Rechtsprechung
| BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide nach Außenprüfungen
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 65 Abs 1 S 1, FGO § 65 Abs 2 S 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide nach Außenprüfungen - rechtsinformationen.bund.de
Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide nach Außenprüfungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 65 Abs 1 S 1 FGO, § 65 Abs 2 S 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide nach Außenprüfungen - IWW
§ 65 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 65 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 79b FGO, § 65 FGO, § 24 des Umsatzsteuergesetzes, § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung, § 116 Abs. 6 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 143 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Bezeichnung des Klagebegehrens in einer finanzgerichtlichen Klage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 65 Abs. 1 S. 1
Anforderungen an die Bezeichnung des Klagebegehrens in einer finanzgerichtlichen Klage - datenbank.nwb.de
Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide nach Außenprüfungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Änderungsbescheide nach Außenprüfungen - und die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens
Verfahrensgang
- FG Münster, 23.01.2017 - 15 K 617/16
- BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (21)
- BFH, 08.06.2004 - XI B 46/02
Verletzung des Rechts auf Gehör durch Prozessurteil
Auszug aus BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17
Wie weit das Klagebegehren einer Klage im Einzelnen zu substantiieren ist, hängt von den Umständen des Falles ab (…BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 X R 18/99, BFH/NV 2001, 170, m.w.N.), insbesondere von dem Inhalt des angefochtenen Verwaltungsaktes, der Steuerart und der Klageart (BFH-Beschlüsse vom 8. Juni 2004 XI B 46/02, BFH/NV 2004, 1417;… vom 9. Juni 2011 X B 47/10, BFH/NV 2011, 1713).Rn. 11 cc) § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO erlegt dem Kläger keine zusätzlichen, weitergehenden Obliegenheiten auf als § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO und begründet keinen Anspruch des FG, dass ihm eine ohne Hinzuziehung noch nicht vorliegender Steuerakten aus sich heraus verständliche Darstellung des nach Ansicht des Klägers maßgeblichen steuerlichen Sachverhalts vorgelegt wird (BFH-Urteil in BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483; BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1417).
Eine Begrenzung auf bestimmte Positionen ist bis zum Ende der mündlichen Verhandlung möglich und daher für die Zulässigkeit der Klage unerheblich (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1417, unter II.1.c).
- BFH, 05.02.2014 - XI B 73/13
Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Änderungsbescheide …
Auszug aus BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17
Das FG hat die Klage zu Unrecht durch Prozessurteil abgewiesen, was einen Verfahrensfehler darstellt (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 2007 XI B 183/06, BFH/NV 2007, 1921; vom 5. Februar 2014 XI B 73/13, BFH/NV 2014, 872) und zugleich den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (…vgl. BFH-Beschluss vom 23. April 2009 X B 43/08, BFH/NV 2009, 1443).Bei der Auslegung einer beim FG erhobenen Klage sind sämtliche diesem und der Finanzbehörde erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 872, m.w.N.).
Rn. 12 dd) Hat ein Kläger z.B. die Festsetzung der Umsatzsteuer auf bestimmte Beträge beantragt, die den Umsatzsteuerfestsetzungen vor Ergehen von Änderungsbescheiden aufgrund einer Außenprüfung entsprechen, hat er den Gegenstand des Klagebegehrens ausreichend bezeichnet (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. April 1999 XI B 132/96, BFH/NV 1999, 1243, Leitsatz; in BFH/NV 2014, 872; s.a. BFH-Urteil vom 26. Juli 1984 IV R 214/80, juris, zu Änderungsbescheiden nach Betriebsprüfung).
- BFH, 17.01.2002 - VI B 114/01
Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Antrag auf Aufhebung eines …
Auszug aus BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17
Entspricht die eingereichte Klage den in § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO genannten Erfordernissen, ist eine gleichwohl verfügte Ausschlussfrist hinfällig (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2002 VI B 114/01, BFHE 198, 1, BStBl II 2002, 306;… vom 28. Juni 2012 XI B 44/12, BFH/NV 2012, 1811; jeweils m.w.N.).Rn. 10 bb) Entscheidend ist, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers in die Lage versetzt wird, zu erkennen, worin die den Kläger treffende Rechtsverletzung nach dessen Ansicht liegt (…BFH-Beschlüsse vom 30. April 2001 VII B 325/00, BFH/NV 2001, 1227; in BFHE 198, 1, BStBl II 2002, 306).
