Rechtsprechung
| BFH, 06.10.2003 - XI B 170/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 3; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 155; ; ZPO § 227 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2 Nr. 3; ZPO § 227
NZB: Verletzung des Rechts auf Gehör - datenbank.nwb.de
Verletzung des rechtlichen Gehörs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Erforderliche Darlegung des Revisionsgrundes; Interesse der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts; Verletzung von Bundesrecht durch ein Urteil
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 07.06.2002 - 16 K 6035/00
- BFH, 06.10.2003 - XI B 170/02
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.10.2002 - III B 167/01
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung
Auszug aus BFH, 06.10.2003 - XI B 170/02
Zu deren Nachweis sind die Vorlage eines Attests notwendig, aus dem sich die Verhandlungsunfähigkeit des Betreffenden ergibt, oder eine so genaue Schilderung der Erkrankung, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (…BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2000 IV B 86/99, BFH/NV 2000, 1353, und vom 23. Oktober 2002 III B 167/01, BFH/NV 2003, 80).In dem Fall des Beschlusses in BFH/NV 2003, 80 bescheinigte das ärztliche Attest immerhin Arbeitsunfähigkeit; selbst in diesem Fall entschied der BFH zu Recht, dass daraus nicht auf mangelnde Verhandlungsfähigkeit geschlossen werden könne.
- BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98
Verletzung des Rechts auf Gehör
Auszug aus BFH, 06.10.2003 - XI B 170/02
Gemäß § 119 Nr. 3 FGO ist ein Urteil stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen, wenn einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802). - BFH, 17.05.2000 - IV B 86/99
Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 06.10.2003 - XI B 170/02
Zu deren Nachweis sind die Vorlage eines Attests notwendig, aus dem sich die Verhandlungsunfähigkeit des Betreffenden ergibt, oder eine so genaue Schilderung der Erkrankung, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2000 IV B 86/99, BFH/NV 2000, 1353, …und vom 23. Oktober 2002 III B 167/01, BFH/NV 2003, 80).
- BFH, 27.04.2005 - X B 130/04
Terminsverlegung; Erkrankung; Urlaub
Hierfür genügt der Hinweis auf eine bestehende Arbeitsunfähigkeit auch dann nicht, wenn diese durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung belegt ist, die Bescheinigung sich aber zur Art und Schwere der Erkrankung nicht äußert (…BFH-Beschlüsse vom 23. Oktober 2002 III B 167/01, BFH/NV 2003, 80, und vom 6. Oktober 2003 XI B 170/02, BFH/NV 2004, 216). - BFH, 10.04.2006 - X B 162/05
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Sachaufklärungspflicht
Vor diesem Hintergrund war das FG nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht zu einer Aufhebung oder Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung verpflichtet (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. August 2005 II B 47/04, BFH/NV 2005, 2041;… in BFH/NV 2005, 2036;… vom 27. April 2005 X B 130/04, BFH/NV 2005, 1596; vom 6. Oktober 2003 XI B 170/02, BFH/NV 2004, 216;… vom 6. Dezember 2002 IV B 144/01, BFH/NV 2003, 629;… vom 23. Oktober 2002 III B 167/01, BFH/NV 2003, 80;… in BFH/NV 2000, 441). - BFH, 09.11.2009 - VIII B 94/09
Verlegung eines anberaumten Verhandlungstermins - Anforderungen an die …
Insoweit genügt der Hinweis auf eine bestehende Arbeitsunfähigkeit auch dann nicht, wenn diese durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung belegt ist, die Bescheinigung sich aber zur Art und Schwere der Erkrankung nicht äußert (…BFH-Beschlüsse vom 23. Oktober 2002 III B 167/01, BFH/NV 2003, 80, und vom 6. Oktober 2003 XI B 170/02, BFH/NV 2004, 216). - LSG Hessen, 23.11.2012 - L 5 R 536/11
Verlegung des Verhandlungstermin - Nachweis der Verhandlungsunfähigkeit - …
Zum Nachweis dessen ist die Vorlage eines Attests notwendig, aus dem sich entweder die Verhandlungs- bzw. Reiseunfähigkeit ergibt oder das eine so genaue Schilderung der Erkrankung und ihres Schweregrades enthält, die es dem Gericht ermöglicht, selbst zu beurteilen, ob ein Erscheinen des Beteiligten im Termin nicht erwartet werden kann (BFH vom 6. Oktober 2003 - XI B 170/02; BFH vom 16. Juli 2012 - III B 1/12. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage bei einer Krankenkasse mit verschlüsseltem Diagnosenachweis genügt diesen Anforderungen nicht (BFH vom 16. Juli 2012 - III B 1/12). - FG München, 18.05.2004 - 6 K 569/99
Vertagungsantrag; Einkommensteuer 1991, 1993, 1994, 1995 und 1996
Dazu wäre entweder die Vorlage eines ärztlichen Attestes notwendig, aus der sich die Verhandlungsunfähigkeit ergibt, oder eine so genaue Schilderung der Erkrankung, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (vgl. BFH vom 6. Oktober 2003 XI B 170/02, (BFH/NV 2004, 216 ).
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