Rechtsprechung
| BGH, 16.06.2009 - XI ZR 22/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschluss über die Nichtzulasssung der Revision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 522 Abs. 2; ZPO § 543 Abs. 2; ZPO § 552a
Zurückweisung der durch das Berufungsgericht zugelassenen Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 22.08.2006 - 2 O 661/05
- OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 352/06
- BGH, 16.06.2009 - XI ZR 22/08
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80
Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme
Auszug aus BGH, 16.06.2009 - XI ZR 22/08
Da die Anschlussrevision infolge des Zurückweisungsbeschlusses über die Revision ihre Wirkung verliert (§ 554 Abs. 4 ZPO), sind die durch sie verursachten Kosten im Beschluss nach § 552a ZPO grundsätzlich quotal entsprechend ihrem Anteil am Gesamtstreitwert dem Anschlussrevisionsführer aufzuerlegen (vgl. BGHZ 80, 146, 148 ff. ;… Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 554 Rn. 9;… Musielak/Ball, ZPO, 6. Aufl., § 554 Rn. 13).
- OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 217/11 Dabei ist bei Banken zu vermuten, dass sie Nutzungen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses des § 288 Abs. 1 S. 2 BGB gezogen haben (BGH, Urt. v. 10.03.2009, XI ZR 22/08, zit. n. juris, Tz. 29 m.w.N.).
- OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 69/12
Rückabwicklung eines Vertrages über eine fondsgebundene Rentenversicherung nach …
Dabei ist bei Banken zu vermuten, dass sie Nutzungen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses des § 288 Abs. 1 S. 2 BGB gezogen haben (BGH, Urt. v. 10.03.2009, XI ZR 22/08, zit. nach juris, Tz. 29 m.w.N.). - OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 218/11 Dabei ist bei Banken zu vermuten, dass sie Nutzungen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses des § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB gezogen haben (vgl. BGH, Urt. v. 10.03.2009 - XI ZR 22/08, zit. n. Juris, Tz. 29).
- OLG Karlsruhe, 26.07.2016 - 17 U 160/15
Aufhebungsvertrag steht Darlehenswiderruf nicht im Wege
Er ist deshalb auch über den Beginn der Widerrufsfrist eindeutig zu informieren (BGH, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 22/08, juris Rn. 14 m.w.N.). - LG Frankfurt/Main, 15.04.2015 - 18 O 277/14
Trotz eines noch laufenden Vertragsverhältnisses ist das Widerrufsrecht verwirkt, …
Eine in diesem Zusammenhang gelegentlich zitierte Entscheidung des OLG Köln vom 23.01.2013 (13 U 271/11) spricht dies zwar aus, verweist zur Begründung allerdings nur auf eine weitere Entscheidung des BGH zum Az. XI ZR 22/08, deren Abdruck (in [...]) allerdings zu Tage bringt, dass es sich nicht, wie angegeben, um ein Urteil, sondern einen Beschluss ohne nähere Begründung handelt und folglich nicht weiterführt.
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