Rechtsprechung
| BGH, 17.12.1996 - XI ZR 41/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen im Einzelfall - Beweislast für die Erstreckung der Sicherungsabrede auf ein ein gewährtes Darlehen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286
Annahme einer Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 892
- MDR 1997, 495
- VersR 1997, 878
- WM 1997, 591
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.09.1989 - V ZR 326/87
Pflichten des Sicherungsgebers bei Unwirksamkeit der dinglichen Einigung …
Auszug aus BGH, 17.12.1996 - XI ZR 41/96
Dazu gehört die Widerlegung des vom Grundschuldgläubiger behaupteten Sicherungsumfangs (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1989 - V ZR 26/87, NJW 1990, 392, 393; Senatsurteil vom 19. Februar 1991 - XI ZR 202/89, WM 1991, 668, 669). - BGH, 19.02.1991 - XI ZR 202/89
Darlegungs- und Beweislast für aus der Sicherungsabrede abgeleitete Einwendungen …
Auszug aus BGH, 17.12.1996 - XI ZR 41/96
Dazu gehört die Widerlegung des vom Grundschuldgläubiger behaupteten Sicherungsumfangs (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1989 - V ZR 26/87, NJW 1990, 392, 393; Senatsurteil vom 19. Februar 1991 - XI ZR 202/89, WM 1991, 668, 669).
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08
Entschädigung - Bewerbung - Geschlechtsbezogene Benachteiligung
Die Beweislastverteilung bedarf grundsätzlich einer normativen Regelung(BGH 17. Dezember 1996 - XI ZR 41/96 - WM 1997, 591). § 22 AGG trägt der Situation Rechnung, dass dem Anspruchsteller im Regelfalle die vollständige Beweisführung, dass das Motiv für die ungünstigere Behandlung ein in § 1 AGG genannter Grund ist, nicht möglich ist und er damit regelmäßig keine Tatsachen vortragen kann, die dazu führen, dass das Gericht das Vorliegen des Benachteiligungsgrundes als wahr erachtet. - BAG, 28.03.2019 - 8 AZR 366/16
Haftung für Kartellbuße - Rechtswegzuständigkeit
Es geht auch - anders als der Kläger meint - bei der Annahme eines Anscheinsbeweises nicht um eine unzulässige Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen im Einzelfall (vgl. hierzu BGH 17. Dezember 1996 - XI ZR 41/96 - zu II 1 der Gründe), sondern um allgemeine Grundsätze des Beweisrechts, die hier kartellrechtlich determiniert sind. - LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 1 Sa 171/05
Arbeitnehmer - Anspruch auf Auszahlung der Rentenleistungen einer privaten …
Eine Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen im Einzelfall kommt nicht in Betracht (BGH v. 17.12.1996, NJW-RR 1997, 892).
- OLG Jena, 08.11.2017 - 2 U 507/16 Aus den Ansätzen in der Bilanz der F zum 31.12.2010, mit der u.a. eine Forderung der Gesellschaft gegen den Beklagten in Höhe von 177.085,35 Euro infolge von Entnahmen ausgewiesen wurde (Bl. 13, 42 der Akte) folgt keine Beweislastumkehr, da eine der von der Rechtsprechung entwickelten Fallgruppen vorliegt und eine Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen im Einzelfall unzulässig ist (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 - XI ZR 41/96, Rn. 13, juris).
- OLG Hamm, 16.04.2013 - 27 U 139/12
GmbH; Stammeinlage; Einzahlung; Beweislast
Eine Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen ist unzulässig (BGH NJW-RR 97, 892). - KG, 20.10.2017 - 4 U 90/15
Erweiterung einer Grundschuldsicherung in der Krise: Wirksamkeit der Vereinbarung …
Dazu gehört insbesondere die Widerlegung des vom Grundschuldgläubiger behaupteten Sicherungsumfangs (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1996 - XI ZR 41/96, MDR 1997, 495, Rn. 14 nach juris; BGH, Urteil vom 29. September 1989 - V ZR 26/87, NJW 1990, 392, 393; BGH, Urteil vom 19. Februar 1991 - XI ZR 202/89, WM 1991, 668, 669). - OLG Hamm, 25.06.2002 - 9 U 36/02 Vielmehr unterliegt eine Beweislastumkehr strengen Voraussetzungen und ist nur in den von der Rechtsprechung entwickelten Fallgruppen möglich, weil das Prozeßrisiko kalkulierbar bleiben muß, ( BGH, Urteil vom 17.12.1996, NJW-RR 1997, 892 ).
- LG Köln, 24.08.2011 - 7 O 64/10
Zahlung von Kosten einer stationären Behandlung eines Versicherten; …
Vielmehr unterliegt eine Beweislastumkehr strengen Voraussetzungen und ist nur in den von der Rechtsprechung entwickelten Fallgruppen möglich, weil das Prozessrisiko kalkulierbar bleiben muss, (BGH, Urt. vom 17.12.1996 - XI ZR 41/96, NJW-RR 1997, 892;… für den Pflegebereich ausdrücklich ebenso LG Itzehoe, Urt. v. 29.10.2009 - 7 O 246/08, PflR 2010, 321). - OLG Brandenburg, 05.06.2008 - 5 U 69/07
Teilurteil: Entscheidung über nicht alle gestellten Anträge mit Urteil
Dazu gehört die Widerlegung des vom Grundschuldgläubiger behaupteten Sicherungsumfangs (vgl. BGH NJW 1990, 392; BGH NJW-RR 1997, 892;… Palandt-Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 1191 Rn. 27). - LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 8 S 7413/07
Lebensversicherungsvertrag: Umkehr der Beweislast für eine Vertragskündigung …
Eine Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen im Einzelfall ist aber unzulässig (BGH NJW-RR 1997, 892). - LSG Sachsen, 27.09.2001 - L 6 KN 36/00
Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen aus gesetzlicher Unfallversicherung; …
- OLG München, 20.11.2003 - 29 U 3416/03
Abmahnung wegen Verdachts der Honorarunterschreitung
- LG Itzehoe, 29.10.2009 - 7 O 246/08
Beweislast bei Unfällen in Pflegeheimen; grobe Fahrlässigkeit …
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