Rechtsprechung
| BFH, 27.12.2010 - XI B 7/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW auch für private Zwecke - Anscheinsbeweis
- openjur.de
Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW auch für private Zwecke; Anscheinsbeweis
- Bundesfinanzhof
UStG 1999 § 15 Abs 1b, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 118 Abs 2
Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW auch für private Zwecke - Anscheinsbeweis - rechtsinformationen.bund.de
Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW auch für private Zwecke - Anscheinsbeweis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 1b UStG 1999 1999, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 118 Abs 2 FGO
Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten PKW auch für private Zwecke - Anscheinsbeweis - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung bei Erörterung der rechtlichen Gesichtspunkte bereits im Einspruchsverfahren zwischen den Beteiligten
- datenbank.nwb.de
Nutzung eines Pkw, der dem Unternehmen zugeordnet ist, für den privaten Bedarf oder für andere unternehmensfremde Zwecke; Entkräftung des Anscheinsbeweises
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung bei Erörterung der rechtlichen Gesichtspunkte bereits im Einspruchsverfahren zwischen den Beteiligten
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Nachweis einer nur betrieblichen Nutzung eines Kfz
Verfahrensgang
- FG München, 03.12.2009 - 14 K 527/09
- BFH, 27.12.2010 - XI B 7/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BFH, 20.10.2009 - VI B 74/08
Privatnutzung des Dienstwagens - Erschütterung des Anscheinsbeweises
Auszug aus BFH, 27.12.2010 - XI B 7/10
Es entspricht des weiteren der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass das FG die Frage, ob es dem Kläger gelungen ist, diesen Anscheinsbeweis zu entkräften, aufgrund einer Tatsachenwürdigung zu klären hat, die dem Bereich der Beweiswürdigung zuzuordnen ist (…vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2006 VI B 20/06, BFH/NV 2007, 716) und die grundsätzlich nicht revisibel ist (…vgl. Beschlüsse in BFH/NV 2008, 415; vom 20. Oktober 2009 VI B 74/08, BFH/NV 2010, 197).In einem derartigen Fall liegt weder eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO vor noch erfordert die Fortbildung des Rechts eine Entscheidung des BFH i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 1 Alternative FGO (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 197).
- BFH, 30.11.2007 - V B 205/06
Behauptung der ausschließlichen unternehmerischen Nutzung eines PKW - Entkräftung …
Auszug aus BFH, 27.12.2010 - XI B 7/10
Rn. 13 a) Es ist bereits geklärt, dass bei der Frage, ob i.S. von § 15 Abs. 1b UStG der Unternehmer seinen PKW "nicht auch für den privaten Bedarf oder für andere unternehmensfremde Zwecke" genutzt hat, der nach der BFH-Rechtsprechung bestehende Anscheinsbeweis dafür zu berücksichtigen ist, dass ein PKW typischerweise nicht nur vereinzelt und gelegentlich für private Zwecke verwendet wird (vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2007 V B 205/06, BFH/NV 2008, 415, m.w.N.).Es entspricht des weiteren der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass das FG die Frage, ob es dem Kläger gelungen ist, diesen Anscheinsbeweis zu entkräften, aufgrund einer Tatsachenwürdigung zu klären hat, die dem Bereich der Beweiswürdigung zuzuordnen ist (…vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2006 VI B 20/06, BFH/NV 2007, 716) und die grundsätzlich nicht revisibel ist (vgl. Beschlüsse in BFH/NV 2008, 415;… vom 20. Oktober 2009 VI B 74/08, BFH/NV 2010, 197).
- BFH, 21.12.2006 - VI B 20/06
Betriebliches Kfz; Privatfahrten
Auszug aus BFH, 27.12.2010 - XI B 7/10
Es entspricht des weiteren der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass das FG die Frage, ob es dem Kläger gelungen ist, diesen Anscheinsbeweis zu entkräften, aufgrund einer Tatsachenwürdigung zu klären hat, die dem Bereich der Beweiswürdigung zuzuordnen ist (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2006 VI B 20/06, BFH/NV 2007, 716) und die grundsätzlich nicht revisibel ist (…vgl. Beschlüsse in BFH/NV 2008, 415;… vom 20. Oktober 2009 VI B 74/08, BFH/NV 2010, 197).
- BFH, 20.07.2007 - XI B 95/06
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Voraussetzung für den Erlass von …
Auszug aus BFH, 27.12.2010 - XI B 7/10
Rn. 7 Eine gegen Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO verstoßende Überraschungsentscheidung liegt aber nicht vor, wenn das FG seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der bereits im Einspruchsverfahren zwischen den Beteiligten erörtert worden war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2007 XI B 95/06, BFH/NV 2007, 1826, m.w.N.). - BFH, 20.11.2008 - XI B 222/07
Vorliegen einer verfahrensfehlerhaften Überraschungsentscheidung - …
Auszug aus BFH, 27.12.2010 - XI B 7/10
Rn. 4 a) Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung ist nur zu bejahen, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter --hier der Kläger als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater-- selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. November 2008 XI B 222/07, BFH/NV 2009, 404, m.w.N.). - BFH, 30.03.2007 - XI B 177/06
NZB: Beweiswürdigung, offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler
Auszug aus BFH, 27.12.2010 - XI B 7/10
Rn. 16 a) Dieser Zulassungsgrund liegt zwar auch bei einem offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung vor (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. März 2007 XI B 177/06, BFH/NV 2007, 1340).
- BFH, 23.08.2011 - II B 145/10
Wirtschaftliche Einheit i. S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei mehreren …
Soweit die Klägerin rügt, das Finanzgericht (FG) habe nur auf die räumliche Entfernung zwischen den einzelnen Flurstücken des Verkäufers und die räumliche Entfernung zur Hofstelle abgestellt, macht sie eine fehlerhafte Anwendung der vom BFH entwickelten Rechtsgrundsätze geltend, die nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder zur Fortbildung des Rechts führt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. September 2008 IX B 110/08, BFH/NV 2009, 39; vom 27. Dezember 2010 XI B 7/10, BFH/NV 2011, 463, m.w.N.). - BFH, 28.02.2011 - XI B 86/10
Keine Divergenz bei fehlender Vergleichbarkeit der Sachverhalte - Keine …
In einem derartigen Fall liegt keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache vor (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2010 XI B 7/10, BFH/NV 2011, 463, m.w.N.).
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