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   BFH, 13.05.2009 - XI R 63/07   

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BFH, 13.05.2009 - XI R 63/07 (https://dejure.org/2009,1605)
BFH, Entscheidung vom 13.05.2009 - XI R 63/07 (https://dejure.org/2009,1605)
BFH, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - XI R 63/07 (https://dejure.org/2009,1605)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AO § 251 Abs. 2 Satz 1; InsO § 87, § 89; ZPO § 240

  • openjur.de

    Erlass von Umsatzsteuerbescheiden für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung im laufenden Insolvenzverfahren

  • Simons & Moll-Simons

    AO § 251 Abs. 2 Satz 1; InsO § 87, § 89; ZPO § 240

  • IWW
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erlass eines Umsatzsteuer-Erstattungsbescheids im laufenden Insolvenzverfahren für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung

  • Betriebs-Berater

    Umsatzsteuerbescheide für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung

  • Judicialis

    AO § 162; ; AO § 251 Abs. 2; ; InsO § 89 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerbescheid im Insolvenzverfahren ? Festsetzung negativer USt ? Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung des Finanzamtes zum Erlass eines Umsatzsteuerbescheids in einem laufenden Insolvenzverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Festsetzung einer negativen Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerbescheide für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechtigung des Finanzamtes zum Erlass eines Umsatzsteuerbescheids in einem laufenden Insolvenzverfahren

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 87, 89; AO § 251 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 240
    Erlass eines Umsatzsteuer-Erstattungsbescheids im laufenden Insolvenzverfahren für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erlass von Umsatzsteuerbescheiden für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    InsO §§ 87, 89; AO § 251 Abs. 2; ZPO § 240
    Erlass eines Umsatzsteuer-Erstattungsbescheids im laufenden Insolvenzverfahren für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 251 Abs 2, ZPO § 240, InsO § 174
    Erstattung; Insolvenz; Steuerbescheid

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 251 Abs 2, ZPO § 240, InsO § 174
    Erstattung; Insolvenz; Steuerbescheid

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 278
  • ZIP 2009, 1631
  • BB 2009, 1723
  • DB 2009, 1798
  • BStBl II 2010, 11
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BFH, 25.07.2012 - VII R 29/11

    Keine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen, wenn aufgrund eines erst während des

    Dies kann durch Abgabe einer entsprechenden Steuererklärung mit Festsetzungswirkung ebenso bewirkt werden, wie im Insolvenzverfahren ein Erstattungsbescheid über vorinsolvenzliche Umsatzsteuerguthaben ergehen könnte (BFH-Urteil vom 13. Mai 2009 XI R 63/07, BFHE 225, 278, BStBl II 2010, 11), weil eine solche Anmeldung nicht den Bestand der Forderungen zu Lasten der Gläubigergemeinschaft verändert, die in der eben geschilderten Weise Gegenstand des insolvenzrechtlichen Prüfungsverfahrens sind.
  • BFH, 27.11.2019 - XI R 35/17

    Keine Beendigung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft durch Anordnung der

    Für negative Umsatzsteuer aus vorinsolvenzlicher Zeit darf nach der Rechtsprechung des BFH sowohl seitens des FA Steueranmeldungen zugestimmt (vgl. BFH-Urteil vom 25.07.2012 - VII R 29/11, BFHE 238, 307, BStBl II 2013, 36, Rz 19) als auch, wie von der Klägerin beantragt, vom FA ein Steuerbescheid erlassen werden (vgl. BFH-Urteile vom 13.05.2009 - XI R 63/07, BFHE 225, 278, BStBl II 2010, 11, Rz 16 ff.; vom 11.12.2013 - XI R 22/11, BFHE 244, 209, BStBl II 2014, 332, Rz 21) oder ein Änderungsbescheid ergehen (vgl. BFH-Urteil vom 16.06.2015 - XI R 18/13, BFH/NV 2015, 1607, Rz 23).
  • BFH, 16.03.2023 - V R 14/21

    Erfordernis eines Änderungsantrags zur Vermeidung widerstreitender

    Denn insoweit ist zu berücksichtigen, dass im Insolvenzverfahren ein Änderungsbescheid gemäß § 251 Abs. 2 Satz 1 AO i.V.m. § 87 der Insolvenzordnung (InsO) nicht mehr ergehen kann (BFH-Urteil vom 13.05.2009 - XI R 63/07, BFHE 225, 278, BStBl II 2010, 11, unter II.2.a aa).
  • BFH, 19.03.2014 - V B 14/14

    Organschaft in der Insolvenz

    So bestehen auch für das FA im Insolvenzfall nach § 251 Abs. 2 Satz 1 AO keine Vorrechte, so dass es Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 Abs. 1 AO) ebenfalls nur als Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit geltend machen kann (vgl. BFH-Urteil vom 13. Mai 2009 XI R 63/07, BFHE 225, 278, BStBl II 2010, 11, unter II.2.a aa).
  • BFH, 29.03.2017 - XI R 5/16

