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Rechtsprechung
   BFH, 07.04.2021 - XI B 53/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,20384
BFH, 07.04.2021 - XI B 53/20 (https://dejure.org/2021,20384)
BFH, Entscheidung vom 07.04.2021 - XI B 53/20 (https://dejure.org/2021,20384)
BFH, Entscheidung vom 07. April 2021 - XI B 53/20 (https://dejure.org/2021,20384)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 5 Abs 4a, HGB § 249, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, EStG VZ 2009
    Verträge zur Dauergrabpflege durch eine Friedhofsgärtnerei; Bilanzierung selbst begründeter und übernommener Verpflichtungen; Divergenz

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verträge zur Dauergrabpflege durch eine Friedhofsgärtnerei; Bilanzierung selbst begründeter und übernommener Verpflichtungen; Divergenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 4a EStG 2009, § 249 HGB, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, EStG VZ 2009
    Verträge zur Dauergrabpflege durch eine Friedhofsgärtnerei; Bilanzierung selbst begründeter und übernommener Verpflichtungen; Divergenz

  • IWW

    § 5 Abs. 4a des Einkommensteuerges... etzes (EStG), § 8 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes, § 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 5 Abs. 4a EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betr. die ertragsteuerlichen Behandlungen von Vorauszahlungen für zukünftige Grabpflege an eine Friedhofsgärtnerei mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • Betriebs-Berater

    Verträge zur Dauergrabpflege durch eine Friedhofsgärtnerei - Bilanzierung selbst begründeter und übernommener Verpflichtungen - Divergenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betr. die ertragsteuerlichen Behandlungen von Vorauszahlungen für zukünftige Grabpflege an eine Friedhofsgärtnerei mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betr. die ertragsteuerlichen Behandlungen von Vorauszahlungen für zukünftige Grabpflege an eine Friedhofsgärtnerei mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verträge zur Dauergrabpflege - und die Bilanz der Friedhofsgärtnerei

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.06.2001 - V R 80/99

    Umsatzsteuerpflicht von Grabpflegeleistungen

    Auszug aus BFH, 07.04.2021 - XI B 53/20
    weicht ein FG nicht vom BFH-Urteil vom 21.06.2001 - V R 80/99 (BFHE 195, 440, BStBl II 2003, 810) ab.

    Das Urteil des FG weiche vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21.06.2001 - V R 80/99 (BFHE 195, 440, BStBl II 2003, 810) ab, in dem der BFH entschieden habe, dass Einmalzahlungen für Grabpflegeleistungen zur Annahme einer Vorauszahlung oder eines verzinslichen Darlehens führen.

    Die behauptete Abweichung des Urteils der Vorinstanz vom BFH-Urteil in BFHE 195, 440, BStBl II 2003, 810 liegt nicht vor.

    Rn. 17 b) Eine solche Divergenz liegt bereits deshalb nicht vor, weil der BFH im BFH-Urteil in BFHE 195, 440, BStBl II 2003, 810 in Rz 22 ausgeführt hat, dass bei Grabpflegeleistungen mehrere Fallgestaltungen mit unterschiedlichen steuerlichen Folgen möglich sind.

    U.a. ist es möglich, dass die Zahlungen des Auftraggebers Vorauszahlungen sind (BFH-Urteil in BFHE 195, 440, BStBl II 2003, 810, unter II.2., Rz 23).

    Rn. 19 Nach der Rz 3 des BFH-Urteils in BFHE 195, 440, BStBl II 2003, 810 erzielte die dortige Klägerin durch die verzinsliche Anlage des Kapitals (auf ihren Namen) höhere als die mit den Auftraggebern vereinbarten Zinsen und stellte auf einer Karteikarte für jede Dauergrabpflegestelle das eingezahlte Kapital, dessen Erhöhung um die vereinbarten Zinsen, die Minderungen durch die tatsächlich entstandenen Kosten und den jeweiligen Stand der Vertragssumme fest.

    Rn. 21 d) Auf den Umstand, dass sich die Beschwerde weder mit § 5 Abs. 4a EStG noch damit auseinandersetzt, dass das FG die Kündigung der Verträge für sehr unwahrscheinlich gehalten hat, was im Verfahren des BFH-Urteils in BFHE 195, 440, BStBl II 2003, 810 wegen Umsatzsteuer keine Rolle gespielt hat, kommt es danach nicht mehr an.

  • FG Bremen, 27.08.2020 - 1 K 104/17

    Bilanzielle Behandlung von Dauergrabpflegeverpflichtungen einer GmbH i.R.d. …

    Auszug aus BFH, 07.04.2021 - XI B 53/20
    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision (gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2009) gegen das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 27.08.2020 - 1 K 104/17 (3) wird als unzulässig verworfen.

