Rechtsprechung
| BGH, 23.06.1977 - X ZR 6/75 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anmeldung von Erfindungen als Diensterfindungen zum Patent - Anspruch auf Zahlung einer Erfindervergütung - Verwirkung von Ansprüchen - Schutzfähigkeit einer Erfindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 47
- GRUR 1977, 784
- DB 1977, 2093
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.06.1962 - I ZR 28/61
Cromegal
Auszug aus BGH, 23.06.1977 - X ZR 6/75
Im Falle der Benutzung der offengelegten Patentanmeldung 1 917 934 durch die Beklagte könnte eine vorläufige Benutzungsvergütung in Betracht zu ziehen zu sein (BGHZ 37, 281 = GRUR 1963, 135 - Cromegal; BGH GRUR 1971, 475 - Gleichrichter). - BGH, 30.04.1968 - X ZR 67/66
Anspruch auf Berichtigung einer Erfinderbenennung vor der Bekanntmachung der …
Auszug aus BGH, 23.06.1977 - X ZR 6/75
In einem solchen Fall hat der Erfinder eines Teils der zusammengefaßten Anmeldung nur dann einen Vergütungsanspruch, wenn feststeht, daß der auf ihn zurückgehende Teil der weiterverfolgten Anmeldung einen schöpferischen Beitrag zu dem zusammengelegten Anmeldungsgegenstand darstellt (vgl. BGH GRUR 1969, 133, 135). - BGH, 30.03.1971 - X ZR 8/68
Auszug aus BGH, 23.06.1977 - X ZR 6/75
Im Falle der Benutzung der offengelegten Patentanmeldung 1 917 934 durch die Beklagte könnte eine vorläufige Benutzungsvergütung in Betracht zu ziehen zu sein (BGHZ 37, 281 = GRUR 1963, 135 - Cromegal; BGH GRUR 1971, 475 - Gleichrichter). - BGH, 02.12.1960 - I ZR 23/59
Auswirkungen auf die Vergütung bei Beteiligung mehrerer an einer Diensterfindung …
Auszug aus BGH, 23.06.1977 - X ZR 6/75
In einem solchen Falle braucht sich der Arbeitgeber nicht daran festhalten zu lassen, daß er durch seine getrennte Anmeldung der Erfindung zum Ausdruck gebrecht habe, daß er den Anmeldungsgegenstand für patentfähig ansehe, was dazu führen könnte, daß er sich nicht auf dessen mangelnde Schutzfähigkeit berufen kann (vgl. BGH GRUR 1961, 338, 339 - Chlormethylierung). - RG, 08.02.1934 - IV 357/33
Kann die Ehefrau, die der Ehemann durch Testament zur Alleinerbin eingesetzt hat, …
Auszug aus BGH, 23.06.1977 - X ZR 6/75
Als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung unterliegt sie regelmäßig dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB (RGZ 143, 350, 352).
- BGH, 10.09.2002 - X ZR 199/01
"Ozon"; Verwirkung des Anspruch des Arbeitnehmererfinders
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 23.6.1977 - X ZR 6/75, GRUR 1977, 784 - Blitzlichtgeräte; vgl. BGHZ 146, 217 - Temperaturwächter).Auch das steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 23.6.1977 - X ZR 6/75, aaO).
Deshalb ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt, daß von einem Arbeitnehmererfinder, der als Leiter der Patentabteilung und als Berater in Patent- und Gebrauchsmustersachen beschäftigt wird und dem auch die Bearbeitung der Erfinderangelegenheiten übertragen ist, erwartet werden kann, daß er den Arbeitgeber auf seine Vergütungsansprüche aufmerksam macht, so daß sie bei der Fertigstellung der Preiskalkulation berücksichtigt werden können (Sen.Urt. v. 23.6.1977 - X ZR 6/75, aaO - Blitzlichtgeräte).
c) Wie das Berufungsgericht ausgeführt hat und die Revision nicht beanstandet, reicht ein Zeitraum von rund 4 Jahren, in denen der Kläger mit seinen Ansprüchen nicht hervorgetreten ist, angesichts der auf den Streitfall anzuwendenden Verjährungsfrist von dreißig Jahren (§ 195 BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung, Art. 229, § 6 EGBGB; Sen.Urt. v. 23.6.1977 - X ZR 6/75, aaO) zur Verwirkung seiner Ansprüche in keinem Fall aus (…vgl. dazu MünchKomm.BGB/Roth, aaO, § 242 BGB Rdn. 470).
- BGH, 21.12.1989 - X ZR 30/89
Anspruch des Arbeitnehmer-Erfinders auf Herausgabe von geschäftlichen Unterlagen
So ist es im Streitfall, denn die Beklagten sind aus §§ 9, 12 ArbErfG in Verbindung mit § 242 BGB materiell-rechtlich verpflichtet, dem Kläger die Auskünfte zu erteilen, die dieser benötigt, um seine Arbeitnehmererfindervergütung berechnen zu können; dazu gehört auch, daß die Beklagten den Kläger in die Lage versetzen müssen, die Richtigkeit der erteilten Auskünfte nachprüfen zu können (vgl. BGH v. 10. Juli 1959 I ZR 73/58 S. 23 ff. - unveröffentlicht; BGH GRUR 1977, 784 ff. - Blitzlichtgeräte, BGH GRUR 1961, 338, 339 r. Sp. ff. - Chlormethylierung; BGHZ 10, 385, 387; RGZ 108, 1, 7; RGZ 158, 377, 379; OLG Hamburg EGR ArbErfG § 12 Nr. 31;… Schade/Schippel, Das Recht der Arbeitnehmererfindung, 5. Aufl. RL Nr. 6 Rdn. 5 und § 12 ArbErfG Rdn. 59, 63;… Volmer/Gaul, ArbErfG 2. Aufl. § 38 Rdn. 26-28). - BGH, 06.02.2002 - X ZR 215/00
Drahtinjektionseinrichtung; Ansprüche des Arbeitnehmererfinders bei …
Der Arbeitgeber ist für die Zeit bis zum rechtskräftigen Widerruf oder bis zur rechtskräftigen Nichtigerklärung des einmal erwirkten Schutzrechts zur Zahlung der angemessenen Erfindervergütung verpflichtet, weil er bis dahin faktisch eine Vorzugsstellung gegenüber Mitbewerbern hatte (…Sen.Urt. v. 2.6.1987 - X ZR 97/86, GRUR 1987, 900, 902 - Entwässerungsanlage; vgl. auch Sen.Urt. v. 23.6.1977 - X ZR 6/75, GRUR 1977, 784, 786 - Blitzlichtgeräte).Zwar kann die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen gegen den Arbeitgeber wegen eines Rechtsmißbrauchs ausgeschlossen sein, wenn der Arbeitnehmererfinder diese durch unredliches Verhalten erworben hat; ein solcher Rechtsmißbrauch kann insbesondere vorliegen, wenn der Arbeitnehmererfinder etwa als Patentsachbearbeiter trotz ihm bekannter offenkundiger Vorbenutzungen ein Schutzrecht für seine Diensterfindung zur Entstehung bringt (Sen.Urt. v. 23.6.1977 - X ZR 6/75, GRUR 1977, 784, 787 - Blitzlichtgeräte).
- BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86
Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des …
Nimmt der Arbeitgeber eine Erfindung in Anspruch, ist er grundsätzlich auch vergütungspflichtig und kann sich zunächst nicht auf mangelnde Schutzfähigkeit der Erfindung berufen (…vgl. für die beschränkte Inanspruchnahme § 10 Abs. 2 ArbEG und für die unbeschränkte Inanspruchnahme BGH, Urt. v. 28.6.1962 - I ZR 28/61, GRUR 1963, 135 - Cromegal u. Urt. v. 30.3.1971 - X ZR 8/68, GRUR 1971, 475 - Gleichrichter); soweit sich später aufgrund einer Entscheidung des Patentamts oder eines Gerichts die Schutzunfähigkeit herausstellt, entfällt damit rückwirkend jeder Schutz, der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers wird davon jedoch grundsätzlich nur für die Zukunft getroffen und bleibt für die Vergangenheit unberührt, BGH, Urt. v. 23.6.1977 - X ZR 6/75, GRUR 1977, 784 - Blitzlichtgeräte; das gilt auch für die Fälle einer als Vergütung gezahlten Pauschalabfindung, BGH, Urt. v. 17.4.1973 - X ZR 59/69, GRUR 1973, 649 - Absperrventil; geleistete Zahlungen sind grundsätzlich nicht zurückzuzahlen (§ 12 Abs. 6 Satz 2, vgl. auch § 10 Abs. 2 Satz 2). - OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00 Rn. 209 Im Hinblick auf den das gesamte Recht und damit auch die Rechtsbeziehungen zwischen dem Diensterfinder und seinem Arbeitgeber beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gilt ein Recht als verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und auch eingerichtet hat, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (vgl. BGHZ 25, 47, 51; 67, 56; 84, 280, 281; 105, 290, 298; BGH, GRUR 1977, 784, 785 - Blitzlichtgeräte; BGH, GRUR 2001, 323 ff. - Temperaturwächter; BGH, WRP 2002, 1448-1452).
