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Rechtsprechung
   BGH, 14.05.2020 - X ZR 119/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,19937
BGH, 14.05.2020 - X ZR 119/18 (https://dejure.org/2020,19937)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2020 - X ZR 119/18 (https://dejure.org/2020,19937)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18 (https://dejure.org/2020,19937)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wirksamer Zugang eines elektronischen Dokuments mit Speicherung im EGVP; Anforderungen an Geeignetheit des elektronischen Dokuments für die gerichtliche Bearbeitung - Aktivitätsüberwachung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Aktivitätsüberwachung

    § 130a Abs 5 S 1 ZPO, § 130a Abs 2 S 1 ZPO, § 130a Abs 2 S 2 ZPO, § 125a Abs 3 Nr 1 PatG, § 2 BGH/BPatGERVV
    Wirksamer Zugang eines elektronischen Dokuments mit Speicherung im EGVP; Anforderungen an Geeignetheit des elektronischen Dokuments für die gerichtliche Bearbeitung - Aktivitätsüberwachung

  • IWW

    § 130a Abs. 5 Satz 1 ZPO, § ... 130a Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 130a Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 125a Abs. 3 Nr. 1 PatG, § 2 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht, § 2 RsprEinhG, § 121 Abs. 2 PatG, § 92 Abs. 1, § 97 Abs. 1, § 100 Abs. 1, 2, § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 269 Abs. 4 ZPO, § 308 Abs. 2 ZPO

  • JurPC

    Aktivitätsüberwachung

  • Wolters Kluwer

    Eingang eines elektronischen Dokuments wirksam beim Bundesgerichtshof durch Speicherung auf dem für diesen eingerichteten Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das elektronische Gerichtspostfach und Verwaltungspostfach (EGVP); Geeignetheit eines elektronischen Dokuments ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Eingangszeitpunkt einer per beA eingereichten Rechtsmittelbegründung

  • anwaltsblatt-datenbank.de

    § 130a ZPO, § 125a PatG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingang eines elektronischen Dokuments wirksam beim Bundesgerichtshof durch Speicherung auf dem für diesen eingerichteten Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das elektronische Gerichtspostfach und Verwaltungspostfach (EGVP); Geeignetheit eines elektronischen Dokuments ...

  • datenbank.nwb.de

    Wirksamer Zugang eines elektronischen Dokuments mit Speicherung im EGVP; Anforderungen an Geeignetheit des elektronischen Dokuments für die gerichtliche Bearbeitung - Aktivitätsüberwachung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Das beA und die Umlaute

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Elektronisches Dokument - Wirksamer Eingang beim BGH-EGVP

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Elektronisches Dokument ist wirksam beim BGH eingegangen wenn es auf dem für diesen eingerichteten Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das EGVP gespeichert wurde

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Das beA und die Umlaute - Das beA und die Umlaute

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 130a ZPO, § 125a PatG
    Wirksamer Eingang eines elektronischen Dokuments mit Umlauten per beA

  • haufe.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Zum fristgerechten Eingang einer Berufungsbegründung über das beA

Besprechungen u.ä. (4)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 130a ZPO, § 125a PatG
    Wirksamer Eingang eines elektronischen Dokuments mit Umlauten per beA

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Eingangszeitpunkt einer per beA eingereichten Rechtsmittelbegründung

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Das beA und die Umlaute (IBR 2020, 494)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1272
  • MDR 2020, 1305
  • GRUR 2020, 980
  • NZA 2020, 1199
  • FamRZ 2020, 1660
  • WM 2021, 463
  • MMR 2021, 57
  • AnwBl 2020, 556
  • AnwBl Online 2020, 739
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.06.2019 - IX B 121/18

    Wiedereinsetzung bei Versendung von Schriftsätzen mit dem besonderen …

    Auszug aus BGH, 14.05.2020 - X ZR 119/18
    Entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (M. Vollkommer, MDR 2019, 1273, 1274) ergibt sich indes auch aus dieser Regelung nicht, dass ein im internen Gerichtsbetrieb auftretender Fehler zur Unwirksamkeit der Einreichung führt.

