Rechtsprechung
| BGH, 15.05.2007 - X ZR 75/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
JVEG § 9; ; JVEG § 9 Abs. 1 Satz 3; ; JVEG § 13 Abs. 1; ; JVEG § 13 Abs. 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung der ordnungsgemäßen Vergütung eines gerichtlichen Sachverständigen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JVEG § 9 Abs. 1 Satz 3
Gerichtliche Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen; Erforderlichkeit der angesetzten Stunden - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 23.03.2005 - 4 Ni 27/04
- BGH, 15.05.2007 - X ZR 75/05
Papierfundstellen
- GRUR 2008, 736 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.11.2006 - X ZR 138/04
Sachverständigenentschädigung IV
Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 75/05
Die Vergütung von Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren kann nach der Rechtsprechung des Senats nach billigem Ermessen der Honorargruppe 10 nach § 9 Abs. 1 Satz 3 JVEG zugeordnet werden (Sen.Beschl. v. 7.11.2006 - X ZR 138/04, GRUR 2007, 175); dies sieht der Senat auch im vorliegenden Fall als angemessen an.2004, 284 f. - Sachverständigenentschädigung III, wo 125 Sachverständigenstunden und 53 Mitarbeiterstunden anerkannt wurden; v. 7.11.2006 - X ZR 65/03, wo 150 Sachverständigenstunden anerkannt wurden; v. 7.11.2006 - X ZR 138/04, aaO.: 149 Stunden; vgl. weiter Sen.Beschl. v. 14.3.1967 - Ia ZR 53/64, GRUR 1967, 553 f.: 152 Stunden) erscheint ein Zeitaufwand von 150 Stunden noch nicht als übersetzt.
Dies gilt nicht nur dann, wenn sich die Parteien mit dieser Vergütung einverstanden erklärt haben, sondern auch in dem Fall des § 13 Abs. 2 JVEG, wenn nur die Erklärung einer Partei hierzu vorliegt; diese Bestimmung regelt nur die Voraussetzungen, unter denen das Einverständnis der anderen Partei entbehrlich ist, stellt aber nicht von dem Vorschusserfordernis frei (Sen.Beschl. v. 7.11.2006 - X ZR 138/04 aaO.).
a) Eine Kappung der Sachverständigenvergütung auf den vorschussweise gezahlten Betrag hat dagegen schon deshalb nicht zu erfolgen, weil dem Sachverständigen die gesetzliche Vergütung und nicht etwa eine besondere Vergütung zuerkannt wird (Sen.Beschl. v. 7.11.2006 - X ZR 138/04, aaO.).
- BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98
"Sachverständigenentschädigung III"; Höhe der Sachverständigenentschädigung
Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 75/05
Im Vergleich mit anderen, dem Senat bekannt gewordenen Fällen (vgl. u.a. Sen.Beschl. v. 16.12.2003 - X ZR 206/98, GRUR 2004, 446 = Mitt. - BGH, 07.11.2006 - X ZR 65/03
Erforderlichkeit der aufgewendeten Stunden für ein Sachverständigengutachten
Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 75/05
2004, 284 f. - Sachverständigenentschädigung III, wo 125 Sachverständigenstunden und 53 Mitarbeiterstunden anerkannt wurden; v. 7.11.2006 - X ZR 65/03, wo 150 Sachverständigenstunden anerkannt wurden; v. 7.11.2006 - X ZR 138/04, aaO.: 149 Stunden; vgl. weiter Sen.Beschl. v. 14.3.1967 - Ia ZR 53/64, GRUR 1967, 553 f.: 152 Stunden) erscheint ein Zeitaufwand von 150 Stunden noch nicht als übersetzt. - OLG Koblenz, 20.05.2005 - 14 W 305/05
Sachverständigenentschädigung bei erheblicher Überschreitung des …
Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 75/05
b) Von einem dem Vergütungsanspruch allenfalls entgegenstehenden Verstoß gegen die Pflicht des gerichtlichen Sachverständigen, den durch den gezahlten Kostenvorschuss gezogenen Rahmen zu beachten (§ 407a Abs. 3 ZPO; vgl. OLG Koblenz MDR 2005, 1258), kann hier schon deshalb keine Rede sein, weil dem Sachverständigen der eingeforderte Vorschuss nicht mitgeteilt worden ist; eine Erkundigungspflicht traf ihn insoweit nicht. - BGH, 14.03.1967 - Ia ZR 55/64
Entschädigung eines gerichtlichen Sachverständigen - Erstattung eines …
Auszug aus BGH, 15.05.2007 - X ZR 75/05
2004, 284 f. - Sachverständigenentschädigung III, wo 125 Sachverständigenstunden und 53 Mitarbeiterstunden anerkannt wurden; v. 7.11.2006 - X ZR 65/03, wo 150 Sachverständigenstunden anerkannt wurden; v. 7.11.2006 - X ZR 138/04, aaO.: 149 Stunden; vgl. weiter Sen.Beschl. v. 14.3.1967 - Ia ZR 53/64, GRUR 1967, 553 f.: 152 Stunden) erscheint ein Zeitaufwand von 150 Stunden noch nicht als übersetzt.
