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   BGH, 18.12.2019 - XII ZR 67/19   

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https://dejure.org/2019,49650
BGH, 18.12.2019 - XII ZR 67/19 (https://dejure.org/2019,49650)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2019 - XII ZR 67/19 (https://dejure.org/2019,49650)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - XII ZR 67/19 (https://dejure.org/2019,49650)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 543 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 BGB, § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Genügen der Substantiierungspflichten einer Partei bei einem von ihr zur Rechtsverteidigung gehaltenen Sachvortrag hinsichtlich des Vortrags von Tatsachen; Mietzahlung aus einem Gewerberaummietvertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Vortrag zur Mangelhaftigkeit

  • rewis.io

    Anforderungen an die Substantiierungspflichten der beklagten Partei; Darlegung eines Mangels der Mietsache durch den Gewerberaummieter im Mietzahlungsprozess nach fristloser Mieterkündigung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Substantiierungspflichten einer Partei bei von ihr geltend gemachtem Mietmangel (hier: fehlende Tragfähigkeit gewerblich genutzter Außenfläche)

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Genügen der Substantiierungspflichten einer Partei bei einem von ihr zur Rechtsverteidigung gehaltenen Sachvortrag hinsichtlich des Vortrags von Tatsachen; Mietzahlung aus einem Gewerberaummietvertrag

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Substantiierungspflichten der beklagten Partei; Darlegung eines Mangels der Mietsache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an den Vortrag zur Rechtsverteidigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Darlegung eines Mangels der Mietsache durch den Gewerberaummieter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mangel der Mietsache: Was muss der Mieter darlegen? (IMR 2020, 170)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 392
  • MDR 2020, 434
  • NZM 2020, 287
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.07.2016 - XII ZR 59/14

    Gewerberaummiete: Anforderungen an den Vortrag zu Mängelrügen des Mieters

    Auszug aus BGH, 18.12.2019 - XII ZR 67/19
    Eine Partei genügt bei einem von ihr zur Rechtsverteidigung gehaltenen Sachvortrag ihren Substantiierungspflichten, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das von der anderen Seite geltend gemachte Recht als nicht bestehend erscheinen zu lassen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. Juli 2016 - XII ZR 59/14, NJW-RR 2016, 1291).

    Die Nichtzulassungsbeschwerde rügt zu Recht, dass dem angefochtenen Urteil ein entscheidungserheblicher Verstoß des Berufungsgerichts gegen Art. 103 Abs. 1 GG zugrunde liegt, weil es die Substantiierungsanforderungen offenkundig überspannt und dadurch versäumt hat, den entscheidungserheblichen Sachvortrag der Beklagten in der nach Art. 103 Abs. 1 GG gebotenen Weise zur Kenntnis zu nehmen und die angebotenen Beweise zu erheben (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2016 - XII ZR 59/14 - NJW-RR 2016, 1291 Rn. 3 mwN).

    Von ihm ist hingegen nicht zu verlangen, dass er auch die - ihm häufig nicht bekannte - Ursache dieser Symptome bezeichnet (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2016 - XII ZR 59/14 - NJW-RR 2016, 1291 Rn. 4 f. mwN).

  • BGH, 10.03.2021 - XII ZR 54/20

    Feststellung der Begründung einer Ausgleichspflicht durch den gesetzlichen Erben

    Die Nichtzulassungsbeschwerde rügt zu Recht, dass dem angefochtenen Urteil ein entscheidungserheblicher Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zugrunde liegt, weil es versäumt hat, den entscheidungserheblichen Sachvortrag der Klägerin in der nach Art. 103 Abs. 1 GG gebotenen Weise zur Kenntnis zu nehmen und die angebotenen Beweise zu erheben (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2019 - XII ZR 67/19 - NJW-RR 2020, 392 Rn. 8 mwN).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2023 - 2 U 88/21

    Schadensersatz bei verspäteter Überlassung von Bahntrassen an private

    Dennoch ist es in diesen Fällen nach den allgemeinen Regeln der Darlegungslast (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.2019 - XII ZR 67/19, zitiert nach juris Rn. 9) Aufgabe der anspruchsbegehrenden Klägerin, eine über die externe Verspätungsursache wie Witterungseinfluss hinausgehende Pflichtverletzung in jeden einzelnen Fall jeweils konkret aufzuzeigen.
  • BGH, 27.04.2022 - XII ZR 37/21

    Schlüssigkeit und Erheblichkeit eines Sachvortrags zur Begründung eines

    Gleiches gilt, sofern eine Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots darauf beruht, dass das Gericht verfahrensfehlerhaft überspannte Anforderungen an den Vortrag einer Partei gestellt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2019 - XII ZR 67/19 - NZM 2020, 287 Rn. 8 mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2020 - 12 Sa 602/20

    Wann sind arbeitsfreie Zeiten als Urlaub zu behandeln?

    Die Angabe näherer Einzelheiten ist nicht erforderlich, soweit diese für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind (BGH, 18. Dezember 2019 - XII ZR 67/19, juris Rn. 9; BGH, 27. Juli 2016 - XII ZR 59/14, juris Rn 4).
  • OLG Saarbrücken, 23.02.2021 - 6 UF 160/20

    1. Das Vertretungsrecht nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB umfasst zwar nicht die

    Diesen - zweitinstanzlich ausreichend substantiierten (vgl. dazu BGH MDR 2020, 434; NJW-RR 2016, 1291) - Tatsachenvortrag hat der Antragsteller - wie im Senatstermin angesprochen - in der Folgezeit nicht bestritten.
  • OLG Saarbrücken, 16.02.2021 - 6 UF 160/20

    Anspruch auf Kindesunterhalt Rückübertragung von Unterhaltsansprüchen vom

    Diesen - zweitinstanzlich ausreichend substantiierten (vgl. dazu BGH MDR 2020, 434 ; NJW-RR 2016, 1291 ) - Tatsachenvortrag hat der Antragsteller - wie im Senatstermin angesprochen - in der Folgezeit nicht bestritten.
  • AG Schleswig, 25.05.2020 - 21 C 110/19

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Kosten eines privaten

    Das Gericht muss nur in die Lage versetzt werden, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Rechts vorliegen (vgl. nur BGH, MDR 2020, 434, Rn. 9 m. w. N.).
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