    Hierbei ist er davon ausgegangen, dass ein Dokument nicht eingegangen ist, wenn es vom zentralen Intermediär-Server des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs nicht dem Bundesfinanzhof zugestellt, sondern in ein Verzeichnis für korrupte Nachrichten verschoben worden ist, auf das der Server des Bundesfinanzhofs keinen Zugriff hat, und wenn der Bundesfinanzhof von diesem Vorgang nicht benachrichtigt worden ist (BFH, NJW 2019, 2647, 2648).

  • BGH, 28.01.1999 - III ZB 39/98

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein lediglich eine Kostenentscheidung …

    Auszug aus BGH, 14.05.2020 - X ZR 119/18
    Rn. 89 2. Hinsichtlich der Gerichtskosten war hingegen gemäß § 308 Abs. 2 ZPO eine Entscheidung über die Kosten auch ohne Antrag der Beklagten insgesamt im Urteil zu treffen, weil die Klagerücknahme nicht den gesamten Streitgegenstand betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 1999 - III ZB 39/89, NJW-RR 1999, 1741).
  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 9/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung eines fristwahrenden …

    Zum Eingang eines über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereichten elektronischen Dokuments (hier: Berufungsbegründung) bei Gericht (§ 130a Abs. 5 Satz 1 ZPO; im Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18, WM 2021, 463 Rn. 8 ff.;… Beschluss vom 25. August 2020 - VI ZB 79/19, NJW-RR 2020, 1519 Rn. 7).

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14. Mai 2020 (X ZR 119/18, WM 2021, 463 Rn. 8-13 und Ls. 1) - nach Erlass des angegriffenen Beschlusses des Berufungsgerichts und in Abgrenzung zu dem von der Rechtsbeschwerde angeführten Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 5. Juni 2019 (BFHE 264, 409) - entschieden, dass ein über das beA eingereichtes elektronisches Dokument wirksam bei Gericht eingegangen ist, wenn es auf dem für dieses eingerichteten Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) gespeichert worden ist.

  • BGH, 08.03.2022 - VI ZB 25/20

    Eingang eines elektronischen Dokuments durch Speicherung auf der für den Empfang …

    Hierbei handelt es sich um gerichtsinterne Vorgänge, die für den Zeitpunkt des Eingangs des Dokuments nicht von Bedeutung sind (…vgl. Senatsbeschluss vom 25. August 2020 - VI ZB 79/19, NJW-RR 2020, 1519 Rn. 7; BGH, Urteil vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18, GRUR 2020, 980 Rn. 12;… Beschluss vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201 Rn. 18).

    Dementsprechend steht es der Wirksamkeit und Rechtzeitigkeit des Eingangs nicht entgegen, wenn der für die Abholung von Nachrichten eingesetzte Rechner im internen Netzwerk das Dokument nicht von dem Intermediär-Server des Gerichts herunterladen kann, sondern lediglich eine Fehlermeldung erhält (BGH, Urteil vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18, GRUR 2020, 980 Rn. 13).

    Rn. 11 bb) Diese Hinweise legen nahe, dass die am 23. August 2019 über das beA des Prozessbevollmächtigten der Klägerin beim Berufungsgericht eingegangene Nachricht nicht in dem Sinne "ohne Inhalt" war, dass sie bereits inhaltsleer und ohne Anhänge auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung des Oberlandesgerichts eingegangen, sondern vielmehr vollständig dort gespeichert worden war und lediglich für andere Rechner innerhalb des Gerichtsnetzes, insbesondere der virtuellen Poststelle, keinen Inhalt hatte, weil diese nicht auf sie zugreifen konnten (vgl. zu einer derartigen Fallgestaltung BGH, Urteil vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18, GRUR 2020, 980).

    Diese Frage bestimmt sich aber allein nach den Regelungen, die der Verordnungsgeber auf der Grundlage von § 130a Abs. 2 Satz 2 ZPO getroffen hat (BGH, Urteil vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18, GRUR 2020, 980 Rn. 15).

