Rechtsprechung
| BGH, 27.01.2009 - XI ZB 28/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufnahme des Rechtsstreits gegen den Schuldner durch den Gläubiger nach § 184 Abs. 1 S. 2 Insolvenzordnung (InsO)
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 179 Abs. 2; InsO § 184 Abs. 1
Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Rechtsstreits durch den Insolvenzschuldner selbst - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 19.05.2004 - 1H O 2515/02
- OLG München, 05.04.2005 - 14 U 532/04
- BGH, 27.01.2009 - XI ZB 28/08
- BGH, 09.07.2013 - XI ZB 20/12
Papierfundstellen
- ZIP 2009, 832
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.10.2003 - II ZA 9/02
Anforderungen an die Aufnahme des unterbrochenen Passivprozesses durch den …
Auszug aus BGH, 27.01.2009 - XI ZB 28/08
Eine Befugnis des Schuldners, den Rechtsstreit aus eigenem Recht fortzusetzen, besteht auch dann nicht, wenn nur er der Forderung im Prüfungstermin widersprochen hat (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2003 - II ZA 9/02, WM 2003, 2429;… HK-ZPO/Wöstmann, 2. Aufl. § 240 Rdn. 8;… MKZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 240 Rdn. 33;… MünchKommInsO/Schumacher, 1. Aufl. § 184 Rdn. 5, 8;… Stein/Jonas/ Roth, ZPO 22. Aufl. § 240 Rdn. 26).
- BGH, 11.02.2010 - VII ZR 225/07
Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenzverfahrenseröffnung: Behandlung …
Das wäre der Fall, wenn die Schuldnerin nicht mehr Partei des Rechtsstreits wäre, obwohl der Insolvenzverwalter das Verfahren noch nicht aufgenommen hat (so BGH, Urteil vom 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96, NJW 1997, 1445; BFH, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - VIII B 346/04, ZSteu 2009, R 1150; abweichend BGH, Beschluss vom 27. Januar 2009 - XI ZB 28/08, ZInsO 2009, 432 unter Verweis auf Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 240 Rdn. 1). - OLG Köln, 26.02.2018 - 16 W 6/18
Rechtsstellung des Streithelfers nach Überleitung des klägerischen Anspruchs auf …
In diesem Fall hat jedoch auch die Partei selbst kein Recht zur Aufnahme des Rechtstreits, weil dieses nach § 85 InsO ausschließlich dem Insolvenzverwalter zusteht, so dass einer Nebenintervention die verfahrensrechtliche Grundlage fehlt (BGH ZInsO 2009, 432 = BeckRS 2009, 05601; NJW-RR 2010, 1351; ZInsO 2014, 1232 = ZIP 2014, 1304 = MDR 2014, 794). - OLG München, 07.04.2014 - 15 W 178/14
Kostenentscheidung nach Fortführung des ursprünglich gegen den Insolvenzverwalter …
- KG, 31.01.2018 - 26 U 79/17
Parteistellung des Insolvenzverwalters im Berufungsverfahren: Erlass eines …
Ob von der zitierten Rechtsprechung des IX. Zivilsenats möglicherweise im Hinblick auf die gegenteilige - allerdings nicht weiter begründete - Äußerung des für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständigen XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 27.01.2009, XI ZB 28/08, Rdnr. 6 zit. nach Juris) abzurücken ist, kann jedenfalls für den vorliegenden Fall dahinstehen.
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