensetzung des Spruchkörpers bestimmen, wenn die Verhinderung entweder wie im Urlaubs- oder Krankheitsfall offenkundig oder durch Rechtsprechungsaufgaben in dem Spruchkörper veranlaßt ist und Vertreter aus einem anderen Spruchkörper nicht benötigt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 21. März 1989, 4 StR 98/89, StRV 1989, 338; v. 5. April 1989, 2 StR 39/89, StRV 1989, 338, 339; Beschl. v. 22. Juni 1993, X ZB 16/92, ZIP 1993, 1340).
- OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 63/05
Zusammensetzung des Spruchkörpers, Vertretung des Vorsitzenden - Verletzung des …
Dieser kann selbst die Voraussetzungen seiner Verhinderung regeln (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1406; NJW 1995, 335;… Zöller/Gummer, a.a.O., § 21g GVG Rn. 8). - BGH, 28.09.1993 - X ZB 1/93
Sensorsystem für die Winkelgeschwindigkeit - Widerruf eines Patents - Bindung des …
Diese Mitwirkungsgrundsätze sind nicht zu beanstanden (vgl. Sen.Beschl. v. 22.06.1993 - X ZB 16/92 - senatsinterne Mitwirkungsgrundsätze, BB 1993, 1762 = ZIP 1993, 1340). - OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 635/05 Dieser kann selbst die Voraussetzungen seiner Verhinderung regeln (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1406 [BGH 22.06.1993 - X ZB 16/92] ; NJW 1995, 335 [BGH 21.10.1994 - V ZR 151/93] ;… Zöller/Gummer, a.a.O., § 21g GVG Rn. 8).
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Rechtsprechung
| BGH, 12.10.1993 - X ZB 16/92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines Beschlusses
Verfahrensgang
- BGH, 22.06.1993 - X ZB 16/92
- BGH, 12.10.1993 - X ZB 16/92
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