Rechtsprechung
   BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,139
BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05 (https://dejure.org/2008,139)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2008 - XII ZR 150/05 (https://dejure.org/2008,139)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2008 - XII ZR 150/05 (https://dejure.org/2008,139)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,139) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1610 Abs. 2
    Kosten des Kindergartenbesuchs sind Bedarf des Kindes, nicht berufsbedingte Aufwendungen des betreuenden Elternteils

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Unterhaltsbedarfs eines Kindes bei anfallenden Kosten i.R.d. Kindergartenbesuchs; Minderung des unterhaltsrechtlich zu brücksichtigenden Einkommens durch Abzug der Kosten eines Kindergartenbesuchs als berufsbedingte Aufwendung des betreuenden Elternteils; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kindergartenbesuch - Mehrbedarf des Kindes

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kindergartenbeitrag - Unterhaltsmehrbedarf

  • Judicialis

    BGB § 1610 Abs. 2

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Ganztagskindergarten ist Mehrbedarf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610 Abs. 2
    Berücksichtigung der Kosten des Kindergartenbesuchs bei der Berechnung des Unterhalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Kosten für Kindergartenbesuch gehören zum Bedarf des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu der Frage, ob die für den ganztägigen Besuch des Kindergartens anfallenden Kosten einen Mehrbedarf des Kindes begründen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Kosten für ganztägigen Kindergartenbesuch sind anteiliger Mehrbedarf

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Kosten eines Ganztagskindergartens sind keine berufsbedingten Aufwendungen und nur beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kosten für den ganztägigen Besuch des Kindergartens - Mehrbedarf?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kostenverteilung bei Besuch eines Ganztagskindergartens

  • bonell-collegen.de (Kurzinformation)

    Sind Kindergartenkosten Mehrbedarf des Kindes?

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Neues vom Kindesunterhalt: Kosten für Ganztagskindergarten begründen einen Mehrbedarf

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Kosten für ganztägigen Kindergartenbesuch sind anteiliger Mehrbedarf

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kinder haben bei Besuch eines Ganztageskindergartens einen höheren Unterhaltsanspruch

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Kosten für Ganztagskindergarten begründen einen Mehrbedarf

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Kosten für Ganztagskindergarten begründen einen Mehrbedarf

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Kosten für Ganztagskindergarten begründen einen Mehrbedarf

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsrecht: Kosten für Ganztagskindergarten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kosten für Ganztagskindergarten begründen einen Mehrbedarf des Kindes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt und Kindergartenbeitrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kosten für Ganztagskindergarten sind Kindesunterhalt

  • 123recht.net (Kurzinformation, 13.6.2008)

    Kosten für Ganztagskindergarten sind Kindesunterhalt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 6.3.2008)

    Erwerbstätigkeit alleinerziehende Mütter gestützt// Vater muss sich an Kosten einer Ganztagsbetreuung beteiligen

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht, 11.3.2008)

    Kosten für Ganztägigen Kindergartenbesuch können Mehrbedarf sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kindesunterhalt - Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung von Kindergartenbeiträgen

  • meyer-koering.de (Entscheidungsanmerkung)

    Kosten eines Ganztagskindergartens sind keine berufsbedingten Aufwendungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2337
  • MDR 2008, 804
  • FamRZ 2008, 1152
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (16)

  • KG, 03.04.2007 - 13 UF 46/06

    Kindesunterhalt: Anspruch auf Ersatz der Kosten für Halbtagsplatz im

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05
    Überwiegend wird demgegenüber angenommen, die Kosten für den halbtägigen Besuch des Kindergartens stellten einen Bedarf des Kindes dar (KG FamRZ 2007, 2100, 2101; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 150, 151 und FamRZ 2004, 1129; OLG Celle FamRZ 2003, 323 [LS]; OLG Bamberg FF 2000, 142; Scholz FamRZ 2006, 737, 740; Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 275; Staudinger/Engler/Kaiser BGB [2000] § 1610 Rdn. 68; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 10. Aufl. Rdn. 350; Menne ZKJ 2006, 298), wobei teilweise zusätzlich gefordert wird, dass der Kindergartenbesuch allein aus pädagogischen Gründen erfolge und nicht, um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen (OLG München OLGR 1993, 154; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 230).

