Rechtsprechung
| BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- verkehrslexikon.de
Zum Erhaltungszustand eines Kraftfahrzeugs bei der Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung - Ersatz von Vorhaltekosten
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage auf Zahlung der Vergütung für die Reparatur eines Kfz - Vereinbarung eines Pauschalpreises - Geltendmachung eines Werkunternehmerpfandrechts - Anspruch auf Herausgabe eines Kraftfahrzeugs - Anspruch auf Erbrigung einer Sicherheitsleistung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249, § 273 Abs. 3, § 320
Nutzungsausfallentschädigung; Berücksichtigung des Erhaltungszustands eines Kraftfahrzeugs bei Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1988, 484
- NJW-RR 1988, 281 (Ls.)
- MDR 1988, 315
- VersR 1988, 1276
- BB 1988, 161
- DB 1988, 598
Wird zitiert von ... (66) Zitiert selbst (9)
- BGH, 07.07.1981 - VI ZR 48/80
Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung eines Zeugen - …
Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
Denn eine Wiederholung der Beweisaufnahme steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts (BGH NJW 1982, 108/109).Die erneute Vernehmung von Zeugen ist ferner geboten, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen abweichend vom erstinstanzlichen Gericht würdigt (BGH NJW 1982, 108/109; BGH NJW 1982, 1052/1053 m.w.N.) oder wenn es die Aussage eines Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH NJW 1982, 1052/1053), wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (BGH NJW 1984, 2629) oder wenn das Berufungsgericht der Aussage eines Zeugen bei der Würdigung der Bekundungen eines anderen Zeugen ein ihr vom erstinstanzlichen Gericht nicht beigemessenes Gewicht geben will (BGH NJW 1985, 3078).
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
Sie stehen im Einklang mit dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 1986 - GSZ 1/86 - (BGHZ 98, 212 [BGH 09.07.1986 - GSZ 1/86]), in dem die Frage, ob es einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen könne, wenn der Eigentümer einer von ihm selbst genutzten Sache infolge eines deliktischen Eingriffs in das Eigentum die Sache vorübergehend nicht benutzen kann, ohne daß ihm hierdurch zusätzliche Kosten entstehen oder Einnahmen entgehen, ausdrücklich bejaht worden ist. - BGH, 15.06.1983 - VIII ZR 131/82
Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsmöglichkeiten eines Kfz bei …
Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
Für den Ersatz des Nutzungsausfallschadens kann grundsätzlich nicht danach differenziert werden, aus welcher haftungsbegründenden Norm sich die Schadensersatzpflicht ergibt (BGHZ 88, 11/14).
- BGH, 14.04.1983 - VII ZR 198/82
Üblicher Werklohn: Beweislast
Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
Es ist zutreffend von dem in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannten Grundsatz ausgegangen, daß ein Unternehmer, der gemäß § 632 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung verlangt, beweisen muß, daß eine vom Besteller behauptete, bestimmte (niedrigere) Vergütung nicht vereinbart worden ist (BGH NJW 1983, 1782 m.w.N.;… Palandt/Thomas, BGB, 46. Aufl. § 632 Anm. 4). - BGH, 20.11.1984 - VI ZR 73/83
Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht
Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
Die erneute Vernehmung von Zeugen ist ferner geboten, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen abweichend vom erstinstanzlichen Gericht würdigt (BGH NJW 1982, 108/109; BGH NJW 1982, 1052/1053 m.w.N.) oder wenn es die Aussage eines Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH NJW 1982, 1052/1053), wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (BGH NJW 1984, 2629) oder wenn das Berufungsgericht der Aussage eines Zeugen bei der Würdigung der Bekundungen eines anderen Zeugen ein ihr vom erstinstanzlichen Gericht nicht beigemessenes Gewicht geben will (BGH NJW 1985, 3078). - BGH, 08.01.1985 - VI ZR 96/83
Erneute Vernehmung des Zeugen durch das Berufungsgericht
Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