- BFH, 13.06.1996 - III R 93/95
Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Bezugnahme auf Unterlagen …
Auszug aus BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17
Auch kann vom FG nicht verlangt werden, den Gegenstand des Klagebegehrens anhand einer Vielzahl ihm vorgelegter Unterlagen selbst zu ermitteln, und die Anforderungen des § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO als erfüllt anzusehen, wenn die vorgelegten Unterlagen dies mehr oder weniger leicht und zuverlässig ermöglichen (BFH-Urteil vom 13. Juni 1996 III R 93/95, BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483).Rn. 11 cc) § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO erlegt dem Kläger keine zusätzlichen, weitergehenden Obliegenheiten auf als § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO und begründet keinen Anspruch des FG, dass ihm eine ohne Hinzuziehung noch nicht vorliegender Steuerakten aus sich heraus verständliche Darstellung des nach Ansicht des Klägers maßgeblichen steuerlichen Sachverhalts vorgelegt wird (BFH-Urteil in BFHE 180, 247, BStBl II 1996, 483;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1417).
- BFH, 11.05.2015 - XI B 29/15
Begründete Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Urteilsbegründung bei …
Auszug aus BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17
Diese Vorschrift gilt auch für Beschlüsse gemäß § 116 Abs. 6 FGO (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2015 XI B 29/15, BFH/NV 2015, 1257, Rz 23, m.w.N.). - BFH, 29.01.2010 - II B 107/09
Bemessungsgrundlage bei Erwerb einer stillgelegten, aber noch voll eingerichteten …
Auszug aus BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17
Rn. 26 2. Es erscheint sachgerecht, gemäß § 116 Abs. 6 FGO das angefochtene Urteil aufzuheben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, da bei unzutreffender Abweisung einer Klage als unzulässig von einer Revisionsentscheidung regelmäßig keine weitere rechtliche Klärung zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2010 II B 107/09, BFH/NV 2010, 938;… vom 22. März 2012 XI B 1/12, BFH/NV 2012, 1170, Rz 19). - BFH, 22.03.2012 - XI B 1/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verstreichen der Frist für die …
Auszug aus BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17
Rn. 26 2. Es erscheint sachgerecht, gemäß § 116 Abs. 6 FGO das angefochtene Urteil aufzuheben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, da bei unzutreffender Abweisung einer Klage als unzulässig von einer Revisionsentscheidung regelmäßig keine weitere rechtliche Klärung zu erwarten ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2010 II B 107/09, BFH/NV 2010, 938; vom 22. März 2012 XI B 1/12, BFH/NV 2012, 1170, Rz 19). - BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78
Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung - …
Auszug aus BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17
Rn. 8 b) Eine ausreichende Bezeichnung des Klagebegehrens erfordert, dass der Kläger substantiiert darlegt, inwiefern der angefochtene Verwaltungsakt rechtswidrig ist, und ihn in seinen Rechten verletzt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99). - BFH, 23.04.2009 - X B 43/08
Rechtsschutzgewährende Auslegung von Prozesserklärungen bei vorläufigen falschen …
Auszug aus BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17
Das FG hat die Klage zu Unrecht durch Prozessurteil abgewiesen, was einen Verfahrensfehler darstellt (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 2007 XI B 183/06, BFH/NV 2007, 1921;… vom 5. Februar 2014 XI B 73/13, BFH/NV 2014, 872) und zugleich den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (vgl. BFH-Beschluss vom 23. April 2009 X B 43/08, BFH/NV 2009, 1443). - BFH, 23.01.1997 - IV R 84/95
Hinreichende Bestimmung des Klagebegehrens bei Anfechtungsklage; Auslegung der …
Auszug aus BFH, 25.07.2017 - XI B 29/17
Den rechtzeitigen Eingang einer minimalen Klagebegründung zu gewährleisten, ist Zweck des § 79b FGO (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 1997 IV R 84/95, BFHE 182, 273, BStBl II 1997, 462), von dem das FG ebenfalls Gebrauch gemacht hatte. - BFH, 14.06.2000 - X R 18/99
Bezeichnung des Klagebegehrens
- BFH, 28.06.2012 - XI B 44/12
Zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens und zur Wiedereinsetzung in …
- BFH, 30.04.2001 - VII B 325/00
Bezeichnung des Klagebegehrens; Verfahrensfehler
- BFH, 20.09.2002 - IV B 198/01
Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens; Nichtigkeit eines …
- BFH, 18.05.1999 - X R 20/98
Bestimmung des Klagebegehrens; Auslegung der Klageschrift
- BFH, 27.07.1999 - VIII R 55/98
Klagebegehren und Beschwer
- BFH, 09.06.2011 - X B 47/10
Gegenstand des Klagebegehrens
- BFH, 01.08.2007 - XI B 183/06
Entscheidung durch Prozessurteil statt durch Sachurteil als Verfahrensmangel
- BFH, 17.01.2003 - XI B 127/02
Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens
- BFH, 06.04.1999 - XI B 132/96
Gegenstand des Klagebegehrens; Bezeichnung
- BFH, 26.07.1984 - IV R 214/80
- BFH, 31.03.2023 - VIII B 20/22
Zur Glaubhaftmachung der Erkrankung eines nicht vertretenen Klägers gemäß § 227 …
Entspricht die eingereichte Klage den in § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO genannten Erfordernissen, ist eine gleichwohl verfügte Ausschlussfrist hinfällig (vgl. BFH-Beschluss vom 25.07.2017 - XI B 29/17, BFH/NV 2017, 1715, Rz 7, m.w.N.).Entscheidend ist, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers in die Lage versetzt wird, zu erkennen, worin die den Kläger treffende Rechtsverletzung nach dessen Ansicht liegt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 1715, Rz 8 bis 10).
