Rechtsprechung
| BGH, 26.09.1996 - X ZR 17/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Patentrecht - Tatbestandsberichtigung - Streitstand - Parteivortrag - Berufungsurteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Schwimmrahmen-Bremse"; Berichtigung des Tatbestandes eines Berufungsurteils in Patentnichtigkeitsverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 20.03.1996 - X ZR 17/94
- BGH, 26.09.1996 - X ZR 17/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 232
- MDR 1997, 497
- GRUR 1997, 119
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.12.1987 - IVa ZR 155/86
Berichtigung von Tatbestandsberichtigungsbeschlüssen; Leistungsfreiheit des …
Auszug aus BGH, 26.09.1996 - X ZR 17/94
Da das Patentnichtigkeitsverfahren allerdings vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrscht wird (vgl. § 115 Abs. 1 PatG;… Rdn. 15 zu § 110 PatG bei Benkard, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., 1993) kann diese Fallgestaltung nur ganz ausnahmsweise und nur unter sehr engen Voraussetzungen angenommen werden (siehe in diesem Zusammenhang zu den engen Voraussetzungen für eine Tatbestandsberichtigung von Revisionsurteilen auch BGH, Beschl. v. 27.06.1956 - IV ZR 317/55, NJW 1956, 1480 = LM Nr. 2, § 320 ZPO;… Beschl. v. 22.02.1990 - IX ZR 257/88, BGHR ZPO § 320 Revisionsurteil 1 - Zulässigkeit der Berichtigung;… BGH, Beschl. v.09.11.1994 - IV ZR 294/93, BGHR ZPO § 320 Revisionsurteil 2; s. a. BGH, Beschl. v.09.12.1987 IVa ZR 155/86, BGHR ZPO § 320 Berichtigung der Berichtigung l). - BGH, 22.02.1990 - IX ZR 257/88
Auszug aus BGH, 26.09.1996 - X ZR 17/94
Da das Patentnichtigkeitsverfahren allerdings vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrscht wird (vgl. § 115 Abs. 1 PatG;… Rdn. 15 zu § 110 PatG bei Benkard, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., 1993) kann diese Fallgestaltung nur ganz ausnahmsweise und nur unter sehr engen Voraussetzungen angenommen werden (siehe in diesem Zusammenhang zu den engen Voraussetzungen für eine Tatbestandsberichtigung von Revisionsurteilen auch BGH, Beschl. v. 27.06.1956 - IV ZR 317/55, NJW 1956, 1480 = LM Nr. 2, § 320 ZPO; Beschl. v. 22.02.1990 - IX ZR 257/88, BGHR ZPO § 320 Revisionsurteil 1 - Zulässigkeit der Berichtigung;… BGH, Beschl. v.09.11.1994 - IV ZR 294/93, BGHR ZPO § 320 Revisionsurteil 2;… s. a. BGH, Beschl. v.09.12.1987 IVa ZR 155/86, BGHR ZPO § 320 Berichtigung der Berichtigung l). - BGH, 27.06.1956 - IV ZR 317/55
Auszug aus BGH, 26.09.1996 - X ZR 17/94
Da das Patentnichtigkeitsverfahren allerdings vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrscht wird (vgl. § 115 Abs. 1 PatG;… Rdn. 15 zu § 110 PatG bei Benkard, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., 1993) kann diese Fallgestaltung nur ganz ausnahmsweise und nur unter sehr engen Voraussetzungen angenommen werden (siehe in diesem Zusammenhang zu den engen Voraussetzungen für eine Tatbestandsberichtigung von Revisionsurteilen auch BGH, Beschl. v. 27.06.1956 - IV ZR 317/55, NJW 1956, 1480 = LM Nr. 2, § 320 ZPO;… Beschl. v. 22.02.1990 - IX ZR 257/88, BGHR ZPO § 320 Revisionsurteil 1 - Zulässigkeit der Berichtigung;… BGH, Beschl. v.09.11.1994 - IV ZR 294/93, BGHR ZPO § 320 Revisionsurteil 2;… s. a. BGH, Beschl. v.09.12.1987 IVa ZR 155/86, BGHR ZPO § 320 Berichtigung der Berichtigung l). - BGH, 09.11.1994 - IV ZR 294/93
Auszug aus BGH, 26.09.1996 - X ZR 17/94
Da das Patentnichtigkeitsverfahren allerdings vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrscht wird (vgl. § 115 Abs. 1 PatG;… Rdn. 15 zu § 110 PatG bei Benkard, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., 1993) kann diese Fallgestaltung nur ganz ausnahmsweise und nur unter sehr engen Voraussetzungen angenommen werden (siehe in diesem Zusammenhang zu den engen Voraussetzungen für eine Tatbestandsberichtigung von Revisionsurteilen auch BGH, Beschl. v. 27.06.1956 - IV ZR 317/55, NJW 1956, 1480 = LM Nr. 2, § 320 ZPO;… Beschl. v. 22.02.1990 - IX ZR 257/88, BGHR ZPO § 320 Revisionsurteil 1 - Zulässigkeit der Berichtigung; BGH, Beschl. v.09.11.1994 - IV ZR 294/93, BGHR ZPO § 320 Revisionsurteil 2;… s. a. BGH, Beschl. v.09.12.1987 IVa ZR 155/86, BGHR ZPO § 320 Berichtigung der Berichtigung l).
- BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01
Carvedilol
In analoger Anwendung des § 99 Abs. 1 PatG kann daher im patentrechtlichen Berufungsverfahren auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung zur Nebenintervention entsprechend zurückgegriffen werden, soweit die Besonderheiten des Berufungsverfahrens gegen Nichtigkeitsurteile des Patentgerichts nicht entgegenstehen (…vgl. Sen.Urt. v. 13.01.2004 - X ZR 212/02, GRUR 2004, 354 - Crimpwerkzeug; Beschl. v. 26.09.1996 - X ZR 17/94, GRUR 1997, 119 - Schwimmrahmenbremse). - BPatG, 10.12.2025 - 8 Ni 33/23 b) Im Hinblick auf die Voraussetzungen für eine Tatbestandsberichtigung unterscheidet sich § 96 Abs. 1 PatG von dem - im Patentnichtigkeitsverfahren nicht anwendbaren (vgl. BGH GRUR 1997, 119 - Schwimmrahmen-Bremse) - § 320 Abs. 1 ZPO, auf den die Beklagte ihr Begehren stützt.
Dagegen können "Auslassungen" eine Tatbestandsberichtigung in Patentnichtigkeitssachen nach § 96 Abs. 1 PatG grundsätzlich nicht rechtfertigen, es sei denn für den Ausnahmefall, dass der Tatbestand unrichtig wäre, weil er den Eindruck erweckt, die Partei hätte einen Rechtsstandpunkt aufgegeben (vgl. BGH GRUR 1997, 119 - Schwimmrahmen-Bremse).
Denn der Tatbestand eines Urteils in Patentnichtigkeitssachen dient lediglich dazu, in gestraffter Form den Sach- und Streitstand mitzuteilen, damit die Entscheidungsgründe verständlich werden (BGH GRUR 1997, 119 - Schwimmrahmen-Bremse).
c) Nach diesen Maßgaben hat die Beklagte, soweit sie vorliegend überwiegend "Auslassungen" ihres - zudem schriftsätzlichen - Vortrags im Tatbestand des Senatsurteils begehrt, keinen Anspruch darauf, dass ihr Vortrag zu einzelnen Streitpunkten oder gar der gesamte Parteivortrag in allen Einzelheiten in den Tatbestand aufgenommen wird (vgl. BGH GRUR 1997, 119 - Schwimmrahmen- Bremse).
Diese Formulierung entspricht der gebotenen gestrafften Darstellung im Tatbestand (vgl. BGH GRUR 1997, 119 - Schwimmrahmen-Bremse); entgegen der Rüge der Beklagten "suggeriert" sie nichts und insbesondere nicht, dass die Beklagte einen Rechtsstandpunkt aufgegeben hätte.
Derartige rechtliche Ausführungen und Würdigungen sowie Angriffe gegen die Schlussfolgerungen des Senats sind aber nicht der Tatbestandsberichtigung nach § 96 Abs. 1 PatG zugänglich (vgl. BGH GRUR 1997, 119 - Schwimmrahmen- Bremse;… Busse/Keukenshrijver, a. a. O., § 96 Rn. 3), sondern unterliegen der Überprüfung im Nichtigkeitsberufungsverfahren.
Zwar gibt § 96 Abs. 1 PatG den Parteien wie dargelegt keinen Anspruch darauf, dass ihr gesamter (schriftsätzlicher wie mündlicher) Vortrag zu einzelnen Streitpunkten in allen Einzelheiten in den Tatbestand aufgenommen wird, was insbesondere für die von den Parteien vertretenen Rechtsansichten gilt (vgl. BGH GRUR 1997, 119 - Schwimmrahmen-Bremse).
- BGH, 13.01.2004 - X ZR 212/02
Vertagung des Verfahrens vor den Patentgerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs
a) Da das Patentgesetz keine das Berufungsverfahren in Nichtigkeitssachen betreffende Regelung enthält, ob und gegebenenfalls wann bei einem Verfahrensfehler in erster Instanz die Sache zurückverwiesen werden kann, muß aus den im Senatsbeschluß vom 26. September 1996 (X ZR 14/94, GRUR 1997, 119 - Schwimmrahmen-Bremse) erörterten Gründen die bestehende Lücke möglichst gesetzesimmanent geschlossen werden.
