Rechtsprechung
| BGH, 29.05.2018 - X ZR 94/17 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Reisevertrag: Höhe des Anspruchs auf angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit; Maß der Beeinträchtigung bei vollständiger Vereitelung einer Reise; Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten einer Ersatzreise
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 651c Abs 3 BGB, § 651f Abs 2 BGB
Reisevertrag: Höhe des Anspruchs auf angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit; Maß der Beeinträchtigung bei vollständiger Vereitelung einer Reise; Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten einer Ersatzreise - IWW
§ 651c Abs. 3 BGB, § 651f Abs. 1 BGB, § 651f Abs. 2 BGB, § 254 Abs. 2 BGB, § 139 Abs. 2 ZPO, § 92 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Höhe des Anspruchs des Reisenden gegen den Reiseveranstalter auf eine angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit; Berücksichtigen des Ausmaßes der Beeinträchtigung des Reisenden durch die nicht oder mangelhaft erbrachten ...
- Betriebs-Berater
Angemessene Entschädigung wegen Vereitelung einer gebuchten Kreuzfahrt
- rabüro.de
Zur Höhe des Anspruchs auf angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Ersatzanspruch wegen geplatzter Karibik-Kreuzfahrt - Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung der Höhe des Anspruchs des Reisenden gegen den Reiseveranstalter auf eine angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit; Berücksichtigen des Ausmaßes der Beeinträchtigung des Reisenden durch die nicht oder mangelhaft erbrachten ...
- datenbank.nwb.de
Reisevertrag: Höhe des Anspruchs auf angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit; Maß der Beeinträchtigung bei vollständiger Vereitelung einer Reise; Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten einer Ersatzreise
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zur angemessenen Entschädigung wegen Vereitelung einer gebuchten Kreuzfahrt
- lto.de (Kurzinformation)
Vergessene Reservierung: Reisende erhalten Entschädigung: Florida ist doch auch schön
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Entschädigung wegen Vereitelung einer gebuchten Kreuzfahrt
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Angemessene Entschädigung für vereitelte Karibik-Kreuzfahrt
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Vereitelte Karibik-Kreuzfahrt - Reiseveranstalter muss den Reisepreis zurückzahlen und die Kunden obendrein "angemessen entschädigen"
- versr.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Mehrkosten einer Ersatzreise neben dem Entschädigungsanspruch wegen Vereitelung der Reise
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Entschädigungsanspruch wegen Vereitelung einer Reise
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wer bei einem Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt gebucht hat, diese aber, weil es auf dem Schiff keine Buchung (mehr) für ihn gibt, nicht antreten kann, hat nicht nur Anspruch auf Erstattung des Reisepreises, sondern auch auf eine angemessene Entschädigung in Geld
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Geplatzte Kreuzfahrt - Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vereitelung einer Kreuzfahrtreise
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kreuzfahrt fällt ins Wasser
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kreuzfahrt geplatzt - Urlauber erhalten Entschädigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Reiseveranstalter muss Entschädigung für ausgefallene Kreuzfahrt zahlen
- anwalt.de (Kurzinformation)
MSC Cruises / Seaview - Absage von Kreuzfahrten, Anspruch auf Entschädigung
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Anspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter auf Entschädigung wegen Vereitelung einer gebuchten Kreuzfahrt in voller Höhe des Reisepreises und Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten für eine vom Reisenden gebuchte Ersatzreise
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.02.2017 - 4 O 124/16
- LG Köln, 17.02.2017 - 4 O 124/16
- OLG Köln, 19.07.2017 - 16 U 31/17
- BGH, 29.05.2018 - X ZR 94/17
Papierfundstellen
- BGHZ 219, 26
- NJW 2018, 3173
- MDR 2018, 1175
- VersR 2019, 180
- BB 2018, 1921
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03
Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung …
Auszug aus BGH, 29.05.2018 - X ZR 94/17
Bei der Bestimmung der Höhe des Anspruchs des Reisenden gegen den Reiseveranstalter auf eine angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit sind vor allem das Ausmaß der Beeinträchtigung des Reisenden durch die nicht oder mangelhaft erbrachten Reiseleistungen und der Reisepreis zu berücksichtigen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 11. Januar 2005, X ZR 118/03, BGHZ 161, 389).Rn. 9 Kann oder will der Reiseveranstalter den Reisevertrag nicht ordnungsgemäß erfüllen, z.B. infolge einer Überbuchung, und führt dies dazu, dass der Kunde die Reise nicht antritt, so wird die Reise vereitelt (BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - X ZR 118/03, BGHZ 161, 389, 392 ["Malediven-Urteil"]).