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung

    b) Demgegenüber dürfte ein sich für das Kalenderjahr ergebender Umsatzsteueranspruch, soweit er auf Besteuerungsgrundlagen beruht, die einen "zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch" i.S. von § 38 InsO darstellen, nicht mehr durch Steuerbescheid festgesetzt werden, sondern wäre als Insolvenzforderung gemäß §§ 174 ff. InsO zur Insolvenztabelle anzumelden (vgl. BFH-Urteile vom 10. Dezember 2008 I R 41/07, BFH/NV 2009, 719; vom 13. Mai 2009 XI R 63/07, BFHE 225, 278, BStBl II 2010, 11, Rz 17; vom 11. Dezember 2013 XI R 22/11, BFHE 244, 209, BStBl II 2014, 332, Rz 20; vom 24. September 2014 V R 48/13, BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506, Rz 48).
  • BFH, 11.12.2013 - XI R 22/11

    Wirkung und Änderbarkeit eines im Insolvenzverfahren ergangenen bestandskräftigen

    Die beantragte Festsetzung der Umsatzsteuer sei trotz der Regelung in § 87 InsO grundsätzlich zulässig, da sie auf eine Umsatzsteuererstattung gerichtet sei (vgl. BFH-Urteil vom 13. Mai 2009 XI R 63/07, BFHE 225, 278, BStBl II 2010, 11).

    Denn mit einem solchen Bescheid setzt das FA keine Insolvenzforderung fest, die nach § 87 InsO nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgt werden kann, sondern einen Erstattungsbetrag, der nicht zur Tabelle anzumelden wäre (vgl. hierzu im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 225, 278, BStBl II 2010, 11, unter II.2.).

  • BFH, 21.11.2013 - V R 21/12

    Bankenhaftung im Insolvenzfall

    b) Können nach § 251 Abs. 2 Satz 1 AO i.V.m. § 87 InsO Steuerbescheide, aus denen sich eine "Zahllast" ergibt, nicht mehr ergehen (BFH-Urteil vom 13. Mai 2009 XI R 63/07, BFHE 225, 278, BStBl II 2010, 11, unter II.2.a aa), erledigt sich der Vorauszahlungsbescheid auch durch die Eintragung in die Insolvenztabelle oder den Erlass eines Feststellungbescheides.
  • BFH, 05.04.2022 - IX R 27/18

    Wirksamkeit von Steuerbescheiden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Daraus hat der BFH in ständiger Rechtsprechung abgeleitet, dass Steuerbescheide nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr ergehen dürfen, wenn darin Insolvenzforderungen festgesetzt werden (vgl. BFH-Urteile vom 24.08.2004 - VIII R 14/02, BFHE 207, 10, BStBl II 2005, 246, zur Rechtslage nach der Konkursordnung; vom 10.12.2008 - I R 41/07, BFH/NV 2009, 719; vom 13.05.2009  - XI R 63/07, BFHE 225, 278, BStBl II 2010, 11).

    Ebenso dürfen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Bescheide mehr erlassen werden, in denen Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden, die die Höhe der zur Tabelle anzumeldenden Steuerforderungen beeinflussen könnten (vgl. BFH-Urteile vom 02.07.1997 - I R 11/97, BFHE 183, 365, BStBl II 1998, 428, und in BFHE 225, 278, BStBl II 2010, 11).

    d) Ebenso ausgenommen sind Umsatzsteuerbescheide, mit denen eine negative Steuer festgesetzt wird und aus denen sich keine Zahllast ergibt (BFH-Urteile in BFHE 225, 278, BStBl II 2010, 11; vom 11.12.2013 - XI R 22/11, BFHE 244, 209, BStBl II 2014, 332, Rz 21).

    Wenn auch nach Abrechnung keine Zahllast besteht, kann sich aus dem Bescheid unter keinen Umständen eine zur Tabelle anzumeldende Forderung ergeben (BFH-Urteil in BFHE 225, 278, BStBl II 2010, 11).

  • FG Köln, 28.06.2016 - 8 K 92/13

    Unterbrechung des Einspruchsverfahrens über Einkommensteuer bei der Eröffnung des

    Eine Verfahrensunterbrechung trete allerdings nicht ein, wenn keine Forderungen gegenüber der Insolvenzmasse für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung geltend zu machen seien (z.B. im Falle einer Erstattung für die Masse, BFH-Urteil vom 13.5.2009, XI R 63/07, BStBl. II 2010, 11).

    Gemäß § 240 S. 1 ZPO, der im Einspruchsverfahren analog gilt (BFH, Urteil vom 02.07.1997 - I R 11/97, BStBl. II 1998, 428; BFH, Urteil vom 13.05.2009 - XI R 63/07 -, BStBl. II 2010, 11, Rz. 22), wird im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei das Verfahren, wenn es die Insolvenzmasse betrifft, unterbrochen, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen wird.

