Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 19.11.2008 - X ZR 39/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6022
BGH, 19.11.2008 - X ZR 39/08 (https://dejure.org/2008,6022)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2008 - X ZR 39/08 (https://dejure.org/2008,6022)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2008 - X ZR 39/08 (https://dejure.org/2008,6022)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6022) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    ZPO § 552a; ; BGB § 214 Abs. 2; ; BGB § 813 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 362 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlungen aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Titels als nur vorläufige Leistungen und nicht zur einer Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs führend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 214 Abs. 2
    Rückforderung einer Leistung nach Erhebung der Einrede der Verjährung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zahlung auf verjährte Forderung: Rückforderung möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderung von Zahlungen auf eine verjährte Forderung

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderung von Zahlungen auf eine verjährte Forderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zahlung auf verjährte Forderung: Rückforderung möglich? (IBR 2009, 247)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 550
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 315/81

    Vorbehaltsurteil gegen Bürgen

    Auszug aus BGH, 19.11.2008 - X ZR 39/08
    Hieran fehlt es, wenn der Schuldner ohne Anerkennung seiner Schuld unter Vorbehalt einer Rückforderung ohne Veränderung der den Gläubiger treffenden Beweislast seine Leistung erbringt (BGHZ 86, 267, 269; BGHZ 139, 357, 368).

    Ein solcher Vorbehalt ist in aller Regel anzunehmen, wenn die Zahlung des Schuldners an den Gläubiger aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung erfolgt (BGHZ 86, 267, 269;… BGH, Urt. v. 24.6.1981 - IVa ZR 104/80, NJW 1981, 2244;… Urt. v. 24.11.2006 - LwZR 6/05, NJW 2007, 1269, 1270).

  • BGH, 25.05.1976 - III ZB 4/76

    Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf die Beschwer - Wegfall der Beschwer …

    Auszug aus BGH, 19.11.2008 - X ZR 39/08
    Das gilt auch dann, wenn - wie hier - die Zahlung vor Einlegung des Rechtsmittels erfolgt; denn der Schuldner muss bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft grundsätzlich davon ausgehen, dass der Gläubiger das vorläufig vollstreckbare Urteil nicht als abschließende Regelung des Streitverhältnisses hinnehmen will, sondern lediglich zahlt, um eine Vollstreckung des Titels auszuschließen (vgl. BGH, Beschl. v. 25.5.1976 - III ZB 4/76, WM 1976, 1069 f.).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 25.5.1976 - III ZB 4/76, WM 1976, 1069 m.w.N.) ist bereits hinreichend geklärt, dass Zahlungen aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Titels grundsätzlich nur vorläufige Leistungen darstellen und nicht zur einer Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs führen.

  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 6/05

    Rechtsnatur des Zurückbehaltungsrechts wegen Nichtaushändigung einer Urkunde über …

    Auszug aus BGH, 19.11.2008 - X ZR 39/08
    Ein solcher Vorbehalt ist in aller Regel anzunehmen, wenn die Zahlung des Schuldners an den Gläubiger aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung erfolgt (BGHZ 86, 267, 269;… BGH, Urt. v. 24.6.1981 - IVa ZR 104/80, NJW 1981, 2244; Urt. v. 24.11.2006 - LwZR 6/05, NJW 2007, 1269, 1270).
  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98

    Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter …

    Auszug aus BGH, 19.11.2008 - X ZR 39/08
    Hieran fehlt es, wenn der Schuldner ohne Anerkennung seiner Schuld unter Vorbehalt einer Rückforderung ohne Veränderung der den Gläubiger treffenden Beweislast seine Leistung erbringt (BGHZ 86, 267, 269; BGHZ 139, 357, 368).
  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 104/80

    Ende des Verzugs mit der Geldschuld - Ende der Verpflichtung zur Zahlung von …

    Auszug aus BGH, 19.11.2008 - X ZR 39/08
    Ein solcher Vorbehalt ist in aller Regel anzunehmen, wenn die Zahlung des Schuldners an den Gläubiger aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung erfolgt (BGHZ 86, 267, 269; BGH, Urt. v. 24.6.1981 - IVa ZR 104/80, NJW 1981, 2244;… Urt. v. 24.11.2006 - LwZR 6/05, NJW 2007, 1269, 1270).
  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10

    Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

    Hieran fehlt es, wenn der Schuldner ohne Anerkennung seiner Schuld unter dem Vorbehalt einer Rückforderung ohne Veränderung der den Gläubiger treffenden Beweislast seine Leistung erbringt (BGH 19. November 2008 - X ZR 39/08 - Rn. 5, WuM 2009, 57; 6. Oktober 1998 - XI ZR 36/98 - zu II 2 c dd der Gründe, BGHZ 139, 357; 19. Januar 1983 - VIII ZR 315/81 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 86, 267).

    Ein solcher Vorbehalt ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Leistung des Schuldners an den Gläubiger aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung erfolgt (BGH 19. November 2008 - X ZR 39/08 - Rn. 5, aaO;… 24. November 2006 - LwZR 6/05 - Rn. 19, NJW 2007, 1269;… 19. Januar 1983 - VIII ZR 315/81 - zu II 1 der Gründe, aaO).

  • BGH, 26.10.2023 - I ZB 14/23

    Aufhebung eines Schiedsspruchs; Prüfung der Erfüllung einer im Schiedsspruch …

    Der Gläubiger muss bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft grundsätzlich davon ausgehen, dass der Schuldner das vorläufig vollstreckbare Urteil nicht als abschließende Regelung des Streitverhältnisses hinnehmen will, sondern lediglich zahlt, um eine Vollstreckung des Titels auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2008 - X ZR 39/08, WuM 2009, 57 [juris Rn. 5]).
  • LAG Düsseldorf, 10.05.2017 - 12 Sa 1024/16

    Bestimmtheit und Klarheit des Feststellungsantrages und des …

    Auch wenn der Ausspruch des Arbeitsgerichts aufgrund der Antragsfassung hier nicht vorläufig vollstreckbar ist, muss auch einem solchen Fall der Schuldner bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft grundsätzlich davon ausgehen, dass der Gläubiger das Urteil nicht als abschließende Regelung des Streitverhältnisses hinnehmen will, sondern lediglich die Leistung erbringt, um das Urteil zu befolgen (vgl. insoweit zu vorläufig vollstreckbaren Titeln BGH 19.11.2008 - X ZR 39/08, juris).
  • BGH, 11.03.2026 - IV ZR 121/25

    Zahlung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren …

    Der Gläubiger muss bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft grundsätzlich davon ausgehen, dass der Schuldner das vorläufig vollstreckbare Urteil nicht als abschließende Regelung des Streitverhältnisses hinnehmen will, sondern lediglich zahlt, um eine Vollstreckung des Titels auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2008 - X ZR 39/08, WuM 2009, 57 [juris Rn. 5] m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - L 5 AS 443/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Entfallen des …

    Ein Schuldner muss bis zum Eintritt der der formellen Rechtskraft davon ausgehen, dass der Gläubiger den vorläufig vollstreckbaren Beschluss nicht hinnehmen will, sondern die Leistung nur erbringt, weil er dazu verpflichtet wurde (rechtstreues Verhalten) und um eine Vollstreckung zu verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2008, X ZR 39/08, Rn. 5, Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht