Rechtsprechung
| BGH, 12.05.2015 - XI ZR 397/14 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof: Anerkenntnis durch den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten; Revisionsentscheidung bei Aufrechterhaltung des klägerseitigen Antrags auf Erlass eines Anerkenntnisurteils
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 78 Abs 1 ZPO, § 307 ZPO, § 335 Abs 1 ZPO, § 555 Abs 1 ZPO, § 555 Abs 3 ZPO
Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof: Anerkenntnis durch den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten; Revisionsentscheidung bei Aufrechterhaltung des klägerseitigen Antrags auf Erlass eines Anerkenntnisurteils - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abgabe eines prozessual wirksamen Anerkenntnis nur von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt nach erfolgter Revisionsbegründung
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Anerkenntnis nach Revisionsbegründung nur durch BGH-Anwalt
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 78 Abs. 1, §§ 307, 335 Abs. 1, § 555 Abs. 1 und 3
Gewährung rechtlichen Gehörs - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 335 Abs. 1; ZPO § 78 Abs. 1
Abgabe eines prozessual wirksamen Anerkenntnis nur von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt nach erfolgter Revisionsbegründung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Revision wurde begründet: Anerkenntnis nur noch durch BGH-Anwalt möglich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anerkenntnis nach Revisionsbegründung
- Jurion (Kurzinformation)
Erklärung eines Anerkenntnisses unterliegt Anwaltszwang
Besprechungen u.ä.
- anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)
Unwirksames Anerkenntnis bei fehlender Postulationsfähigkeit
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BGHZ 205, 287
- NJW 2015, 2193
- ZIP 2015, 1362
- ZIP 2015, 49
- MDR 2015, 1151
- FamRZ 2015, 1389
- VersR 2015, 1183
- WM 2015, 1234
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.05.2014 - X ZR 11/14
Anerkenntnis in der Revisionsinstanz durch den zweitinstanzlichen …
Auszug aus BGH, 12.05.2015 - XI ZR 397/14
Nachdem die Revision begründet worden ist, kann ein prozessual wirksames Anerkenntnis nur noch von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt abgegeben werden (Fortführung von BGH, Anerkenntnisurteil vom 6. Mai 2014, X ZR 11/14, WM 2014, 1553 Rn. 8).Wenn der Rechtsstreit in der Rechtsmittelinstanz anhängig ist, können daher grundsätzlich auch die Prozesshandlungen, die sich an das Rechtsmittelgericht richten - wie die Abgabe eines prozessualen Anerkenntnisses -, nur von einem beim Rechtsmittelgericht zugelassenen Rechtsanwalt vorgenommen werden (BGH, Anerkenntnisurteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 11/14, WM 2014, 1553 Rn. 5).
- OLG Schleswig, 28.01.1993 - 5 U 210/91
Auszug aus BGH, 12.05.2015 - XI ZR 397/14
Da er auf einer Entscheidung des Senats bestanden hat, ist sein Antrag auf Erlass eines Anerkenntnisurteils wegen des Fehlens eines wirksamen Anerkenntnisses im Beschlusswege entsprechend § 335 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 1993, 930, 932), denn die Frage nach der Wirksamkeit des Anerkenntnisses ist verfahrensrechtlich einer Prozessvoraussetzung gleichzustellen.
