Rechtsprechung
| BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 677; BGB § 683; BGB § 179
Handwerker können nicht aus GoA gegen Wohnungseigentümer vorgehen, wenn auftraggebende Hausverwaltung nicht zahlt - Prof. Dr. Lorenz
Geschäftsführung ohne Auftrag: Voraussetzungen des "Auch-fremden-Geschäfts" bei vertraglicher Verpflichtung gegenüber einem Dritten bzw. bei Haftung eines Dritten aus § 179 BGB
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung des Hauseigentümers für die Bezahlung einer ihn begünstigenden vom Hausverwalter in Auftrag gegebenen Werkleistung ; Aufwendungsersatzansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag; Auftragserteilung als vollmachtloser Vertreter ; Zahlungsunfähigkeit des ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 677, 683, 179
Geschäftsführung ohne Auftrag neben Werkvertrag; Vertreterhaftung neben Geschäftsführung ohne Auftrag - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 677 683 179
Ansprüche des Werkunternehmers gegen die Wohnungseigentümer bei Abschluß eines Werkvertrages mit dem Verwalter - datenbank.nwb.de
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Haftung des Mitbegünstigten bei Insolvenz des Auftraggebers?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Ansprüche des sog. pflichtengebundenen Geschäftsführers, Konkurrenz zu § 179 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauvertrag mit Mietverwalter schließt Zahlungsansprüche des Unternehmers gegenüber Eigentümer aus! (IBR 2004, 299)
Papierfundstellen
- NJW 2004, 777 (Ls.)
- NJW-RR 2004, 81
- MDR 2004, 386 (Ls.)
- NZBau 2004, 34
- NZM 2004, 119
- ZMR 2004, 202
- WM 2004, 1397
- BauR 2004, 134 (Ls.)
- BauR 2004, 333
- ZfBR 2004, 154
Wird zitiert von ... (54) Zitiert selbst (18)
- BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61
Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft
Auszug aus BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Dabei kann es genügen, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 63, 167, 169 f.; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; 140, 102), insbesondere, wenn dessen Interesse an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht oder gar vordringlich ist.So hat der Bundesgerichtshof etwa das Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand (BGHZ 40, 28, 30 f.), die zugleich zur Gefahrenabwehr erfolgte Bergung eines verunglückten Fahrzeugs (BGHZ 63, 167, 169 f.), die Beseitigung verkehrsgefährdender Straßenverschmutzungen durch die Straßenbaubehörde (BGHZ 65, 354, 357 f.), von durch einen anderen verursachte Ölverunreinigungen durch den Zustandsstörer (BGHZ 98, 235, 240 f.) oder von Rückständen eingelagerten Milchpulvers durch den Grundstückseigentümer (BGHZ 110, 313, 314 ff.) als Geschäftsführung ohne Auftrag bewertet oder diese zumindest für möglich gehalten (so im Fall BGHZ 98, 235, 240 ff.).
Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft in erster Linie oder zumindest zugleich für einen anderen zu führen, muß vielmehr hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f.; 114, 248, 250; 138, 281, 286).
Gleiches gilt, wenn das Gesetz den Handelnden zum unentgeltlichen Tätigwerden verpflichtet, insbesondere, wenn er die Aufwendungen kraft seiner besonderen Verpflichtung selbst tragen soll (vgl. BGHZ 40, 28, 32) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht erlaubt (BGHZ 140, 102, 109 f.; unter Hinweis auf BGHZ 30, 162, 169 ff.; 40, 28, 32; 98, 235, 242 f.).
cc) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Geschäftsbesorgung für einen anderen auch dann vorliegen, wenn der Geschäftsführer zur Besorgung des Geschäfts einem Dritten gegenüber verpflichtet ist (BGHZ 143, 9, 14; vgl. BGHZ 40, 28, 31; 140, 102, 109 m.w.N.).
- BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97
Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Auszug aus BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249 f.; 140, 102, 109;… BGH, Urt. v. 2.4.1998 - III ZR 251/96, WM 1998, 1356, 1358; v. 23.9.1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72) setzt die Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag nur voraus, daß der Geschäftsführer ein Geschäft "für einen anderen" besorgt.Dabei kann es genügen, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 63, 167, 169 f.; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; 140, 102), insbesondere, wenn dessen Interesse an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht oder gar vordringlich ist.
Gleiches gilt, wenn das Gesetz den Handelnden zum unentgeltlichen Tätigwerden verpflichtet, insbesondere, wenn er die Aufwendungen kraft seiner besonderen Verpflichtung selbst tragen soll (vgl. BGHZ 40, 28, 32) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht erlaubt (BGHZ 140, 102, 109 f.; unter Hinweis auf BGHZ 30, 162, 169 ff.; 40, 28, 32; 98, 235, 242 f.).
cc) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Geschäftsbesorgung für einen anderen auch dann vorliegen, wenn der Geschäftsführer zur Besorgung des Geschäfts einem Dritten gegenüber verpflichtet ist (BGHZ 143, 9, 14; vgl. BGHZ 40, 28, 31; 140, 102, 109 m.w.N.).
- BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84
Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer
Auszug aus BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Dabei kann es genügen, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 63, 167, 169 f.; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; 140, 102), insbesondere, wenn dessen Interesse an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht oder gar vordringlich ist.So hat der Bundesgerichtshof etwa das Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand (BGHZ 40, 28, 30 f.), die zugleich zur Gefahrenabwehr erfolgte Bergung eines verunglückten Fahrzeugs (BGHZ 63, 167, 169 f.), die Beseitigung verkehrsgefährdender Straßenverschmutzungen durch die Straßenbaubehörde (BGHZ 65, 354, 357 f.), von durch einen anderen verursachte Ölverunreinigungen durch den Zustandsstörer (BGHZ 98, 235, 240 f.) oder von Rückständen eingelagerten Milchpulvers durch den Grundstückseigentümer (BGHZ 110, 313, 314 ff.) als Geschäftsführung ohne Auftrag bewertet oder diese zumindest für möglich gehalten (so im Fall BGHZ 98, 235, 240 ff.).
Gleiches gilt, wenn das Gesetz den Handelnden zum unentgeltlichen Tätigwerden verpflichtet, insbesondere, wenn er die Aufwendungen kraft seiner besonderen Verpflichtung selbst tragen soll (vgl. BGHZ 40, 28, 32) oder wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung vorsehen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht erlaubt (BGHZ 140, 102, 109 f.; unter Hinweis auf BGHZ 30, 162, 169 ff.; 40, 28, 32; 98, 235, 242 f.).
- BGH, 04.12.1975 - VII ZR 218/73
Geschäftsführung ohne Auftrag bei Straßenverschmutzung
Auszug aus BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249 f.; 140, 102, 109;… BGH, Urt. v. 2.4.1998 - III ZR 251/96, WM 1998, 1356, 1358; v. 23.9.1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72) setzt die Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag nur voraus, daß der Geschäftsführer ein Geschäft "für einen anderen" besorgt.Dabei kann es genügen, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 63, 167, 169 f.; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; 140, 102), insbesondere, wenn dessen Interesse an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht oder gar vordringlich ist.
So hat der Bundesgerichtshof etwa das Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand (BGHZ 40, 28, 30 f.), die zugleich zur Gefahrenabwehr erfolgte Bergung eines verunglückten Fahrzeugs (BGHZ 63, 167, 169 f.), die Beseitigung verkehrsgefährdender Straßenverschmutzungen durch die Straßenbaubehörde (BGHZ 65, 354, 357 f.), von durch einen anderen verursachte Ölverunreinigungen durch den Zustandsstörer (BGHZ 98, 235, 240 f.) oder von Rückständen eingelagerten Milchpulvers durch den Grundstückseigentümer (BGHZ 110, 313, 314 ff.) als Geschäftsführung ohne Auftrag bewertet oder diese zumindest für möglich gehalten (so im Fall BGHZ 98, 235, 240 ff.).