Eine Pflicht zur erneuten Vernehmung von Zeugen oder Parteien besteht nur bei Vorliegen besonderer Umstände, etwa wenn das Berufungsgericht eine Zeugenaussage abweichend vom Erstgericht würdigt und für die abweichende Bewertung Faktoren im Vordergrund stehen, deren Beurteilung - wie die Urteilsfähigkeit des Zeugen, sein Erinnerungsvermögen, seine Wahrheitsliebe - wesentlich vom persönlichen Eindruck des Zeugen auf den Richter abhängen (BGH VersR 1985, 341/342), oder wenn die Entscheidung von der Glaubwürdigkeit eines Zeugen abhängt, dessen Aussage der Erstrichter nicht gewürdigt hat (BGH NJW-RR 1986, 285). - BGH, 03.04.1984 - VI ZR 195/82
Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht
Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
Die erneute Vernehmung von Zeugen ist ferner geboten, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen abweichend vom erstinstanzlichen Gericht würdigt (BGH NJW 1982, 108/109; BGH NJW 1982, 1052/1053 m.w.N.) oder wenn es die Aussage eines Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH NJW 1982, 1052/1053), wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (BGH NJW 1984, 2629) oder wenn das Berufungsgericht der Aussage eines Zeugen bei der Würdigung der Bekundungen eines anderen Zeugen ein ihr vom erstinstanzlichen Gericht nicht beigemessenes Gewicht geben will (BGH NJW 1985, 3078). - BGH, 14.10.1981 - IVa ZR 152/80
Zusammenwirken von Maklern bei der Herbeiführung eines Geschäfts - Ansprüche aus …
Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
Die erneute Vernehmung von Zeugen ist ferner geboten, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen abweichend vom erstinstanzlichen Gericht würdigt (BGH NJW 1982, 108/109; BGH NJW 1982, 1052/1053 m.w.N.) oder wenn es die Aussage eines Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH NJW 1982, 1052/1053), wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (BGH NJW 1984, 2629) oder wenn das Berufungsgericht der Aussage eines Zeugen bei der Würdigung der Bekundungen eines anderen Zeugen ein ihr vom erstinstanzlichen Gericht nicht beigemessenes Gewicht geben will (BGH NJW 1985, 3078). - OLG Karlsruhe, 28.02.1979 - 6 U 130/78
Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
Auch in einem solchen Falle ist die Feststellung einer individuellen Absprache der Parteien über die Höhe der Vergütung möglich (anders OLG Karlsruhe, Urt. v. 28. Februar 1979, - 6 U 130/78).
- BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03
Merkantile Wertminderung
a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß dem Eigentümer eines privat genutzten PKW, der durch einen Eingriff die Möglichkeit zur Nutzung verliert, grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfallschadens zusteht (vgl. Senatsurteile BGHZ 45, 212 ff.; 56, 214, 215 f.; GSZ BGHZ 98, 212 f.; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - NJW 1988, 484, 485 f.).Als eine in diesem Sinne geeignete Methode der Schadensschätzung hat der Bundesgerichtshof die von der Rechtsprechung herangezogenen Tabellen von Sanden/Danner (jetzt: Sanden/Danner/Küppersbusch) anerkannt (vgl. Senatsurteile BGHZ 56, 214, 217, 219 f.; vom 3. Juni 1969 - VI ZR 27/68 - VersR 1969, 828, 830; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - aaO).
c) Der Bundesgerichtshof hat bisher nur in einer Entscheidung des X. Zivilsenats vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - (NJW 1988, 484) zu dem Problem der Bemessung einer Nutzungsausfallentschädigung für ein im Rahmen eines Werkvertrages zurückbehaltenes älteres Fahrzeug der Tabelle von Sanden/Danner die Eignung als Schätzungsgrundlage versagt und nur einen Betrag etwa in Höhe der - im Einzelfall angemessen erhöhten - Vorhaltekosten zugrundegelegt.
- BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07
Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug
a) Dem Eigentümer eines privat genutzten PKW, der durch einen Schaden die Möglichkeit zur Nutzung verliert, steht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz für seinen Nutzungsausfall zu, wenn er zur Nutzung willens und fähig gewesen wäre (vgl. Senatsurteile, BGHZ 45, 212 ff.; 56, 214, 215 f.; 161, 151, 154; GSZ BGHZ 98, 212, 220; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - NJW 1988, 484, 485 f.). - BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04
Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug
Es ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung nicht etwa schematisch durch den Wert des Fahrzeugs begrenzt ist (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - NJW 1988, 484, 486).
- OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06
Pflicht des Eigentümers zur unverzüglichen Erteilung des Reparaturauftrags für …
Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass dem Eigentümer eines privat genutzten PKW, der durch einen Eingriff die Möglichkeit zur Nutzung verliert, grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfallschadens zusteht, auch wenn er sich keinen Ersatzwagen anmietet (vgl. BGHZ 45, 212 ff.; 56, 214, 215 f.; BGHZ 98, 212 f.; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - NJW 1988, 484, 485 f.). - BGH, 13.12.1990 - III ZR 333/89
Ausschluß der Kündigung bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Vereinbarung einer …
Hierbei ist zu beachten, daß die erneute Vernehmung eines im ersten Rechtszuge angehörten Zeugen im Berufungsverfahren unter anderem dann erforderlich ist, wenn das Berufungsgericht seinen Bekundungen ein anderes Gewicht im Vergleich zu der Vorinstanz geben oder die Aussage abweichend vom Wortsinn auslegen will (…BGH Urteile vom 3. November 1987 - VI ZR 95/87 = BGHR ZPO § 398 Abs. 1 Ermessen 3; vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 = BGHR ZPO § 398 Abs. 1 Ermessen 4; vom 20. November 1984 - VI ZR 73/83 = NJW 1985, 3078). - OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07
Begrenzung des Nutzungsausfalls bei zumutbarer Notreparatur
Ohne Erfolg berufen sich die Beklagten darauf, wegen des Alters und der Vorschäden seines Pkw BMW stünden dem Kläger unter Berücksichtigung der Entscheidung BGH NJW 1988, 484 nur Vorhaltekosten zu. - KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18 sogar mit einem Abschlag (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 30. Juni 010 - 7 U 313/10 -, juris ; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12. Aug .t 2004 20 - 7 U 10/04 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 22. Juni 2004 - 16 U 18/04 -, juris; OLG Karlsruhe Schaden-Praxis 1999, 56;OLG Saarbrücken NZV 1990, 388; BGH NJW 1988, 484), steht einer solchen pauschalen Vorgehensweise entgegen, dass.das Alter eines geschädigten Fahrzeugs als solches regelmäßig keinen Einfluss auf die Höhe der Entschädigung für den Nutzungsausfall haben kann, sondern allenfalls die .gegenüber einem Neuwagen möglicherweise herabgesetzte Qualität der mit dem Fahrzeug verbundenen Nutzungsvorteile (vgl. KG NZV 1993, 478, •KG VersR 1981, 536).
Eine Herabsetzung auf die reinen Vorhaltekosten bzw. einen noch niedrigeren Wert kann daher nur dann in Frage kommen, wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, dessen Nutzungswert mit demjenigen eines neueren Fahrzeugs des gleichen Typs schlechterdings nicht mehr vergleichbar ist, weil es mit zahlreichen erheblichen Mängeln behaftet ist (vgl. BGH NJW 1988, 484; KG Berlin, Urteil vom 22,.Oktober 2001 - 12 U 2346/00 -, juris; KG DAR 1981, 56).
Dieser stellt jedoch keine Grenze für den Nutzungsausfallschaden dar (vgl. BGH NJW 1988, 484;BGH NJW 2005, 1044; OLG Koblenz, Urteil vom 27. Juni 2016 - 12 U 1090/15 -, juris).
