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Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.09.2019

Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2021 - X ZR 17/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,14568
BGH, 02.03.2021 - X ZR 17/19 (https://dejure.org/2021,14568)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2021 - X ZR 17/19 (https://dejure.org/2021,14568)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2021 - X ZR 17/19 (https://dejure.org/2021,14568)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Schutzbereich eines Patents: Auslegung des Patentanspruchs - Schnellwechseldorn

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 69 EuPatÜbk, § 14 PatG
    Schutzbereich eines Patents: Auslegung des Patentanspruchs - Schnellwechseldorn

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bezeichnung eines bekannten Stands der Technik als nachteilhaft in der Beschreibung eines Patents; Hervorhebung eines im Patentanspruch vorgesehenen Merkmals als Mittel zur Überwindung dieses Nachteils; Streitpatent betreffend einen Schnellwechsel- und ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 14
    Bezeichnung eines bekannten Stands der Technik als nachteilhaft in der Beschreibung eines Patents; Hervorhebung eines im Patentanspruch vorgesehenen Merkmals als Mittel zur Überwindung dieses Nachteils; Streitpatent betreffend einen Schnellwechsel- und ...

  • datenbank.nwb.de

    Schnellwechseldorn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Verwirklichung eines Merkmals (Schnellwechseldorn)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwirklichung eines Merkmals (hier: Schnellwechseldorn)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 1150
  • GRUR 2021, 945
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.11.2018 - X ZR 16/17

    Schutzbereich eines Patents: Auslegung des Patentanspruchs - …

    Auszug aus BGH, 02.03.2021 - X ZR 17/19
    Wird in der Beschreibung eines Patents ein bekannter Stand der Technik als nachteilhaft bezeichnet und ein im Patentanspruch vorgesehenes Merkmal als Mittel hervorgehoben, um diesen Nachteil zu überwinden, ist diesem Merkmal im Zweifel kein Verständnis beizumessen, demzufolge es sich in demjenigen Stand der Technik wiederfindet, von dem es sich gerade unterscheiden soll (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 16/17, GRUR 2019, 491 Rn. 19 - Scheinwerferbelüftungssystem).

    Rn. 22 Wird in der Beschreibung eines Patents ein bekannter Stand der Technik mit dem Oberbegriff eines Patentanspruchs gleichgesetzt, ist den Merkmalen des kennzeichnenden Teils im Zweifel kein Verständnis beizumessen, demzufolge diese sich in demjenigen Stand der Technik wiederfinden, von dem sie sich gerade unterscheiden sollen (BGH, Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 16/17, GRUR 2019, 491 Rn. 19 - Scheinwerferbelüftungssystem).

  • BGH, 26.04.2022 - X ZR 44/20

    Patentnichtigkeitssache: Einschränkende Auslegung des Patentanspruchs bei …

    Der Umstand, dass sich ein Patent durch ein bestimmtes Merkmal des Patentanspruchs von einer in der Beschreibung angeführten Entgegenhaltung abgrenzt, vermag nur dann zu einer einschränkenden Auslegung zu führen, wenn erkennbar ist, auf welche konkrete Ausgestaltung sich die Abgrenzung bezieht (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 2. März 2021 - X ZR 17/19, GRUR 2021, 945 - Schnellwechseldorn; Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 16/17, GRUR 2019, 491 - Scheinwerferbelüftungssystem).

    Solche Abgrenzungen können nach der Rechtsprechung des Senats für die Auslegung des betreffenden Merkmals von Bedeutung sein (BGH, Urteil vom 2. März 2021 - X ZR 17/19, GRUR 2021, 945 Rn. 22 - Schnellwechseldorn;… Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 16/17, GRUR 2019, 491 Rn. 19 - Scheinwerferbelüftungssystem).

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2024 - 2 U 70/23

    Schutzfähigkeit des Klagepatents "Vorrichtung zum Herstellen von bandförmigen …

    Rn. 262 Auch das Argument der Beklagten, eine Reihe neuerer Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (…GRUR 2019, 491 Rn. 19 - Schweinwerferbelüftungssystem; GRUR 2021, 945 Rn. 22 - Schnellwechseldorn) und des Senats (…GRUR-RR 2021, 258 Rn. 70 f. - Infusionsvorrichtung;… Urt. v. 13.07.2023 - I-2 U 79/22, GRUR-RS 2023, 17772 Rn. 60 - Infusionsvorrichtung II) zeigten, dass bei der Anspruchsauslegung die Berücksichtigung von Gesichtspunkten geboten sein könne, die den Rechtsbestand des Patents beträfen und dieser Gedanke müsse auch im Streitfall Anwendung finden, vermag nicht zu überzeugen.
  • BGH, 27.09.2022 - X ZR 87/20