    Darüber hinaus wird in der aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussion gerade unter Hinweis auf das Wächteramt des Staates zum Schutz des Kindeswohls (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG) gefordert, dass Kinder Kindergärten oder vergleichbare Einrichtungen besuchen, damit sie selbst sowie das Erziehungsverhalten der Eltern einer Kontrolle unterliegen (vgl. KG FamRZ 2007, 2100, 2101).

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZR 158/04

    Mehrbedarf eines Kindes bei Kindergartenbesuch aus pädagogischen Gründen;

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05
    Im übrigen waren die Kosten regelmäßig in dem laufenden Kindesunterhalt enthalten, falls dieser das Existenzminimum für ein Kind dieses Alters deckte (im Anschluss an Senatsurteil vom 14. März 2007 - XII ZR 158/04 - FamRZ 2007, 882 ff.).

    In den niedrigeren Einkommensgruppen bewirkte die bis zum 31. Dezember 2007 unterbleibende Anrechnung des Kindergeldanteils gemäß § 1612 b Abs. 5 BGB a.F., dass die Lücken beim Kindesunterhalt geschlossen wurden, weshalb auch dieses Kind faktisch über den gleichen Betrag wie in der Gruppe 6 verfügte (Senatsurteil vom 14. März 2007 - XII ZR 158/04 - FamRZ 2007, 882, 886).

  • OLG Stuttgart, 18.05.2006 - 11 UF 333/05

    Nachehelicher Unterhalt: Bemessung des Unterhaltsanspruchs der ein Kind im

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05
    Ist dieser erwerbstätig, so seien die Kosten als berufsbedingte Aufwendungen von dessen Einkommen abzuziehen, minderten also sein unterhaltsrechtlich zu berücksichtigendes Einkommen (ebenso Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 5. Aufl. Kap. V Rdn. 67; vgl. auch Spangenberg FamRZ 2007, 1022 f., der eine wahlweise Geltendmachung als Bedarf des Kindes oder des betreuenden Elternteils für möglich hält).

    Überwiegend wird demgegenüber angenommen, die Kosten für den halbtägigen Besuch des Kindergartens stellten einen Bedarf des Kindes dar (KG FamRZ 2007, 2100, 2101; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 150, 151 und FamRZ 2004, 1129; OLG Celle FamRZ 2003, 323 [LS]; OLG Bamberg FF 2000, 142; Scholz FamRZ 2006, 737, 740; Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 275; Staudinger/Engler/Kaiser BGB [2000] § 1610 Rdn. 68; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 10. Aufl. Rdn. 350; Menne ZKJ 2006, 298), wobei teilweise zusätzlich gefordert wird, dass der Kindergartenbesuch allein aus pädagogischen Gründen erfolge und nicht, um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen (OLG München OLGR 1993, 154; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 230).

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05
    Mit der Schaffung von Kindergärten gewährleistet der Staat Chancengleichheit im Bezug auf die Lebens- und Bildungsmöglichkeiten von Kindern und trägt damit sozialstaatlichen Belangen Rechnung (BVerfG FamRZ 1998, 887, 888 f.).
  • OLG Celle, 30.08.2002 - 21 UF 26/02

