Rechtsprechung
| BFH, 20.03.2013 - XI R 49/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Kindergeld: Berechnung des Jahresgrenzbetrags, hier Abzug von Krankheitskosten
- openjur.de
Kindergeld: Berechnung des Jahresgrenzbetrags, hier Abzug von Krankheitskosten
- Bundesfinanzhof
EStG § 2 Abs 2, EStG § 2 Abs 4, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 62 Abs 1, EStG § 63 Abs 1 S 2, SGB 5 § 28 Abs 4, SGB 5 § 61, EStG VZ 2006
Kindergeld: Berechnung des Jahresgrenzbetrags, hier Abzug von Krankheitskosten - rechtsinformationen.bund.de
Kindergeld: Berechnung des Jahresgrenzbetrags, hier Abzug von Krankheitskosten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 2 EStG 2002, § 2 Abs 4 EStG 2002, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002, § 62 Abs 1 EStG 2002
Kindergeld: Berechnung des Jahresgrenzbetrags, hier Abzug von Krankheitskosten - IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der Einkünfte i.S. von § 32 Abs. 4 S. 2 EStG; Ermittlung der Einkünfte eines Kindes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Krankheitskosten bei der Berechnung des Jahresgrenzbetrags fürs Kindergeld
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Begriff der Einkünfte i.S. von § 32 Abs. 4 S. 2 EStG; Ermittlung der Einkünfte eines Kindes
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Berücksichtigung von Krankheitskosten bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge eines Kindes
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte und Bezüge von Kindern
Sonstiges (3)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 12.03.2009 - 10 K 238/06
- BFH, 20.03.2013 - XI R 49/10
- BFH - III B 66/09 (anhängig)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BFH, 05.07.2012 - VI R 99/10
Kindergeld: Minderung der Einkünfte um Zuzahlungen im Sinne des SGB V - Begriff …
Auszug aus BFH, 20.03.2013 - XI R 49/10
Erzielt das Kind --wie im Streitfall A-- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sind daher von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Urteile vom 17. Juni 2010 III R 59/09, BFHE 230, 142, BStBl II 2011, 121, und vom 5. Juli 2012 VI R 99/10, BFHE 238, 93).Es ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, welche Teile der Einkünfte i.S. des § 2 Abs. 2 EStG wegen eines sonst vorliegenden Grundrechtsverstoßes im Wege verfassungskonformer Einschränkung nicht angesetzt werden dürfen (BFH-Urteile vom 9. Februar 2012 III R 73/09, BFHE 236, 407, BStBl II 2012, 463, und in BFHE 238, 93).
Rn. 17 c) Die von der Klägerin geltend gemachten Krankheitskosten können bei der Prüfung der Überschreitung des Jahresgrenzbetrags Berücksichtigung finden, soweit es sich dabei um Zuzahlungen im Sinne des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) handelt (BFH-Urteil in BFHE 238, 93).
Dies gilt grundsätzlich auch für Krankheitskosten (BFH-Urteil in BFHE 238, 93).
Unvermeidbar im Sinne der genannten Rechtsprechung sind in diesem Fall somit auch die vom Kind zu entrichtenden Zuzahlungen(BFH-Urteil in BFHE 238, 93, Rz 24, m.w.N.).
Rn. 27 Nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 238, 93 (Rz 24), denen sich der Senat anschließt, sind demnach 102, 97 EUR abzuziehen.
Insoweit verbleibt es dabei, dass Krankheitskosten generell bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes keine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen finden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 93, Rz 22).
- BFH, 09.02.2012 - III R 73/09
Keine Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei der Prüfung der …
Auszug aus BFH, 20.03.2013 - XI R 49/10
Es ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, welche Teile der Einkünfte i.S. des § 2 Abs. 2 EStG wegen eines sonst vorliegenden Grundrechtsverstoßes im Wege verfassungskonformer Einschränkung nicht angesetzt werden dürfen (BFH-Urteile vom 9. Februar 2012 III R 73/09, BFHE 236, 407, BStBl II 2012, 463, und in BFHE 238, 93).Außergewöhnliche Belastungen sind nach § 2 Abs. 4 EStG vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen, lassen aber die für die Prüfung der Grenzbetragsüberschreitung maßgebliche Höhe der Einkünfte i.S. des § 2 Abs. 2 EStG unberührt (BFH-Urteil in BFHE 236, 407, BStBl II 2012, 463, m.w.N.).
- BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01
Gemischt genutzter privater PC
Auszug aus BFH, 20.03.2013 - XI R 49/10
Rn. 25 Die Aufwendungen für den Drucker und Monitor können jedenfalls nur in Höhe des Anteils der Nutzung zu Ausbildungszwecken zum Abzug zugelassen werden, der nach den unstreitigen Feststellungen des FG 50 % beträgt (BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958).
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Abzug Sozialversicherungsbeiträge
Auszug aus BFH, 20.03.2013 - XI R 49/10
Rn. 16 b) Darüber hinaus sind nach dem BVerfG-Beschluss vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02 (BVerfGE 112, 164) im Wege verfassungskonformer Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG Einkünfte --ebenso wie die Bezüge-- nur zu berücksichtigen, soweit sie zur Bestreitung des Unterhalts und der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind. - BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht …
Auszug aus BFH, 20.03.2013 - XI R 49/10
Es bedarf daher keiner weiteren Erörterung, ob Monitor und Drucker als Ersatzgeräte angeschafft worden sind und ggf. als Erhaltungsaufwand abgesetzt werden könnten (…vgl. etwa Schmidt/ Loschelder, EStG, 32. Aufl., § 9 Rz 175 "Computer") oder ob es sich um eigenständige, nicht selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter handelt, die nur in Höhe des "Ausbildungsanteils" und im Wege der AfA auf die Nutzungsdauer verteilt abziehbar sind (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 2010 III R 70/08, BFH/NV 2010, 2253). - BFH, 17.06.2010 - III R 59/09
Kindergeld: Kein Abzug von Beiträgen zur VBL-Pflichtversicherung im Rahmen der …
Auszug aus BFH, 20.03.2013 - XI R 49/10
Erzielt das Kind --wie im Streitfall A-- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sind daher von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, z.B. Urteile vom 17. Juni 2010 III R 59/09, BFHE 230, 142, BStBl II 2011, 121, und vom 5. Juli 2012 VI R 99/10, BFHE 238, 93). - BFH, 16.11.2006 - III R 74/05
Kindergeld: Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten …
Auszug aus BFH, 20.03.2013 - XI R 49/10
Die (Mindest-)Vorsorge für den Krankheitsfall führt zu Kosten, die die steuerliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen unvermeidbar mindern und für ihn indisponibel sind (BFH-Urteil vom 16. November 2006 III R 74/05, BFHE 216, 69, BStBl II 2007, 527).
- BFH, 16.10.2013 - XI R 40/12
Abziehbarkeit von Wohnheimkosten am Ausbildungsort als Werbungskosten
Der Begriff der Einkünfte i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG entspricht dem in § 2 Abs. 2 EStG gesetzlich definierten Begriff und ist je nach Einkunftsart als Gewinn oder als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu verstehen (…z.B. BFH-Urteil vom 24. Januar 2013 V R 42/11, BFH/NV 2013, 918; Senatsurteil vom 20. März 2013 XI R 49/10, BFH/NV 2013, 1394, jeweils m.w.N.).
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