    Die danach für den Streitfall maßgebliche Regelung in § 2 der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach in der vom 1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2021 gültigen Fassung (ERVV vom 24. November 2017, BGBl. I S. 3803, geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Februar 2018, BGBl. I S. 200) und die Bekanntmachung zu § 5 dieser Verordnung vom 20. Dezember 2018 (https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/erv_ervb_2019.pdf, zuletzt abgerufen am 27. Februar 2022) sehen ein Verbot von Umlauten nicht vor (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18, GRUR 2020, 980 Rn. 16;… Biallaß in Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 1. Aufl., § 2 ERVV [Stand: 1. September 2020], Rn. 35; Mardorf, jM 2020, 266, 268).

    Sollte das Berufungsgericht erneut zu dem Ergebnis gelangen, die Berufungsbegründungsfrist sei versäumt, wird es bei der Prüfung einer Wiedereinsetzung von Amts wegen zu berücksichtigen haben, dass der Prozessbevollmächtigte der Klägerin nicht damit rechnen musste, dass ein Dokument, dessen Dateiname Umlaute enthält, von einem internen Rechner des Gerichts nicht abgeholt werden kann, obwohl der Versand über das besondere elektronische Anwaltspostfach möglich ist und die erfolgreiche Übermittlung des Dokuments bestätigt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18, GRUR 2020, 980 Rn. 21).

  • LG Frankfurt/Main, 04.10.2021 - 13 S 9/21

    Keine Entziehung mehr wegen Zahlungsverzugs?

    Für die Frage, ob ein Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist, sind vielmehr die Regelungen maßgeblich, die der Verordnungsgeber auf der Grundlage von § 130 a II 2 ZPO getroffen hat (BGH NZA 2020, 1199 Rn. 15).
  • BGH, 25.08.2020 - VI ZB 79/19

    Fristwahrung durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments zur …

    Dies genügte zur Fristwahrung (§ 130a Abs. 5 Satz 1 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18, z.V.b; Bacher NJW 2015, 2753, 2756).

    Hierbei handelt es sich um gerichtsinterne Vorgänge, die für den Zeitpunkt des Eingangs des Dokuments nicht von Bedeutung sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18, Rn. 12;… vom 28. Mai 2020 - I ZR 214/19, Rn. 7;… Bacher, aaO).

  • BGH, 23.10.2024 - XII ZB 411/23

    Wiedereinsetzung bei elektronisch eingereichtem Fristverlängerungsantrag und …

    Rn. 14 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein über das beA eingereichtes elektronisches Dokument erst dann gemäß § 130 a Abs. 5 Satz 1 ZPO wirksam beim zuständigen Gericht eingegangen, wenn es auf dem gerade für dieses Gericht eingerichteten Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das EGVP gespeichert worden ist (…vgl. BGH Beschlüsse vom 30. November 2022 - IV ZB 17/22 - FamRZ 2023, 298 Rn. 8;… vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20 - NJW 2021, 2201 Rn. 18 und vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18 - MDR 2020, 1272 Rn. 8).

    Rn. 25 Freilich kann ein beim unzuständigen Gericht eingegangener Schriftsatz keine fristwahrende Wirkung haben, weil hierfür der Eingang beim zuständigen Gericht erforderlich ist und es selbst bei Nutzung eines identischen Intermediärs durch die Gerichte eines Bundeslandes für den fristgerechten Eingang beim zuständigen Gericht darauf ankommt, wann das Dokument gerade auf dem für dieses Gericht eingerichteten Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das EGVP gespeichert worden ist (…vgl. BGH Beschlüsse vom 30. November 2022 - IV ZB 17/22 - FamRZ 2023, 298 Rn. 8;… vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20 - NJW 2021, 2201 Rn. 18 und vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18 - MDR 2020, 1272 Rn. 8).

