Rechtsprechung
| BGH, 21.09.2021 - X ZR 79/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung: Verfügbarkeit eines vergünstigten Tarifs für die Öffentlichkeit
- IWW
- Wolters Kluwer
R Geltendmachung eines Anspruchs auf eine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FluggastrechteVO Art. 3 Abs. 3
Ein vergünstigter Tarif, den ein Luftfahrtunternehmen für Geschäftsreisen von Mitarbeitern eines Unternehmens gewährt, das eine entsprechende Rahmenvereinbarung geschlossen hat, ist im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 FluggastrechteVO für die Öffentlichkeit verfügbar. - rechtsportal.de
FluggastrechteVO Art. 3 Abs. 3
R Geltendmachung eines Anspruchs auf eine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fluggastrecht - und der vergünstigte Unternehmenstarif
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung: Verfügbarkeit eines vergünstigten Tarifs für die Öffentlichkeit
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Fluggastrechte auch bei Firmentarif - Fluggastrechte auch bei Firmentarif
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Öffentliche Verfügbarkeit eines vergünstigten Tarifs für Geschäftsreisen von Mitarbeitern eines Unternehmen
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
287/2009 ZGB (Rumänien) Art. 1523; 287/2009 ZGB (Rumänien) Art. 1535; Fluggastrechte-VO 261/2004 Art. 3; Fluggastrechte-VO 261/2004 Art. 5; Fluggastrechte-VO 261/2004 Art. 7; Flugg... astrechte-VO 261/2004 Art. 12; Rom I-VO 593/2008 Art. 5; RVO 13/2011 (Rumänien) Art. 3; ZPO § 563
Vertragliche Schuldverhältnisse --> Beförderungsvertrag
Verfahrensgang
- AG Köln, 29.04.2019 - 118 C 414/18
- LG Köln, 24.07.2020 - 11 S 195/19
- BGH, 21.09.2021 - X ZR 79/20
Papierfundstellen
- BGHZ 231, 137
- NJW 2021, 3659
- ZIP 2022, 222
- MDR 2022, 296
- NZV 2022, 197
- VersR 2022, 1328
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07
Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung …
Auszug aus BGH, 21.09.2021 - X ZR 79/20
Rn. 62 a) Bei dem geltend gemachten Verzugsschaden handelt es sich um einen weitergehenden Schaden im Sinne von Art. 12 FluggastrechteVO, der grundsätzlich nach dem jeweils für die Buchung anwendbaren nationalen Vertragsrecht zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 16 ff.).Rn. 66 Das Revisionsgericht kann ausländisches Recht selbst ermitteln und einer Entscheidung zu Grunde legen, wenn das Berufungsgericht dieses Recht außer Betracht gelassen und infolgedessen nicht gewürdigt hat (BGH, Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, NJW 2010, 1070 Rn. 34).
- BGH, 17.03.2015 - X ZR 35/14
Kein Ausgleichsanspruch des kostenlos mitreisenden Kleinkinds
Auszug aus BGH, 21.09.2021 - X ZR 79/20
Rn. 18 Bei einer kostenlosen Beförderung ist die Verordnung auch dann nicht anwendbar, wenn sich die Entgeltfreiheit aus einem für die Öffentlichkeit verfügbaren Tarif ergibt (BGH, Urteil vom 17. März 2015 - X ZR 35/14, NJW-RR 2015, 823 = RRa 2015, 182 Rn. 9 ff.).In dieser Konstellation greift der Gedanke, dass nur solchen Fluggästen Ansprüche aus der Verordnung zustehen sollen, die die Beförderung mit einem Entgelt "erkauft" haben (BGH NJW-RR 2015, 823 = RRa 2015, 182 Rn. 13).
- EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen
Auszug aus BGH, 21.09.2021 - X ZR 79/20
Rn. 48 1. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mehrfach entschieden, dass Vorschriften der Verordnung, mit denen den Fluggästen Ansprüche eingeräumt werden, weit auszulegen sind (dazu EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 Rn. 45 - Sturgeon), während Begriffe in einer Bestimmung, die eine Ausnahme von einem Grundsatz oder spezifischer von gemeinschaftsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften darstellt, grundsätzlich eng auszulegen sind (dazu EuGH…, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/07, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 17 - Wallentin-Hermann).
- EuGH, 15.03.2012 - C-135/10
SCF - Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt, …
Auszug aus BGH, 21.09.2021 - X ZR 79/20
Rn. 23 aa) Nach dem allgemeinen Verständnis bezeichnet der Begriff der Öffentlichkeit eine unbestimmte Zahl von Personen, die nicht in besonderer Weise miteinander verbunden sind (vgl. etwa für das Urheberrecht EuGH, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10, GRUR 2012, 593 Rn. 84 ff. - SCF;… Urteil vom 19. Dezember 2019 - C-263/18, GRUR 2020, 179 Rn. 44 - NUV). - EuGH, 22.12.2008 - C-549/07
EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …
Auszug aus BGH, 21.09.2021 - X ZR 79/20
Rn. 48 1. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mehrfach entschieden, dass Vorschriften der Verordnung, mit denen den Fluggästen Ansprüche eingeräumt werden, weit auszulegen sind (dazu EuGH…, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, NJW 2010, 43 = RRa 2009, 282 Rn. 45 - Sturgeon), während Begriffe in einer Bestimmung, die eine Ausnahme von einem Grundsatz oder spezifischer von gemeinschaftsrechtlichen Verbraucherschutzvorschriften darstellt, grundsätzlich eng auszulegen sind (dazu EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C-549/07, NJW 2009, 347 = RRa 2009, 35 Rn. 17 - Wallentin-Hermann). - EuGH, 19.12.2019 - C-263/18
Der Verkauf "gebrauchter" E-Books über eine Website stellt eine öffentliche …
Auszug aus BGH, 21.09.2021 - X ZR 79/20
Rn. 23 aa) Nach dem allgemeinen Verständnis bezeichnet der Begriff der Öffentlichkeit eine unbestimmte Zahl von Personen, die nicht in besonderer Weise miteinander verbunden sind (vgl. etwa für das Urheberrecht EuGH…, Urteil vom 15. März 2012 - C-135/10, GRUR 2012, 593 Rn. 84 ff. - SCF; Urteil vom 19. Dezember 2019 - C-263/18, GRUR 2020, 179 Rn. 44 - NUV). - EuGH, 10.01.2006 - C-344/04
DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST …
Auszug aus BGH, 21.09.2021 - X ZR 79/20
Solche Unannehmlichkeiten entstehen grundsätzlich allen betroffenen Fluggästen in gleicher Weise (EuGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - C-344/04, NJW 2006, 351 Rn. 69 und 98 - IATA). - BGH, 28.08.2012 - X ZR 128/11
Fluggäste müssen auf einem Anschlussflug auch dann mitgenommen werden, wenn das …
Auszug aus BGH, 21.09.2021 - X ZR 79/20
Bei einer aus mehreren Flügen bestehenden Flugverbindung ohne nennenswerten Aufenthalt auf den Umsteigeflughäfen ist auf den Beginn der Personenbeförderung, mithin den Abflugsort der ersten Teilstrecke abzustellen (vgl. Senat, Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 128/11, NJW 2013, 378 Rn. 30). - EuGH, 26.11.2020 - C-316/20
Sata International - Azores Airlines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 …
Auszug aus BGH, 21.09.2021 - X ZR 79/20
Rn. 52 Der Gerichtshof sieht solche Tarife insbesondere deshalb als nicht für die Öffentlichkeit verfügbar an, weil sie die Teilnahme an einer bestimmten Veranstaltung und eine individuelle Genehmigung für jeden begünstigten Fluggast voraussetzen (EuGH, Beschluss vom 26. November 2020 - C-316/20, Rn. 17 - SATA International - Azores Airlines SA).
