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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1970 - X ZR 4/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1220
BGH, 14.07.1970 - X ZR 4/65 (https://dejure.org/1970,1220)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1970 - X ZR 4/65 (https://dejure.org/1970,1220)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1970 - X ZR 4/65 (https://dejure.org/1970,1220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1971, 78
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.06.1951 - I ZR 59/50

    Kombinationspatent. Angepaßte Teile

    Auszug aus BGH, 14.07.1970 - X ZR 4/65
    In dem Bestreben, dem Patentinhaber einen ausreichenden Patentschutz als Ausgleich für die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellte Bereicherung der Technik zu gewährleisten und ihn gegen offensichtliche Umgehungsversuche zu sichern, hat aber schon das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof anerkannt, daß das Verbot der Herstellung patentgeschützter Gegenstände gemäß § 6 PatG sich nicht nur auf den letzten die Herstellung unmittelbar herbeiführenden Tätigkeitsakt bezieht, und daß daher unter bestimmten Voraussetzungen schon die Herstellung von Teilen einer geschützten Vorrichtung patentverletzend ist (RGZ 40, 78, 79; 111, 350, 352; RG GRUR 26, 163, 164; 36, 160, 163; 36, 236, 240; MuW 1924/25, 203; BGH GRUR 51, 452, 453 - Mülltonne II - BGHZ 2, 261, 265 [BGH 12.06.1951 - I ZR 75/50] - Tauchpumpensatz - Reimer a.a.O. § 6 PatG Anm, 60;… Benkard a.a.O. § 6 PatG Rdn. 28, 29).

    Für einen solchen bereits die (gewerbsmäßige) Herstellung und Lieferung von Teilen einer geschützten Vorrichtung erfassenden Patentschutz ist von der Rechtsprechung - im Grundsatz gleichbleibend, jedoch mit zunehmender Präzisierung - verlangt worden, daß die Einzelteile erfindungsfunktionell individualisiert sind, d.h. einerseits zumindest nicht ohne weiteres auch außerhalb der geschützten Gesamtvorrichtung verwendet werden können und andererseits eine solche Ausgestaltung erhalten haben, die sie durch ihre erfindungsgemäße Anpassung an die geschützte Gesamtvorrichtung aus der Zahl anderer vergleichbarer Einzelteile heraushebt und durch eine solche Individualisierung in unmittelbare Beziehung zu dem Erfindungsgedanken setzt (so insbesondere BGH GRUR 51, 452, 454 - Mülltonne II -).

  • BGH, 27.11.1969 - X ZR 15/66

    Erweiterung des Schutzbegehrens gegenüber dem in den bekanntgemachten Ansprüchen …

    Auszug aus BGH, 14.07.1970 - X ZR 4/65
    Nach Verkündung des Urteils des Oberlandesgerichts im vorliegenden Verfahren ist das in der bekanntgemachten Fassung der Patentanmeldung nicht enthaltene, später eingefügte Wort "vorzugsweise" im Anspruchswortlaut auf Grund einer von der jetzigen Beklagten zu 1 erhobenen Nichtigkeitsklage durch Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1969 (- X ZR 15/66 -, veröffentlicht in GRUR 1970, 289) als unzulässige Erweiterung angesehen und gestrichen worden.

    Die im Patentnichtigkeitsverfahren zum Zwecke der Beseitigung einer unzulässigen Erweiterung erfolgte Streichung des Wortes "vorzugsweise" führt nicht zu einer Beschränkung des Schutzumfangs auf den Wortlaut " dürch Umspritzen zu einer körperlichen Benutzungseinheit verbunden", wie der Senat bereits in den Entscheidungsgründen des Nichtigkeitsurteils (S. 23 - GRUR 1970, 289, 293) ausgesprochen hat.

