Rechtsprechung
| BFH, 16.07.2024 - XI B 9/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesfinanzhof
AO § 118, FGO § 68 S 3
Einordnung eines Schreibens des FA als wiederholende Verfügung oder als Zweitbescheid
- rechtsinformationen.bund.de
Einordnung eines Schreibens des FA als wiederholende Verfügung oder als Zweitbescheid
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 118 AO, § 68 S 3 FGO
Einordnung eines Schreibens des FA als wiederholende Verfügung oder als Zweitbescheid - IWW
§ 68 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, § 68 FGO, § 68 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 118 ; FGO § 68 S. 3
Abgrenzung der wiederholenden Verfügung eines Verwaltungsakts von einem neuen Verwaltungsakts; Körperschaftsteuerbescheid als Zweitbescheid - datenbank.nwb.de
Einordnung eines Schreibens des FA als wiederholende Verfügung oder als Zweitbescheid
Verfahrensgang
- FG Münster, 29.01.2024 - 9 K 182/20
- BFH, 16.07.2024 - XI B 9/24
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BFH, 20.05.2010 - IV R 74/07
Aussetzung des Klageverfahrens bei gesonderter und einheitlicher …
Auszug aus BFH, 16.07.2024 - XI B 9/24
Allerdings verhilft dieser Vortrag der Beschwerde schon deshalb nicht zum Erfolg, weil § 68 FGO auch auf wiederholende Verfügungen anwendbar ist (vgl. BFH-Urteile vom 20.05.2010 - IV R 74/07, BFHE 229, 71, BStBl II 2010, 1104, Rz 21;… vom 17.12.2020 - IV R 14/20 (IV R 42/16), BFH/NV 2021, 753, Rz 33, m.w.N.; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 118 AO Rz 173). - BGH, 08.08.2022 - KZR 111/18
VBL-Gegenwert III - Kartellrechtsverstoß: Rechtsfolgen der rückwirkenden …
Auszug aus BFH, 16.07.2024 - XI B 9/24
Vor diesem Hintergrund hätte das FA darlegen müssen, warum aufgrund der Gefahr, dass der von der X im Jahr 2012 beschlossenen Satzungsänderung nach der vom FG zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) Rückwirkung zukommen könnte (vgl. dazu BGH-Urteile vom 06.10.2021 - IV ZR 96/19, BGHZ 231, 179; vom 08.08.2022 - KZR 111/18, Neue Zeitschrift für Kartellrecht 2022, 645) und daher die Bildung einer Rückstellung in nämlicher Höhe aus dessen Sicht nicht erfolgen kann, beziehungsweise warum für die Körperschaftsteuer 2014 und den Gewerbesteuermessbetrag 2014 sonst entscheidungserheblich sein soll, dass richtigerweise eine Forderung zu aktivieren und in gleicher Höhe eine Rückstellung zu bilden sei, statt die Forderung nicht zu aktivieren oder mit einem Teilwert von 0 EUR zu aktivieren. - BGH, 06.10.2021 - IV ZR 96/19
Geltendmachung einer Gegenwertforderung durch die Versorgungsanstalt des Bundes …
Auszug aus BFH, 16.07.2024 - XI B 9/24
Vor diesem Hintergrund hätte das FA darlegen müssen, warum aufgrund der Gefahr, dass der von der X im Jahr 2012 beschlossenen Satzungsänderung nach der vom FG zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) Rückwirkung zukommen könnte (vgl. dazu BGH-Urteile vom 06.10.2021 - IV ZR 96/19, BGHZ 231, 179; vom 08.08.2022 - KZR 111/18, Neue Zeitschrift für Kartellrecht 2022, 645) und daher die Bildung einer Rückstellung in nämlicher Höhe aus dessen Sicht nicht erfolgen kann, beziehungsweise warum für die Körperschaftsteuer 2014 und den Gewerbesteuermessbetrag 2014 sonst entscheidungserheblich sein soll, dass richtigerweise eine Forderung zu aktivieren und in gleicher Höhe eine Rückstellung zu bilden sei, statt die Forderung nicht zu aktivieren oder mit einem Teilwert von 0 EUR zu aktivieren.
