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Rechtsprechung
   BFH, 13.03.1995 - XI B 160/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,598
BFH, 13.03.1995 - XI B 160/94 (https://dejure.org/1995,598)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1995 - XI B 160/94 (https://dejure.org/1995,598)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1995 - XI B 160/94 (https://dejure.org/1995,598)
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Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.11.1992 - II B 169/91

    Auslegung des Begriffs des Verfahrensmangels im Sinne des § 115 Abs. 3 S. 3 der …

    Auszug aus BFH, 13.03.1995 - XI B 160/94
    Es sind vielmehr genau die Tatsachen zu bezeichnen, aus denen sich der gerügte Mangel ergibt; außerdem ist schlüssig darzulegen, daß das angefochtene Urteil ohne den Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 25. November 1992 II B 169/91, BFH/NV 1993, 258, …und vom 9. März 1993 III B 32/91, BFH/NV 1993, 675).

    Die ordnungsgemäße Rüge der Versagung des Rechts auf Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes -- GG --, § 96 Abs. 2 FGO) erfordert, daß der Kläger im einzelnen substantiiert darlegt, wozu er sich nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1993, 258).

  • BFH, 26.08.1992 - II B 100/92

    Mangelnde Substantiierung einer Divergenzentscheidnug

    Auszug aus BFH, 13.03.1995 - XI B 160/94
    Hierzu muß der Kläger substantiierte und konkrete Angaben darüber machen, aus welchen Gründen die erstrebte Revisionsentscheidung der Rechtsklarheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung dienen kann (vgl. BFH-Beschluß vom 26. August 1992 II B 100/92, BFH/NV 1993, 662).
  • BFH, 03.06.1992 - II B 192/91

    Voraussetzungen für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 13.03.1995 - XI B 160/94
    Abgesehen davon, daß grundsätzlich davon auszugehen ist, daß die Gerichte das Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. BFH-Beschluß vom 3. Juni 1992 II B 192/91, BFH/NV 1993, 34), ergibt sich aus den Ausführungen in der Beschwerdebegründung, daß das FG das Vorbringen des Klägers in der Klageschrift, die Altakten mitübertragen zu haben, im Tatbestand des Urteils berücksichtigt hat.
  • BFH, 23.04.1992 - II B 174/91
    Auszug aus BFH, 13.03.1995 - XI B 160/94
    Die schlüssige Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG (§ 76 FGO) setzt für den vorliegenden Fall, in dem der Kläger keine Beweise angeboten hat, u. a. die Darlegung voraus, wieso sich dem FG eine weitere Sachverhaltsermittlung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluß vom 23. April 1992 II B 174/91, BFH/NV 1993, 243 m. w. N.).
  • BFH, 09.03.1993 - III B 32/91

    Ordnungsgemäßes Erheben der Verfahrensrüge des Übergehens des Vorbringens der …

    Auszug aus BFH, 13.03.1995 - XI B 160/94
    Es sind vielmehr genau die Tatsachen zu bezeichnen, aus denen sich der gerügte Mangel ergibt; außerdem ist schlüssig darzulegen, daß das angefochtene Urteil ohne den Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (…ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 25. November 1992 II B 169/91, BFH/NV 1993, 258, und vom 9. März 1993 III B 32/91, BFH/NV 1993, 675).
  • BGH, 15.02.2017 - VIII ZR 284/15

    Berufungsverfahren: Vorraussetzungen der Urteilsaufhebung und Zurückverweisung …

    Ein solcher Verstoß gegen anerkannte Auslegungsgrundsätze wäre nicht als Verfahrensfehler, sondern als materiell-rechtlicher Auslegungsfehler einzustufen (BGH…, Urteil vom 3. November 1992 - VI ZR 362/91, aaO; vgl. auch BFH, Beschluss vom 13. März 1995 - XI B 160/94, juris Rn. 6).
  • BFH, 28.07.1997 - VIII B 68/96

    Forderungsverzicht durch beherrschenden Gesellschafter

    Ebenso fehlt der Vortrag, was er noch konkret vorgetragen hätte, wenn ihm das beanspruchte rechtliche Gehör entsprechend gewährt worden wäre (…vgl. BFH/NV 1992, 397; BFH-Beschluß vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817).

    Dazu muß die Beschwerde darlegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht erhoben hat und warum der fachkundige Kläger nicht von sich aus einen entsprechenden Antrag gestellt hat, sich die Beweiserhebung aber gleichwohl -- auch ohne besonderen Antrag -- dem FG hätte aufdrängen müssen (…vgl. BFH-Beschluß vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238, 239, m. w. N.; BFH/NV 1995, 817).

    Mit der Behauptung einer unzutreffenden Würdigung des Akteninhalts bzw. "grundfehlerhafter Schlußfolgerungen" wird allenfalls ein materiell-rechtlicher Mangel, in dessen kein zur Zulassung der Revision führender Verfahrensfehler geltend gemacht (BFH/NV 1995, 817).

  • BFH, 06.05.1998 - IV B 7/97

    Anforderungen an die Schlüssigkeit des Vortrages das rechtliche Gehör sei …

    Es fehlt überdies der schlüssige Vortrag, warum sich dem FG eine weitere Sachaufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH- Beschluß vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817).

    Die Klägerin hat nicht -- wie erforderlich (vgl. BFH-Beschluß in BFH/NV 1995, 817) -- dargelegt, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte.

    Die Klägerin hätte vor allem ausführen müssen, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. BFH in BFH/NV 1995, 817).

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