    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision (Körperschaftsteuer 2009) gegen das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 27.08.2020 - 1 K 104/17 (3) wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) Bremen nahm in seinem Urteil vom 27.08.2020 - 1 K 104/17 (3) an, der angefochtene Körperschaftsteuerbescheid sei rechtmäßig.

  • BFH, 29.04.2020 - XI B 113/19

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Warenlieferungen im paneuropäischen …

    Auszug aus BFH, 07.04.2021 - XI B 53/20
    Dies vermag die Zulassung der Revision aber grundsätzlich nicht zu rechtfertigen (vgl. allgemein BFH-Beschlüsse vom 29.04.2020 - XI B 113/19, BFHE 268, 480, BStBl II 2020, 476, Rz 20;… vom 28.10.2020 - XI B 26/20, BFH/NV 2021, 536, Rz 22).
  • BFH, 28.10.2020 - XI B 26/20

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BFH, 07.04.2021 - XI B 53/20
    Dies vermag die Zulassung der Revision aber grundsätzlich nicht zu rechtfertigen (vgl. allgemein BFH-Beschlüsse vom 29.04.2020 - XI B 113/19, BFHE 268, 480, BStBl II 2020, 476, Rz 20; vom 28.10.2020 - XI B 26/20, BFH/NV 2021, 536, Rz 22).
  • BFH, 05.06.2019 - V B 53/18

    Grundsätzliche Bedeutung; Ablaufhemmung durch Ermittlungen der Steuerfahndung, …

    Auszug aus BFH, 07.04.2021 - XI B 53/20
    Rn. 22 Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang so verstanden werden könnte, dass die Klägerin rügt, das FG habe den Vortrag der Klägerin in der mündlichen Verhandlung übergangen und nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens berücksichtigt, genügt ihr Vortrag nicht für die ordnungsgemäße Darlegung eines Verfahrensfehlers (vgl. dazu allgemein BFH-Beschluss vom 05.06.2019 - V B 53/18, BFH/NV 2019, 1062, Rz 14 f., m.w.N.).
  • BFH, 13.03.2019 - XI B 89/18

    Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten als Restaurationsumsatz unterliegt …

    Auszug aus BFH, 07.04.2021 - XI B 53/20
    Rn. 16 a) Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO wegen Divergenz setzt voraus, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH, der Gerichtshof der Europäischen Union, das Bundesverfassungsgericht, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, ein anderes oberstes Bundesgericht oder ein anderes Gericht; das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13.03.2019 - XI B 89/18, BFH/NV 2019, 945, Rz 22;… vom 15.07.2020 - V B 9/19, BFH/NV 2020, 1293, Rz 3).
  • BFH, 15.07.2020 - V B 9/19

    Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlender Identität von Leistendem und …

    Auszug aus BFH, 07.04.2021 - XI B 53/20
    Rn. 16 a) Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO wegen Divergenz setzt voraus, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH, der Gerichtshof der Europäischen Union, das Bundesverfassungsgericht, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, ein anderes oberstes Bundesgericht oder ein anderes Gericht; das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13.03.2019 - XI B 89/18, BFH/NV 2019, 945, Rz 22; vom 15.07.2020 - V B 9/19, BFH/NV 2020, 1293, Rz 3).
  • BFH, 17.08.2021 - XI B 29/21

    Begriff des Schwimmbads i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG; unionsrechtskonforme …

    Rn. 8 a) Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wegen Divergenz setzt voraus, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der BFH, der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), das Bundesverfassungsgericht, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, ein anderes oberstes Bundesgericht oder ein anderes Gericht; das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 13.03.2019 - XI B 89/18, BFH/NV 2019, 945, Rz 22; vom 07.04.2021 - XI B 53/20, BFH/NV 2021, 1062, Rz 16).
  • BFH, 07.03.2025 - XI B 25/24

    Kein Verlust des Rügerechts durch Teilnahme an der mündlichen Verhandlung nach …

    Ein dahin gehendes Vorbringen vermag die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht zu rechtfertigen (vgl. allgemein BFH-Beschlüsse vom 29.04.2020 - XI B 113/19, BFHE 268, 480, BStBl II 2020, 476, Rz 20; vom 07.04.2021 - XI B 53/20, BFH/NV 2021, 1062, Rz 23).
  • BFH, 10.11.2025 - V B 70/24

    Einzelrichterübertragung; Recht auf Akteneinsicht; Aktenbeiziehung; Antrag auf …

    Ein dahin gehendes Vorbringen vermag die Zulassung der Revision aber grundsätzlich nicht zu rechtfertigen (vgl. allgemein BFH-Beschlüsse vom 29.04.2020 - XI B 113/19, BFHE 268, 480, BStBl II 2020, 476, Rz 20; vom 07.04.2021 - XI B 53/20, BFH/NV 2021, 1062, Rz 23).
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