  • BGH, 12.06.1951 - I ZR 75/50

    Patentverletzung. Ersatzteile

    Auszug aus BGH, 14.07.1970 - X ZR 4/65
    In dem Bestreben, dem Patentinhaber einen ausreichenden Patentschutz als Ausgleich für die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellte Bereicherung der Technik zu gewährleisten und ihn gegen offensichtliche Umgehungsversuche zu sichern, hat aber schon das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof anerkannt, daß das Verbot der Herstellung patentgeschützter Gegenstände gemäß § 6 PatG sich nicht nur auf den letzten die Herstellung unmittelbar herbeiführenden Tätigkeitsakt bezieht, und daß daher unter bestimmten Voraussetzungen schon die Herstellung von Teilen einer geschützten Vorrichtung patentverletzend ist (RGZ 40, 78, 79; 111, 350, 352; RG GRUR 26, 163, 164; 36, 160, 163; 36, 236, 240; MuW 1924/25, 203; BGH GRUR 51, 452, 453 - Mülltonne II - BGHZ 2, 261, 265 [BGH 12.06.1951 - I ZR 75/50] - Tauchpumpensatz - Reimer a.a.O. § 6 PatG Anm, 60;… Benkard a.a.O. § 6 PatG Rdn. 28, 29).
  • BGH, 17.12.1963 - Ia ZR 17/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1970 - X ZR 4/65
    Ein Anlaß, den Rechtsstreit schon aus diesem Grunde an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, besteht jedoch nicht, wenn sowohl der bei der Auslegung des Klagepatents zu berücksichtigende technische Sachverhalt als auch der auf die angegriffene Ausführungsform bezogene technische Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht genügend ausgeklägt sind (BGH GRUR 1964, 433, 436 - Christbaumbehang I -).
  • RG, 07.10.1925 - I 383/24

    Patentverletzung

    Auszug aus BGH, 14.07.1970 - X ZR 4/65
    In dem Bestreben, dem Patentinhaber einen ausreichenden Patentschutz als Ausgleich für die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellte Bereicherung der Technik zu gewährleisten und ihn gegen offensichtliche Umgehungsversuche zu sichern, hat aber schon das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof anerkannt, daß das Verbot der Herstellung patentgeschützter Gegenstände gemäß § 6 PatG sich nicht nur auf den letzten die Herstellung unmittelbar herbeiführenden Tätigkeitsakt bezieht, und daß daher unter bestimmten Voraussetzungen schon die Herstellung von Teilen einer geschützten Vorrichtung patentverletzend ist (RGZ 40, 78, 79; 111, 350, 352; RG GRUR 26, 163, 164; 36, 160, 163; 36, 236, 240; MuW 1924/25, 203;… BGH GRUR 51, 452, 453 - Mülltonne II - BGHZ 2, 261, 265 [BGH 12.06.1951 - I ZR 75/50] - Tauchpumpensatz - Reimer a.a.O. § 6 PatG Anm, 60;… Benkard a.a.O. § 6 PatG Rdn. 28, 29).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 122/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Anzeige der …

    Rn. 155 In dem Bestreben, dem Patentinhaber einen ausreichenden Patentschutz als Ausgleich für die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellte Bereicherung der Technik zu gewährleisten und ihn gegen offensichtliche Umgehungsversuche zu sichern, hat der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung zum Patentgesetz 1968 bei einem Kombinationspatent angenommen, dass sich das Verbot der Herstellung patentgeschützter Gegenstände nicht nur auf den letzten die Herstellung unmittelbar herbeiführenden Tätigkeitsakt bezieht und dass daher unter bestimmten Voraussetzungen schon die Herstellung von Teilen einer geschützten Vorrichtung patentverletzend sei (vgl. BGH, GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V; GRUR 1977, 250, 252 - Kunststoffhohlprofil, jew. m. w. Nachw.).

    Unter diesen Voraussetzungen hat er folgerichtig neben der Herstellung dieser Teile auch deren Feilhalten und Vertreiben als patentverletzend angesehen, und zwar unabhängig davon, ob der letzte Herstellungsakt im Einzelfall ebenfalls als patentverletzend zu beurteilen ist oder nicht (BGH, GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V).

    Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang von "erfindungsfunktionell individualisierten" Teilen gesprochen, worunter verstanden worden ist, dass es sich um Teile einer Kombination handelt, die einerseits zumindest nicht ohne weiteres auch außerhalb der geschützten Gesamtvorrichtung verwendet werden können und andererseits eine solche Ausgestaltung erhalten haben, die sie durch ihre erfindungsgemäße Anpassung an die geschützte Gesamtvorrichtung aus der Zahl anderer vergleichbarer Einzelteile heraushebt und durch eine solche Individualisierung in unmittelbare Beziehung zu dem Erfindungsgedanken setzt (BGH, GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V, m. w. Nachw.).

    Was die nach altem Recht entschiedenen Sachverhalte anbelange, könne deshalb z. B. weiterhin in dem Fall (BGH, GRUR 1971, 78- Dia-Rähmchen V) auf unmittelbare Patentverletzung erkannt werden, indem das Patent ein verglastes Diarähmchen betreffe, als nachgebautes Erzeugnis jedoch lediglich Rähmchen ohne Glas hergestellt würden, weil bei Diarahmen eine Benutzung in verglaster Form vorgegeben sei (…vgl. Benkard/Scharen a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 34;… vgl. a. Kraßer, a.a.O., Seite 756).