  • BGH, 29.09.2021 - VII ZR 94/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der …

    Ob es von dort aus rechtzeitig an andere Rechner innerhalb des Gerichtsnetzes weitergeleitet oder von solchen Rechnern abgeholt werden konnte, ist demgegenüber unerheblich (BGH…, Beschluss vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20 Rn. 18, NJW 2021, 2201; Urteil vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18 Rn. 7 ff., WM 2021, 463).
  • BFH, 30.08.2024 - V R 1/24

    Zwingendes Dateiformat elektronischer Dokumente

    Rn. 9 Der erkennende Senat schließt sich somit zur Anwendung von § 52a Abs. 2 FGO dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 25.08.2022 - 6 AZR 499/21 (BAGE 178, 343, Leitsatz und Rz 45) an, nach dem ein als Word-Dokument übermittelter Schriftsatz nicht im Sinne von § 46c Abs. 2 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes i.d.F. des Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 (BGBl I 2013, 3786) für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und damit formunwirksam eingereicht ist und dies auch dann gilt, wenn das Gericht ein IT-System nutzt, das im konkreten Fall die Bearbeitung eines solchen Dokuments zulässt (ebenso Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 03.05.2022 - 3 StR 89/22, Zeitschrift für Wirtschaft- und Steuerstrafrecht 2022, 389, Rz 12, zum im Wesentlichen wortgleichen § 32a Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung; ebenso wohl im Ergebnis BGH-Beschluss vom 08.03.2022 - VI ZB 25/20, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2022, 1820, Rz 15 und BGH-Urteil vom 14.05.2020 - X ZR 119/18, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht --NZA-- 2020, 1199, Rz 15, jeweils zu § 130a Abs. 2 Satz 1 ZPO;… vgl. auch Müller in Ory/Weth, juris PraxisKommentar Elektronischer Rechtsverkehr, Bd. 2, 2. Aufl., § 130a ZPO [Stand: 13.08.2024] Rz 15, 20, 103, 105;… Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl., § 130a Rz 5;… Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 82. Aufl., § 130a Rz 19;… Kießling in Saenger, ZPO, 10. Aufl. 2023, § 130a Rz 9; Ulrich in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 55a VwGO Rz 52, s. aber auch Rz 118 und 57; grundsätzlich auch BeckOK ZPO/von Selle, 53. Ed. [01.07.2024], ZPO § 130a Rz 9).
  • OLG Nürnberg, 31.01.2022 - 3 W 149/22

    Beschwerde, Ermessensentscheidung, Formunwirksamkeit, Glaubhaftmachung, …

    Genügt das elektronische Dokument diesen Vorgaben, ist es für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet; ein im internen Gerichtsbetrieb auftretender Fehler führt dagegen nicht zur Unwirksamkeit der Einreichung (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.2020 - X ZR 119/18, GRUR 2020, 980, Rn. 13 - Aktivitätsüberwachung).
  • BGH, 27.01.2026 - XI ZB 2/25

    Rechtzeitigkeit des Eingangs einer Berufungsbegründungsschrift

    Ob es von dort aus rechtzeitig an andere Rechner innerhalb des Gerichtsnetzes weitergeleitet wurde oder von solchen Rechnern abgeholt werden konnte, ist demgegenüber unerheblich (BGH, Urteil vom 14. Mai 2020 - X ZR 119/18, WM 2021, 463 Rn. 12 …sowie Beschlüsse vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201 Rn. 18…, vom 8. März 2022 - VI ZB 25/20, WM 2022, 989 Rn. 8 …und vom 30. November 2022 - IV ZB 10/22, juris Rn. 9).
  • BFH, 25.05.2022 - X B 158/21

    Zeitpunkt des Eingangs eines über das beA übermittelten Schriftsatzes

    Unerheblich ist, ob und zu welchem Zeitpunkt das Dokument von dort aus an Client-Rechner innerhalb des Gerichtsnetzes weitergeleitet oder von solchen Rechnern abgeholt bzw. ausgedruckt wird (BGH-Entscheidungen in NJW 2021, 2201, Rz 18; vom 25.08.2020 - VI ZB 79/19, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2020, 1519, Rz 6 ff., sowie vom 14.05.2020 - X ZR 119/18, Monatsschrift für Deutsches Recht 2020, 1272, Rz 12;… ebenso Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl., § 130a Rz 14).
  • BGH, 08.08.2023 - 3 StR 264/23

    Revisionseinlegungsfrist (Eingang der Revision bei besonderem elektronischen …

  • BGH, 18.04.2023 - X ZR 14/21

    Streitpatent betreffend ein Synchronisationsverfahren für ein mobiles …

  • BayObLG, 02.04.2024 - 202 ObOWi 212/24

    Anforderungen an einen kurz vor dem Termin per beA eingereichten …

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