    Brenngutkühlung - Auslegung eines Patentanspruchs - Brenngutkühlung

    Wird in der Beschreibung eines Patents ausgeführt, eine bekannte Vorrichtung weise bestimmte Elemente auf, die zu einer vertikalen Mischbewegung führten, und sieht der Patentanspruch ein Verfahren vor, bei dem es an einer vertikalen Mischbewegung fehlt, ist dieses Merkmal im Zweifel so auszulegen, dass es die bei der bekannten Vorrichtung auftretende Bewegung ausschließt (Ergänzung zu BGH…, Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 16/17, GRUR 2019, 491 Rn. 19 - Scheinwerferbelüftungssystem und BGH, Urteil vom 2. März 2021 - X ZR 17/19, GRUR 2021, 945 Rn. 22 - Schnellwechseldorn).

    Entsprechendes gilt, wenn in der Beschreibung des Patents ein bekannter Stand der Technik als nachteilhaft bezeichnet und ein im Patentanspruch vorgesehenes Merkmal als Mittel hervorgehoben wird, um diesen Nachteil zu überwinden (BGH, Urteil vom 2. März 2021 - X ZR 17/19, GRUR 2021, 945 Rn. 22 - Schnellwechseldorn).

  • OLG Karlsruhe, 14.02.2024 - 6 U 232/22

    Schneidmaschine - Ansprüche wegen behaupteter Verletzung eines Patents betreffs …

    Entsprechendes gilt, wenn in der Beschreibung des Patents ein bekannter Stand der Technik als nachteilhaft bezeichnet und ein im Patentanspruch vorgesehenes Merkmal als Mittel hervorgehoben wird, um diesen Nachteil zu überwinden (BGH, GRUR 2021, 945 Rn. 22 - Schnellwechseldorn).
  • BGH, 16.05.2024 - X ZR 62/22

    Erlöschen eines Patents wegen Ablaufs der Höchstschutzdauer während des …

    Wird etwa in der Beschreibung des Patents ein bekannter Stand der Technik als nachteilhaft bezeichnet und ein im Patentanspruch vorgesehenes Mittel als Merkmal hervorgehoben, um diesen Nachteil zu überwinden, ist den betreffenden Merkmalen im Zweifel kein Verständnis beizumessen, demzufolge diese sich in demjenigen Stand der Technik wiederfinden, von dem sie sich gerade unterscheiden sollen (BGH, Urteil vom 2. März 2021 - X ZR 17/19, GRUR 2021, 945 Rn. 22 - Schnellwechseldorn).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2021 - 6 U 129/19

    Spracherkennungsvorrichtung - Patentverletzungsverfahren über eine …

    Auch ein Merkmal, das nicht zum kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs gehört, ist im Zweifel so auszulegen, dass es sich in dem Stand der Technik nicht wiederfindet, von dem sich das Patent mit diesem Merkmal nach der Beschreibung auch abgrenzen will (vgl. BGH, GRUR 2021, 945 Rn. 23 - Schnellwechseldorn).
  • BGH, 13.03.2025 - X ZR 11/23

    Streitpatent betreffend eine Tiefbauvorrichtung; Beurteilung der Patentfähigkeit …

    Entsprechendes gilt, wenn in der Beschreibung des Patents ein bekannter Stand der Technik als nachteilig bezeichnet und ein im Patentanspruch vorgesehenes Merkmal als Mittel hervorgehoben wird, um diesen Nachteil zu überwinden (BGH, Urteil vom 27. September 2022 - X ZR 87/20, GRUR 2022, 1731 - Brenngutkühlung; Urteil vom 2. März 2021 - X ZR 17/19, GRUR 2021, 945 - Schnellwechseldorn; Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 16/17, GRUR 2019, 491 - Scheinwerferbelüftungssystem).
  • BPatG, 16.10.2025 - 7 Ni 20/23
    Da dieser Stand der Technik im Streitpatent nicht als nachteilig bezeichnet und die Zunge (Merkmal M1.6) nicht als Mittel zur Abgrenzung bzw. Verbesserung hervorgehoben wird, greift auch die BGH-Entscheidung "Schnellwechseldorn" (GRUR 2021, 945) nicht.
  • BPatG, 25.01.2023 - 6 Ni 8/22
    Im Unterschied zu demjenigen Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. März 2021 (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2021 - X ZR 17/19, GRUR 2021, 945, Rdn. 23 - Schnellwechseldorn) zugrunde lag, gehört das Merkmal M.5.2 hier zudem zum kennzeichnenden Abschnitt des erteilten Patentanspruchs 1, - nicht zu dessen Oberbegriff -, und ist in der hier gattungsbildenden Druckschrift NK8 nicht enthalten.
  • LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 89/18