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen …

    Rn. 135 In dem Bestreben, dem Patentinhaber einen ausreichenden Patentschutz als Ausgleich für die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellte Bereicherung der Technik zu gewährleisten und ihn gegen offensichtliche Umgehungsversuche zu sichern, hat der Bundesgerichtshof zwar in seiner Rechtsprechung zum Patentgesetz 1968 bei einem Kombinationspatent angenommen, dass sich das Verbot der Herstellung patentgeschützter Gegenstände nicht nur auf den letzten die Herstellung unmittelbar herbeiführenden Tätigkeitsakt bezieht und dass daher unter bestimmten Voraussetzungen schon die Herstellung von Teilen einer geschützten Vorrichtung patentverletzend sei (vgl. BGH, GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V; GRUR 1977, 250, 252 - Kunststoffhohlprofil, jew. m. w. Nachw.).

    Unter diesen Voraussetzungen hat er folgerichtig neben der Herstellung dieser Teile auch deren Feilhalten und Vertreiben als patentverletzend angesehen, und zwar unabhängig davon, ob der letzte Herstellungsakt im Einzelfall ebenfalls als patentverletzend zu beurteilen ist oder nicht (BGH, GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V).

    Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang von "erfindungsfunktionell individualisierten" Teilen gesprochen, worunter verstanden worden ist, dass es sich um Teile einer Kombination handelt, die einerseits zumindest nicht ohne weiteres auch außerhalb der geschützten Gesamtvorrichtung verwendet werden können und andererseits eine solche Ausgestaltung erhalten haben, die sie durch ihre erfindungsgemäße Anpassung an die geschützte Gesamtvorrichtung aus der Zahl anderer vergleichbarer Einzelteile heraushebt und durch eine solche Individualisierung in unmittelbare Beziehung zu dem Erfindungsgedanken setzt (BGH, GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V, m. w. Nachw.).

  • BGH, 30.11.1976 - X ZR 81/72

    Kunststoffhohlprofil

    Es ist ein in der Rechtsprechung gefestigter Grundsatz, daß auch bei Lieferung eines Teils einer Gesamtvorrichtung eine unmittelbare Schutzrechtsverletzung vorliegt, wenn in dem benutzten Teil der in der geschützten Raumform zum Ausdruck gekommene Erfindungsgedanke bis auf selbstverständliche und wirtschaftlich sinnvolle Ergänzungen verwirklicht wird (vgl. BGHZ 2, 387, 391 - Müllschüttvorrichtung; BGH vom 4. Februar 1965 Ia ZR 270/63 S. 15; BGH GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 102/09

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Aufbausystem zur Erstellung …

    Rn. 101 aa) In dem Bestreben, dem Patentinhaber einen ausreichenden Patentschutz als Ausgleich für die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellte Bereicherung der Technik zu gewährleisten und ihn gegen offensichtliche Umgehungsversuche zu sichern, hat der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung zum Patentgesetz 1968 bei einem Kombinationspatent angenommen, dass sich das Verbot der Herstellung patentgeschützter Gegenstände nicht nur auf den letzten, die Herstellung unmittelbar herbeiführenden Tätigkeitsakt bezieht und dass daher unter bestimmten Voraussetzungen schon die Herstellung von Teilen einer geschützten Vorrichtung patentverletzend sei (vgl. BGH, GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V; GRUR 1977, 250, 252 - Kunststoffhohlprofil, jeweils m. w. Nachw.).

    Unter diesen Voraussetzungen hat er folgerichtig neben der Herstellung dieser Teile auch deren Feilhalten und Vertreiben als patentverletzend angesehen, und zwar unabhängig davon, ob der letzte Herstellungsakt im Einzelfall ebenfalls als patentverletzend zu beurteilen ist oder nicht (BGH, GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V).

    Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang von "erfindungsfunktionell individualisierten" Teilen gesprochen, worunter verstanden worden ist, dass es sich um Teile einer Kombination handelt, die einerseits zumindest nicht ohne weiteres auch außerhalb der geschützten Gesamtvorrichtung verwendet werden können und andererseits eine solche Ausgestaltung erhalten haben, die sie durch ihre erfindungsgemäße Anpassung an die geschützte Gesamtvorrichtung aus der Zahl anderer vergleichbarer Einzelteile heraushebt und durch eine solche Individualisierung in unmittelbare Beziehung zu dem Erfindungsgedanken setzt (BGH, GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V, m. w. Nachw.).

    Was die nach altem Recht entschiedenen Sachverhalte anbelange, könne deshalb z. B. weiterhin in dem Fall (BGH, GRUR 1971, 78- Dia-Rähmchen V) auf unmittelbare Patentverletzung erkannt werden, indem das Patent ein verglastes Diarähmchen betreffe, als nachgebautes Erzeugnis jedoch lediglich Rähmchen ohne Glas hergestellt würden, weil bei Diarahmen eine Benutzung in verglaster Form vorgegeben sei (…vgl. Benkard/Scharen a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 34;… vgl. a. Kraßer, a.a.O., Seite 756).

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 121/09

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Gerät zur Bestimmung des …

    Rn. 82 In dem Bestreben, dem Patentinhaber einen ausreichenden Patentschutz als Ausgleich für die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellte Bereicherung der Technik zu gewährleisten und ihn gegen offensichtliche Umgehungsversuche zu sichern, hat der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung zum Patentgesetz 1968 bei einem Kombinationspatent angenommen, dass sich das Verbot der Herstellung patentgeschützter Gegenstände nicht nur auf den letzten die Herstellung unmittelbar herbeiführenden Tätigkeitsakt bezieht und dass daher unter bestimmten Voraussetzungen schon die Herstellung von Teilen einer geschützten Vorrichtung patentverletzend sei (vgl. BGH, GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V; GRUR 1977, 250, 252 - Kunststoffhohlprofil, jew. m. w. Nachw.).

    Unter diesen Voraussetzungen hat er folgerichtig neben der Herstellung dieser Teile auch deren Feilhalten und Vertreiben als patentverletzend angesehen, und zwar unabhängig davon, ob der letzte Herstellungsakt im Einzelfall ebenfalls als patentverletzend zu beurteilen ist oder nicht (BGH, GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V).

    Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang von "erfindungsfunktionell individualisierten" Teilen gesprochen, worunter verstanden worden ist, dass es sich um Teile einer Kombination handelt, die einerseits zumindest nicht ohne weiteres auch außerhalb der geschützten Gesamtvorrichtung verwendet werden können und andererseits eine solche Ausgestaltung erhalten haben, die sie durch ihre erfindungsgemäße Anpassung an die geschützte Gesamtvorrichtung aus der Zahl anderer vergleichbarer Einzelteile heraushebt und durch eine solche Individualisierung in unmittelbare Beziehung zu dem Erfindungsgedanken setzt (BGH, GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V, m. w. Nachw.).

    Was die nach altem Recht entschiedenen Sachverhalte anbelange, könne deshalb z. B. weiterhin in dem Fall (BGH, GRUR 1971, 78- Dia-Rähmchen V) auf unmittelbare Patentverletzung erkannt werden, indem das Patent ein verglastes Diarähmchen betreffe, als nachgebautes Erzeugnis jedoch lediglich Rähmchen ohne Glas hergestellt würden, weil bei Diarahmen eine Benutzung in verglaster Form vorgegeben sei (…vgl. Benkard/Scharen a.a.O., § 9 PatG Rdnr. 34;… vgl. a. Kraßer, a.a.O., Seite 756).

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 167/03

    Vergleichsempfehlung II

    Eine solche Änderung der Patentlage ist auch dem Regreßprozeß gegen anwaltliche Berater eines Patentinhabers zu Grunde zu legen, dessen Patent in einem Nichtigkeitsprozeß vollständig oder teilweise für nichtig erklärt worden ist (zur Änderung der Patentlage vgl. nur Sen.Urt. v. 14.07.1970 - X ZR 4/65, GRUR 1971, 78, 79 - Diarähmchen V;… Busse/Keukenschrijver, aaO, § 143 PatG Rdn. 309;… Benkard/Rogge, PatG u. GebrMG, aaO, § 139 PatG Rdn. 145 jew. m.w.N.).
  • BGH, 13.07.1971 - X ZR 28/70

    Anforderungen an die Durchführung eines Patentverletzungsverfahrens - Ermittlung …

    Zu der dem Klagepatent zugrunde liegenden Aufgabenstellung hat der Senat bereits in seinen das gleiche Patent betreffenden Urteilen vom 27. November 1969 (X ZR 15/66 - S. 11/12 = GRUR 1970, 289, 291 - Dia-Rähmchen IV) und vom 14. Juli 1970 (X ZR 4/65 - S. 7 = GRUR 1971, 78, 79 - Dia-Rähmchen V) Stellung genommen.