- BGH, 28.05.2013 - X ZR 137/09
Sachverständigenentschädigung VI
Rn. 8 Der Senat ordnet die Tätigkeit des gerichtlichen Sachverständigen im vorliegenden Patentnichtigkeitsverfahren nach billigem Ermessen der Honorargruppe 10 zu (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - X ZR 138/04, GRUR 2007, 175 - Sachverständigenentschädigung IV; Beschluss vom 15. Mai 2007 - X ZR 75/05 Rn. 4;… Beschluss vom 1. April 2008 - X ZR 84/05 Rn. 9;… Beschluss vom 28. Juli 2009 - X ZR 139/07 Rn. 4). - LSG Bayern, 14.05.2012 - L 15 SF 276/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Gutachten - …
Soweit ersichtlich wird dort regelmäßig davon ausgegangen, dass ein durchschnittlicher Sachverständiger ein Gutachten beispielsweise für eine Patentnichtigkeitsstreitsache in 150 Stunden erstellen kann (vgl. Beschlüsse vom 07.11.2006, Az.: X ZR 138/04 und X ZR 65/03, vom 15.05.2007, Az.: X ZR 75/05, und vom 31.07.2007, Az.: X ZR 150/03). - OLG Düsseldorf, 25.09.2008 - 2 U 57/07
Beschneiden von mehrlagigen Druckprodukten II
Mit Beschluss vom 23. Mai 2006 (X ZR 75/05, Anlage D 6) hat er die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens angeordnet; dieses Gutachten hat der Sachverständige Y unter dem 22. Februar 2007 vorgelegt (Anlagen rop 13 und K 31).Rn. 61 hilfsweise, den Rechtsstreit bis zur Zustellung des Urteils des Bundesgerichtshofs mit den schriftlichen Entscheidungsgründen in der Nichtigkeitssache X ZR 75/05 an die Klägerin und die Beklagte zu 1. des vorliegenden Rechtsstreits auszusetzen.
Rn. 157 Eine Entscheidung im ersten Nichtigkeitsberufungsverfahren BGH X ZR 75/05 ist noch nicht ergangen; es ist bisher kein Verhandlungstermin bestimmt.
- BGH, 01.04.2008 - X ZR 84/05
Überprüfung der Vergütung eines Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren
b) Da die Vergütung von Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren nach der Rechtsprechung des Senats nach billigem Ermessen der Honorargruppe 10 nach § 9 Abs. 1 Satz 3 JVEG zugeordnet werden kann (Sen.Beschl. v. 7.11.2006 - X ZR 138/04, GRUR 2007, 175; Sen.Beschl. v. 15.5.2007 - X ZR 75/05, Tz. 4), ist die Berechnung der Vergütung des Sachverständigen - wie von diesem zutreffend geltend gemacht wird - ein Stundensatz von 95 EUR zugrundezulegen. - OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - 12 B 2.14
Vergütung; Sachverständige; Zivilprozess; Gebührengutachten; Steuerberaterkammer; …
Rn. 26 In § 1 Abs. 1 Satz 2 JVEG wird insoweit klargestellt, dass die Vergütung nur nach diesem Gesetz gewährt wird, seine Bestimmungen demnach allein maßgeblich sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2007 - X ZR 75/05 - GRUR 2008, 736, …und vom 7. November 2006 - X ZR 138/04 - GRUR 2007, 175, juris, jeweils Rn. 1). - BGH, 12.07.2011 - X ZR 115/06
Sachverständigenvergütung: Bemessung der Vergütung des Sachverständigen im …
Da die Vergütung von Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren nach der Rechtsprechung des Senats nach billigem Ermessen der Honorargruppe 10 nach § 9 Abs. 1 Satz 3 JVEG zugeordnet werden kann (Senat, Beschluss vom 7. November 2006 X ZR 138/04, GRUR 2007, 175; Beschluss vom 15. Mai 2007 X ZR 75/05 Rn. 4;… Beschluss vom 15. Februar 2011 X ZR 7/09 Rn. 9), ist für die Berechnung der Vergütung des Sachverständigen ein Stundensatz von 95 EUR zugrunde zu legen. - BGH, 15.02.2011 - X ZR 7/09
Festsetzung der Vergütung eines gerichtlichen Sachverständigen für die Erstellung …
Da die Vergütung von Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren nach der Rechtsprechung des Senats nach billigem Ermessen der Honorargruppe 10 nach § 9 Abs. 1 Satz 3 JVEG zugeordnet werden kann (Senat, Beschluss vom 7. November 2006 - X ZR 138/04, GRUR 2007, 175; Senat, Beschluss vom 15. Mai 2007 - X ZR 75/05 Rn. 4), kann für die Berechnung der Vergütung des Sachverständigen ein Stundensatz von 95 EUR zugrunde gelegt werden. - BGH, 10.12.2013 - X ZR 74/11
Höhe der Vergütung für die Tätigkeit eines Sachverständigen im …
Für die Tätigkeit von Sachverständigen in Patentnichtigkeitsverfahren ist dies die Honorargruppe 10 mit einem Stundensatz in Höhe von 95 EUR (BGH, Beschlüsse vom 7. November 2006 - X ZR 138/04, GRUR 2007, 175; vom 15. Mai 2007 - X ZR 75/05 Rn. 4;… vom 15. Februar 2011 - X ZR 7/09 Rn. 9;… vom 12. Juli 2011 - X ZR 115/06 Rn. 7). - BGH, 16.12.2010 - Xa ZR 68/07
Wertung der "Gegenvorstellung" eines Streithelfers als statthafte Anhörungsrüge …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Vergütung von Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren im Einzelfall der Honorargruppe 10 zugeordnet werden (BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - X ZR 138/04, GRUR 2007, 175 - Sachverständigenentschädigung IV; Beschluss vom 15. Mai 2007 - X ZR 75/05, DS 2007, 349 Rn. 4 mwN). - BGH, 27.05.2009 - Xa ZR 114/04
Festsetzung der Entschädigung des gerichtlichen Sachverständigen für die …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Arbeitsweise des gerichtlichen Sachverständigen grundsätzlich diesem zu überlassen (Beschl. v. 15.5.2007 - X ZR 75/05, GRUR 2008, 736).
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