- BGH, 16.01.2025 - IX ZR 236/23
Anspruch auf Flugpreiserstattung bei Flugbuchung nach Eröffnung des …
Die Ansprüche, welche die Fluggastrechteverordnung gewährt, sind davon abhängig, dass der Fluggast seine Beförderung mit einem Entgelt erkauft hat (BGH…, Urteil vom 17. März 2015, aaO Rn. 13; vom 21. September 2021 - X ZR 79/20, BGHZ 231, 137 Rn. 18;… vom 9. März 2023 - IX ZR 91/22, WM 2023, 820 Rn. 8).Ein der Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbarer Tarif liegt nur vor, wenn der begünstigte Personenkreis aufgrund besonderer Umstände so miteinander verbunden ist, dass er als geschlossener Kreis gegenüber der Öffentlichkeit abgrenzbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2021 - X ZR 79/20, BGHZ 231, 137 Rn. 25).
Vernünftige Zweifel an der Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Kostenlosigkeit und des reduzierten Tarifs, der für die Öffentlichkeit unmittelbar oder mittelbar nicht verfügbar ist, bestehen nicht (vgl. BGH…, Urteil vom 17. März 2015 - X ZR 35/14, NJW-RR 2015, 823 Rn. 16; vom 21. September 2021 - X ZR 79/20, BGHZ 231, 137 Rn. 48 f).
- BGH, 09.03.2023 - IX ZR 91/22
Ausgleichsanspruch des Fluggastes wegen Flugverspätung: Insolvenz der …
Die Ansprüche, welche die Fluggastrechte-Verordnung gewährt, sind davon abhängig, dass der Fluggast seine Beförderung mit einem Entgelt erkauft hat (BGH…, Urteil vom 17. März 2015, aaO Rn. 13; vom 21. September 2021 - X ZR 79/20, BGHZ 231, 137 Rn. 18).Das ist nur der Fall, wenn der begünstigte Personenkreis aufgrund besonderer Umstände so miteinander verbunden ist, dass er als geschlossener Kreis gegenüber der Öffentlichkeit abgrenzbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2021 - X ZR 79/20, BGHZ 231, 137 Rn. 25).
- AG Erding, 25.01.2023 - 109 C 3642/22
Keine Entschädigung bei verspätetem zusätzlich angebotenen Flug
Der BGH (21.9.2021 - X ZR 79/20, BeckRS 2021, 30600 Rn. 14 = RRa 2021, 279 mzustAnm Sonnentag NJW 2021, 3663 f.) hat entschieden, dass es grundsätzlich ausreiche, wenn ein Entgelt vereinbart wurde, das geringer sei als das üblicherweise geforderte Entgelt (…vgl. BeckOK Fluggastrechte-Verordnung, Schmid, 25. Edition, Art. 3 Rn. 72a).Auf die Höhe der Reduzierung kommt es demnach nicht an; auch eine nur geringfügige von 5% ist ausreichend (BGH (21.9.2021 - X ZR 79/20, BeckRS 2021, 30600 Rn. 20 = RRa 2021, 279).
Eine besondere Beziehung in diesem Sinne besteht nur, wenn die Vergünstigung nicht allein zum Zwecke der Absatzsteigerung, Werbung oder Kundenbindung gewährt worden ist, sondern mit Rücksicht auf ein Kooperations- oder sonstiges Näheverhältnis (BGH, Urteil vom 21.9.2021 - X ZR 79/20).
Ausschlaggebend ist, ob die Zahl der infrage kommenden Personen hinreichend genau bestimmt werden kann und ob diese Personen in ausreichender Weise miteinander verbunden sind (BGH, Urteil vom 21.9.2021 - X ZR 79/20).