Es kann vom FG aber nicht verlangt werden, den Gegenstand des Klagebegehrens anhand einer Vielzahl ihm vorgelegter Unterlagen selbst zu ermitteln und die Anforderungen des § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO als erfüllt anzusehen, wenn die vorgelegten Unterlagen dies mehr oder weniger leicht und zuverlässig ermöglichen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 1715, Rz 9, 10).
Rn. 24 d) Ist erkennbar, dass der Kläger nach dem Ergehen von Änderungsbescheiden aufgrund einer Außenprüfung begehrt, die Besteuerungsgrundlagen wie in den Bescheiden vor der Außenprüfung anzusetzen, ist das Klagebegehren ausreichend bezeichnet (BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 1715, Rz 10).
- BFH, 08.05.2025 - VII B 58/24
Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Haftungsbescheiden
Bei einer Anfechtungsklage reicht die Nennung des angefochtenen Verwaltungsakts, verbunden mit dem Begehren der Aufhebung, zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens nicht aus (z.B. BFH-Beschlüsse vom 13.03.2024 - VIII B 129/22, Rz 9; vom 25.07.2017 - XI B 29/17, Rz 9 und vom 13.03.2014 - X B 158/13, Rz 5; Senatsbeschluss vom 31.03.2010 - VII B 233/09, Rz 9).Entscheidend ist, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers in die Lage versetzt wird zu erkennen, worin die den Kläger treffende Rechtsverletzung nach dessen Ansicht liegt (BFH-Beschlüsse vom 13.03.2024 - VIII B 129/22, Rz 9 und vom 25.07.2017 - XI B 29/17, Rz 10;… Senatsbeschluss vom 30.04.2001 - VII B 325/00, BFH/NV 2001, 1227).
Rn. 13 c) Über die Würdigung des klägerischen Vorbringens hinaus hat das FG insbesondere die Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen, auf die in der Klageschrift durch Beifügung oder ausdrückliche Bezeichnung Bezug genommen worden ist (BFH-Beschlüsse vom 13.03.2024 - VIII B 129/22, Rz 11 und vom 25.07.2017 - XI B 29/17, Rz 10).
Des Weiteren sind bei der Auslegung sämtliche dem FG und der Finanzbehörde erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art einschließlich der dem Gericht vorliegenden Akten, also der den Streitfall betreffenden Akten im Sinne des § 71 Abs. 2 FGO, zu berücksichtigen (BFH-Beschlüsse vom 13.03.2024 - VIII B 129/22, Rz 11 und vom 25.07.2017 - XI B 29/17, Rz 10;… BFH-Urteil vom 27.06.1996 - IV R 61/95, BFH/NV 1997, 232, unter 1. der Gründe).
- BFH, 03.07.2019 - XI B 17/19
Verfahrensfehler bei Unterstellung eines Sachverhalts, der von den tatsächlichen …
Rn. 24 3. Aufgrund dieses Verfahrensfehlers erscheint es als sachgerecht, gemäß § 116 Abs. 6 FGO das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, da beim derzeitigen Verfahrensstand von einer Revisionsentscheidung keine weitere rechtliche Klärung zu erwarten ist (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 25.07.2017 - XI B 29/17, BFH/NV 2017, 1715, Rz 26;… vom 08.05.2018 - XI B 5/18, BFH/NV 2018, 958, Rz 23).
- BFH, 27.10.2020 - XI B 33/20
Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung …
Rn. 25 3. Aufgrund des Verfahrensfehlers hält es der Senat für sachgerecht, das angefochtene Urteil gemäß § 116 Abs. 6 FGO aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, da beim derzeitigen Verfahrensstand von einer Revisionsentscheidung keine weitere rechtliche Klärung zu erwarten ist (vgl. dazu z.B. allgemein BFH-Beschlüsse vom 25.07.2017 - XI B 29/17, BFH/NV 2017, 1715, Rz 26;… vom 08.05.2018 - XI B 5/18, BFH/NV 2018, 958, Rz 23). - BFH, 25.07.2023 - VIII B 31/22
Zu den Darlegungsanforderungen an eine ordnungsgemäße Besetzungsrüge hinsichtlich …
Entscheidend ist, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers in die Lage versetzt wird, zu erkennen, worin die den Kläger treffende Rechtsverletzung nach dessen Ansicht liegt (BFH-Beschlüsse vom 31.03.2023 - VIII B 20/22, Rz 22; vom 25.07.2017 - XI B 29/17, Rz 8 bis 10).Es kann vom FG aber nicht verlangt werden, den Gegenstand des Klagebegehrens anhand einer Vielzahl ihm vorgelegter Unterlagen selbst zu ermitteln und die Anforderungen des § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO als erfüllt anzusehen, wenn die vorgelegten Unterlagen dies mehr oder weniger leicht und zuverlässig ermöglichen (BFH-Beschlüsse vom 31.03.2023 - VIII B 20/22, Rz 23 und vom 25.07.2017 - XI B 29/17, Rz 9, 10).