- OLG Saarbrücken, 04.04.2007 - 5 W 2/07
Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflicht des Eigentümers zur Verhinderung bzw. …
Das Gleiche gilt, wenn das Amtsgericht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine förmliche Beweisaufnahme durchgeführt hat (BGH, Urt. v. 20.10.1987, X ZR 49/86, MDR 1988, 484;… BGH, Urt. v. 22.9.1988, IX ZR 219/87, NJW-RR 1989, 380; BayObLG, Beschl.v. 1.8.2000, 1Z BR 171/99, sowie Beschl.v. 15.1.1998, 1Z BR 68/97, FamRZ 1998, 1469; OLG Zweibrücken, Beschl.v. 12.1.1989, 3 W 176/88, MDR 1989, 649). - BGH, 27.02.1991 - XII ZR 47/90
Klage auf rückständigen Mietzins für ein Restaurant - Unwirksame Kündigung des …
Diese Rüge ist begründet (vgl. BGH Urteile vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 = BGHR ZPO § 398 Abs. 1 Ermessen 4 undvom 3. November 1987 - VI ZR 95/87 = BGHR aaO Ermessen 3, jew. mit Nachw;vom 29. Januar 1991 - XI ZR 76/90, zur Veröffentlichung bestimmt). - OLG Düsseldorf, 26.08.2014 - 1 U 151/13
Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Kolonne nach …
Rn. 102 Dem Eigentümer eines privat genutzten Pkw, der durch einen Schaden die Möglichkeit zur Nutzung verliert, steht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz für seinen Nutzungsausfall zu, wenn er zur Nutzung willens und fähig gewesen wäre (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007; VI ZR 62/07 Rdnr. 6, zitiert nach juris - mit Hinweis auf GSZ BGHZ 98, 212, 220, BGH NJW 1988, 484, 485 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).Dabei lässt der Senat nicht außer Acht, dass die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung nicht schematisch durch den Wert des Fahrzeuges begrenzt ist (BGH, Urteil vom 25. Januar 2005, Az: VI ZR 112/04 Rdnr. 8 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGH NJW 1988, 484, 486).
- BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 196/91
Widerruf nach Abzahlungsgesetz bei Bierlieferungsvertrag
- BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95
Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung …
- OLG Stuttgart, 24.02.2026 - 12 U 48/25
Nichtigkeit beim Sale-and-Rent-Back: Wertersatz und Folgen bei Wucher
- OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04
Strafverfolgungsentschädigung: Umfang der Entschädigung einschließlich der …
- OLG Hamm, 22.04.1993 - 6 U 259/92
Totalschaden-Abrechung; Einbeziehung eines Restwertangebotes; Wertermittlung …
- BGH, 24.02.1994 - IX ZR 227/93
Wirksamkeit einer von Kindern auf Veranlassung der Eltern geleisteten Bürgschaft
- OLG Frankfurt, 18.10.1988 - 14 U 80/87
Rechtliche Bedeutung eines Kostenvoranschlags
- KG, 26.04.1993 - 12 U 2137/92
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf einer Sonderfahrspur für Busse und Taxen
- OLG Düsseldorf, 08.03.2004 - 1 U 134/03
Umfang des Nutzungsausfallschadens
- OLG Köln, 11.10.2012 - 22 U 48/12
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Durchführung einer Reparatur an einem …
- KG, 22.10.2001 - 12 U 2346/00
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Nutzungsausfallentschädigung bei neun …
- OLG Düsseldorf, 02.07.2008 - 1 W 24/08
Berechnung des langfristigen Nutzungsausfallschadens eines Pkw
- BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 116/90
Erneute Vernehmung von Zeugen in der Berufungsinstanz
- OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 12 U 24/07
Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der an einem Verkehrsunfall …
- BGH, 16.05.1990 - IV ZR 64/89
Beweiskraft des Tatbestandes; Vorkenntnis des Erwerbers
- BGH, 12.11.1991 - VI ZR 369/90
Beratungspflicht des Arztes über Risiken einer Vaginalentbindung bei indizierter …
- BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99
Testierunfähigkeit bei Vorliegen eines hirnorganischen Psychosyndroms
- BGH, 19.11.1998 - VII ZR 371/96
Mangel eines Industrieestrichbodens
