Rechtsprechung
| BFH, 05.07.2005 - XI B 101/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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EStG § 10 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a; ; EStG § ... 3 Nr. 62; ; EStG § 10 Abs. 3; ; EStG § 3 Nr. 62 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 76; ; FGO § 96; ; GG Art. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3 S. 3
Revisionszulassungsgründe - Darlegungsanforderungen - datenbank.nwb.de
Darlegung der Revisionszulassungsvoraussetzungen S. 26
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Darlegungsanforderungen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Kürzung des sog. Vorwegabzugs; Sinn des Vorwegabzugs
Verfahrensgang
- FG Köln, 15.06.2004 - 1 K 1625/01
- BFH, 05.07.2005 - XI B 101/04
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Auszug aus BFH, 05.07.2005 - XI B 101/04
Entgegen der Ansicht der Kläger werde die Steuerfreiheit der Arbeitgeberanteile nicht durch die Kürzung des Vorwegabzugs wieder neutralisiert (Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, BStBl II 2002, 618, 638-639, unter C.V.1.b).Der Arbeitnehmer erwerbe dadurch auch kein Anwartschaftsrecht auf eine Rente; die Auffassung des BVerfG im Urteil in BStBl II 2002, 618, dass die Renten im ganz überwiegenden Umfang aus nicht versteuerten Beiträgen finanziert würden, sei nicht zutreffend.
Davon abgesehen hat auch nach Auffassung des BVerfG der Vorwegabzug allein den Sinn, --nur-- jenen (selbständig oder gewerblich) tätigen Steuerpflichtigen eine zusätzliche Steuerentlastung zu gewähren, die im Gegensatz zu Arbeitnehmern und Beamten ihre gesamte Altersvorsorge aus eigenem Einkommen finanzieren müssen (BVerfG-Urteil in BStBl II 2002, 618, unter C.V.1.b).
- BFH, 06.06.2002 - VI R 178/97
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
Auszug aus BFH, 05.07.2005 - XI B 101/04
In Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 6. Juni 2002 VI R 178/97, BFHE 199, 524, BStBl II 2003, 34) habe das FG im vorliegenden Fall die Grundsätze dieses Urteils völlig unbeachtet gelassen und den Arbeitgeberanteil zur Altersvorsorge als Arbeitslohn behandelt und folglich die Kürzung des Vorwegabzugs als zutreffend angesehen.In Bezug auf eine Divergenz zu dem Urteil in BFHE 199, 524, BStBl II 2003, 34 hätten die Kläger nicht dargelegt, dass ein Abweichen von dem zitierten BFH-Urteil vorliege noch dass eine solche Abweichung erheblich sei.
Im Übrigen hat der VI. Senat in der Entscheidung in BFHE 199, 524, BStBl II 2003, 34 lediglich entschieden, dass Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung eines Arbeitnehmers nicht zum Arbeitslohn gehören und dass § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG insofern nur deklaratorische Bedeutung habe.
- BFH, 16.10.2002 - XI R 41/99
Sonderausgabenvorwegabzug: Kürzung nicht verfassungswidrig
Auszug aus BFH, 05.07.2005 - XI B 101/04
Vielmehr hätten sich die Kläger im Einzelnen mit der bisher ergangenen Rechtsprechung auseinander setzen und darlegen müssen, aus welchem Grund eine erneute Entscheidung des BFH erforderlich ist, zumal der BFH in einer Vielzahl von Entscheidungen die Regelungen des Vorwegabzugs nicht beanstandet hat (vgl. aus jüngerer Zeit BFH-Urteile vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00, BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650, und vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99, BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179;… BFH-Beschluss vom 17. März 2004 IV B 185/02, BFH/NV 2004, 1245).
- BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00
Abzugsbeschränkung für Vorsorgeaufwendungen
Auszug aus BFH, 05.07.2005 - XI B 101/04
Vielmehr hätten sich die Kläger im Einzelnen mit der bisher ergangenen Rechtsprechung auseinander setzen und darlegen müssen, aus welchem Grund eine erneute Entscheidung des BFH erforderlich ist, zumal der BFH in einer Vielzahl von Entscheidungen die Regelungen des Vorwegabzugs nicht beanstandet hat (vgl. aus jüngerer Zeit BFH-Urteile vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00, BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650, und vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99, BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179;… BFH-Beschluss vom 17. März 2004 IV B 185/02, BFH/NV 2004, 1245). - BFH, 17.03.2004 - IV B 185/02
Kein BA-Abzug für Pflichtbeiträge zu Rechtsanwaltsversorgungswerk
Auszug aus BFH, 05.07.2005 - XI B 101/04
Vielmehr hätten sich die Kläger im Einzelnen mit der bisher ergangenen Rechtsprechung auseinander setzen und darlegen müssen, aus welchem Grund eine erneute Entscheidung des BFH erforderlich ist, zumal der BFH in einer Vielzahl von Entscheidungen die Regelungen des Vorwegabzugs nicht beanstandet hat (vgl. aus jüngerer Zeit BFH-Urteile vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00, BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650, und vom 16. Oktober 2002 XI R 41/99, BFHE 200, 529, BStBl II 2003, 179; BFH-Beschluss vom 17. März 2004 IV B 185/02, BFH/NV 2004, 1245). - BFH, 06.06.2001 - XI B 134/99
Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Steuerstrafrechtliche Ermittlungen - …
Auszug aus BFH, 05.07.2005 - XI B 101/04
Zur ordnungsgemäßen Rüge der unterlassenen Beweiserhebung ist vorzutragen, warum diese nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt wurde bzw. aus welchem Grund dies nicht möglich oder zumutbar war (BFH-Beschluss vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440; vom 14. Juli 2004 XI B 144/03, juris Nr. STRE200451115). - BFH, 30.06.1999 - XI B 66/98
Verfahrensfehler; Verstoß gegen die Denkgesetze
Auszug aus BFH, 05.07.2005 - XI B 101/04
Verfahrensfehler in diesem Sinne sind Verstöße gegen das Gerichtsverfahrensrecht, die das FG bei der Handhabung seines Verfahrens begeht und die zur Folge haben, dass eine ordnungsgemäße Grundlage für die Entscheidung im Urteil fehlt (BFH-Beschluss vom 30. Juni 1999 XI B 66/98, BFH/NV 1999, 1620), z.B. ein Verstoß gegen § 76 FGO (Verletzung der Sachaufklärungspflicht) oder gegen § 96 FGO (Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs; die Vorwegnahme der Beweiswürdigung oder die vermeintliche Bindung an nicht bestehende Beweisregeln). - BFH, 14.07.2004 - XI B 144/03
Einem Katalogberuf i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ähnliche Tätigkeit; …
Auszug aus BFH, 05.07.2005 - XI B 101/04
Zur ordnungsgemäßen Rüge der unterlassenen Beweiserhebung ist vorzutragen, warum diese nicht in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt wurde bzw. aus welchem Grund dies nicht möglich oder zumutbar war (…BFH-Beschluss vom 6. Juni 2001 XI B 134/99, BFH/NV 2001, 1440; vom 14. Juli 2004 XI B 144/03, juris Nr. STRE200451115).
- BFH, 20.12.2006 - X R 38/05
Kürzung des Vorwegabzugs bei nachträglicher Lohnzahlung für ein im Vorjahr …
b) Der Vorwegabzug hat den Sinn, --nur-- jenen Steuerpflichtigen eine zusätzliche Steuerentlastung zu gewähren, die im Gegensatz zu Arbeitnehmern und Beamten ihre gesamte Altersvorsorge aus eigenem Einkommen finanzieren müssen (…BVerfG-Urteil vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618, unter C.V.1.b der Gründe, unter Bezugnahme auf BTDrucks 3/2573, S. 17, 21;… BTDrucks 8/292, S. 21;… s. ferner BTDrucks 11/2157, S. 144; BFH-Entscheidungen vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546, und vom 5. Juli 2005 XI B 101/04, BFH/NV 2005, 1854; Kulosa in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 10 EStG Anm. 362). - BFH, 06.03.2006 - X B 102/05
NZB: kumulative Urteilsbegründung; Divergenz
Um die Divergenz schlüssig darzulegen, müssen tragende abstrakte Rechtssätze aus der Vorentscheidung sowie aus den angeblich divergierenden Entscheidungen einander so gegenübergestellt werden, dass eine Abweichung erkennbar wird (…vgl. zuletzt etwa Senatsbeschlüsse vom 8. Juni 2005 X B 16/05, BFH/NV 2005, 1621;… vom 30. Mai 2005 X B 149/04, BFH/NV 2005, 1618; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2005 XI B 101/04, BFH/NV 2005, 1854). - BFH, 09.08.2006 - I B 96/05
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; vermeintlich vorliegende Fehler im …
Mit dem Vorbringen, die angefochtene Prüfungsanordnung sei nicht "angemessene Zeit" vor dem Prüfungsbeginn bekannt gegeben worden, hat die Klägerin keinen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dargelegt; denn Verfahrensmängel im Sinne dieser Regelung sind Verstöße des FG gegen das Gerichtsverfahrensrecht, die zur Folge haben, dass eine ordnungsgemäße Grundlage für die gerichtliche Entscheidung im Urteil fehlt (z.B. BFH-Beschluss vom 5. Juli 2005 XI B 101/04, BFH/NV 2005, 1854, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 09.05.2012 - 4 K 360/12
Ermittlung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen
Rn. 104 b) Der Vorwegabzug hat den Sinn, - nur - jenen Steuerpflichtigen eine zusätzliche Steuerentlastung zu gewähren, die im Gegensatz zu Arbeitnehmern und Beamten ihre gesamte Altersvorsorge aus eigenem Einkommen finanzieren müssen (…Urteil des BVerfG vom 06. März 2002 2 BvL 17/99, BStBl II 2002, 618, unter C.V.1.b der Gründe, unter Bezugnahme auf BTDrucks 3/2573, S. 17, 21;… BTDrucks 8/292, S. 21;… s. ferner BTDrucks 11/2157, S. 144; Entscheidungen des BFH vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BStBl II 2004, 546, und vom 05. Juli 2005 XI B 101/04, BFH/NV 2005, 1854).
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