- BFH, 17.12.2020 - IV R 14/20
Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage
Auszug aus BFH, 16.07.2024 - XI B 9/24
Allerdings verhilft dieser Vortrag der Beschwerde schon deshalb nicht zum Erfolg, weil § 68 FGO auch auf wiederholende Verfügungen anwendbar ist (vgl. BFH-Urteile vom 20.05.2010 - IV R 74/07, BFHE 229, 71, BStBl II 2010, 1104, Rz 21; vom 17.12.2020 - IV R 14/20 (IV R 42/16), BFH/NV 2021, 753, Rz 33, m.w.N.; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 118 AO Rz 173). - BFH, 04.12.2008 - XI B 250/07
Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsanweisungen - …
Auszug aus BFH, 16.07.2024 - XI B 9/24
Rn. 12 Wäre die Forderung, wie das FA meint, zu aktivieren, aber wegen der Risiken auf der Passivseite eine Rückstellung in gleicher Höhe zu bilden, wäre die vom FA bejahte Abweichung nicht entscheidungserheblich, was die Zulassung der Revision ausschlösse (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 04.12.2008 - XI B 250/07, BFH/NV 2009, 394, unter 2.b). - BFH, 20.07.2012 - VI B 21/12
Wiederholung eines Verwaltungsakts
Auszug aus BFH, 16.07.2024 - XI B 9/24
Rn. 5 aa) Das FA weist im Ausgangspunkt zwar zutreffend darauf hin, dass die wiederholende Verfügung eines Verwaltungsakts kein neuer Verwaltungsakt ist, auch wenn sie die äußere Form eines Verwaltungsakts hat und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen ist (…vgl. BFH-Urteil vom 25.02.1997 - VII R 129/95, BFH/NV 1997, 542, unter II.3.; BFH-Beschluss vom 20.07.2012 - VI B 21/12, BFH/NV 2012, 1764). - BFH, 24.11.1999 - V B 137/99
Nochmalige Bekanntgabe einer Verfügung, VA oder bloße Zweitschrift
Auszug aus BFH, 16.07.2024 - XI B 9/24
Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalles, die bei der Entscheidung, ob einer Verwaltungsäußerung Regelungsgehalt zukommt, zu würdigen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 24.11.1999 - V B 137/99, BFH/NV 2000, 550, unter 2.a). - BFH, 04.02.2021 - VIII B 38/20
Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens bei der …
Auszug aus BFH, 16.07.2024 - XI B 9/24
Gegen diesen Grundsatz kann ein FG verstoßen, wenn es die Abgrenzung zwischen wiederholender Verfügung und Zweitbescheid unzutreffend vornimmt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 04.02.2021 - VIII B 38/20, BFH/NV 2021, 641, Rz 3 und 4). - BFH, 16.03.2001 - IV B 17/00
Auslegung eines Steuerbescheids
Auszug aus BFH, 16.07.2024 - XI B 9/24
Es kommt vielmehr darauf an, ob der Steuerpflichtige den materiellen Gehalt der bekannt gegebenen Regelung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben als Verwaltungsakt (Zweitbescheid) verstehen konnte (vgl. BFH-Beschluss vom 16.03.2001 - IV B 17/00, BFH/NV 2001, 1103). - BFH, 29.05.2024 - IX B 83/23
Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; …
Auszug aus BFH, 16.07.2024 - XI B 9/24
Rn. 13 c) Aus dem gleichen Grund hat das FA nicht im Sinne des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO hinreichend dargelegt, warum die von ihm für grundsätzlich bedeutsam und klärungsbedürftig gehaltene Rechtsfrage im Streitfall klärbar sein soll (vgl. zur Notwendigkeit von Darlegungen dazu BFH-Beschluss vom 29.05.2024 - IX B 83/23, www.rechtsprechung-im-internet.de, Rz 4). - BFH, 25.02.1997 - VII R 129/95
- FG Berlin-Brandenburg, 08.07.2026 - 16 K 16111/23
Bestandskraft und Zweitbescheid
Rn. 17 Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kommt es darauf an, ob der Steuerpflichtige den materiellen Gehalt der bekannt gegebenen Regelung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben als Verwaltungsakt (Zweitbescheid) verstehen konnte (Beschluss vom 16. Juli 2024, XI B 9/24). - OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - 3 Kart 453/24 Rn. 93 (aa) Unter einer wiederholenden Verfügung versteht man die Wiederholung einer (gegebenenfalls bereits unanfechtbaren) Entscheidung oder den Hinweis auf eine solche Entscheidung (BVerwG…, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33/15, BeckRS 2016, 44564 Rn. 35; vgl. auch BFH, Beschluss vom 16. Juli 2024 - XI B 9/24, juris Rn. 5).
- FG Hamburg, 25.03.2026 - 3 K 121/23
Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Rechtsschutz gegen Prüfungshandlungen; …
Rn. 34 (a) Für die Abgrenzung einer wiederholenden Verfügung ohne Regelungswirkung von einem sogenannten Zweitbescheid ist maßgeblich, ob der Steuerpflichtige den materiellen Gehalt der bekannt gegebenen Verfügung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben nach den Umständen des Einzelfalls als Maßnahme mit Regelungswirkung verstehen konnte (vgl. BFH, Beschluss vom 16. Juli 2024, XI B 9/24, BFH/NV 2024, 1140, juris, Rn. 5; BFH…, Beschluss vom 24. November 1999, V B 137/99, BFH/NV 2000, 550, juris, Rn. 10; jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - 3 Kart 429/24 Rn. 100 (aa) Unter einer wiederholenden Verfügung versteht man die Wiederholung einer (gegebenenfalls bereits unanfechtbaren) Entscheidung oder den Hinweis auf eine solche Entscheidung (BVerwG…, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33/15, BeckRS 2016, 44564 Rn. 35; vgl. auch BFH, Beschluss vom 16. Juli 2024 - XI B 9/24, juris Rn. 5).
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