Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 19.04.2005 - XI B 243/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7284
BFH, 19.04.2005 - XI B 243/03 (https://dejure.org/2005,7284)
BFH, Entscheidung vom 19.04.2005 - XI B 243/03 (https://dejure.org/2005,7284)
BFH, Entscheidung vom 19. April 2005 - XI B 243/03 (https://dejure.org/2005,7284)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 94; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 160; ; ZPO § 164 Abs. 1; ; ZPO § 164 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2
    Protokollberichtigung; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Rechts auf Gehör im Zusammenhang mit einer Geldverkehrsrechnung; Inhalt des Protokolls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundlagen einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision im finanzgerichtlichen Verfahren; Erhöhung der Umsätze und Betriebseinnahmen durch Geldverkehrsrechnung; Rechtmäßigkeit einer Geldverkehrsrechnung; Berücksichtigung schätzungsbedingter Unsicherheiten durch die ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 08.11.1989 - X R 178/87

    - Zum Unterschied zwischen der Vermögenszuwachsrechnung und der …

    Auszug aus BFH, 19.04.2005 - XI B 243/03
    aa) Im Streitfall hat das FG sich mit der Richtigkeit der Geldverkehrsrechnung auseinander gesetzt (dazu BFH-Urteil vom 8. November 1989 X R 178/87, BFHE 159, 20, BStBl II 1990, 268).
  • BFH, 17.02.2004 - X B 142/03

    Änderungen nach § 164 Abs. 2 AO zum Nachteil des Stpfl. ohne Hinweis auf die …

    Auszug aus BFH, 19.04.2005 - XI B 243/03
    Wird als Verfahrensmangel gerügt, das FG habe gestellte Beweisanträge übergangen (Rüge mangelnder Sachaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist in der Beschwerdebegründung u.a. substantiiert darzulegen, dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (BFH-Beschluss vom 17. Februar 2004 X B 142/03, zitiert nach juris).
  • BFH, 30.04.2004 - III B 90/03

    Betriebsstätte bei Leasing; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; …

    Auszug aus BFH, 19.04.2005 - XI B 243/03
    Hierzu muss sich die Beschwerde insbesondere mit der Rechtsprechung des BFH, den Äußerungen im Schrifttum sowie mit ggf. veröffentlichten Verwaltungsmeinungen auseinander setzen (BFH-Beschluss vom 30. April 2004 III B 90/03, zitiert nach juris).
  • BFH, 18.10.2004 - IX B 132/03

    Verfahrensmangel: unterbliebene Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 19.04.2005 - XI B 243/03
    Eine unterbliebene Beweiserhebung begründet dann keinen Verfahrensfehler, wenn die Beweiserhebung aus Sicht des erkennenden Gerichts nicht geboten war, da die in Frage stehenden Tatsachen zu Gunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden konnten (BFH-Beschluss vom 18. Oktober 2004 IX B 132/03, BFH/NV 2005, 371).
  • BFH, 15.09.2004 - I B 18/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Überraschungsentsch.

    Auszug aus BFH, 19.04.2005 - XI B 243/03
    Eine Verletzung des so beschriebenen Rechts auf Gehör ist ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 15. September 2004 I B 18/04, zitiert nach juris).
  • BFH, 25.02.2004 - III B 126/03

    Einwände gegen die Richtigkeit der Schätzung für Revisionszulassung nicht …

    Auszug aus BFH, 19.04.2005 - XI B 243/03
    cc) Eine Verletzung rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn das FG die Besteuerungsgrundlagen, soweit es sie nicht ermitteln kann, selbst schätzt, ohne dies vorher anzukündigen (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Februar 2004 III B 126/03, zitiert nach juris); die Verpflichtung des FG zur Schätzung ergibt sich aus § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO.
  • BFH, 03.11.2004 - X B 154/03

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn tatsächliches Vorbringen …

    Auszug aus BFH, 19.04.2005 - XI B 243/03
    Hat das FG im Tatbestand des Urteils auf den Schriftsatz des Klägers ausdrücklich hingewiesen, ist die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht schlüssig dargelegt (BFH-Beschluss vom 3. November 2004 X B 154/03, zitiert nach juris).
  • BFH, 11.09.1997 - IV B 93/96
    Auszug aus BFH, 19.04.2005 - XI B 243/03
    Die Grenzen des Ermessens werden erst dann erreicht, wenn sich die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen aufdrängt (BFH-Beschluss vom 11. September 1997 IV B 93/96, BFH/NV 1998, 467).
  • BFH, 18.05.2017 - III R 20/14

