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Rechtsprechung
   BGH, 04.03.2010 - XI ZR 228/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4539
BGH, 04.03.2010 - XI ZR 228/09 (https://dejure.org/2010,4539)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2010 - XI ZR 228/09 (https://dejure.org/2010,4539)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2010 - XI ZR 228/09 (https://dejure.org/2010,4539)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 783
  • MDR 2010, 708
  • FamRZ 2010, 809
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.03.2006 - XI ZR 388/04

    Korrektur einer fehlerhaften Kostenentscheidung des Berufungsgerichts bei …

    Auszug aus BGH, 04.03.2010 - XI ZR 228/09
    Zwar geht es in diesem Verfahren nicht um die Korrektur der Entscheidung zur Hauptsache, sondern allein um die Frage, ob die Revision zuzulassen ist, so dass der Beschwerde hinsichtlich der Hauptsache der Devolutiveffekt fehlt (BGH, Beschluss vom 28. März 2006 - XI ZR 388/04, NJW-RR 2006, 1508).
  • BGH, 18.07.2013 - IX ZB 41/12

    Berufungsentscheidung bei Anerkenntnis des beklagten Berufungsklägers innerhalb …

    Rn. 6 Das Anerkenntnis des mit der Hauptsache verfolgten Anspruchs kann in zeitlicher Hinsicht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens noch in der Revisionsinstanz erklärt werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09, NJW-RR 2010, 783 Rn. 2), mithin auch in der Berufungsinstanz.

    Dies entspricht auch der Intention des Gesetzgebers, der zur Verfahrensbeschleunigung und -erleichterung die Voraussetzungen zum Erlass eines Anerkenntnisurteils durch Abschaffung des Antragserfordernisses (BT-Drucks. 14/3750 S. 58 f) und den generellen Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (BR-Drucks. 378/03 S. 8 f; BT-Drucks. 15/3482 S. 17) zunehmend erleichtert hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09, NJW-RR 2010, 783 Rn. 2).

    Rn. 9 Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof ein Anerkenntnisurteil erlassen, obwohl der Kläger und Rechtsmittelführer in dem dortigen Verfahren die Nichtzulassungsbeschwerde nicht mehr begründet hat, nachdem der Beklagte als Beschwerdegegner den mit der Nichtzulassungsbeschwerde verfolgten Anspruch des Klägers vor Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der für den Kläger noch laufenden Begründungsfrist anerkannt hat (BGH, Urteil vom 4. März 2010, aaO).

  • BGH, 14.12.2021 - X ZR 147/17

    Verzichtsurteil - Klageverzicht im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde; …

    Würde die Möglichkeit des Anerkenntnisses erst nach Zulassung der Revision eröffnet, liefe dies dem Gesetzeszweck des § 307 BGB zuwider (BGH, Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09, NJW-RR 2010, 783 Rn. 2).
  • BGH, 18.07.2014 - V ZR 287/13

    Anerkenntnisurteil trotz Nichtdurchführung eines obligatorischen …

    Trotz des fehlenden Devolutiveffekts hinsichtlich der Hauptsache kann ein Anerkenntnisurteil ergehen (BGH, Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09, NJW-RR 2010, 783 Rn. 2).
  • BGH, 06.05.2014 - X ZR 11/14

    Anerkenntnis in der Revisionsinstanz durch den zweitinstanzlichen …

    Das Anerkenntnis kann, was die Form angeht, auch durch Schriftsatz und in zeitlicher Hinsicht ab Rechtshängigkeit bis zum rechtskräftigen Abschluss in jeder Lage des Verfahrens und damit insbesondere auch während laufender Rechtsmittelbegründungsfrist erklärt werden (BGH, Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09, NJW-RR 2010, 783 Rn. 2;… Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12, NJW-RR 2013, 1827 Rn. 8).
  • OLG Braunschweig, 18.06.2019 - 2 U 97/18

    Bewertung in einem Ärztebewertungsportal; Prüfungsumfang bei Beanstandungen

    In zeitlicher Hinsicht kann ein Anerkenntnis zwar grundsätzlich bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens erklärt werden (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 04.03.2010 - XI ZR 228/09, NJW-RR 2010, 783).
  • OLG München, 14.07.2023 - 19 U 1370/23

    Wirksamkeit des Anerkenntnisses des Rechtsmittelantrags eines Beklagten durch den …

    Dies entspricht auch der Intention des Gesetzgebers, der zur Verfahrensbeschleunigung und -erleichterung die Voraussetzungen zum Erlass eines Anerkenntnisurteils durch Abschaffung des Antragserfordernisses (…vgl. BT-Drucks. 14/3750, S. 58 f) und den generellen Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung (…vgl. BR-Drucks. 378/03, S. 8 f;… BT-Drucks. 15/3482, S. 17) zunehmend erleichtert hat (BGH, Urteil v. 04.03.2010, Az. XI ZR 228/09, Rz. 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2011 - 1 C 10216/11

    Normenkontrollverfahren; Anerkenntnisurteil; Beachtung einer Veränderungssperre

    Rn. 26 Zum einen ist ein Anerkenntnis - wenn man die vorstehend aufgeführten Gründe außer Betracht ließe - nur möglich, soweit die Dispositionsbefugnis der Beteiligten reicht (BVerwGE 104, 27 f; BGH, NJW-RR 2010, 783f).
  • OLG Dresden, 13.04.2018 - 4 U 896/17

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis der Klageforderung durch den Berufungskläger

    Das Anerkenntnis des mit der Hauptsache verfolgten Anspruchs kann in zeitlicher Hinsicht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens, mithin auch in der Berufungsinstanz erklärt werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09 - juris).
  • KG, 20.11.2024 - 7 U 53/24

    Anerkenntnisurteil: Anerkenntnis eines Rechtsmittelantrags; Berücksichtigung von …

    Dies entspricht auch der Intention des Gesetzgebers, der zur Verfahrensbeschleunigung und -erleichterung die Voraussetzungen zum Erlass eines Anerkenntnisurteils durch Abschaffung des Antragserfordernisses und den generellen Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zunehmend erleichtert hat (OLG München…, Urteil vom 14. Juli 2023 - 19 U 1370/23 e -, juris Rn. 24 unter Verweis auf BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12 -, juris Rn. 8 und Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09 -, juris Rn. 2).
  • KG, 20.02.2024 - 7 U 53/24
    Dies entspricht auch der Intention des Gesetzgebers, der zur Verfahrensbeschleunigung und -erleichterung die Voraussetzungen zum Erlass eines Anerkenntnisurteils durch Abschaffung des Antragserfordernisses und den generellen Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zunehmend erleichtert hat (OLG München…, Urteil vom 14. Juli 2023 - 19 U 1370/23 e -, juris Rn. 24 unter Verweis auf BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2013 - IX ZB 41/12 -, juris Rn. 8 und Urteil vom 4. März 2010 - XI ZR 228/09 -, juris Rn. 2).
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