    Hämostase-Vorrichtung 2

    Da sich ein Patent mit seinen kennzeichnenden Merkmalen indes von eben diesem (in seinem Oberbegriff ggf. umrissenen) Stand der Technik abzugrenzen versucht, ist den Merkmalen des kennzeichnenden Teils im Zweifel kein Verständnis beizumessen, demzufolge diese sich in demjenigen Stand der Technik wiederfinden, von dem sie sich gerade unterscheiden sollen(BGH, Urt. v. 2 März 2021, Az. X ZR 17/19 - Schnellwechseldorn, zitiert nach ju-ris; GRUR 2019, 491, 493 - Scheinwerferbelüftungssystem).
  • LG München I, 08.11.2023 - 21 O 3171/23

    Bestätigung einer Beschlussverfügung wegen Patentverletzung

  • LG München I, 18.10.2023 - 21 O 7637/20

    Erfolgreiche Patentverletzungsklage

  • BPatG, 04.05.2023 - 35 W (pat) 411/22
  • BPatG, 29.10.2025 - 8 Ni 67/23
  • LG Düsseldorf, 17.06.2022 - 4b O 83/20

    Einblasverfahren für Ersatzreduktionsmittel

  • LG Düsseldorf, 17.06.2021 - 4c O 90/18

    Hämostase-Vorrichtung 2 II

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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2019 - X ZR 17/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,37384
BGH, 17.09.2019 - X ZR 17/19 (https://dejure.org/2019,37384)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2019 - X ZR 17/19 (https://dejure.org/2019,37384)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2019 - X ZR 17/19 (https://dejure.org/2019,37384)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 81 Abs. 6 Satz 1 PatG, § 112 Abs. 3, § 113 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Stellung einer weiteren Prozesskostensicherheit im Patentnichtigkeitsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Stellung einer weiteren Prozesskostensicherheit im Patentnichtigkeitsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 273/03

    Rechte des Beklagten nach Leistung einer unzureichenden Sicherheit für die …

    Auszug aus BGH, 17.09.2019 - X ZR 17/19
    Die Beklagte hat die Einrede der mangelnden Sicherheit für die Prozesskosten des Rechtsstreits in erster Instanz rechtzeitig mit Schriftsatz vom 10. März 2017 und uneingeschränkt für alle Rechtszüge erhoben (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2004 - VIII ZR 273/03, NJW-RR 2005, 148).
  • BPatG, 30.10.2018 - 5 Ni 9/17
    Auszug aus BGH, 17.09.2019 - X ZR 17/19
    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 30.10.2018 - 5 Ni 9/17 (EP) -.
  • BPatG, 26.06.2024 - 4 Ni 71/22
    Rn. 288 Ist das Streitpatent bereits Grundlage eines anhängigen bzw. wie hier mehrerer anhängiger Verletzungsstreitverfahren, legt der X. Senat des Bundesgerichtshofs sowie die Senate des Bundespatentgerichts in Ermangelung anderer Anhaltspunkte in ständiger Rechtsprechung regelmäßig die Summe der Streitwerte der Verletzungsverfahren zugrunde (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2021 - X ZR 84/20;… GRUR 2021, 1105 Rn. 19 - Nichtigkeitsstreitwert III; Beschluss vom 17.9.2019 - X ZR 17/19 - Anordnung einer ergänzenden Prozesskostensicherheit;… Beschluss vom 16.2.2016 - X ZR 110/13 Rn. 10 - Anfechtung der Kostenentscheidung im Patentnichtigkeitsverfahren; BPatG, Urteil vom 5. März 2024 - 7 Ni 11/23 (EP); Beschluss vom 15. Mai 2024 - 5 Ni 3/23; Urteil vom 16.9.2022 - 4 Ni 12/21 (EP); Beschluss vom 16.12.2021 - 6 Ni 46/20 (EP)).
  • BPatG, 05.03.2024 - 7 Ni 11/23
    Bei mehreren anhängigen Verletzungsverfahren sind die dortigen Beträge regelmäßig zu addieren (BGH, Beschl. v. 17.9.2019 - X ZR 17/19 Rn. 8 - Anordnung einer ergänzenden Prozesskostensicherheit;… Benkard/Schramm, PatG, 12. Aufl., § 2 PatKostG Rn. 17).
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