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der …

    Da es sich um eine Beseitigung eines offensichtlichen Versehens handelt, ist es zudem ausgeschlossen, dass die Entscheidung auf einer Nichtbeachtung der Anhörungspflicht (§ 164 Abs. 2 ZPO) beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 19. April 2005 XI B 243/03, BFH/NV 2005, 1586, unter II.2.a bb, m.w.N.).
  • BSG, 20.08.2008 - B 13 R 217/08 B
    Eine Überraschungsentscheidung in dem Sinne, dass ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter mit ihr nicht zu rechnen brauchte (BSG vom 5.12.2001 - B 7 AL 166/01 B, Juris RdNr 6), liegt nämlich bereits dann nicht mehr vor, wenn sich das LSG im Urteil (entweder seinem Vergleichsvorschlag oder aber dem) Standpunkt eines der Beteiligten angeschlossen hat; hiermit muss ein sorgfältiger Prozessbevollmächtigter rechnen (vgl Bundesverfassungsgericht vom 13.6.1990 - 2 BvR 673/90; Bundesfinanzhof vom 15.6.2007 - IX B 20/07, Juris RdNr 3; vom 10.6.2005 - IV B 44/05, Juris RdNr 8 f; vom 19.4.2005 - XI B 243/03, Juris RdNr 41 f: keine Überraschungsentscheidung bei Abweichung von einem in einem Erörterungstermin oder in der mündlichen Verhandlung unterbreiteten Vergleichsvorschlag; Oberlandesgericht Koblenz vom 11.7.2005 - 12 U 702/04, Juris RdNr 17).
  • BFH, 16.05.2007 - V B 169/06

    Steuerbescheid; Zugang; Zugangsfiktion

    Nach § 94 FGO i.V.m. § 160 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) sind in das Protokoll "die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung aufzunehmen", wozu nach der Rechtsprechung des BFH nur der äußere Hergang der Verhandlung bzw. die für die Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten zählt (vgl. BFH-Beschluss vom 19. April 2005 XI B 243/03, BFH/NV 2005, 1586;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 94 Rz 7).
  • BFH, 07.02.2007 - X B 105/06

    NZB: Sitzungsniederschrift

    Diese Vorschrift betrifft nur den äußeren Hergang der Verhandlung bzw. die für die Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. April 2005 XI B 243/03, BFH/NV 2005, 1586;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 94 Rz 7; s. auch Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung;… 65. Aufl., § 160 Rz 7).
  • BFH, 18.07.2007 - X B 216/06

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

    Eine Verletzung des so beschriebenen Rechts auf Gehör ist ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 19. April 2005 XI B 243/03, BFH/NV 2005, 1586).

    Die endgültige Entscheidung muss nicht mit dem Inhalt eines Ausspruchs während der mündlichen Verhandlung übereinstimmen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1586, unter II. 2. c) zur Unverbindlichkeit eines Vergleichsvorschlags).

  • BFH, 28.06.2006 - IV B 94/04

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht, Bestimmung der Einkunftsart

    Das FG hat auf die Schreiben des M vom 19. November 1998 und des N vom 17. November 2000 ausdrücklich im Tatbestand des Urteils hingewiesen (vgl. BFH-Beschluss vom 19. April 2005 XI B 243/03, BFH/NV 2005, 1586).
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.02.2006 - 1 K 537/03

    Rückgängigmachung von Hinzuschätzungen auf Gewinne und Umsätze bei …

    Die für und wider die streitige Schätzung sprechenden Gesichtspunkte waren, was maßgebend ist, erörtert worden (vgl. Beschluss des BFH vom 19. April 2005, XI B 243/03, BFH/ NV 2005, 1586).
  • BFH, 24.06.2008 - X B 143/07

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei Wahrunterstellung - Schätzungsbefugnis …

    Kann das FG die Besteuerungsgrundlagen nicht selbst ermitteln, so ist es gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO zur eigenen Schätzung berechtigt und verpflichtet, ohne dies vorher ankündigen zu müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 19. April 2005 XI B 243/03, BFH/NV 2005, 1586).
  • BFH, 02.08.2006 - IX B 58/06

    NZB: Verfahrensmangel - Übergehen von Beweisanträgen

    Die Grenzen des Ermessens werden erst erreicht, wenn sich die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen aufdrängt (z.B. BFH-Beschluss vom 19. April 2005 XI B 243/03, BFH/NV 2005, 1586).
  • BFH, 27.01.2006 - VIII B 90/05

    Vollbeendete PersG - Prozessstandschaft; Klageumdeutung

    a) Soweit die Kläger beanstanden, das FG habe von ihnen schriftsätzlich angebotene Beweise nicht erhoben und deshalb den Sachverhalt nicht hinreichend gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO aufgeklärt, ist die Rüge bereits deshalb unschlüssig, weil sie nicht dargetan haben, dass sie entsprechende Beweisanträge in der letzten mündlichen Verhandlung am 1. März 2005 ordnungsgemäß gestellt hätten bzw. weshalb sie daran gehindert gewesen wären (§ 295 ZPO i.V.m. § 155 FGO; BFH-Beschlüsse vom 19. April 2005 XI B 243/03, BFH/NV 2005, 1586;… vom 29. Januar 2003 XI B 186/01, BFH/NV 2003, 794, m.w.N.).
  • BFH, 08.06.2006 - IX B 121/05

    Mittelbare Grundstücksschenkung - Wohnungseigentumsförderung

  • BFH, 22.09.2006 - IX B 63/06

    Abgelehnte Anerkennung eines entgeltlichen Wohnungsrechts als …

  • BFH, 22.09.2006 - IX B 61/06

    NZB: Überraschungsentscheidung, Verfahrensmangel

  • BFH, 22.09.2006 - IX B 62/06

    Abgelehnte Anerkennung eines entgeltlichen Wohnungsrechts als …

  • BSG, 13.08.2018 - B 3 KR 18/18 B

    Anspruch auf Versorgung mit einer manuellen Rollstuhlzughilfe

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht