Rechtsprechung
| BFH, 11.11.2008 - XI B 17/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Entgeltsbemessung bei Werbefahrten mit Heißluftballons; Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts; nicht mit Gründen versehene Entscheidung
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3; ; FGO § 119 Nr. 6; ; UStG 1999 § 10 Abs. 2 S. 2; ; RL 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Bemessung des Entgelts bei Werbefahrten mit Heißluftballon
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Werbung
- Werbung gemeinnütziger Vereine
- Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 03.01.2008 - 16 K 158/05
- BFH, 11.11.2008 - XI B 17/08
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BFH, 01.08.2002 - V R 21/01
Werbeumsätze eines gemeinnützigen Sportvereins
Auszug aus BFH, 11.11.2008 - XI B 17/08
Soweit der Kläger hierzu vorträgt, es sei die in dem BFH-Urteil vom 1. August 2002 V R 21/01 (BFHE 200, 101, BStBl II 2003, 438) offengelassene Frage zu entscheiden, ob es Fälle gebe, in denen der Leistende nicht alles, was er vom Leistungsempfänger erhalte, als Gegenleistung für die Leistung erhalte, sondern einen Teil als (von der Mehrwertsteuer nicht erfasste) Zuwendung, ist diese Frage im Streitfall nicht entscheidungserheblich und damit nicht klärbar.Nach dem BFH-Urteil in BFHE 200, 101, BStBl II 2003, 438 gilt bei tauschähnlichen Umsätzen gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes 1999 der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz.
Zu den danach zu berücksichtigenden Kosten gehören auch die Abschreibungen für die Heißluftballons, die die drei Unternehmen dem Kläger überlassen haben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 200, 101, BStBl II 2003, 438, unter II.3.b).
- BFH, 16.04.2008 - XI R 56/06
Umsatzsteuer beim "Sponsoring"
Auszug aus BFH, 11.11.2008 - XI B 17/08
Dieser Wert umfasst alle Ausgaben einschließlich der Kosten der Nebenleistungen, die der Empfänger aufwendet, um die fragliche Leistung zu erhalten und ist, soweit er nicht ermittelt werden kann, gemäß § 162 der Abgabenordnung zu schätzen (vgl. BFH-Urteil vom 16. April 2008 XI R 56/06, BFH/NV 2008, 1413, m.w.N.).Das FG hat die Ballonfahrten als in vollem Umfang entgeltliche Fahrten des Klägers gegenüber den Sponsoren im Rahmen eines Leistungsaustausches angesehen und damit eine Beistellung der Ballons, die nicht zu den für die Bemessungsgrundlage zählenden Aufwendungen gehören (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1413, am Ende), verneint.
- BFH, 22.05.2007 - VI B 143/06
NZB: Rechtsfortbildung, LSt-Anrufungsauskunft, Bindungswirkung
Auszug aus BFH, 11.11.2008 - XI B 17/08
Hierzu besteht regelmäßig Anlass, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt oder wenn gegen eine bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung gewichtige Argumente vorgebracht werden, die der BFH bisher noch nicht erwogen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Mai 2007 VI B 143/06, BFH/NV 2007, 1658;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 41).
- BFH, 02.10.2001 - IX R 25/99
Steuerbegünstigung - Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - …
Auszug aus BFH, 11.11.2008 - XI B 17/08
Eine Entscheidung ist nicht mit Gründen versehen (§ 119 Nr. 6 FGO), wenn das FG einen eigenständigen Klagegrund, der den Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, unerörtert lässt und nicht erkennbar wird, aus welchen Gründen der vom Kläger geltend gemachte Anspruch nicht bestehen sollte (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363;… BFH-Beschluss vom 25. März 2002 VI B 98/01, BFH/NV 2002, 810). - BFH, 25.03.2002 - VI B 98/01
Nicht mit Gründen versehenes Urteil
Auszug aus BFH, 11.11.2008 - XI B 17/08
Eine Entscheidung ist nicht mit Gründen versehen (§ 119 Nr. 6 FGO), wenn das FG einen eigenständigen Klagegrund, der den Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, unerörtert lässt und nicht erkennbar wird, aus welchen Gründen der vom Kläger geltend gemachte Anspruch nicht bestehen sollte (…vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363; BFH-Beschluss vom 25. März 2002 VI B 98/01, BFH/NV 2002, 810). - BFH, 13.03.2006 - XI B 34/05
NZB: nicht mit Gründen versehene Entscheidung
Auszug aus BFH, 11.11.2008 - XI B 17/08
Es ist anerkannt, dass § 119 Nr. 6 FGO auch dann verletzt ist, wenn die Gründe nur zum Teil fehlen (vgl. BFH-Beschluss vom 13. März 2006 XI B 34/05, BFH/NV 2006, 1140).