- OLG Brandenburg, 26.03.2025 - 4 MK 2/21
Musterfeststellungsklage auf Feststellungen der Voraussetzungen für das Bestehen …
Dementsprechend ist anerkannt, dass der Revisionsbeklagte den gegen ihn geltend gemachten Anspruch - allerdings nur, solange der Kläger seine Revision noch nicht begründet hat (BGH, Beschluss vom 12.05.2015, XI ZR 397/14) - durch Erklärung seines zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten anerkennen kann, obwohl vor dem Bundesgerichtshof nach § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO ein qualifizierter Anwaltszwang besteht (BGH, Urteil vom 06.05.2014, X ZR 11/14, Rn 7, 8, juris). - OLG Brandenburg, 03.05.2024 - 4 MK 1/21
Verbraucherschutzrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Verwendung von …
Dementsprechend ist anerkannt, dass der Revisionsbeklagte den gegen ihn geltend gemachten Anspruch - allerdings nur, solange der Kläger seine Revision noch nicht begründet hat (BGH, Beschluss vom 12.05.2015, XI ZR 397/14) - durch Erklärung seines zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten anerkennen kann, obwohl vor dem Bundesgerichtshof nach § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO ein qualifizierter Anwaltszwang besteht (BGH…, Urteil vom 06.05.2014, X ZR 11/14, Rn. 7, 8, juris). - OLG Brandenburg, 03.05.2024 - 4 MK 1/22
Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Spree-Neiße
Dementsprechend ist anerkannt, dass der Revisionsbeklagte den gegen ihn geltend gemachten Anspruch - allerdings nur, solange der Kläger seine Revision noch nicht begründet hat (BGH, Beschluss vom 12.05.2015, XI ZR 397/14) - durch Erklärung seines zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten anerkennen kann, obwohl vor dem Bundesgerichtshof nach § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO ein qualifizierter Anwaltszwang besteht (BGH…, Urteil vom 06.05.2014, X ZR 11/14, Rn. 7, 8, juris).
- OLG Brandenburg, 20.03.2024 - 4 MK 1/21
Musterklage gegen eine Bank auf Durchführung der vertraglich vereinbarten …
Dementsprechend ist anerkannt, dass der Revisionsbeklagte den gegen ihn geltend gemachten Anspruch - allerdings nur, solange der Kläger seine Revision noch nicht begründet hat (BGH, Beschluss vom 12.05.2015, XI ZR 397/14) - durch Erklärung seines zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten anerkennen kann, obwohl vor dem Bundesgerichtshof nach § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO ein qualifizierter Anwaltszwang besteht (BGH…, Urteil vom 06.05.2014, X ZR 11/14, Rn. 7, 8, juris). - OLG Frankfurt, 17.11.2017 - 23 U 235/16
Widerrufsbelehrung: Folgenlose Abweichung von Musterbelehrung bei fehlender …
Hieran hält der Senat seither in ständiger Rechtsprechung fest (vgl. etwa Urt.v. 05.08.2015 - 23 U 178/14 -, BKR 2015, 413 [BGH 12.05.2015 - XI ZR 397/14] ; Beschl.v. 27.02.2017 - 23 U 75/16 -). - OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 23 U 192/15
Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag - zulässige Abweichungen von …
Hieran hält der Senat seither fest (vgl. etwa Urt.v. 05.08.2015 - 23 U 178/14 -, BKR 2015, 413 [BGH 12.05.2015 - XI ZR 397/14] ), zumal auch die von der Berufung in Bezug genommene Entscheidung des BGH vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08 - (NJW 2009, 3572) eine entsprechend formulierte Belehrung - jedenfalls insoweit - nicht beanstandet hat. - OLG Frankfurt, 21.02.2017 - 3 U 189/16
Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag
Das OLG Frankfurt am Main hat im Einklang hiermit mit Urteil vom 5.8.2015, 23 U 178/14, BKR 2015, 413 [BGH 12.05.2015 - XI ZR 397/14] , die Ansicht vertreten, § 355 BGB a. F. statuiere die Notwendigkeit eines umfassenden Hinweises auf die Widerrufsfolgen nicht. - OLG Frankfurt, 06.04.2017 - 3 U 160/16
Anforderungen an Widerrufsbelehrungen zum Darlehensvertrag im Jahr 2007
Das OLG Frankfurt am Main hat im Einklang hiermit bereits mit Urteil vom 5.8.2015 - 23 U 178/14, BKR 2015, 413 [BGH 12.05.2015 - XI ZR 397/14] , die Ansicht vertreten, § 355 BGB a. F. statuiere die Notwendigkeit eines umfassenden Hinweises auf die Widerrufsfolgen nicht.
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