Seine Würdigung kann vom Revisionsgericht nur in engen Grenzen nachgeprüft werden, insbesondere darauf, ob er die für die Bemessung maßgeblichen Kriterien nicht verkannt, alle maßgeblichen Umstände berücksichtigt und sich um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zum Umfang der Beeinträchtigung bemüht hat (BGHZ 161, 389, 396).
Rn. 14 bb) Nicht anders als bei einer mangelhaften Erbringung der vereinbarten Reiseleistung, bei der für die Höhe der Entschädigung der Umfang der die erhebliche Beeinträchtigung begründenden Reisemängel, die zu einer nutzlosen Aufwendung der Urlaubszeit bei den Reisenden geführt haben, sowie der Reisepreis maßgeblich heranzuziehen sind (BGH…, Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, NJW 2012, 2107 Rn. 32;… Urteil vom 21. November 2017 - X ZR 111/16, NJW 2018, 789 = RRa 2018, 63 Rn. 22), sind auch bei Vereitelung der Reise das Ausmaß der Beeinträchtigung und der Reisepreis für die Bemessung der Höhe der Entschädigung von maßgeblicher Bedeutung (BGHZ 161, 389, 398).
Insbesondere liege es im Ermessen des Tatrichters, in Bagatellfällen von der Zuerkennung einer Entschädigung abzusehen (BGHZ 161, 389, 394 f.).
Bei Vereitelung der Reise sei hingegen die tatrichterliche Bemessung der Entschädigung mit der Hälfte des Reisepreises revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (BGHZ 161, 389, 392, 399).
Bei dieser Sichtweise bliebe jedoch außer Betracht, dass die angemessene Entschädigung - anders als die vollständige oder teilweise Rückzahlung des Reisepreises - gerade nicht dem Ausgleich im vertraglichen Synallagma dient, sondern den Reisenden dafür entschädigen soll, dass er seine Urlaubszeit nicht so verbringen konnte wie mit dem Veranstalter vereinbart (BGHZ 161, 389, 395).
Vielmehr ist dies gerade die Konsequenz der Beschränkung der Betrachtung auf den dem Reisenden entgangenen konkreten Nutzen seiner Urlaubszeit in Gestalt der vom Reiseveranstalter versprochenen, aber nicht oder mangelhaft erbrachten Reiseleistungen (BGHZ 161, 389, 395).
Rn. 22 Zwar hat das Landgericht nicht beachtetet, dass bei der Bestimmung der Höhe der Entschädigung nicht berücksichtigt werden darf, wie der Reisende die Zeit seiner gebuchten, aber durch den Reiseveranstalter vereitelten Reise genutzt hat, da er gegenüber dem Reiseveranstalter auch aufgrund seiner Schadensabwendungs- und -minderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB nicht verpflichtet ist, Anstrengungen zu entfalten, die den Reiseveranstalter entlasten könnten (BGHZ 161, 389, 396), indem es zwischen (zwölf) Tagen, an denen die Klägerin und ihr Ehemann eine Ersatzreise durchgeführt haben, und (drei) Tagen, an denen die Klägerin und ihr Ehemann ungewollt zuhause geblieben sind, unterschieden hat und für jene Tage zwei Drittel, für diese aber den vollen Tagesreisepreis angesetzt hat.
- BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 171/06
Voraussetzungen der Befreiungswirkung der Hinterlegung eines Geldbetrages des …
Auszug aus BGH, 29.05.2018 - X ZR 94/17
Rn. 28 Eine auf die Verletzung einer Hinweispflicht § 139 Abs. 2 ZPO gestützte Verfahrensrüge ist allerdings nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn angegeben wird, was auf einen entsprechenden Hinweis in der Vorinstanz vorgebracht worden wäre; der zunächst unterbliebene Vortrag muss vollständig nachgeholt werden und schlüssig sein (BGH, Urteil vom 17. Januar 2007 - VIII ZR 171/06, BGHZ 170, 311 Rn. 20; Beschluss vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02, NJW-RR 2003, 1003, 1004, jeweils mwN.). - BGH, 11.02.2003 - XI ZR 153/02
Zulassung der Revision wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; …
Auszug aus BGH, 29.05.2018 - X ZR 94/17
Rn. 28 Eine auf die Verletzung einer Hinweispflicht § 139 Abs. 2 ZPO gestützte Verfahrensrüge ist allerdings nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn angegeben wird, was auf einen entsprechenden Hinweis in der Vorinstanz vorgebracht worden wäre; der zunächst unterbliebene Vortrag muss vollständig nachgeholt werden und schlüssig sein (BGH…, Urteil vom 17. Januar 2007 - VIII ZR 171/06, BGHZ 170, 311 Rn. 20; Beschluss vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02, NJW-RR 2003, 1003, 1004, jeweils mwN.). - BGH, 21.11.2017 - X ZR 111/16
Zur Minderung des Reisepreises bei Hotelüberbuchung und zur angemessenen …
Auszug aus BGH, 29.05.2018 - X ZR 94/17
Rn. 14 bb) Nicht anders als bei einer mangelhaften Erbringung der vereinbarten Reiseleistung, bei der für die Höhe der Entschädigung der Umfang der die erhebliche Beeinträchtigung begründenden Reisemängel, die zu einer nutzlosen Aufwendung der Urlaubszeit bei den Reisenden geführt haben, sowie der Reisepreis maßgeblich heranzuziehen sind (BGH…, Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, NJW 2012, 2107 Rn. 32; Urteil vom 21. November 2017 - X ZR 111/16, NJW 2018, 789 = RRa 2018, 63 Rn. 22), sind auch bei Vereitelung der Reise das Ausmaß der Beeinträchtigung und der Reisepreis für die Bemessung der Höhe der Entschädigung von maßgeblicher Bedeutung (BGHZ 161, 389, 398). - BGH, 17.04.2012 - X ZR 76/11
Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum …
Auszug aus BGH, 29.05.2018 - X ZR 94/17
Rn. 14 bb) Nicht anders als bei einer mangelhaften Erbringung der vereinbarten Reiseleistung, bei der für die Höhe der Entschädigung der Umfang der die erhebliche Beeinträchtigung begründenden Reisemängel, die zu einer nutzlosen Aufwendung der Urlaubszeit bei den Reisenden geführt haben, sowie der Reisepreis maßgeblich heranzuziehen sind (BGH, Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11, NJW 2012, 2107 Rn. 32;… Urteil vom 21. November 2017 - X ZR 111/16, NJW 2018, 789 = RRa 2018, 63 Rn. 22), sind auch bei Vereitelung der Reise das Ausmaß der Beeinträchtigung und der Reisepreis für die Bemessung der Höhe der Entschädigung von maßgeblicher Bedeutung (BGHZ 161, 389, 398).
- OLG Celle, 10.04.2019 - 11 U 13/19
Vollständige Vereitelung einer Reise
Rn. 7 a) Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 29. Mai 2018 (X ZR 94/17, juris Rn. 15) klargestellt, dass eine vollständige Vereitelung der Reise regelmäßig nicht dem Fall gleichzusetzen sei, in dem die Reise wegen Mängeln der Leistung des Veranstalters so erheblich beeinträchtigt worden ist, dass der Erfolg der Reise (nahezu) vollständig verfehlt worden und deshalb eine Entschädigung in Höhe des vollen Reisepreises angemessen ist.Auch aus dem bereits mehrfach erwähnten jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2018 (a.a.O., Rn. 17 ff.) ergibt sich entgegen den Ausführungen in der Berufungserwiderung nicht, dass der Bundesgerichtshof gleichsam von einer Regelgrenze von 50 % bei Vereitelung der Reise ausgeht.
Diesen Aspekt hat ersichtlich auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29. Mai 2018 (a.a.O., Rn. 20) im Blick gehabt.
- LG Bonn, 26.03.2025 - 7 O 222/24
Kreuzfahrtschiff nicht einsetzbar, entgangene Urlaubsfreuden
Nicht anders als bei einer mangelhaften Erbringung der vereinbarten Reiseleistung, bei der für die Höhe der Entschädigung der Umfang der die erhebliche Beeinträchtigung begründenden Reisemängel, die zu einer nutzlosen Aufwendung der Urlaubszeit bei den Reisenden geführt haben, sowie der Reisepreis maßgeblich heranzuziehen sind (BGH, Urteil vom 21.11.2017 - X ZR 111/16, NJW 2018, 789 Rn. 22), sind auch bei Vereitelung der Reise das Ausmaß der Beeinträchtigung und der Reisepreis für die Bemessung der Höhe der Entschädigung von maßgeblicher Bedeutung (BGH, Urteil vom 29.05.2018 - X ZR 94/17, NJW 2018, 3173 Rn. 14).Der Fall der vollständigen Vereitelung einer Reise ist aber regelmäßig nicht einem Fall gleichzustellen, in dem die Reise wegen Mängeln der Leistung des Veranstalters so erheblich beeinträchtigt worden ist, dass der Erfolg der Reise (nahezu) vollständig verfehlt worden ist und deshalb eine Entschädigung in Höhe des vollen Reisepreises angemessen ist (BGH, Urteil vom 29.05.2018 - X ZR 94/17, NJW 2018, 3173 Rn. 15).
