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BFH, 24.05.2007 - XI R 60/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EStG § 2 Abs. 3; ; FGO § 138 Abs. 1; ; FGO § 138 Abs. 2; ; FGO § 138 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 138
Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung - datenbank.nwb.de
Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG München, 26.10.2005 - 9 K 4175/02
- BFH, 24.05.2007 - XI R 60/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 06.09.2006 - XI R 26/04
Vorlage der Mindeststeuerregelung an das BVerfG wegen Verletzung des Grundsatzes …
Auszug aus BFH, 24.05.2007 - XI R 60/05
Bei der gemäß § 138 Abs. 1 FGO gebotenen Ausübung des richterlichen Ermessens ist aber zu berücksichtigen, dass der Senat wegen der Verletzung des Grundsatzes der Normenklarheit die verfassungsrechtlichen Bedenken des Klägers teilt, wie sich aus seinem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht vom 6. September 2006 XI R 26/04 (BStBl II 2007, 167) ergibt. - BFH, 17.12.2002 - I R 87/00
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache
Auszug aus BFH, 24.05.2007 - XI R 60/05
Gemäß § 138 Abs. 2 FGO sind die Kosten der Behörde aufzuerlegen, wenn sich ein Rechtsstreit dadurch erledigt, dass dem Antrag des Steuerpflichtigen durch Rücknahme oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsaktes stattgegeben oder der beantragte Verwaltungsakt erlassen wird (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2002 I R 87/00, BFH/NV 2003, 785). - BFH, 14.10.1992 - IV R 123/92
Wirkungen einer Zurücknahme der Klage hinsichtliche dem Einheitswert von …
Auszug aus BFH, 24.05.2007 - XI R 60/05
Durch die somit eingetretene Erledigung in der Hauptsache ist das angefochtene FG-Urteil einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung gegenstandslos geworden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Oktober 1992 IV R 123/92, BFH/NV 1993, 488). - BFH, 29.07.1986 - VII R 93/75
Mutmaßlicher Ausgang des Rechtsstreits im Falle seiner Nichterledigung - …
Auszug aus BFH, 24.05.2007 - XI R 60/05
Ändert das FA den Verwaltungsakt aus Gründen, die mit der erhobenen Anfechtungsklage nicht geltend gemacht werden konnten, so ist § 138 Abs. 2 FGO nicht anwendbar (BFH-Urteil vom 29. Juli 1986 VII R 93/75, BFH/NV 1987, 192).