- BGH, 24.10.1974 - VII ZR 223/72
Öltankwagen - Feuerwehreinsatz, § 677 BGB, GoA, "auch-fremdes Geschäft", § 839 …
Auszug aus BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Dabei kann es genügen, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 63, 167, 169 f.; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; 140, 102), insbesondere, wenn dessen Interesse an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht oder gar vordringlich ist.So hat der Bundesgerichtshof etwa das Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand (BGHZ 40, 28, 30 f.), die zugleich zur Gefahrenabwehr erfolgte Bergung eines verunglückten Fahrzeugs (BGHZ 63, 167, 169 f.), die Beseitigung verkehrsgefährdender Straßenverschmutzungen durch die Straßenbaubehörde (BGHZ 65, 354, 357 f.), von durch einen anderen verursachte Ölverunreinigungen durch den Zustandsstörer (BGHZ 98, 235, 240 f.) oder von Rückständen eingelagerten Milchpulvers durch den Grundstückseigentümer (BGHZ 110, 313, 314 ff.) als Geschäftsführung ohne Auftrag bewertet oder diese zumindest für möglich gehalten (so im Fall BGHZ 98, 235, 240 ff.).
- BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80
Bürgschaft nach Wegfall des zahlungsunfähig gewordenen Hauptschuldners
Auszug aus BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Dabei kann es genügen, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 63, 167, 169 f.; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; 140, 102), insbesondere, wenn dessen Interesse an der Vornahme der Handlung im Vordergrund steht oder gar vordringlich ist.Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft in erster Linie oder zumindest zugleich für einen anderen zu führen, muß vielmehr hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f.; 114, 248, 250; 138, 281, 286).
- BGH, 02.04.1998 - III ZR 251/96
Aufwendungsersatzanspruch eines privaten Grundstückseigentümers in der ehemaligen …
Auszug aus BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249 f.; 140, 102, 109; BGH, Urt. v. 2.4.1998 - III ZR 251/96, WM 1998, 1356, 1358; v. 23.9.1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72) setzt die Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag nur voraus, daß der Geschäftsführer ein Geschäft "für einen anderen" besorgt.Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft in erster Linie oder zumindest zugleich für einen anderen zu führen, muß vielmehr hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f.; 114, 248, 250; 138, 281, 286).
- BGH, 07.03.1989 - XI ZR 25/88
Aufwendungsersatzbei Unwirksamkeit des Verwaltervertrags
Auszug aus BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
b) Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und aus § 179 BGB können nebeneinander bestehen (Bestätigung von BGH NJW-RR 1989, 970).Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, können Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und Ansprüche aus § 179 BGB nebeneinander bestehen (BGH, Urt. v. 7.3.1989 - XI ZR 25/88, NJW-RR 1989, 970).
- BGH, 25.04.1991 - III ZR 74/90
Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer
Auszug aus BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249 f.; 140, 102, 109;… BGH, Urt. v. 2.4.1998 - III ZR 251/96, WM 1998, 1356, 1358; v. 23.9.1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72) setzt die Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag nur voraus, daß der Geschäftsführer ein Geschäft "für einen anderen" besorgt.Dafür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft in erster Linie oder zumindest zugleich für einen anderen zu führen, muß vielmehr hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung treten (BGHZ 40, 28, 31; 82, 323, 330 f.; 114, 248, 250; 138, 281, 286).
- BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98
Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"
Auszug aus BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249 f.; 140, 102, 109;… BGH, Urt. v. 2.4.1998 - III ZR 251/96, WM 1998, 1356, 1358; v. 23.9.1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72) setzt die Anwendung der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag nur voraus, daß der Geschäftsführer ein Geschäft "für einen anderen" besorgt. - BGH, 08.03.1990 - III ZR 81/88
Aufwendungsersatzanspruch des Eigentümers eines vermieteten Grundstücks
- BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98
Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes bei in Sicherungsverwaltung überführten …
- BGH, 20.04.1967 - VII ZR 326/64
Verjährung von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag
- BGH, 15.12.1954 - II ZR 277/53
Gefahrenbeseitigung bei Ruinen
- BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59
Geschäftsführung ohne Auftrag für Krankenkasse
- BGH, 16.03.1965 - VI ZR 210/64
Haftungsverteilung bei Schädigung eines anhaltenden PKW-Fahrers, der ein …
- BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58
Erstattung von Versorgungsrenten
- RG, 11.10.1932 - II 58/32
1. Kann der Verkäufer nach erfolgreicher Anfechtung des Kaufvertrags wegen …
- BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07
Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel
Hierfür besteht grundsätzlich keine tatsächliche Vermutung; der Wille, ein solches Geschäft in erster Linie oder zumindest zugleich für einen anderen zu führen, muss vielmehr hinreichend deutlich nach außen in Erscheinung treten (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, WM 2004, 1397, unter III 2 a a.A. m.w.N.). - BGH, 19.01.2021 - VI ZR 188/17
Haftungsmaßstab bei pflichtwidrig unterlassener Erste-Hilfe-Maßnahmen von …
Besteht wie hier ein vertragliches Schuldverhältnis mit besonderen Schutzpflichten, kommt eine Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag im Bereich des Sorgfaltsmaßstabes nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 83, juris Rn. 17;… Gregor in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 677 Rn. 1).Zwar ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass eine Geschäftsführung ohne Auftrag nicht grundsätzlich dadurch ausgeschlossen wird, dass der handelnde Geschäftsführer einem Dritten gegenüber vertraglich verpflichtet ist (sog. "pflichtgebundener Geschäftsführer"; vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 82 f., juris Rn. 14 ff.;… vom 21. Oktober 1999 - III ZR 319/98, BGHZ 143, 9, 13, juris Rn. 15).
- BGH, 28.06.2011 - VI ZR 184/10
Schadensersatzanspruch der Gemeinde aus Gefährdungshaftung für Kosten der …
Rn. 9 Beruht die Verpflichtung des Geschäftsführers auf einem wirksam geschlossenen Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insbesondere die Entgeltfrage umfassend regelt, kann ein Dritter, dem das Geschäft auch zugutekommt, nicht auf Aufwendungsersatz wegen einer Geschäftsführung ohne Auftrag in Anspruch genommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 83 und vom 15. April 2004 - VII ZR 212/03, NJW-RR 2004, 956).
- BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04
Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81 = WM 2004, 1397, unter III 2 a aa m.w.Nachw.) kann eine Geschäftsbesorgung für einen anderen auch vorliegen, wenn der Geschäftsführer ein Geschäft nicht nur als eigenes, sondern auch als fremdes führt, d.h. in dem Bewußtsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln.Dabei kann es genügen, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003, aaO; Urteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72 = WM 1999, 2411, unter II 2 a, jeweils m.w.Nachw.).
- BGH, 16.11.2007 - V ZR 208/06
Anforderungen an die Bezeichnung des begünstigten Dritten
b) Der Fremdgeschäftsführungswille wird auch bei Geschäften, die, wie die Errichtung der Stellplatzanlage im vorliegenden Fall, zugleich objektiv eigene als auch objektiv fremde sind, vermutet (BGHZ 40, 28, 31;… BGH, Urt. v. 23. September 1999, III ZR 322/98, NJW 2000, 72; Urt. v. 21. Oktober 2003, X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 82). - BGH, 30.04.2026 - III ZR 164/25
Unterlassung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Grundstückseigentümer, …
Das ist der Fall, wenn er das Geschäft nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, also in dem Bewusstsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (zB Senat, Urteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 82;… BeckOK BGB/Gehrlein, 1. November 2025, § 677 Rn. 9).Eine Geschäftsbesorgung für einen anderen kann auch dann vorliegen, wenn der Geschäftsführer zur Besorgung des Geschäfts einem Dritten gegenüber verpflichtet ist (…zB Senat aaO S. 13; BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 aaO S. 82 f …und vom 9. Juli 2025 - IV ZR 199/24, BeckRS 2025, 17289 Rn. 24;… Gehrlein aaO Rn. 16).
