Rechtsprechung
| BGH, 11.02.2025 - XI ZR 32/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 490 Abs 2 BGB
- IWW
§ 544 Abs. 9 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 490 Abs. 2 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG in entscheidungserheblicher Weise; Beanspruchung der Rückzahlung einer im Zuge einer vorzeitigen Darlehensablösung geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gehörsverstoß muss "evident" sein!
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 12.04.2022 - 21 O 16/19
- OLG Frankfurt, 26.01.2024 - 1 U 116/22
- BGH, 11.02.2025 - XI ZR 32/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.02.2004 - XI ZR 398/02
Zum Anspruch des Kreditnehmers auf Sicherheitenaustausch
Auszug aus BGH, 11.02.2025 - XI ZR 32/24
Letzteres ist der Fall, wenn eine vom Darlehensnehmer als Ersatz angebotene Grundschuld das Risiko der realkreditgebenden Bank genauso gut abdeckt wie die im Darlehensvertrag vereinbarte und der Bank alsdann eingeräumte Grundschuld, der Darlehensnehmer bereit und in der Lage ist, alle mit dem Sicherheitenaustausch verbundenen Kosten zu tragen und die Bank auch nicht befürchten muss, etwa bei der Verwaltung oder der Verwertung der Ersatzsicherheit irgendwelche Nachteile zu erleiden (Senatsurteil vom 3. Februar 2004 - XI ZR 398/02, BGHZ 158, 11, 15). - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BGH, 11.02.2025 - XI ZR 32/24
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274; 79, 51, 61; 86, 133, 146; 96, 205, 216 f.;… Senatsbeschluss vom 19. März 2019 - XI ZR 9/18, NJW 2019, 2080 Rn. 11 mwN). - BGH, 19.03.2019 - XI ZR 9/18
Anforderungen an das Aushandeln einer Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen
Auszug aus BGH, 11.02.2025 - XI ZR 32/24
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274; 79, 51, 61; 86, 133, 146; 96, 205, 216 f.; Senatsbeschluss vom 19. März 2019 - XI ZR 9/18, NJW 2019, 2080 Rn. 11 mwN).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BGH, 11.02.2025 - XI ZR 32/24
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274; 79, 51, 61; 86, 133, 146; 96, 205, 216 f.;… Senatsbeschluss vom 19. März 2019 - XI ZR 9/18, NJW 2019, 2080 Rn. 11 mwN). - BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
Auszug aus BGH, 11.02.2025 - XI ZR 32/24
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274; 79, 51, 61; 86, 133, 146; 96, 205, 216 f.;… Senatsbeschluss vom 19. März 2019 - XI ZR 9/18, NJW 2019, 2080 Rn. 11 mwN). - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus BGH, 11.02.2025 - XI ZR 32/24
Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt dabei eine gewisse Evidenz der Gehörsverletzung voraus, das heißt, im Einzelfall müssen besondere Umstände vorliegen, die deutlich ergeben, dass das Vorbringen der Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfGE 22, 267, 274; 79, 51, 61; 86, 133, 146; 96, 205, 216 f.;… Senatsbeschluss vom 19. März 2019 - XI ZR 9/18, NJW 2019, 2080 Rn. 11 mwN).
- BGH, 21.10.2025 - XI ZR 187/23
Rückerstattung einer Vorfälligkeitsentschädigung
Rn. 31 Nach der Rechtsprechung des Senats ist einem realkreditgebenden Kreditinstitut mangels eines schutzwürdigen Eigeninteresses der Austausch einer Sicherheit zuzumuten, wenn eine vom Darlehensnehmer als Ersatz angebotene Grundschuld das Risiko der Bank genauso gut abdeckt wie die der Bank vereinbarungsgemäß eingeräumte Grundschuld, der Darlehensnehmer bereit und in der Lage ist, alle mit dem Sicherheitenaustausch verbundenen Kosten zu tragen und das Kreditinstitut auch nicht befürchten muss, etwa bei der Verwaltung oder der Verwertung der Ersatzsicherheit irgendwelche Nachteile zu erleiden (Senatsurteil vom 3. Februar 2004 - XI ZR 398/02, BGHZ 158, 11, 15; Senatsbeschluss vom 11. Februar 2025 - XI ZR 32/24, BKR 2025, 600 Rn. 11).
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