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 14. Juli 1970 (X ZR 4/65 - S. 20/21 - Dia-Rähmchen V - insoweit nicht veröffentlicht) zu dem in Streit stehenden Begriff Stellung genommen und ausgeführt, dieser besage lediglich, daß die durch das Deckglas auszufüllende Öffnung der Rahmenhälfte wie ein Fensterrahmen mit einem bankartigen oder stufenförmigen Rand versehen ist, so daß das Glas an allen vier Kanten und an einer seiner flachen Seiten Halt finden könne; über einen Halt an der anderen flachen Seite sei damit noch nichts gesagt.

    In seinem Urteil vom 14. Juli 1970 (X ZR 4/65 - S. 11/12 - Dia-Rähmchen V - insoweit nicht veröffentlicht) hat der Senat in diesem Zusammenhang weiterhin ausgeführt, daß im Rahmen des Äquivalenzbereichs insbesondere die in der Klagepatentschrift selbst (Zeichnung Figur 5 und Beschreibung Spalte 4, Zeile 53 bis Spalte 5, Zeile 5) beschriebene abweichende Ausführungsform geschützt sei, bei der das Deckglas von außen in eine ringsum verlaufende elastische Hut der zugehörigen Rahmenhälfte eingedrückt wird.

  • BGH, 10.12.1981 - X ZR 70/80

    Rigg

    Nur dann kann es gleichgültig sein, ob der letzte, für die erfinderische Leistung unbedeutende Akt des Zusammenfügens der Gesamtvorrichtung von Dritten vorgenommen wird (BGH GRUR 1971, 78, 80 - Dia-Rähmchen V; GRUR 1977, 250, 252 - Kunststoffhohlprofil).
  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 5/00

    Maßgeblicher Inhalt eines Patents für ein Schwangerschaftstestgerät im …

    Dies hat zur Folge, daß es das angefochtene Urteil nicht nur auf seine Vereinbarkeit mit Recht und Gesetz nachprüfen, sondern die Verletzungsklage von einer anderen Rechtsgrundlage aus beurteilen muß als die Vorinstanz und daß es im Falle der Fassungsänderung das Klagepatent selbständig auslegen und seinen Schutzumfang bestimmen muß (…BGH, Urt. v. 6.7.1962 - I ZR 74/59, GRUR 1962, 577, 578 - Rosenzüchtung;… Urt. v. 17.12.1963 - Ia ZR 17/63, GRUR 1964, 433, 436 - Christbaumbehang I; Urt. v. 14.7.1970 - X ZR 4/65, GRUR 1971, 78, 79 - Dia-Rähmchen V;… Benkard/Rogge, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., § 139 PatG Rdn. 145 m.w.N.).
  • BGH, 17.11.1970 - X ZR 13/69

    Begriff des Herstellens bei Herstellung von Druckmechaniken durch Zulieferer - …

    Unter dem Begriff des Herstellens, wie er in § 6 PatG verwendet wird und entsprechend auch für § 5 Abs. 1 GebrMG gilt, wenn dort auch von Nachbildung gesprochen wird, ist nämlich die gesamte Tätigkeit, durch welche der Gegenstand geschaffen wird, von ihrem Beginn an zu verstehen (…vgl. hierzu Benkard, PatG und GebrMG, 5. Aufl., § 6 PatG Rdn. 26, 28 und die dort angeführten Rechtsprechungshinweise; ferner Urteil des erkennenden Senats vom 14. Juli 1970 - X ZR 4/65 -Dia-Rähmchen -, S. 23 f).
  • BGH, 29.06.1977 - I ZR 186/75

    Unberechtigte Verwarnung wegen der vermeintlichen Verletzung eines …

  • OLG Düsseldorf, 05.06.2003 - 2 U 181/99

    Abfallsammelfahrzeug mit Rückfahrsicherung

  • LG Düsseldorf, 14.07.1988 - 4 O 374/87

    Für das patentverletzende Anbieten und Liefern von "Halbschalenlagerungen für die …

  • BGH, 08.04.1976 - X ZR 36/73

    Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung nach § 24 Abs. 5 …

  • LG Düsseldorf, 23.06.2005 - 4 O 297/97
  • BGH, 10.12.1981 - X ZR 30/80
  • LG Düsseldorf, 07.06.1983 - 4 O 362/82
  • BGH, 16.03.1971 - X ZR 5/67

    Patent für Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung einer …

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