    Kindesunterhalt: Hälftiger Kindergartenbeitrag als berechtigter Mehrbedarf

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05
    Überwiegend wird demgegenüber angenommen, die Kosten für den halbtägigen Besuch des Kindergartens stellten einen Bedarf des Kindes dar (KG FamRZ 2007, 2100, 2101; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 150, 151 und FamRZ 2004, 1129; OLG Celle FamRZ 2003, 323 [LS]; OLG Bamberg FF 2000, 142; Scholz FamRZ 2006, 737, 740; Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 275; Staudinger/Engler/Kaiser BGB [2000] § 1610 Rdn. 68; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 10. Aufl. Rdn. 350; Menne ZKJ 2006, 298), wobei teilweise zusätzlich gefordert wird, dass der Kindergartenbesuch allein aus pädagogischen Gründen erfolge und nicht, um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen (OLG München OLGR 1993, 154; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 230).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05
    Dieses beruht inhaltlich jedoch nicht auf der Säumnis; es berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (vgl. BGHZ 37, 79, 81 ff.).
  • BGH, 23.11.1988 - IVb ZR 20/88

    Berücksichtigung kindbezogener Steigerungsbeiträge zum Ortszuschlag bei der

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05
    Es ist zwar anerkannt, dass eine vom Jugendamt nach den §§ 60, 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII aufgenommene vollstreckbare Urkunde der vom Unterhaltsberechtigten erhobenen Abänderungsklage unterliegt, und zwar auch dann, wenn es sich um eine einseitige Verpflichtungserklärung handelt, der keine Vereinbarung der Parteien zugrunde liegt (Senatsurteile vom 29. Oktober 2003 - XII ZR 115/01 - FamRZ 2004, 24; vom 23. November 1988 - IVb ZR 20/88 - FamRZ 1989, 172, 174 und vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 21/83 - FamRZ 1984, 997).
  • OLG Nürnberg, 29.08.2005 - 10 UF 395/05

    Kosten für den halbtägigen Besuch des Kindergartens als Mehrbedarf im Sinne der

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05
    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2006, 642 ff. veröffentlicht ist, hat einen über den titulierten Unterhalt hinausgehenden Anspruch auf Zahlung weiteren Unterhalts in Höhe der durch den Kindergartenbesuch entstehenden Kosten verneint.
  • OLG Stuttgart, 04.02.2004 - 15 UF 217/03

    Kindesunterhalt: Kindergartenbeitrag kein Mehrbedarf

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05
    Überwiegend wird demgegenüber angenommen, die Kosten für den halbtägigen Besuch des Kindergartens stellten einen Bedarf des Kindes dar (KG FamRZ 2007, 2100, 2101; OLG Stuttgart FamRZ 2007, 150, 151 und FamRZ 2004, 1129; OLG Celle FamRZ 2003, 323 [LS]; OLG Bamberg FF 2000, 142; Scholz FamRZ 2006, 737, 740; Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 275; Staudinger/Engler/Kaiser BGB [2000] § 1610 Rdn. 68; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 10. Aufl. Rdn. 350; Menne ZKJ 2006, 298), wobei teilweise zusätzlich gefordert wird, dass der Kindergartenbesuch allein aus pädagogischen Gründen erfolge und nicht, um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen (OLG München OLGR 1993, 154; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 230).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2006 - 6 UF 207/06

    Kindesunterhalt: Hortkosten für ganztägige Unterbringung als Mehrbedarf

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05
    Zum anderen wird vertreten, die Kosten eines ganztägigen Kindergartenbesuchs könnten nicht als Bedarf des Kindes geltend gemacht werden, sondern seien allein im Rahmen des Ehegattenunterhalts zu berücksichtigen (OLG Frankfurt FamRZ 2007, 1353, 1354).
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 21/83

    Abänderung einer vom Jugendamt errichteten vollstreckbaren Urkunde

  • BGH, 29.10.2003 - XII ZR 115/01

    Sicherung des Eigenbedarfs des Unterhaltsverpflichteten durch den

  • BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98

    Trennungsunterhalt des getrennt lebenden Ehegatten bei Kinderbetreuung

  • BGH, 16.01.1980 - IV ZR 115/78

    Gültigkeit einer Vereinbarung der Eltern über den Unterhalt der gemeinsamen

  • OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 6 WF 173/01

    Mehrbedarf aufgrund Kosten für einen Teilzeitplatz in einer Kindertagesstätte

  • OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 1 UF 189/05

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung der ganztägigen Unterbringung im Kindergarten

  • BGH, 26.11.2008 - XII ZR 65/07

    Kita-Kosten (ausgenommen Verpflegungskosten) sind Mehrbedarf

    Das gilt sowohl für die Zeit vor dem 31. Dezember 2007 als auch für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes 2007 am 1. Januar 2008 (Aufgabe der Senatsurteile vom 14. März 2007 - XII ZR 158/04 - FamRZ 2007, 882, 886 und vom 5. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008, 1152, 1154).

