Rechtsprechung
| BGH, 28.08.2012 - XI ZR 236/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschwer über 20 000,- EUR als Voraussetzung für die Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 522 Abs. 3; ZPO § 544 Abs. 1
Beschwer über 20 000,- EUR als Voraussetzung für die Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 04.08.2011 - 9 O 3224/10
- OLG Dresden, 24.02.2012 - 5 U 1346/11
- OLG Dresden, 05.04.2012 - 5 U 1346/11
- BGH, 28.08.2012 - XI ZR 236/12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.01.1959 - I ZR 33/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.08.2012 - XI ZR 236/12
In entsprechender Anwendung von § 249 Abs. 3 ZPO steht das jedoch der Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht entgegen, da diese schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unzulässig war (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 1959 - I ZR 33/58, NJW 1959, 532).Das gilt in entsprechender Anwendung von § 249 Abs. 3 ZPO auch für die Kostenentscheidung (offen gelassen in BGH, Beschluss vom 16. Januar 1959 aaO).
- BGH, 28.05.2024 - VIII ZR 158/23 Rn. 1 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Rechtsmittel, das bereits vor der - hier durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. November 2023 erfolgten - Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, in entsprechender Anwendung der Vorschrift des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (siehe bereits BGH, NJW 1959, 532 [zum Revisionsverfahren]; ebenso BGH, Beschlüsse vom 28. August 2012 - XI ZR 236/12, juris Rn. 3; vom 10. Oktober 2013 - III ZR 358/13, juris [jeweils zum Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren]).
Dies gilt in entsprechender Anwendung von § 249 Abs. 3 ZPO auch für die Kostenentscheidung (BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - XI ZR 236/12, aaO;… vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2013 - III ZR 358/13, aaO; vom 3. Dezember 2019 - II ZR 344/17, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".