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   BFH, 20.11.2008 - XI B 222/07   

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https://dejure.org/2008,9566
BFH, 20.11.2008 - XI B 222/07 (https://dejure.org/2008,9566)
BFH, Entscheidung vom 20.11.2008 - XI B 222/07 (https://dejure.org/2008,9566)
BFH, Entscheidung vom 20. November 2008 - XI B 222/07 (https://dejure.org/2008,9566)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Unterlassen einer Zeugenvernehmung im Ausland durch Angehörigen des Konsulats nicht ermessensfehlerhaft, wenn sich das FG einen persönlichen Eindruck von der Glaubwürdigkeit des Zeugen verschaffen will

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rüge eines Verfahrensfehlers des Finanzgerichts wegen fehlender Stellungnahme zum Vorliegen einer Domizilgesellschaft in dem Urteil; Prüfung des Vorliegens einer verfahrensfehlerhaften Überraschungsentscheidung; Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    Auszug aus BFH, 20.11.2008 - XI B 222/07
    Auf naheliegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte braucht es zumindest dann nicht ausdrücklich hinweisen, wenn die Beteiligten fachkundig vertreten sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947; vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.04.2001 - V R 50/99

    Vorsteuerabzug bei Einschaltung einer Domizilgesellschaft

    Auszug aus BFH, 20.11.2008 - XI B 222/07
    Soweit sie, die Klägerin, rügt, das FG habe nicht dazu Stellung genommen, ob es sich bei der X um eine Domizilgesellschaft handele, war dies für das FG aufgrund seiner tatrichterlichen Würdigung, in Wirklichkeit sei E unter seiner damaligen inländischen Anschrift der Leistungsempfänger gewesen, nicht entscheidungserheblich (vgl. zur Zurechnung bei Domizilgesellschaften z.B. das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 2001 V R 50/99, BFHE 194, 536).
  • BFH, 18.07.2002 - V B 107/01

    NZB; übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 20.11.2008 - XI B 222/07
    Diese ist revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzurechnen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2002 V B 107/01, BFH/NV 2003, 49).
  • BFH, 11.02.2003 - XI B 4/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 20.11.2008 - XI B 222/07
    Auf naheliegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte braucht es zumindest dann nicht ausdrücklich hinweisen, wenn die Beteiligten fachkundig vertreten sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947; vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802, jeweils m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04

    Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung von Kraftfahrzeugen bei

    Da es im vorliegenden Falle zudem erheblich auf die Glaubwürdigkeit der betroffenen Zeugen angekommen wäre, kam auch eine konsularische Vernehmung nicht in Betracht (BFH-Beschluss vom 20. November 2008 XI B 222/07, BFH/NV 2009, 404 f.).
  • FG Düsseldorf, 15.04.2009 - 10 K 795/05

    Rechtmäßigkeit von Feststellungs- und Gewerbesteuermessbescheiden nach einem

    Daher käme nur eine Vernehmung durch das erkennende Gericht in Betracht (vergl. dazu auch den Beschluss des BFH vom 20. November 2008 - XI B 222/07, BFH/NV 2009, 404).
  • BFH, 10.09.2013 - XI B 114/12

    Unzulässige Überraschungsentscheidung bei nicht erörterter Schätzungsmethode

    a) Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das FG seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802; vom 20. November 2008 XI B 222/07, BFH/NV 2009, 404; vom 12. Dezember 2012 XI B 70/11, BFH/NV 2013, 705, Rz 28).
  • BFH, 27.12.2010 - XI B 7/10

    Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW auch für private Zwecke -

    a) Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung ist nur zu bejahen, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter --hier der Kläger als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater-- selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. November 2008 XI B 222/07, BFH/NV 2009, 404, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 23.09.2011 - 5 K 310/09

    Steuerfreie Ausfuhrlieferung

    Die Veranlassung der Zeugenvernehmung durch einen Angehörigen des russischen Konsulats scheidet schon wegen der im Streitfall auf der Hand liegenden Notwendigkeit eines persönlichen Eindrucks aus (vgl. BFH Beschluss vom 20.11.2008 XI B 222/07, NV 2009, 404).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.04.2015 - 10 K 10044/12

    Kindergeldanspruch des in Deutschland Leistungen zur Sicherung des

    Eine Zeugenvernehmung im Ausland [§§ 155 FGO , § 361 Zivilprozessordnung - ZPO -)] lehnt der Senat ab, weil es ihm bei einer Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung unerlässlich erscheint, sich einen persönlichen Eindruck von der Glaubwürdigkeit der Zeugen zu verschaffen (vgl. BFH, Beschluss vom 20. November 2008 - XI B 222/07, BFH/NV 2009, 404 ).
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