    Die Kosten, die für den Besuch eines Kindergartens anfielen, seien daher dem Bedarf des Kindes zuzurechnen, zumal nur bei dieser Beurteilung gewährleistet werden könne, dass der betreuende Elternteil für einen hieraus folgenden Mehrbedarf nicht allein aufzukommen brauche, weil er je nach Lage des Einzelfalls keinen eigenen Unterhaltsanspruch habe (Senatsurteil vom 5. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008, 1152, 1153 f.).

    Die Beurteilung hat der Senat auf sozialverträglich gestaltete Kindergartenbeiträge bis zu einer Höhe von etwa 50 EUR monatlich bezogen (Senatsurteil vom 5. März 2008 - XII ZR 150/05 -FamRZ 2008, 1152, 1154).

    Für den Mehrbedarf des Klägers haben beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen aufzukommen (Senatsurteil vom 5. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008, 1152, 1154).

  • BGH, 04.10.2017 - XII ZB 55/17

    Kindesunterhalt: Mehrbedarf des Kindes wegen Betreuungskosten des betreuenden

    Dafür entstehende Betreuungskosten können mithin lediglich als berufsbedingte Aufwendungen des betreuenden Elternteils Berücksichtigung finden (im Anschluss an Senatsurteile vom 14. März 2007, XII ZR 158/04, FamRZ 2007, 882 und vom 5. März 2008, XII ZR 150/05, FamRZ 2008, 1152).

    Ein solcher weitergehender Bedarf der Kinder liegt nach der Rechtsprechung des Senats hinsichtlich der üblichen pädagogisch veranlassten Betreuung in staatlichen Einrichtungen wie etwa Kindergärten, Schulen und Horten vor (vgl. insoweit Senatsurteile vom 5. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008, 1152 Rn. 19 ff. und vom 1. Juni 2011 - XII ZR 45/09 - FamRZ 2011, 1209 Rn. 36 und Senatsbeschluss vom 11. Januar 2017 - XII ZB 565/15 - FamRZ 2017, 437 Rn. 37).

    Allerdings hat der Senat bereits darauf hingewiesen, dass dies über den Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils nicht in allen Fällen angemessen möglich ist (vgl. Senatsurteil vom 5. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008, 1152 Rn. 23 mwN).

    Dafür entstehende Betreuungskosten können mithin lediglich als berufsbedingte Aufwendungen des betreuenden Elternteils Berücksichtigung finden (vgl. etwa Senatsurteile vom 14. März 2007 - XII ZR 158/04 - FamRZ 2007, 882, 886 Rn. 42 und vom 5. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008, 1152 Rn. 18).

  • OLG Frankfurt, 14.06.2019 - 8 UF 25/18

    Grundsatz zum Elternunterhalt zur Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen vom

    Für den Mehrbedarf haften die Eltern dann, wenn der betreuende Elternteil eigenes Einkommen hat, anteilig nach dem Verhältnis ihrer jeweiligen Einkünfte (BGH, Versäumnisurteil vom 05. März 2008 - XII ZR 150/05, FamRZ 2008, 1152; Wendl/Dose-Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Auflage 2015, § 9 Rn. 462).
  • BGH, 10.07.2013 - XII ZB 298/12

    Kindesunterhaltsanspruch: Kostentragungspflicht für berechtigten Mehrbedarf des

    Als Mehrbedarf ist der Teil des Lebensbedarfs (§ 1610 BGB) anzusehen, der regelmäßig während eines längeren Zeitraums anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er beim Kindesunterhalt mit den Tabellensätzen nicht - zumindest nicht vollständig - erfasst werden kann, andererseits aber kalkulierbar ist und deshalb bei der Bemessung des laufenden Unterhalts berücksichtigt werden kann (Senatsurteil vom 5. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008, 1152 Rn. 24).

    Im Ausgangspunkt richtig ist die Annahme des Beschwerdegerichts, dass für berechtigten Mehrbedarf grundsätzlich beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen (Senatsurteil vom 5. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008, 1152 Rn. 28) und nach den Maßstäben des § 1603 Abs. 1 BGB aufzukommen haben, so dass vor der Gegenüberstellung der beiderseitigen unterhaltsrelevanten Einkünfte generell ein Sockelbetrag in Höhe des angemessenen Selbstbehalts abzuziehen ist (Senatsurteil vom 26. November 2008 - XII ZR 65/07 - FamRZ 2009, 962 Rn. 32).

  • OLG Frankfurt, 26.06.2020 - 4 UF 176/19

    Kosten der kieferorthopädischen Behandlung als Sonderbedarf des Kindes

    Als Mehrbedarf ist der Teil des Lebensbedarfs (§ 1610 BGB) anzusehen, der regelmäßig während eines längeren Zeitraums anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er beim Kindesunterhalt mit den Tabellensätzen nicht - zumindest nicht vollständig - erfasst werden kann, andererseits aber kalkulierbar ist und deshalb bei der Bemessung des laufenden Unterhalts berücksichtigt werden kann (vgl. BGH, FamRZ 2008, 1152; FamRZ 2013, 1563).

    Für berechtigten Mehrbedarf haften beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen nach Abzug eines Sockelbetrags in Höhe des angemessenen Selbstbehalts (§§ 1606 Abs. 3 Satz 1, 1603 Abs. 1 BGB; vgl. Ziffer 12.4 der Unterhaltsgrundsätze und BGH, FamRZ 2008, 1152; FamRZ 2013, 1563).

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2016 - 1 UF 12/16

    Berücksichtigung der Kosten einer Kinderfrau als Mehrbedarf beim Kindesunterhalt

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmen Betreuungskosten für das Kind nicht den Bedarf des Kindes (als Kosten der Erziehung), sondern stellen berufsbedingte Aufwendungen des betreuenden Elternteils dar, wenn die fragliche Betreuung in erster Linie nicht aus pädagogischen Gründen erfolgt, sondern um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen (BGH, FamRZ 2007, 882 ff., Rn. 42; 2008, 1152 ff., Rn. 19).

    Auch wenn der Bundesgerichtshof im Rahmen seiner Rechtsprechung zur unterhaltsrechtlichen Zuordnung von Kosten des Kindergartenbesuchs ausgeführt hat, die Kosten der Kinderbetreuung seien bei der Unterhaltsbemessung angemessen zu berücksichtigen, was über den Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils nicht in allen Fällen möglich sei (BGH, FamRZ 2008, 1152 ff., Rn. 23), ändert dies nichts an der nach dem Hauptzweck der Betreuungsmaßnahme differenzierenden Zuordnung der Betreuungskosten entweder zum Bedarf des Kindes oder zum Bedarf des betreuenden Elternteils, weil eine solche Differenzierung, die der Bundesgerichtshof im Fall des Kindergartens im Einzelnen unter Herausarbeitung der pädagogischen und bildungsmäßigen Aufgaben der Einrichtung vornimmt (vgl. BGH, FamRZ 2008, 1152 ff., Rn. 20 ff.; 2009, 962 ff., Rn. 14 ff.), im Fall einer generellen Zuordnung dieser Kosten zum Bedarf des Kindes überflüssig wäre.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmen Betreuungskosten für das Kind nicht den Bedarf des Kindes (als Kosten der Erziehung), sondern stellen berufsbedingte Aufwendungen des betreuenden Elternteils dar, wenn die fragliche Betreuung in erster Linie nicht aus pädagogischen Gründen erfolgt, sondern um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen (BGH, FamRZ 2007, 882 ff., Rn. 42; 2008, 1152 ff., Rn. 19).

