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BGH, 21.06.2017 - XII ZB 18/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1757 BGB, § 197 Abs 3 FamFG
Adoptionsverfahren: Anfechtbarkeit des Adoptionsbeschlusses hinsichtlich des Hinweises auf die Änderung des Geburtsnamens; Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde; Formerfordernis bei Rücknahme des Antrags auf Beibehaltung des bisherigen Geburtsnamens - IWW
§ 1757 BGB, § 1757 Abs. 1 BGB, § 197 Abs. 3 FamFG, § 1767 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1750 BGB, § 1757 Abs. 4 BGB
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1750, 1757 Abs. 1 u. 4, 1767 Abs. 2 S. 1; FamFG § 197 Abs. 3
Unanfechtbarkeit des Adoptionsbeschlusses bzgl. des im Ausspruch enthaltenen Hinweises auf Änderung des Geburtsnamens - Wolters Kluwer
Unanfechtbarkeit eines Adoptionsbeschlusses hinsichtlich des im Ausspruch enthaltenen deklaratorischen Hinweises auf die Änderung des Geburtsnamens des Anzunehmenden; Formfreie Zurücknahme eines im Adoptionsverfahren gestellten Antrags auf Beibehaltung des bisherigen ...
- rewis.io
Adoptionsverfahren: Anfechtbarkeit des Adoptionsbeschlusses hinsichtlich des Hinweises auf die Änderung des Geburtsnamens; Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde; Formerfordernis bei Rücknahme des Antrags auf Beibehaltung des bisherigen Geburtsnamens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1757; FamFG § 197 Abs. 3
Unanfechtbarkeit eines Adoptionsbeschlusses hinsichtlich des im Ausspruch enthaltenen deklaratorischen Hinweises auf die Änderung des Geburtsnamens des Anzunehmenden; Formfreie Zurücknahme eines im Adoptionsverfahren gestellten Antrags auf Beibehaltung des bisherigen ... - rechtsportal.de
BGB § 1757
Unanfechtbarkeit eines Adoptionsbeschlusses hinsichtlich des im Ausspruch enthaltenen deklaratorischen Hinweises auf die Änderung des Geburtsnamens des Anzunehmenden; Formfreie Zurücknahme eines im Adoptionsverfahren gestellten Antrags auf Beibehaltung des bisherigen ... - datenbank.nwb.de
Adoptionsverfahren: Anfechtbarkeit des Adoptionsbeschlusses hinsichtlich des Hinweises auf die Änderung des Geburtsnamens; Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde; Formerfordernis bei Rücknahme des Antrags auf Beibehaltung des bisherigen Geburtsnamens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Der Adoptionsbeschluss ist auch in Bezug auf die Namensänderung unanfechtbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Änderung des Geburtsnamens durch Adoption - und der geführte Ehename
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Adoptionsbeschluss - und die Beschwerde gegen die Änderung des Geburtsnamens
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Adoption - und die Beibehaltung des Geburtsnamens
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Adoption und der Geburtsname
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Ausspruch der Änderung des Geburtsnamens im Adoptionsbeschluss nicht anfechtbar
- famrz.de (Kurzinformation)
Anfechtbarkeit des Adoptionsbeschlusses
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anfechtbarkeit eines Adoptionsbeschlusses
Verfahrensgang
- AG Lemgo, 22.07.2015 - 7 F 85/15
- OLG Hamm, 28.12.2015 - 9 UF 158/16
- OLG Hamm, 29.12.2015 - 14 UF 148/15
- BGH, 21.06.2017 - XII ZB 18/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 1025
- MDR 2017, 1056
- FGPrax 2017, 217
- FamRZ 2017, 1583
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03
Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung
Auszug aus BGH, 21.06.2017 - XII ZB 18/16
War schon der erstinstanzliche Beschluss nicht anfechtbar, so gilt dies für einen auf eine unstatthafte Beschwerde ergangenen zweitinstanzlichen Beschluss ebenfalls (Senatsbeschlüsse BGHZ 159, 14 = FamRZ 2004, 1191, 1192 …und vom 23. Mai 2012 - XII ZB 417/11 - FamRZ 2012, 1204 Rn. 4 mwN; BGHZ 158, 212 = NJW 2004, 2015).Dass das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde im angefochtenen Beschluss zugelassen hat, vermag die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerden schließlich ebenfalls nicht zu begründen (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 159, 14 = FamRZ 2004, 1191, 1192;… vom 23. Mai 2012 - XII ZB 417/11 - FamRZ 2012, 1204 Rn. 4 mwN und vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 137/03 - FamRZ 2004, 1962 mwN).
- BGH, 23.05.2012 - XII ZB 417/11
Betreuungsverfahren: Statthaftigkeit der vom Beschwerdegericht zugelassenen …
Auszug aus BGH, 21.06.2017 - XII ZB 18/16
War schon der erstinstanzliche Beschluss nicht anfechtbar, so gilt dies für einen auf eine unstatthafte Beschwerde ergangenen zweitinstanzlichen Beschluss ebenfalls (Senatsbeschlüsse BGHZ 159, 14 = FamRZ 2004, 1191, 1192 und vom 23. Mai 2012 - XII ZB 417/11 - FamRZ 2012, 1204 Rn. 4 mwN; BGHZ 158, 212 = NJW 2004, 2015).Dass das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde im angefochtenen Beschluss zugelassen hat, vermag die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerden schließlich ebenfalls nicht zu begründen (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 159, 14 = FamRZ 2004, 1191, 1192; vom 23. Mai 2012 - XII ZB 417/11 - FamRZ 2012, 1204 Rn. 4 mwN und vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 137/03 - FamRZ 2004, 1962 mwN).
- BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit …
Auszug aus BGH, 21.06.2017 - XII ZB 18/16
War schon der erstinstanzliche Beschluss nicht anfechtbar, so gilt dies für einen auf eine unstatthafte Beschwerde ergangenen zweitinstanzlichen Beschluss ebenfalls (Senatsbeschlüsse BGHZ 159, 14 = FamRZ 2004, 1191, 1192 …und vom 23. Mai 2012 - XII ZB 417/11 - FamRZ 2012, 1204 Rn. 4 mwN; BGHZ 158, 212 = NJW 2004, 2015). - BGH, 06.10.2004 - XII ZB 137/03
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung über die nachträgliche …
Auszug aus BGH, 21.06.2017 - XII ZB 18/16
Dass das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde im angefochtenen Beschluss zugelassen hat, vermag die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerden schließlich ebenfalls nicht zu begründen (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 159, 14 = FamRZ 2004, 1191, 1192;… vom 23. Mai 2012 - XII ZB 417/11 - FamRZ 2012, 1204 Rn. 4 mwN und vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 137/03 - FamRZ 2004, 1962 mwN). - OLG Zweibrücken, 29.11.2000 - 3 W 255/00
Namensänderung bei Adoption Volljähriger - Beschwerde gegen Ablehnung - …
Auszug aus BGH, 21.06.2017 - XII ZB 18/16
Ob eine solche etwa in Betracht kommt, wenn das Familiengericht einen mit dem Adoptionsantrag verbundenen Antrag zur Namensführung zurückgewiesen hat (vgl. OLG Köln StAZ 1982, 278; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 1733), braucht hier nicht entschieden zu werden.
- BGH, 13.05.2020 - XII ZB 427/19
Vereinbarkeit mit dem von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten …
Konnte die erstinstanzliche Entscheidung von Gesetzes wegen nicht angefochten werden, ist auch eine Rechtsbeschwerde gegen die zweitinstanzliche Entscheidung - unbeschadet einer Zulassung durch das Beschwerdegericht - nicht statthaft (Senatsbeschlüsse vom 21. Juni 2017 - XII ZB 18/16 - FamRZ 2017, 1583 Rn. 6 mwN …und vom 23. Mai 2012 - XII ZB 417/11 - FamRZ 2012, 1204 Rn. 4 mwN).Gleiches gilt für eine darin enthaltene - deklaratorische - Aussage zur Änderung des Geburtsnamens des Angenommenen, die sich ausdrücklich auf § 1757 Abs. 1 BGB bezieht und lediglich die unmittelbar aus dem Gesetz folgende Namensänderung wiedergibt (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 18/16 - FamRZ 2017, 1583 Rn. 8).
Ob jedoch ein Annahmebeschluss der Anfechtung unterliegt, soweit damit zugleich ein Antrag zur Namensführung nach § 1757 Abs. 3 BGB abgelehnt wurde, hat der Senat bislang offengelassen (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 18/16 - FamRZ 2017, 1583 Rn. 7).
b) Diese namensrechtliche Regelung ist der von der Rechtsbeschwerde begehrten Auslegung dahingehend, dass ein volljähriger Angenommener - jedenfalls bei Vorliegen besonderer Umstände, die die Angenommene hier für sich in Anspruch nimmt - seinen bisherigen Geburtsnamen als alleinigen Familiennamen fortführen darf, nicht zugänglich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Juni 2017 - XII ZB 18/16 - FamRZ 2017, 1583 Rn. 9 …und vom 17. August 2011 - XII ZB 656/10 - FamRZ 2011, 1718 Rn. 18 f.).
- OLG Stuttgart, 28.08.2019 - 15 UF 184/19
Volljährigenadoption: Beschwerde gegen die Ablehnung einer Beibehaltung des …
Durch die kraft Gesetzes eintretende Änderung des Geburtsnamens der anzunehmenden Person (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2017, 1583) wird das Bestehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses auch nach außen hin dokumentiert. - BGH, 21.11.2018 - XII ZB 282/18
Zur Frage, ob in Familienstreitsachen eine auf die Kosten beschränkte Beschwerde …
War schon der erstinstanzliche Beschluss nicht anfechtbar, so gilt dies auch für einen auf eine unstatthafte Beschwerde ergangenen zweitinstanzlichen Beschluss (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 18/16 - FamRZ 2017, 1583 Rn. 6 mwN). - OLG München, 16.09.2021 - 16 UF 764/21
Zur Änderung des Namens nach Ausspruch der Adoption (hier: Geburtsname und …
Dem steht der Beschluss des BGH vom 21.06.2017 - XII ZB 18/16 (FamRZ 2017, 1583) nicht entgegen.Er führt auch nach der Annahme diesen Ehenamen vielmehr unverändert fort (…vgl. hierzu Staudinger/Helms, BGB, Neubearbeitung 2019, § 1757 Rn. 13; BGH FamRZ 2017, 1583 (Rn. 10);… Palandt/Götz, 80. Auflage 2021, BGB, § 1767 Rn. 11).
- OLG Karlsruhe, 17.10.2023 - 5 UF 67/22
Namensführung bei Volljährigenadoption
b) Diese namensrechtliche Regelung ist der von der Rechtsbeschwerde begehrten Auslegung dahingehend, dass ein volljähriger Angenommener - jedenfalls bei Vorliegen besonderer Umstände, die die Angenommene hier für sich in Anspruch nimmt - seinen bisherigen Geburtsnamen als alleinigen Familiennamen fortführen darf, nicht zugänglich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Juni 2017 - XII ZB 18/16 - FamRZ 2017, 1583 Rn. 9 …und vom 17. August 2011 - XII ZB 656/10 - FamRZ 2011, 1718 Rn. 18 f.).