- BGH, 21.06.2012 - III ZR 275/11
Aufwendungsersatzanspruch eines im Auftrag einer hessischen Gemeinde tätigen …
Rn. 16 b) Beruht die Verpflichtung des Geschäftsführers indes auf einem wirksam geschlossenen Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insbesondere die Entgeltfrage umfassend regelt, kann ein Dritter, dem das Geschäft auch zu Gute kommt, nicht auf Aufwendungsersatz wegen einer Geschäftsführung ohne Auftrag in Anspruch genommen werden (BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 83 mwN …und vom 28. Juni 2011 - VI ZR 184/10, NVwZ-RR 2011, 925, 926 Rn. 9;… Staudinger/Bergmann [2006], BGB, Vorbem zu §§ 677 ff, Rn. 324).Den Rückgriff auf Aufwendungsersatzansprüche verwehrt in diesem Fall der aus der Parteiautonomie folgende Vorrang der vertraglichen Rechte gegenüber dem Ausgleich der aus der erbrachten Leistung resultierenden Vorteile Dritter, die außerhalb des Vertrags stehen (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 aaO).
- BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 8/13 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …
Dieses austarierte Verhältnis von Rechten und Pflichten würde durch das Recht, neben der Vergütung Aufwendungsersatz über das Rechtsinstitut der GoA zu verlangen, unterlaufen (vgl zu diesem Gedanken in anderem Zusammenhang BGH, Urteil vom 21.10.2003 - X ZR 66/01 - und vom 28.6.2011 - VI ZR 184/10). - VG Aachen, 23.01.2017 - 4 K 864/14
Aufenwendungsersatz; tierärztliche Behandlung; öffentlich-rechtliche GoA; …
Rn. 29 Vgl. hierzu: BGH, Urteile vom 21. Juni 2012 - III ZR 275/11 -, VersR 2013, 1538 = juris, Rn. 16, und vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01 -, NJW-RR 2003 = juris, Rn. 17. - BGH, 28.06.2011 - VI ZR 191/10
Schadensersatzanspruch der Gemeinde aus Gefährdungshaftung für Kosten der …
Rn. 9 Beruht die Verpflichtung des Geschäftsführers auf einem wirksam geschlossenen Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insbesondere die Entgeltfrage umfassend regelt, kann ein Dritter, dem das Geschäft auch zu Gute kommt, nicht auf Aufwendungsersatz wegen einer Geschäftsführung ohne Auftrag in Anspruch genommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 2003 - X ZR 66/01, NJW-RR 2004, 81, 83 und vom 15. April 2004 - VII ZR 212/03, NJW-RR 2004, 956). - BGH, 03.03.2009 - XI ZR 41/08
Zur Erstattung von Kosten der Rechtsverfolgung durch den Bürgen
- BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 1/04
Zustandekommen eins Energielieferungsvertrages
- BGH, 01.02.2018 - III ZR 53/17
Geschäftsführung ohne Auftrag: Auskunftsanspruch des privaten Betreibers eines …
- OLG Köln, 04.09.2017 - 5 U 40/17
Schadensersatzansprüche einer Krankenschwester wegen Bissverletzungen durch einen …
- BGH, 19.07.2007 - III ZR 20/07
Erstattung der Kosten des Technischen Hilfswerks bei Einsatz zur Gefahrenabwehr
- BGH, 27.04.2005 - VIII ZR 140/04
Rechte des Stromabnehmers bei für ihn nicht erkennbaren Wechsel des …
- VG Köln, 17.07.2019 - 21 K 12337/16
Kein Kostenersatz für Unterbringung eines ausgesetzten Hundes
- BGH, 15.04.2004 - VII ZR 212/03
Ansprüche des Subunternehmers gegen den Auftraggeber des Generalunternehmers
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2017 - L 20 SO 46/16
SGB-XII -Leistungen; Übernahme von Bestattungskosten; Unzumutbarkeit der …
- BGH, 02.11.2006 - III ZR 274/05
Ansprüche der Verkäufers bei Stellung von Sicherheiten für die …
- OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06
Treuwidrige Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen des …