    Auch wenn der Bundesgerichtshof im Rahmen seiner Rechtsprechung zur unterhaltsrechtlichen Zuordnung von Kosten des Kindergartenbesuchs ausgeführt hat, die Kosten der Kinderbetreuung seien bei der Unterhaltsbemessung angemessen zu berücksichtigen, was über den Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils nicht in allen Fällen möglich sei (BGH, FamRZ 2008, 1152 ff., Rn. 23), ändert dies nichts an der nach dem Hauptzweck der Betreuungsmaßnahme differenzierenden Zuordnung der Betreuungskosten entweder zum Bedarf des Kindes oder zum Bedarf des betreuenden Elternteils, weil eine solche Differenzierung, die der Bundesgerichtshof im Fall des Kindergartens im Einzelnen unter Herausarbeitung der pädagogischen und bildungsmäßigen Aufgaben der Einrichtung vornimmt (vgl. BGH, FamRZ 2008, 1152 ff., Rn. 20 ff.; 2009, 962 ff., Rn. 14 ff.), im Fall einer generellen Zuordnung dieser Kosten zum Bedarf des Kindes überflüssig wäre.

  • OLG Brandenburg, 10.02.2009 - 10 UF 65/08

    Trennungsunterhalt: Geltendmachung des Realsplittings bei einem Anerkenntnis;

    Sie bestimmen daher jedenfalls den Bedarf des Kindes und nicht denjenigen des betreuenden Elternteils (BGH, FamRZ 2008, 1152 ff., Rz. 19).

    Die für den Kindergartenbesuch anfallenden Kosten sind somit unabhängig davon, ob die Einrichtung halb- oder ganztags besucht wird, zum Bedarf eines Kindes zu rechnen (BGH, FamRZ 2008, 1152 ff., Rz. 17).

    Jedenfalls soweit die Kosten nicht den Aufwand für den halbtägigen Kindergartenbesuch übersteigen, sind sie regelmäßig im laufenden Kindesunterhalt enthalten, falls dieser das Existenzminimum für ein Kind des entsprechenden Alters deckt (BGH, FamRZ 2008, 1152, Rz. 25).

  • OLG Naumburg, 22.09.2011 - 8 UF 118/11

    Kindesunterhalt: Schulgeld und Kosten des Schulhorts als Mehrbedarf des Kindes

    Für diesen haften gleichrangig Unterhaltspflichtige - wie die Beteiligten dieses Verfahrens - ihren Kindern gegenüber im Verhältnis ihrer Einkünfte zueinander (§ 1606 Abs. 3 S. 1 BGB; vgl. Nr. 12.4 i. V. m. Nr. 13.3 der Unterhaltsleitlinien des OLG Naumburg sowie BGH FamRZ 2008, 1152 und FamRZ 2009, 962).
  • OLG Koblenz, 08.03.2017 - 13 UF 401/16

    Kindesunterhalt: Anrechnung der Kinderzulage von EU-Beamten auf den

    Da Kindesunterhaltszahlungen jedoch nicht dazu dienen, den Lebensstandard des betreuenden Elternteils anzuheben, unterscheidet der Bundesgerichtshof bei Kinderbetreuungskosten danach, ob durch die Betreuung vorrangig pädagogische Ziele verfolgt werden oder ob die Betreuung in erster Linie dazu dient, die Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils zu ermöglichen (vgl. dazu grundlegend BGH FamRZ 2007, 882, Tz. 45; BGH FamRZ 2008, 1152 und BGH FamRZ 2009, 962, Tz. 17 ff.).

    Mit der Schaffung von Kindergärten gewährleistet der Staat Chancengleichheit in Bezug auf die Lebens- und Bildungsmöglichkeiten von Kindern und erhält die Möglichkeit, im Interesse des Kindeswohls frühzeitig bei erzieherischem Fehlverhalten der Eltern steuernd einzugreifen (vgl. BGH FamRZ 2008, 1152, Tz. 20 ff. m.w.Nw. und BGH FamRZ 2009, 962, Tz. 14 ff. sowie ausführlich Maurer FamRZ 2006, 663 m.w.Nw.).

