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Rechtsprechung
   BGH, 22.03.1994 - XI ZB 3/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2516
BGH, 22.03.1994 - XI ZB 3/94 (https://dejure.org/1994,2516)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1994 - XI ZB 3/94 (https://dejure.org/1994,2516)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1994 - XI ZB 3/94 (https://dejure.org/1994,2516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO § 78 Abs. 1, § 515
    Zurücknahme einer durch einen nicht zugelassenen Rechtsanwalt eingelegten Berufung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 759
  • MDR 1995, 411
  • VersR 1994, 954
  • BB 1994, 966
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 142/89

    Wahrung der Klagefrist durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt; …

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - XI ZB 3/94
    Eine durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt eingelegte Berufung ist entgegen der Ansicht des Beklagten keine Nichtberufung, sondern eine unwirksame Berufung, die, wenn sie nicht zurückgenommen worden wäre, als unzulässig zu verwerfen gewesen wäre (vgl. BGHZ 111, 339, 342; BGH, Beschluß vom 4. Februar 1992 - X ZB 18/91, NJW 1992, 1700, 1701; BAGE 42, 303, 307).
  • BGH, 04.02.1992 - X ZB 18/91

    Einspruchsfrist gegen Versäumnisurteil bei widersprüchlichen Angaben über …

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - XI ZB 3/94
    Eine durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt eingelegte Berufung ist entgegen der Ansicht des Beklagten keine Nichtberufung, sondern eine unwirksame Berufung, die, wenn sie nicht zurückgenommen worden wäre, als unzulässig zu verwerfen gewesen wäre (vgl. BGHZ 111, 339, 342; BGH, Beschluß vom 4. Februar 1992 - X ZB 18/91, NJW 1992, 1700, 1701; BAGE 42, 303, 307).
  • BAG, 29.04.1983 - 7 AZR 148/81

    Rechtsmittelbelehrung - Prozeßvertretung

    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - XI ZB 3/94
    Eine durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt eingelegte Berufung ist entgegen der Ansicht des Beklagten keine Nichtberufung, sondern eine unwirksame Berufung, die, wenn sie nicht zurückgenommen worden wäre, als unzulässig zu verwerfen gewesen wäre (vgl. BGHZ 111, 339, 342; BGH, Beschluß vom 4. Februar 1992 - X ZB 18/91, NJW 1992, 1700, 1701; BAGE 42, 303, 307).
  • LG Bremen, 21.08.1978 - 7 S 293/78
    Auszug aus BGH, 22.03.1994 - XI ZB 3/94
    In Rechtsprechung und Literatur herrscht deshalb Einigkeit darüber, daß ein beim Berufungsgericht nicht zugelassener Anwalt eine von ihm eingelegte Berufung wirksam zurücknehmen kann (vgl. BVerGE 14, 19, 20 f.; BFH BB 1978, 487, 488; BFH BB 1978, 1104 f.; LG Bremen NJW 1979, 987 [LG Bremen 21.08.1978 - 7 S 293/78];… Wieczorek/Rössler, ZPO 2. Aufl. § 515 Anm. C I;… Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 20. Aufl. § 515 Rdn. 8 FN 29;… MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, § 515 Rdn. 11;… Zöller/Schneider, ZPO 18. Aufl. § 515 Rdn. 21;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 52. Aufl. § 515 Rdn. 10;… AK-ZPO/Ankermann § 515 Rdn. 2).
  • BGH, 20.09.2022 - IX ZR 118/22

    Elektronischer Rechtsverkehr: Anforderungen an die Übermittlung elektronischer …

    Hat allerdings die Partei selbst oder - wie hier - durch einen postulationsunfähigen Vertreter ein (unzulässiges) Rechtsmittel eingelegt, so kann sie es in derselben Art wieder zurücknehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 1994 - XI ZB 3/94, NJW-RR 1994, 759 zur Berufung;… Musielak/Voit/Weth, ZPO, 19. Aufl., § 78 Rn. 17;… MünchKomm-ZPO/Hamdorf, 6. Aufl., § 569 Rn. 23).
  • BFH, 15.12.1999 - XI R 75/97

    Unwirksame Revision; Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist

    a) Eine durch einen nach Art. 1 Nr. 1 Satz 1 BFHEntlG nicht Postulationsfähigen eingelegte Revision ist zwar unwirksam, sie ist aber "kein unbeachtliches Nichts", das zu keiner gerichtlichen Amtshandlung Anlass gäbe, sondern ein tatsächliches Geschehen; sie ist lediglich wegen fehlender Postulationsfähigkeit des Rechtsmittelführers als unzulässig zu verwerfen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 1987 II R 7/87, BFH/NV 1988, 238, und vom 31. Januar 1978 VII K 2/77, BFHE 124, 156, BStBl II 1978, 232;… Rüsken in Beermann, a.a.O., § 120 FGO Rz. 42; für Rücknahme der Berufung eines nicht postulationsfähigen Rechtsanwalts Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 22. März 1994, XI ZB 3/94, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1994, 759 unter 2.).
  • BGH, 14.09.2020 - IX ZB 20/20

    Auslegung eines Schreibens als Gegenvorstellung

    Indes durfte das ohne Postulationsfähigkeit vorgenommene Rechtsmittel nicht unbeachtet bleiben, sondern war als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 1994 - XI ZB 3/94, NJW-RR 1994, 759;… Stein/Jonas/ Jacoby, ZPO, 23. Aufl., § 78 Rn. 93;… MünchKomm-ZPO/Touissant, 6. Aufl., § 78 Rn. 71) .
  • BGH, 31.05.2017 - XII ZB 170/17

    Abschluss des Verfahrens mit der Rücknahme der Rechtsbeschwerde; Einlegung der …

    Da er bereits die Rechtsbeschwerde ohne Beachtung dieses Vertretungszwangs eingelegt hatte, liegt es in seiner Rechtsmacht, den Rechtsbehelf in derselben Weise, also persönlich, zurückzunehmen (vgl. BGH Beschluss vom 22. März 1994 - XI ZB 3/94 - NJW-RR 1994, 759; BVerwG NVwZ 2009, 192).
  • BGH, 10.04.2014 - I ZB 4/14

    Wirksamkeit der Zurücknahme eines Rechtsmittels durch einen nicht …

    Ein beim angerufenen Gericht nicht postulationsfähiger Rechtsanwalt kann ein von ihm eingelegtes Rechtsmittel aber wirksam zurücknehmen (BVerwG, NJW 1962, 1170; BGH, Urteil vom 22. März 1994 - XI ZB 3/94, NJW-RR 1994, 759; MünchKomm.
  • OLG Brandenburg, 19.08.2019 - 13 WF 57/19

    Richterablehnung im Familienverfahren: Anwaltszwang für Beschwerde gegen die …

    Hierzu bedarf es nach allgemeiner Auffassung, der der Senat folgt, keines Anwalts (vgl. BGH NJW-RR 1994, 759;… MüKoZPO /Rimmelspacher, 5. Aufl. 2016, ZPO § 516 Rn. 7 m.w.N.).
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