- OLG Braunschweig, 05.11.2024 - 1 Ws 46/24
Vorgesellschaft; Spenden; Spendengeld; Vermögensbetreuungspflicht; …
- BGH, 13.10.2005 - III ZR 346/04
Haftung des Anlagenbetreibers für ausgetretene Flüssigkeiten
- VG Göttingen, 19.05.2010 - 1 A 288/08
Anspruch eines Tierarztes gegen die Gemeinde auf Aufwendungsersatz aus …
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2018 - 7 A 10624/18
Versorgung eines aufgefundenen verletzten Tieres durch einen Tierarzt; Anspruch …
- BGH, 09.07.2025 - IV ZR 199/24
Das obligatorische Sachverständigenverfahren in der Kaskoversicherung - und das …
- OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 5 U 170/06
Ansprüche aus einem Energieversorgungsvertrag: Annahme eines konkludenten …
- LG Chemnitz, 25.04.2019 - 3 S 1/18
- OLG Düsseldorf, 09.01.2017 - 24 U 34/16
Honoraransprüche eines Rechtsanwalts gegen eine GmbH bei Mandatierung durch den …
- OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - Verg 58/09
Ausschluss eines Angebots wegen fehlenden Nachweises der Inkasseberechtigung für …
- OLG Stuttgart, 27.09.2006 - 14 U 11/06
Rückerstattungsanspruch nach den Kapitalerhaltungsregelungen, wenn die insolvente …
- BGH, 29.11.2022 - XIII ZB 64/21
Vergabenachprüfungsverfahren: Grundlage der Streitwertbemessung im …
- LG Stuttgart, 06.10.2026 - 7 O 6/26
Werklohn bei Einschaltung eines Projektsteuerers - Vertragsschluss, …
- BFH, 25.02.2009 - IX R 28/08
Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Darlehen für mittelbare Beteiligung - …
- OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 83/21
Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen wegen der Erfassung sogenannter …
- OLG Schleswig, 16.09.2021 - 11 U 138/20
Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei durch Tätigwerden im Rahmen einer …
- BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 344/10
Musikinstrument - Instandsetzungskosten
- OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 7 U 70/05
Fremdgeschäftsführungswille bei Neuvermietungsbemühungen, Interesse des …
- OLG Köln, 05.06.2009 - 3 U 201/08
Erstattung der Kosten für den Einsatz einer Werksfeuerwehr zur Bergung von durch …
- OLG Brandenburg, 09.10.2007 - 11 U 72/07
Werkvertrag: Vergütungspflicht eines Ehegatten als Grundeigentümer für im Rahmen …
- VG Berlin, 30.11.2023 - 1 K 444.21
- OLG Dresden, 18.07.2014 - 10 U 1501/11
Entwurfsplanung wird nicht weiterverfolgt: Optionsrecht ist nicht eröffnet!
- BGH, 22.03.2007 - IX ZR 206/04
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
- OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 7 U 134/06
Feststellungsklage: Schadensersatzanspruch wegen Beantragung staatlicher …
- KG, 08.08.2005 - 20 U 125/04
Geschäftsführung ohne Auftrag: Aufwendungsersatzanspruch eines Krankenhauses …
- LG Düsseldorf, 01.03.2023 - 14d O 3/22
- SG Itzehoe, 04.07.2025 - S 56 U 334/24
- OVG Sachsen, 29.01.2014 - 5 A 840/11
Zulassung der Berufung (abgelehnt), Erschließungsvertrag, Genehmigung, Auslegung, …
- AG Gießen, 17.05.2011 - 43 C 517/10
- AG Berlin-Wedding, 07.08.2014 - 16 C 610/13
Hausverwalter muss Mieteinnahmen nicht an Grundstückserwerber herausgeben!
- OLG Brandenburg, 24.02.2026 - 6 U 123/24
Erfolgreiche Berufung der Klägerin wegen eines Anspruchs auf unbedingte …
- OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - Verg 59/09
Vergabe von Abschlepp- und Inkassodienstleistungen
- LG München I, 22.07.2025 - 13 S 235/25
Unterlassungsanspruch, Geschäftsführung ohne Auftrag, …
- OLG Köln, 05.06.2009 - 3U201/08
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