- BGH, 04.06.2024 - X ZR 89/23
Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung bei durchgeführtem Flug mit …
Ein im Rahmen eines Chartervertrags vereinbartes Beförderungsentgelt stellt nicht schon deshalb einen für die Öffentlichkeit nicht verfügbaren reduzierten Tarif im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Fall 2 FluggastrechteVO dar, weil es individuell ausgehandelt wurde und geringer ist als der vom Luftfahrtunternehmen ursprünglich verlangte Preis (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. September 2021 - X ZR 79/20, BGHZ 231, 137 = NJW 2021, 3659 = RRa 2021, 279 Rn. 14 ff. und Rn. 22 ff.).Rn. 37 Nach der Rechtsprechung des Senats liegt ein reduzierter Tarif vor, wenn ein Entgelt vereinbart ist, das geringer ist als das üblicherweise geforderte Entgelt (BGH, Urteil vom 21. September 2021 - X ZR 79/20, BGHZ 231, 137 = NJW 2021, 3659 = RRa 2021, 279 Rn. 14).
- BGH, 04.06.2024 - X ZR 162/23
Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Abbruch einer Pauschalreise (Kreuzfahrt) und …
Rn. 43 a) Nach der Rechtsprechung des Senats liegt ein reduzierter Tarif vor, wenn ein Entgelt vereinbart ist, das geringer ist als das üblicherweise geforderte Entgelt (BGH, Urteil vom 21. September 2021 - X ZR 79/20, BGHZ 231, 137 = NJW 2021, 3659 = RRa 2021, 279 Rn. 14). - BGH, 04.06.2024 - X ZR 124/23
Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechteverordnung; Annullierung oder große …
Rn. 37 Nach der Rechtsprechung des Senats liegt ein reduzierter Tarif vor, wenn ein Entgelt vereinbart ist, das geringer ist als das üblicherweise geforderte Entgelt (BGH, Urteil vom 21. September 2021 - X ZR 79/20, BGHZ 231, 137 = NJW 2021, 3659 = RRa 2021, 279 Rn. 14). - BGH, 04.06.2024 - X ZR 163/23
Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechteverordnung; Annullierung oder große …
Rn. 34 Nach der Rechtsprechung des Senats liegt ein reduzierter Tarif vor, wenn ein Entgelt vereinbart ist, das geringer ist als das üblicherweise geforderte Entgelt (BGH, Urteil vom 21. September 2021 - X ZR 79/20, BGHZ 231, 137 = NJW 2021, 3659 = RRa 2021, 279 Rn. 14). - BGH, 04.06.2024 - X ZR 110/23
Kreuzfahrt: Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung bei Pauschalreise trotz vorzeitiger …
Rn. 37 Nach der Rechtsprechung des Senats liegt ein reduzierter Tarif vor, wenn ein Entgelt vereinbart ist, das geringer ist als das üblicherweise geforderte Entgelt (BGH, Urteil vom 21. September 2021 - X ZR 79/20, BGHZ 231, 137 = NJW 2021, 3659 = RRa 2021, 279 Rn. 14). - LG Frankfurt/Main, 08.08.2023 - 24 O 118/22
Fluggastrechte - Kostenloser Tarif - Nicht der Öffentlichkeit verfügbarer Tarif - …
Der BGH hat in seinem Urteil vom 21.09.2021 (X ZR 79/20) entschieden, dass ein vergünstigter Tarif, den ein Luftfahrtunternehmen für Geschäftsreisen von Mitarbeitern eines Unternehmens gewährt, das eine entsprechende Rahmenvereinbarung geschlossen hat, im Sinne des Art. 3 Abs. 3 S. 1 Fluggastrechte-VO für die Öffentlichkeit verfügbar sei. - LG Frankfurt/Main, 23.02.2023 - 24 S 142/22 Der BGH hat in seinem Urteil vom 21.09.2021 (X ZR 79/20) entschieden, dass ein vergünstigter Tarif, den ein Luftfahrtuntemehmen für Geschäftsreisen von Mitarbeitern eines Unternehmens gewährt, das eine entsprechende Rahmenvereinbarung geschlossen hat, im Sinne des Art. 3 Abs. 3 S. 1 Fluggastrechte-VO für die Öffentlichkeit verfügbar sei.
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