Rechtsprechung
| BGH, 07.07.2010 - XII ZB 150/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zweck des Anwaltszwangs; Erweiterung des Behördenprivilegs unter familienrechtlichen Gesichtspunkten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zweck des Anwaltszwangs; Erweiterung des Behördenprivilegs unter familienrechtlichen Gesichtspunkten
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Anwaltszwang für Bezirksrevisoren vor dem BGH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wolfenbüttel, 28.12.2009 - 21 F 2417/09
- OLG Braunschweig, 22.03.2010 - 2 WF 19/10
- BGH, 07.07.2010 - XII ZB 150/10
- BGH, 11.08.2010 - XII ZB 150/10
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.05.2005 - XII ZB 242/03
Postulationsfähigkeit des Bezirksrevisors im Rechtsbeschwerdeverfahren
Auszug aus BGH, 07.07.2010 - XII ZB 150/10
Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 11. Mai 2005 (XII ZB 242/03 - FamRZ 2005, 1164) den Bezirksrevisor im Verfahren der Rechtsbeschwerde unmittelbar für postulationsfähig gehalten hat, ist dies durch das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I 2840) und die hieran anknüpfenden Regelungen des FamFG (vgl. BT-Drucks. 16/6308 S. 181 und S. 224) überholt.Es wäre eine sachlich nicht gerechtfertigte Überspitzung des in § 78 ZPO normierten Anwaltszwangs, für die allgemein gegen eine zu großzügige Bewilligung von Prozesskostenhilfe gerichtete und damit der Kostenentlastung der Staatskasse dienende Rechtsbeschwerde des Bezirksrevisors die Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt zu verlangen (Senatsbeschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 242/03 - FamRZ 2005, 1164, 1165).
Abgesehen davon, dass das Behördenprivileg nur Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde und der Rechtsbeschwerde nach § 621 e Abs. 2 ZPO erfasste, war weitere Voraussetzung die Beteiligteneigenschaft der Behörde, die nach damaliger Rechtslage nach Auffassung des Senats zu verneinen war (Senatsbeschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 242/03 - FamRZ 2005, 1164, 1165).
Zwar treffen die Erwägungen des Senats, wonach der Bezirksrevisor in Kostenangelegenheiten für sich eine besondere Fachkenntnis in Anspruch nehmen kann (Senatsbeschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 242/03 - FamRZ 2005, 1164, 1165), nach wie vor zu.
Soweit in der Literatur unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 11. Mai 2005 (XII ZB 242/03 - FamRZ 2005, 1164) noch die Auffassung vertreten wird, der Bezirksrevisor sei vor dem Bundesgerichtshof postulationsfähig (…Keidel/Meyer-Holz aaO § 71 Rdn. 13;… Zöller/Vollkommer ZPO 28. Aufl. § 78 Rdn. 6), fehlt eine Auseinandersetzung mit der zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderung.
- BGH, 07.07.2010 - XII ZB 149/10
Rechtsbeschwerde zum BGH im Vergütungsfestsetzungsverfahren für den …
- BGH, 15.09.2010 - XII ZB 209/10
Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes …
Dies gilt gleichermaßen für den Vertreter der Staatskasse (Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2010 - XII ZB 149/10 und XII ZB 150/10 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 15.09.2010 - XII ZB 268/10
Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes …
Dieser wiederum wird im Verfahren von dem die Rechtsbeschwerde unterzeichnenden Oberstaatsanwalt und damit durch einen Volljuristen vertreten (s. dazu Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2010 - XII ZB 149/10 und XII ZB 150/10 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 15.09.2010 - XII ZB 260/10
Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes …
Rn. 6 Die Rechtsbeschwerde scheitert auch nicht an der gemäß § 114 Abs. 3 FamFG erforderlichen Postulationsfähigkeit, da sich die die Rechtsbeschwerdeführerin vertretende Justizbehörde durch eine Richterin, damit durch eine Volljuristin vertreten lässt (s. dazu Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2010 - XII ZB 149/10 und XII ZB 150/10 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 15.09.2010 - XII ZB 289/10
Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes …
Rn. 6 Die Rechtsbeschwerde scheitert auch nicht an der gemäß § 114 Abs. 3 FamFG erforderlichen Postulationsfähigkeit, da sich die die Rechtsbeschwerdeführerin vertretende Justizbehörde durch eine Richterin, damit durch eine Volljuristin vertreten lässt (s. dazu Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2010 - XII ZB 149/10 und XII ZB 150/10 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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