- BGH, 17.10.2000 - X ZR 41/00
Kreiselpumpe; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei zweifelhaftem …
Unter diesen Umständen muß in Berufungsverfahren in Patentnichtigkeitssachen hinsichtlich der Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der aus verschiedenen Verfahrensgesetzen (vgl. §§ 523, 557 ZPO, §§ 125 Abs. 1, 141 VwGO) ersichtliche und vom Senat in anderem Zusammenhang auch für das vor ihm stattfindende Verfahren bereits angewandte (BGH, Beschl. v. 26.9.1996 - X ZR 17/94, GRUR 1997, 119 - Schwimmrahmenbremse) Grundsatz zurücktreten, im Rechtsmittelverfahren notfalls die für die Vorinstanz geltenden Regeln heranzuziehen.". - BGH, 31.05.2000 - X ZR 154/99
Schaltmechanismus
Unter diesen Umständen muß in Berufungsverfahren in Patentnichtigkeitssachen hinsichtlich der Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der aus verschiedenen Verfahrensgesetzen (vgl. §§ 523, 557 ZPO, §§ 125 Abs. 1, 141 VwGO) ersichtliche und vom Senat in anderem Zusammenhang auch für das vor ihm stattfindende Verfahren bereits angewandte (BGH, Beschl. v. 26.9.1996 - X ZR 17/94, GRUR 1997, 119 - Schwimmrahmenbremse) Grundsatz zurücktreten, im Rechtsmittelverfahren notfalls die für die Vorinstanz geltenden Regeln heranzuziehen. - BGH, 30.09.1997 - X ZB 17/96
"Fersensporn"; Zulässigkeit der Überbesetzung des …
Das ist im Verfahren der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde nicht zu prüfen (vgl. Sen.Beschl. v. 26.09.1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 119 [BGH 26.09.1996 - X ZR 17/94] - elektrisches Speicherheizgerät). - OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 10/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …
Rn. 46 Allerdings ist anhand der Agrarberichte der Bundesregierung festzustellen, dass zwischenzeitlich als weiteres agrarpolitisches Hauptziel unter anderem die Sicherung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt verfolgt wird und in der staatlichen Agrarpolitik den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes verstärkt Rechnung getragen wird, was auch im Interesse der Landwirtschaft liegen soll, die auf die dauerhafte Funktions- und Nutzungsfähigkeit des Naturhaushalts angewiesen ist (so zutreffend BGH NJW-RR 1997, 232). - OLG Oldenburg, 08.11.2012 - 10 W 23/12
Vorrang des Aufstockungsbedürfnisses von Landwirten gegenüber Projekten von …
Denn anhand der Agrarberichte der Bundesregierung ist festzustellen, dass als weiteres agrarpolitisches Hauptziel unter anderem die Sicherung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt verfolgt wird und in der staatlichen Agrarpolitik den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes verstärkt Rechnung getragen wird, was auch im Interesse der Landwirtschaft liegen soll, die auf die dauerhafte Funktions- und Nutzungsfähigkeit des Naturhaushalts angewiesen ist (so zutreffend BGH NJW-RR 1997, 232). - OLG Frankfurt, 23.11.2015 - 20 WLw 1/15
Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts
Allerdings ist nach dem Inhalt der Agrarberichte der Bundesregierung (vgl. zuletzt Agrarberichte 2011 und 2015 - veröffentlicht jeweils im Archiv Agrarberichte der Bundesregierung) zu entnehmen, dass zwischenzeitlich als weiteres agrarpolitisches Hauptziel unter anderem auch die Sicherung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt verfolgt wird und in der staatlichen Agrarpolitik den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes verstärkt Rechnung getragen wird, da dies letztlich auch im Interesse der Landwirtschaft liegen soll (vgl. BGH NJW-RR 1997, 232 [BGH 26.09.1996 - X ZR 17/94] und OLG Oldenburg AUR 2013, 417). - BPatG, 30.11.2017 - 3 Ni 25/15 Auch wenn Unvollständigkeiten des Tatbestandes eine Berichtigung - zumindest in erster Instanz, allerdings auch dort nur in Ausnahmefällen (vgl. BGH GRUR 1997, 119 - Schwimmrahmenbremse) - rechtfertigen können (…vgl. Benkard/Schäfers, PatG, 11. Aufl., § 96 Rn. 4), liegt ein solcher Fall hier nicht vor.
- BPatG, 12.03.2009 - 2 Ni 35/06
- BPatG, 31.08.2011 - 2 Ni 27/09
- BPatG, 11.02.2009 - 4 Ni 40/06
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| BGH, 20.03.1996 - X ZR 17/94 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Streit um ein Patent für Schwimmrahmen- bzw. Schwimmsattel-Scheibenbremsen mit einfacherer Herstellung, einfacherem Ausbau und Schmutz vor Verschmutzung der Führungsflächen - Zulässigkeit der Einschränkung des Patentanspruchs - Beweisaufnahme durch gerichtliche ...
Verfahrensgang
- BGH, 20.03.1996 - X ZR 17/94
- BGH, 26.09.1996 - X ZR 17/94
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