Von einem Arbeitnehmererfinder, der als Leiter der Patentabteilung und als Berater in Patent- und Gebrauchsmustersachen beschäftigt wird und dem auch die Bearbeitung der Erfinderangelegenheiten übertragen ist, wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beispielsweise erwartet, dass er den Arbeitgeber auf seine Vergütungsansprüche aufmerksam macht, so dass sie bei der Fertigstellung der Preiskalkulation berücksichtigt werden können (vgl. BGH, WRP 2002, 1448 ff sowie BGH, GRUR 1977, 784 ff - Blitzlichtgeräte).
- OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
Ermittlung der angemessenen Vergütung des Arbeitnehmererfinders - Grenzen der …
Ist diese Möglichkeit allerdings nicht (mehr) gegeben, so entfällt der Vergütungsanspruch (ex tunc), sobald in einem dazu vorgesehenen amtlichen oder gerichtlichen Verfahren die mangelnde Schutzrechtsfähigkeit bestands- oder rechtskräftig festgestellt wird (BGH GRUR 1977, 784 (786 f.) - Blitzlichtgeräte;… Bartenbach/Volz, ArbEG, 4. Aufl. 2002, Einleitung vor § 2 Rdnr. 22;… Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. 2003, § 9 ArbEG Rdnr. 17).Die nach deutschem Recht erforderliche Schutzfähigkeit der jeweiligen Diensterfindung des Klägers ist anzunehmen; auf eine fehlende Schutzfähigkeit insoweit vermag sich die Beklagte nicht zu berufen (BGH GRUR 1977, 784 (786 f.) - Blitzlichtgeräte, für Gebrauchsmuster).
- BGH, 18.11.2025 - X ZR 170/23
Scheiben-Naben-Verbindung
Rn. 71 Der Arbeitnehmer kann eine Vergütung jedoch regelmäßig erst dann verlangen, wenn der Arbeitgeber die Benutzung der Erfindung aufgenommen hat (BGH, Urteil vom 28. Juni 1962 - I ZR 28/61, GRUR 1963, 135, 137 - Cromegal; Urteil vom 30. März 1971 - X ZR 8/68, GRUR 1971, 475, 477 - Gleichrichter; Urteil vom 23. Juni 1977 - X ZR 6/75, GRUR 1977, 784, 788 - Blitzlichtgeräte;… Urteil vom 26. November 2013 - X ZR 3/13, GRUR 2014, 357 Rn. 12 - Profilstrangpresse;… Busse/Keukenschrijver, PatG 9. Aufl., § 9 ArbNErfG Rn. 12;… Bartenbach/Volz, ArbNErfG, 7. Aufl., § 9 Rn. 21, Fegers/Göken/Heintz in Boemke/Kursawe, ArbNErfG, 2. Aufl., § 9 Rn. 67, 79). - BGH, 29.09.1987 - X ZR 44/86
"Vinylpolymerisate"; Anerkennung einer Arbeitnehmererfindung durch den …
Die Revision verkennt, daß auch bei einer unbeschränkt in Anspruch genommenen Diensterfindung, die zur Erteilung eines Schutzrechts geführt hat, der Arbeitgeber, der das Schutzrecht benutzt, sich dem Arbeitnehmererfinder gegenüber im Streit um die Vergütung der Diensterfindung nicht mit Erfolg darauf berufen kann, dem Gegenstand des Schutzrechts fehlten die sachlichen Schutzvoraussetzungen, solange die fehlende Schutzfähigkeit nicht - in einem Patentnichtigkeits- oder Gebrauchsmusterlöschungsverfahren - rechtskräftig festgestellt ist (BGH, GRUR 1977, 784 (786, 787) - Blitzlichtgeräte; vgl. auch BGH, LM § 10 ArbEG Nr. 1 = GRUR.Dies gilt auch wegen der mit dem Lizenzvertrag vergleichbaren Positionen des Arbeitgebers zum Arbeitnehmer (BGH, LM § 10 ArbEG Nr. 1 = GRUR 1977, 784 - Blitzlichtgeräte).
Insoweit werden dann die Arbeitsvertragsparteien bei Handhabung einer betriebsgeheimen Erfindung entsprechend der Forderung des Senats im Anschluß an die Grundsätze des Senats in Erkenntnis vom 23.6.1977 (LM § 10 ArbEG Nr. 1 = GRUR 1977, 784 - Blitzlichtgeräte) wie Lizenzvertragsparteien behandelt.
- BGH, 25.11.1980 - X ZR 12/80
Streit über die Höhe der Vergütung für eine Erfindung eines Arbeitnehmers - …
Mit der einseitigen Festsetzung der Vergütung durch den Arbeitgeber gemäß § 12 Abs. 3 ArbEG beginnt keine Verjährung des über den festgesetzten Betrag hinausgehenden Vergütungsanspruchs nach § 196 BGB (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 23. Juni 1977 - Blitzlichtgeräte - in GRUR 1977, 784 ff).Nach BGH LM Nr. 4 zu § 9 ArbEG (= GRUR 1977, 784 - Blitzlichtgeräte) verjähre der Anspruch des Arbeitnehmers auf Erfindervergütung in 30 Jahren jedenfalls dann, wenn er nicht durch Vereinbarung festgestellt oder vom Arbeitgeber festgesetzt sei.
Die nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen geschuldete Vergütung ist demgegenüber keine Gegenleistung für die Ausführung von Arbeiten, Besorgung fremder Geschäfte oder Leistung von Diensten im Sinne von § 196 Abs. 1 Nr. 1, 7, 8, 9 BGB (vgl. die Urteile des Senats GRUR 1979, 800, 802 f. - Mehrzweckfrachter; GRUR 1977, 784, 786 - Blitzlichtgeräte).
- BGH, 29.11.1984 - X ZR 39/83
Pfändbarkeit einer Erfindervergütung
Ob der Anspruch auf Vergütung für die Inanspruchnahme einer Diensterfindung, den der Senat für die Bemessung der Verjährungsfrist als Anspruch eigener Art und nicht als Lohn, Gehalt oder Dienstbezug im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1, 7, 8, 9 BGB gewertet hat (BGH GRUR 1977, 784, 786 - Blitzlichtgerät; 1979, 800, 802 ff - Mehrzweckfrachter; 1981, 263, 265 - Drehschiebeschalter), als Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 ZPO zu qualifizieren ist, braucht bei der gegebenen Fallgestaltung hier nicht entschieden zu werden. - LG Düsseldorf, 26.03.2009 - 4a O 89/08
Betonfließmittel (Arbeitnehmererf.)
- OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 2 U 29/17
Ansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH wegen Inanspruchnahme …
- OLG München, 23.03.2023 - 6 U 924/21
Stufenklage, Auskunftsanspruch, Arbeitnehmererfindung, Vergütungsanspruch, …
- OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 63/12
Ansprüche des Arbeitnehmererfinders wegen der Inanspruchnahme einer …
- LG München I, 22.02.2018 - 7 O 4209/17
Vindikation einer Patentanmeldung
- OLG Düsseldorf, 10.04.2012 - 2 U 3/10
Abweisung der Klage auf Einräumung einer Mitberechtigung an Geschmacksmustern für …
- LG Düsseldorf, 16.03.1999 - 4 O 171/98
- OLG Düsseldorf, 03.05.2018 - 2 U 79/16
Begriff der Arbeitnehmererfindung
- OLG Düsseldorf, 15.05.2008 - 2 U 36/07
Fahrzeugrad für Nutzfahrzeuge (Arbeitnehmererf.)
- OLG Düsseldorf, 08.05.2003 - 2 U 137/99
Drahtinjektionseinrichtung II (Arbeitnehmererf.)
- LG München I, 09.12.2020 - 21 O 10149/19
Vertragliche Ansprüche des GmbH-Geschäftsführers wegen einer Diensterfindung
- LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 118/05
Ansprüche auf Auskunft, Rechnungslegung sowie Feststellung der Verpflichtung zur …
- OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 24/11
Verneinung der Miterfindereigenschaft des Klägers hinsichtlich …
- OLG Düsseldorf, 13.09.2001 - 2 U 201/99
Ozon (Arbeitnehmererf.)
- OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 2 U 71/04
Zurückweisung von Ansprüchen auf Übertragung und Umschreibung eines Patents für …
- LG Düsseldorf, 03.12.2009 - 4b O 213/08
MOS-Transistor (Arbeitnehmererf.)
- LG Düsseldorf, 18.01.2022 - 4a O 22/20
- LG Düsseldorf, 18.01.2018 - 4c O 37/16
Photovoltaikanlage 1 (Arbeitnehmererf.)
- BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 470/83
Unverfallbaren Versorgungsanwartschaft als Voraussetzung einer …
- LG München I, 09.09.2010 - 7 O 1428/10
Arbeitnehmererfinder: Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung; Wegfall des …
- LG Düsseldorf, 12.05.2022 - 4a O 37/20
Messrolle
- LG Düsseldorf, 07.05.1998 - 4 O 211/96
Lenkrolle
- LG Düsseldorf, 12.12.1995 - 4 O 139/95
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