- BGH, 15.10.1992 - III ZR 57/91
Verkehrssicherungspflicht des Schulträgers gegenüber Eltern - Aufklärungspflicht …
- AG Siegburg, 06.03.2019 - 108 C 136/18
Unfallregulierung, Nutzungsausfallentschädigung, Reparaturablaufplan
- BGH, 22.09.1988 - IX ZR 219/87
Klage gegen den Haputschuldner nach Erfüllung der Bürgschaft - Vorliegen eines …
- BGH, 15.11.1990 - IX ZR 92/90
Feststellung der Kenntnis von der Zahlungseinstellung nach § 30 KO - Führung des …
- OLG Brandenburg, 16.12.2025 - 6 U 76/24
Schadensersatz wegen mangelhafter Reparaturleistung an einem Fahrzeug
- OLG Köln, 07.04.2000 - 16 Wx 32/00
Anspruch auf Rückgängigmachung baulicher Veränderungen
- OLG Köln, 12.07.1996 - 19 U 17/96
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Tankstellengelände …
- AG Heinsberg, 30.08.1995 - 3 C 312/95
- BGH, 12.11.1987 - X ZR 66/85
Klage auf Werklohn für die Reparatur eines Kfz sowie Standkosten - Pflicht zur …
- OLG Brandenburg, 27.09.2007 - 12 W 2/07
Prozesskostenhilfebewilligung für eine Verkehrsunfallklage: Stillschweigender …
- BGH, 06.12.1990 - I ZR 25/89
"Erneute Vernehmung"; Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz
- BVerwG, 17.11.2008 - 3 B 4.08
Anspruch auf Neubescheidung eines Antrags auf Gewährung einer Härtebeihilfe gem. …
- BGH, 28.03.2003 - V ZR 47/02
Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz
- OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 51/96
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Rechtsüberholen des …
- BGH, 11.12.1992 - V ZR 241/91
Erforderlichkeit neuerlicher Zeugenvernehmung im Berufungsverfahren - …
- LG Nürnberg-Fürth, 19.05.2020 - 2 O 7690/19
Ersatzfähigkeit von Nebenkosten - Ausfall älterer Fahrzeuge
- OLG Frankfurt, 15.09.2017 - 25 U 87/16
Werkvertrag: Mangelhaftigkeit einer Beton-Treppenanlage - Ausschluss von Schäden …
- AG Mannheim, 09.01.2009 - 9 C 381/08
Schadenersatz wegen Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Stundenverrechnungssätze …
- LAG Hamm, 21.09.1998 - 19 Sa 646/98
Schadensersatz wegen des Entzugs eines Firmenwagens; Überlassung eines …
- LG Münster, 06.05.2008 - 4 O 195/07
Anforderungen an ein "unabwendbares Ereignis" i.S.v. § 17 Abs. 3 S. 1 …
- BGH, 04.04.1990 - VIII ZR 125/89
Zugeständnis einer Behauptung - Schriftsatz - Stillschweigende Bezugnahme - …
- OLG Jena, 19.04.2005 - 5 U 880/04
Anforderungen an die Lesbarkeit des Vertragsformulars; Berücksichtigung der …
- BGH, 08.10.1992 - III ZR 75/91
Fehlende Gesamtschau bei der Würdigung eines Lebenssachverhalts
- AG Berlin-Mitte, 28.05.2013 - 109 C 3286/12
Verkehrsunfall: Verzögerung der Fahrzeugreparatur und Anspruch auf …
- AG Düsseldorf, 09.06.2004 - 26 C 18776/03
Umfang des Schadensersatzes bzgl. Reparaturkosten, Nutzungsentschädigung und …
- LG Ingolstadt, 07.12.2011 - 51 O 1715/10
Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit Totalschaden: Nutzungsausfallentschädigung …
- AG Schmallenberg, 13.11.2009 - 3 C 125/09
Anspruch auf Schadensersatz weiterer Vorhaltekosten aufgrund eines …
- AG Düren, 08.11.2000 - 45 C 341/00
Umfang des Schadensersatzes i.R. eines Verkehrsunfalls; Grundsatz der …
- BGH, 06.12.1994 - X ZR 92/92
Patentnichtigkeitsklage - Patent betreffend eine Vorrichtung zum Einspulen und …
- BGH, 08.04.1991 - II ZR 127/90
Abwicklung von Bestellungen bei einem taiwanesischen Hersteller von …
- LG Freiburg, 07.06.1988 - 1 O 148/88
- AG Kiel, 18.07.1996 - 117 C 253/96
- BGH, 22.11.1990 - IX ZR 63/90
- AG Bochum, 20.10.2004 - 67 C 362/04
Möglichkeit der Beschränkung einer Nutzungsausfallentschädigung für einen über …
- LG Bamberg, 25.02.2011 - 2 O 207/10
- AG Dortmund, 20.08.2002 - 407 C 5134/02
- LG Wiesbaden, 21.01.1993 - 7 O 85/92
Bei einem Auffahrunfall haftet der Auffahrende grundsätzlich voll, da der Beweis …
- AG Starnberg, 13.11.2007 - 4 C 1342/07
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