    Die Voraussetzungen für eine Unterbrechung des Verfahrens sind bereits dann gegeben, wenn das Verfahren die Höhe der zur Tabelle anzumeldenden Steuerforderungen beeinflussen könnte (BFH, Urteil vom 13.05.2009 - XI R 63/07 -, BStBl. II 2010, 11, Rz. 17), also eine abstrakte Eignung, sich auf anzumeldende Steuerforderungen auszuwirken und damit die Insolvenzmasse zu betreffen, beinhaltet (BFH, Urteil vom 13.05.2009 - XI R 63/07 -, BStBl. II 2010, 11, Rz. 18, 22).

    Anders als bei dem in dem zitierten BFH-Verfahren XI R 63/07 behandelten Umsatzsteuerbescheid, mit dem nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine negative Umsatzsteuer für einen Besteuerungszeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgesetzt worden war, beinhalten die den Gegenstand der vorliegenden Einspruchsverfahren bildenden Einkommensteuerbescheide 2003-2007 Steuerforderungen, die im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung am ....2012 im Sinne des §§ 35, 38 InsO begründet gewesen wären und - mit Auswirkung auf die Insolvenzmasse - zur Tabelle hätten angemeldet werden müssen, hätte der Insolvenzschuldner die festgesetzten Steuern nicht bereits vor Insolvenzeröffnung beglichen gehabt.

    Die Revision wird zugelassen, da auf Seiten der Finanzverwaltung ausweislich ihrer Stellungnahme vom 25.03.2015 Klärungsbedarf zur Verfahrensunterbrechung analog § 240 ZPO im Einspruchsverfahren in Zusammenhang mit dem BFH-Urteil vom 13.05.2009, XI R 63/07, BStBl. II 2010, 11 besteht.

  • BFH, 30.06.2020 - IX R 27/18

    Erlass eines "Erstattungsbescheids" nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Höchstrichterlich entschieden ist in diesem Zusammenhang, dass ein Steuerbescheid über einen Steueranspruch, der eine Insolvenzforderung betrifft, unwirksam ist (§ 251 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung --AO-- i.V.m. § 87 der Insolvenzordnung; vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10.12.2008 - I R 41/07, BFH/NV 2009, 719; vom 13.05.2009 - XI R 63/07, BFHE 225, 278, BStBl II 2010, 11; jeweils m.w.N.).

    Hiervon ausgenommen sind jedoch Steuerbescheide, durch die die Steuer auf 0 EUR (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 719) oder eine negative Umsatzsteuer (BFH-Urteile in BFHE 225, 278, BStBl II 2010, 11; vom 11.12.2013 - XI R 22/11, BFHE 244, 209, BStBl II 2014, 332, Rz 21) festgesetzt werden.

  • BFH, 22.06.2021 - V R 16/20

    Haftung bei Forderungsabtretung

  • BFH, 23.07.2020 - V R 44/19

    Haftung bei Forderungsabtretung

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7232/08

    Feststellung der Forderung in der Insolvenztabelle - Zur Änderung eines

  • FG Düsseldorf, 04.10.2018 - 11 K 1921/16

    Berechtigung zum Erlass eines Einkommensteuerbescheids nach Eröffnung des

  • BFH, 16.06.2015 - XI R 18/13

    Zurückverweisung gemäß § 127 FGO bei Änderungsbescheiden vor und nach

  • FG Münster, 15.06.2010 - 15 K 5312/07

    Frage der Qualifizierung einer USt-Steuerberechnung als Bescheid; Nichtigkeit

  • BFH, 30.06.2021 - I B 43/20

    Unterbrechung eines AdV-Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung über das Vermögen des

  • BFH, 09.12.2020 - XI B 10/20

    Zur Unterbrechung der Festsetzungsverjährung und zur Ablaufhemmung in

  • FG München, 10.02.2017 - 3 K 2276/15

    Aufhebung von Umsatzsteuerbescheid wegen einer offenbaren Unrichtigkeit

  • FG Düsseldorf, 27.03.2015 - 1 K 4001/13

    Unterbrechung des Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Umsatzsteuerbescheid mit der

  • FG Sachsen-Anhalt, 08.07.2021 - 2 K 483/14

    (Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Umsatzsteuer nach § 13c UStG -

  • FG Münster, 10.03.2021 - 13 K 1023/18

    Haftungsbeiträge für die Steuer wegen Vergütungszahlung an Aufsichtsratsmitglied

  • FG Baden-Württemberg, 30.01.2020 - 1 K 2617/19

    Berichtigung von Anzahlungsrechnungen für später nicht gelieferte

  • FG München, 14.12.2016 - 3 K 2276/15

    Aufhebbarkeit eines geänderten Umsatzsteuerbescheids unter Aufhebung des

  • FG München, 15.05.2019 - 3 K 2244/16

    Haftungsanspruch bei Organschaft; Aufrechnung im Insolvenzverfahren der

  • BFH, 22.07.2021 - V R 16/20

    Haftung bei Forderungsabtretung

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