- BFH, 28.05.2015 - VIII B 40/14
Betriebsausgabenabzug von Steuerberatungskosten nach Abschaffung des …
Rn. 24 a) Die Revision ist zur Fortbildung des Rechts zuzulassen, wenn davon auszugehen ist, dass im Einzelfall Veranlassung besteht, Grundsätze und Leitlinien für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. November 2008 XI B 17/08, BFH/NV 2009, 429;… vom 24. Juni 2014 XI B 45/13, BFH/NV 2014, 1584; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 147). - BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13
Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens
Rn. 35 Die Revision ist zur Fortbildung des Rechts zuzulassen, wenn davon auszugehen ist, dass im Einzelfall Veranlassung besteht, Grundsätze und Leitlinien für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (z.B. BFH-Beschluss vom 11. November 2008 XI B 17/08, BFH/NV 2009, 429; Lange in HHSp, § 115 FGO Rz 147). - BFH, 08.07.2015 - XI B 5/15
Kein Vorsteuerabzug, wenn in der zugrunde liegenden Rechnung lediglich ein …
Rn. 13 a) Die Revision ist zur Fortbildung des Rechts zuzulassen, wenn davon auszugehen ist, dass im Einzelfall Veranlassung besteht, Grundsätze und Leitlinien für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts aufzustellen oder Gesetzeslücken rechtsschöpferisch auszufüllen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. November 2008 XI B 17/08, BFH/NV 2009, 429;… vom 2. April 2014 XI B 16/14, BFH/NV 2014, 1098).
- BFH, 10.11.2011 - X B 211/10
Fehlen von Entscheidungsgründen - Nichteingehen auf beantragten Vorwegabzug - …
Allerdings kann § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO dann verletzt sein, wenn die Entscheidungsgründe nur zum Teil fehlen (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. März 2006 XI B 34/05, BFH/NV 2006, 1140;… in BFH/NV 2008, 1516, und vom 11. November 2008 XI B 17/08, BFH/NV 2009, 429;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 24). - BFH, 08.06.2011 - X B 196/10
Versorgungsrente bei einem fremden Dritten als Vermögensübergeber
Rn. 11 a) Eine Entscheidung ist nicht mit Gründen versehen (§ 119 Nr. 6 FGO), wenn das FG einen eigenständigen Klagegrund, der den Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, unerörtert lässt und nicht erkennbar wird, aus welchen Gründen der vom Kläger geltend gemachte Anspruch nicht bestehen soll (vgl. BFH-Beschluss vom 11. November 2008 XI B 17/08, BFH/NV 2009, 429, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung). - BFH, 24.05.2011 - X B 206/10
Verpflichtung des FG zu weiteren Ermittlungen im zweiten Rechtsgang - Abweichung …
Rn. 9 a) Eine Entscheidung ist nicht mit Gründen versehen (§ 119 Nr. 6 FGO), wenn das FG einen eigenständigen Klagegrund, der den Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet, unerörtert lässt und nicht erkennbar wird, aus welchen Gründen der vom Kläger geltend gemachte Anspruch nicht bestehen soll (vgl. BFH-Beschluss vom 11. November 2008 XI B 17/08, BFH/NV 2009, 429, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung).
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