  • OLG Brandenburg, 21.05.2008 - 9 WF 116/08

    Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes: Ausübung des Bestimmungsrechts der

    Darüber hinaus dürfte es sich bei dem Schulgeld von 60 EUR nicht um einen Mehrbedarf handeln, da es am Tatbestandsmerkmal einer außergewöhnlich hohen Belastung fehlen dürfte (vgl. auch BGH, Urt. v. 05.03.2008 - XII ZR 150/05) und im Festbedarf von 640 EUR üblicherweise anfallende Ausbildungskosten enthalten sind (Ziff. 13.1 Abs. 3 der Leitlinien des OLG Brandenburg zum Unterhaltsrecht).
  • OLG Dresden, 30.09.2021 - 20 UF 421/21

    Anspruch auf Kindesunterhalt; Behauptete Betreuung eines Kindes im Wechselmodell;

  • OLG Frankfurt, 06.02.2009 - 3 UF 124/08

    Betreuungsunterhalt: Anspruch nach vollendetem 3. Lebensjahr des Kindes;

  • FG Köln, 02.02.2017 - 10 K 1851/15

    Kindergeld: Zur Unterhaltsrente (§ 64 Abs. 3 EStG) gehören auch unregelmäßige

  • OLG Bremen, 23.11.2017 - 5 UF 54/17

    Kosten für den Besuch eines sogenannten "pädagogischen Mittagstisches" stellen

  • VG Würzburg, 05.11.2009 - W 3 K 08.1967

    Unterhaltsvorschuss; Umfang der Unterhaltsleistung; Kindergartenbeitrag,

  • OLG Frankfurt, 19.08.2008 - 3 UF 124/08

    Ehegattenunterhalt: (Un-)Zumutbarkeit der Vollzeittätigkeit einer ein

  • LAG Baden-Württemberg, 27.06.2013 - 4 Ta 11/13

    Kindergartenbeiträge für U3-Ganztagesbetreuung als einkommensmindernder

  • LAG Köln, 28.03.2018 - 9 Ta 13/18

    Berücksichtigung der Kfz-Steuer, der Kontoführungsgebühren, der Kosten eines

  • OLG Hamm, 26.08.2009 - 5 UF 25/09

    Umfang der Erwerbsobliegenheit der unterhaltsberechtigten Ehefrau

  • OLG Köln, 10.01.2017 - 14 UF 113/16

    Höhe des Kindesunterhalts; Berücksichtigung der Kosten einer privaten Tagesmutter

  • OLG Brandenburg, 11.11.2008 - 10 UF 45/08

    Trennungsunterhalt: Berechnung des Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung der

  • OLG Celle, 12.08.2008 - 10 UF 77/08

    Verbalangebot des geschiedenen Ehemannes auf Kinderbetreuung während der

  • OLG Frankfurt, 26.04.2018 - 5 UF 229/17

    Abänderung durch Jugendamtsurkunde titulierten Kindesunterhalts

  • OLG Nürnberg, 27.01.2009 - 9 WF 1667/08

    Bedürftigkeitsprüfung im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für die

  • OLG Köln, 02.11.2016 - 4 UF 81/16

    Geltendmachung von Kindesunterhalt für in Japan lebende Kinder

  • OLG Zweibrücken, 25.05.2011 - 6 WF 207/10

    Geltendmachung von Mehrforderungen durch den im Besitz einer vollstreckbaren

  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 12 C 08.3413

    UnterhaltsvorschussrechtUmfang der Unterhaltsleistung; Kindergeld

  • VGH Bayern, 19.03.2009 - 12 C 08.3413

    Unterhaltsvorschussrecht; Prozesskostenhilfe; Erfolglose Gegenvorstellung

  • KG, 03.04.2007 - 13 UF 46/06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht