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Rechtsprechung
   BFH, 12.02.2009 - XI B 76/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8948
BFH, 12.02.2009 - XI B 76/08 (https://dejure.org/2009,8948)
BFH, Entscheidung vom 12.02.2009 - XI B 76/08 (https://dejure.org/2009,8948)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - XI B 76/08 (https://dejure.org/2009,8948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Grundstückslieferung und Ausführung der Bauleistung keine einheitliche steuerfreie Leistung; Forderung nicht schon bei Zahlungsverzögerung uneinbringlich

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; UStG 1999 § 4 Nr. 9 Buchst. a; ; UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Keine einheitliche steuerfreie Leistung bei Grundstückslieferung und Ausführung der Bauleistung nach § 4 Nr. 9a UStG; Uneinbringlichkeit einer Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.04.2004 - V R 72/03

    Entgeltkorrektur bei Forderungsausfall

    Auszug aus BFH, 12.02.2009 - XI B 76/08
    Denn der BFH hat bereits in seinem Urteil vom 22. April 2004 V R 72/03 (BFHE 205, 525, BStBl II 2004, 684) geklärt, dass eine Forderung nicht schon dann uneinbringlich ist, wenn der Leistungsempfänger die Zahlung nach Fälligkeit verzögert, sondern erst, wenn der Anspruch auf Entrichtung des Entgelts nicht erfüllt wird und bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit nicht durchsetzen kann.

    Soweit die Klägerin ausführt, das Finanzgericht (FG) habe die vom BFH in seinem Urteil in BFHE 205, 525, BStBl II 2004, 684 aufgestellten Rechtsgrundsätze unzutreffend auf den Streitfall angewandt, richtet sich die Beschwerde gegen die materielle Rechtmäßigkeit des FG-Urteils.

  • BFH, 07.02.1991 - V R 53/85

    Werklieferung eines schlüsselfertigen Ferienhauses durch einen Unternehmer, der …

    Auszug aus BFH, 12.02.2009 - XI B 76/08
    Denn der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits entschieden, dass Werklieferungen durch Herstellung eines schlüsselfertigen Ferienhauses seitens eines mit dem Grundstückseigentümer nicht identischen Unternehmers auch dann nicht steuerfrei i.S. von § 4 Nr. 9 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes 1999 (UStG) sind, wenn Gegenstand des grunderwerbsteuerlichen Erwerbsvorgangs aus der Sicht des Erwerbers das mit einem Ferienhaus bebaute Grundstück ist (vgl. Urteil vom 7. Februar 1991 V R 53/85, BFHE 164, 482, BStBl II 1991, 737).

    Denn der BFH hat insbesondere in seiner Entscheidung in BFHE 164, 482, BStBl II 1991, 737 dem Umstand, dass die Grundstückseigentümerin den Bauunternehmer bevollmächtigt hatte, vor dem Notar eine Teilungserklärung für das ihr gehörende unbebaute Grundstück abzugeben, erkennbar keinerlei Bedeutung beigemessen.

  • EuGH, 27.11.2008 - C-156/08

    Vollkommer - Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Sechste …

    Auszug aus BFH, 12.02.2009 - XI B 76/08
    Im Übrigen hat auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) jüngst entschieden, dass Art. 33 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (Richtlinie 77/388/EWG) einen Mitgliedstaat nicht daran hindert, beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks künftige Bauleistungen in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Verkehrsteuern wie die "Grunderwerbsteuer" des deutschen Rechts einzubeziehen und somit einen nach der Richtlinie 77/388/EWG der Mehrwertsteuer unterliegenden Vorgang zusätzlich mit diesen weiteren Steuern zu belegen, sofern diese nicht den Charakter von Umsatzsteuern haben (vgl. Beschluss vom 27. November 2008 Rs. C-156/08 --Vollkommer--, Deutsches Steuerrecht 2009, 223).
  • BFH, 10.09.1992 - V R 99/88

    Steuerfreiheit von Baubetreuungsleistungen (§ 4 Nr. 9 lit. a UStG (1980)

    Auszug aus BFH, 12.02.2009 - XI B 76/08
    Ferner hat der BFH geklärt, dass Baubetreuungsleistungen nicht nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG deswegen steuerfrei sind, weil sie beim Leistungsempfänger in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einbezogen worden sind (vgl. Urteil vom 10. September 1992 V R 99/88, BFHE 169, 255, BStBl II 1993, 316).
  • EuGH, 08.07.1986 - 73/85

    Kerrutt / Finanzamt Mönchengladbach-Mitte

    Auszug aus BFH, 12.02.2009 - XI B 76/08
    Aus dieser Entscheidung ist erkennbar, dass auch der EuGH nach wie vor bei fehlender Personenidentität zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Bauunternehmer grundsätzlich von der Umsatzsteuerpflicht der Bebauungsleistungen ausgeht und diese für gemeinschaftsrechtskonform hält (vgl. so schon EuGH-Urteil vom 8. Juli 1986 Rs. C-73/85 --Kerrutt--, Slg. 1986, I-2219, Randnr. 15).
  • BFH, 30.01.2008 - V B 120/07

    Umsatzsteuerpflicht von Bauleistungen trotz Einbeziehung in Grunderwerbsteuer - …

    Auszug aus BFH, 12.02.2009 - XI B 76/08
    Diese Rechtsprechung hat der BFH in seinem Beschluss vom 30. Januar 2008 V B 120/07 (nicht veröffentlicht) erneut bestätigt.
  • BFH, 17.01.2006 - IX B 79/05

    NZB: Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 12.02.2009 - XI B 76/08
    Dies vermag aber die Zulassung der Revision nicht zu rechtfertigen, zumal auch entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin keine willkürliche oder greifbar gesetzwidrige Beurteilung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO erkennbar ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 IX B 79/05, BFH/NV 2006, 802).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2015 - 7 K 7250/13

    Vorsteuerberichtigung wegen Uneinbringlichkeit

    Rn. 26 Nach ständiger Rechtsprechung wird ein Entgelt i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG uneinbringlich, wenn bei objektiver Betrachtung damit zu rechnen ist, dass der Leistende die Entgeltforderung (ganz oder teilweise) jedenfalls auf absehbare Zeit rechtlich oder tatsächlich nicht durchsetzen kann (z.B. BFH, Beschluss vom 12.02.2009 XI B 76/08 BFH/NV 2009, 974; Urteil vom 24.10.2013 V R 31/12 Deutsches Steuerrecht -DStR- 2014, 262).
  • BFH, 30.06.2020 - II B 90/19

    Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht - …

    Rn. 18 aa) Nach Auffassung der Kläger ist das FG von den Beschlüssen des V. und XI. Senats des BFH (vom 30.01.2008 - V B 120/07, juris, und vom 12.02.2009 - XI B 76/08, BFH/NV 2009, 974) abgewichen.
  • FG Niedersachsen, 20.03.2013 - 7 K 223/10

    Vorliegen einer gleichheitssatzwidrigen Mehrfachbelastung künftiger …

    Rn. 62 (BFH-Beschluss vom 12. Februar 2009, XI B 76/08, BFH/NV 2009, S. 974, vgl. zur unterschiedlichen grunderwerbsteuerrechtlichen Beurteilung ferner BFH-Urteil vom 3. September 2008, XI R 54/07, BStBl. II 2009, S. 499;… zur Behandlung von Baumaßnahmen durch eine Organgesellschaft des das Grundstück übereignenden Organträgers BFH-Urteil vom 29. Oktober 2008, XI R 74/07, BStBl. II 2009, S. 256).
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