Ist erkennbar, dass der Kläger nach dem Ergehen von Änderungsbescheiden aufgrund einer Außenprüfung begehrt, die Besteuerungsgrundlagen wie in den Bescheiden vor der Außenprüfung anzusetzen, ist das Klagebegehren ausreichend bezeichnet (BFH-Beschlüsse vom 31.03.2023 - VIII B 20/22, Rz 24 und vom 25.07.2017 - XI B 29/17, Rz 10).
- FG Hessen, 05.08.2025 - 4 K 1363/24 Klagebegehrens nicht aus (z.B. BFH-Beschlüsse vom 13.03.2024 - VIII B 129/22, Rz 9; vom 25.07.2017 - XI B 29/17, Rz 9, vom 13.03.2014 - X B 158/13, Rz 5 und vom 31.03.2010 - VII B 233/09, Rz 9).
Entscheidend ist, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers in die Lage versetzt wird zu erkennen, worin die den Kläger treffende Rechtsverletzung nach dessen Ansicht liegt (BFH-Beschlüsse vom 13.03.2024 - VIII B 129/22, Rz 9, vom 25.07.2017 - XI B 29/17, Rz 10 …und vom 30.04.2001 - VII B 325/00, BFH/NV 2001, 1227).
Über die Würdigung des klägerischen Vorbringens hinaus hat das Gericht zudem die Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen, auf die in der Klageschrift durch Beifügung oder ausdrückliche Bezeichnung Bezug genommen worden ist (BFH-Beschlüsse vom 13.03.2024 - VIII B 129/22, Rz 11 und vom 25.07.2017 - XI B 29/17, Rz 10).
Des Weiteren sind bei der Auslegung sämtliche dem Gericht und der Finanzbehörde erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art einschließlich der dem Gericht vorliegenden Akten, also der den Streitfall betreffenden Akten im Sinne des § 71 Abs. 2 FGO, zu berücksichtigen (BFH-Beschlüsse vom 13.03.2024 - VIII B 129/22, Rz 11 und vom 25.07.2017 - XI B 29/17, Rz 10;… BFH-Urteil vom 27.06.1996 - IV R 61/95, BFH/NV 1997, 232, unter 1. der Gründe).
- BFH, 23.10.2025 - IV R 12/24
Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens: Bezugnahme auf Bestandteile der …
Eine Begrenzung auf bestimmte Positionen ist allerdings bis zum Ende der mündlichen Verhandlung möglich und daher für die Zulässigkeit der Klage unerheblich (vgl. BFH-Beschluss vom 25.07.2017 - XI B 29/17, Rz 25). - BFH, 30.12.2022 - XI B 61/22
Auslegung einer Klageschrift; vollinhaltlicher Verweis auf einen Einspruch, der …
Das FG hat die Klage insoweit zu Unrecht durch Prozessurteil abgewiesen und damit den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (vgl. BFH-Beschluss vom 25.07.2017 - XI B 29/17, BFH/NV 2017, 1715). - FG Hessen, 18.06.2024 - 10 K 1736/19
Einordnung von Aufwendungen in Form von baulichen Maßnahmen als anschaffungsnahe …
Das FG hat bei der Auslegung der Klageschrift u.a. die Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen, auf die in der Klageschrift durch ausdrückliche Bezeichnung Bezug genommen worden ist (s. insgesamt BFH-Beschluss vom 25.07.2017 - XI B 29/17, BFH/NV 2017, 1615, Rn. 8, 10, m.w.N.). - FG Berlin-Brandenburg, 11.06.2024 - 8 K 8134/23
Unzureichende Bezeichnung des Klagebegehrens durch bloße Nennung von Bescheid und …
Rn. 26 So hat der XI. Senat des BFH in einem Beschluss vom 25. Juli 2017 (XI B 29/17) entschieden, dass das Finanzgericht bei der Auslegung der Klageschrift unter anderem die Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen hat, auf die in der Klageschrift durch Beifügung oder ausdrückliche Bezeichnung Bezug genommen worden ist.
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