Sie lässt es als freie Entscheidung des Reisenden und damit als für die Entschädigung unerheblich erscheinen, wie er die für die Reise vorgesehene Zeit tatsächlich verbracht hat; entscheidend ist allein das Maß der Beeinträchtigung durch die nicht oder mangelhaft erbrachten Reiseleistungen (BGH, Urteil vom 29.05.2018 - X ZR 94/17, NJW 2018, 3173 Rn. 18).
Rn. 51 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stehen einer Bemessung der Entschädigung anhand des Reisepreises keine Bedenken entgegen (BGH, Urteil vom 11.01.2005 - X ZR 118/03, juris; BGH, Urteil vom 29.05.2018 - X ZR 94/17, NJW 2018, 3173 Rn. 18 BGH, Urteil vom 29.05.2018 - X ZR 94/17, NJW 2018, 3173 Rn. 14).
Der Bundesgerichtshof hat eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Reisepreises ebenso wenig beanstandet (BGH, Urteil vom 11.01.2005 - X ZR 118/03, juris) wie eine Entschädigung in Höhe von 73 % des Reisepreises (BGH, Urt. v. 29.05.2018 - X ZR 94/17, NJW 2018, 3173).
Der erkennende Richter legt die Entschädigungshöhe auf der Grundlage einer Abwägung der Einzelfallumstände fest (BGH, Urt. v. 29.05.2018 - X ZR 94/17, NJW 2018, 3173).
- OLG Celle, 30.03.2020 - 11 U 167/19
Mängel einer Kreuzfahrt aufgrund des Zustandes der zugewiesenen Kabine
Hinzuweisen ist in diesem Rahmen auch darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Höhe des Reisepreises bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 29. Mai 2018 - X ZR 94/17, juris Rn. 14).
- LG Rostock, 07.08.2020 - 1 O 112/20
Kreuzfahrt ausgefallen - Schadensersatzansprüche
Die Rechtsprechung des BGH hat eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Reisepreises ebenso unbeanstandet gelassen (…BGH Urt. v. 11.01.2005 - X ZR 118/03, NJW 2005, 1007 für eine ausgefallene zweiwöchige Reise auf den Malediven) wie eine Entschädigung in Höhe von 73 % des Reisepreises (BGH, Urt. v. 29.05.2018, X ZR 94/17, NJW 2018, 3173 für eine ausgefallene zweiwöchige Karibikreise;… OLG Köln Urt. v. 19.7.2017 - 16 U 31/17, BeckRS 2017, 125642 Rn. 21, beck-online). - BGH, 28.05.2020 - I ZR 194/19
Schadensersatzprozess eines Grundstückskäufers gegen einen Immobilienmakler: …
Die Beschwerde hätte dabei den insoweit in der Vorinstanz wegen des gebotenen, vom Berufungsgericht aber nicht gegebenen rechtlichen Hinweises nicht gehaltenen Vortrag der Kläger so vollständig nachholen müssen, dass der Vortrag nunmehr schlüssig war (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02, NJW-RR 2003, 1003, 1004 [juris Rn. 2];… Urteil vom 17. Januar 2007 - VIII ZR 171/06, BGHZ 170, 311 Rn. 20; Urteil vom 29. Mai 2018 - X ZR 94/17, BGHZ 219, 26 Rn. 28). - OLG Celle, 06.08.2020 - 11 U 113/19
Haftung des Reiseveranstalters für unrichtige Angaben eines von ihm mit der …
Da die Reise vollständig vereitelt wurde, ist ein Entschädigungsanspruch jedenfalls in dieser Höhe auch ohne nähere Darlegung der dem Kläger erwachsenen Beeinträchtigungen begründet, weil der Kläger den mit einer solchen Reise üblicherweise verfolgten Erholungs- und Erlebniszweck nicht erreichen konnte (vgl. zur Entschädigungshöhe aus jüngerer Zeit auch BGH, Urteil vom 29. Mai 2018 - X ZR 94/17, juris). - OLG Brandenburg, 07.07.2026 - 6 U 53/25
Minderung des Reisepreises für die Dauer des Reisemangels (hier: Entfallen oder …
Da der Kläger die geänderte Reise fortgesetzt und nicht abgebrochen hat, liegt im Ergebnis keine Vereitelung, wohl aber eine erhebliche Beeinträchtigung vor (BGH, Urteil vom 29. Mai 2018 - X ZR 94/17, NJW 2018, 3173 Rn. 10;… BeckOGK/Kramer, aaO, § 651n Rn. 44).b) Für die Bemessung der Entschädigung sind das Ausmaß der Beeinträchtigung und der Reisepreis maßgeblich (BGH, Urteile vom 11. Januar 2005 - X ZR 118/03, NJW 2005, 1047;… vom 21. November 2017 - X ZR 111/16, aaO, Rn. 22 und vom 29. Mai 2018 - X ZR 94/17, aaO, Rn. 14).
- OLG Bamberg, 22.12.2025 - 4 U 43/25
Widerrufsbelehrung, Verbrauchsgüterkauf, Nacherfüllungsverlangen, Rücktritt, …
Der zunächst unterbliebene Vortrag muss dabei vollständig nachgeholt werden und schlüssig sein (vgl. BGH, X ZR 94/17, Urteil vom 29.05.2018, Rn. 28 - juris). - OLG Celle, 31.01.2024 - 14 U 58/23
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Wirkung eines …
Eine auf die Verletzung einer Hinweispflicht gem. § 139 Abs. 2 ZPO gestützte Verfahrensrüge ist nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn angegeben wird, was auf einen entsprechenden Hinweis in der Vorinstanz vorgebracht worden wäre; der zunächst unterbliebene Vortrag muss vollständig nachgeholt werden und schlüssig sein (BGH, Urteil vom 29. Mai 2018 - X ZR 94/17 -, BGHZ 219, 26-35, Rn. 28). - LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 24 O 96/22
Economy- statt Business-Class für die Kanada-Rundreise
Eine Vereitelung einer Pauschalreise im Sinne des § 651n Abs. 2 BGB liegt vor, wenn der Reiseveranstalter den Pauschalreisevertrag nicht ordnungsgemäß erfüllen kann oder will und dies dazu führt, dass der Kunde die Reise nicht antritt (BGH NJW 2018, 3173 Rn. 9;… (Führich/Staudinger, Reiserecht, 8. Aufl. § 22 Rz. 27).Zu berücksichtigen ist mithin auch das Ausmaß der Beeinträchtigungen (vgl. BGH
, Urteil vom 29.05.2018 - X ZR 94/17 = NJW 2018, 3173, Rz. 14). - LG Rostock, 09.10.2020 - 1 O 259/20
Kreuzfahrt - Rückzahlung Reisepreis
- LG Rostock, 13.09.2024 - 1 O 349/24
Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden: Bemessung einer angemessenen …
- AG Hannover, 03.04.2020 - 506 C 7963/19
Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit bei Reisevereitelung durch Baulärm auf …
- AG Bonn, 31.10.2023 - 101 C 30/23
Schadensersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
- OLG Celle, 24.09.2025 - 11 U 31/25
Übermäßig langer Check-In als Reisemangel i.R.e. Pauschalreise
- LG Hamburg, 06.11.2019 - 305 S 24/19
- AG Köln, 20.08.2020 - 138 C 678/19
- OLG Düsseldorf, 01.12.2025 - 4 U 18/24
Wasseranstauung auf Terrasse ist keine Überschwemmung!
- OLG Bamberg, 19.11.2025 - 4 U 106/25
Handfraktur, Aufklärung über die Größe des Implantats, Umfang der …
- LG Rostock, 18.10.2024 - 1 O 349/24
Reisevertrag: Entschädigungsanspruch in Höhe von 10 Prozent des Reisepreises …
- LG Frankfurt/Main, 17.03.2026 - 24 O 123/25
Stornierter Cluburlaub
- AG Herne, 02.09.2024 - 18 C 64/24
Kreuzfahrt drei Monate vor Start abgesagt: Urlaubszeit entschädigt
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