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Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.01.2007

Rechtsprechung
   BGH, 29.11.2006 - XII ZB 194/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2792
BGH, 29.11.2006 - XII ZB 194/05 (https://dejure.org/2006,2792)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2006 - XII ZB 194/05 (https://dejure.org/2006,2792)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2006 - XII ZB 194/05 (https://dejure.org/2006,2792)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • JurPC

    ZPO § 574 Abs. 2
    Versehentliche Wiedergabe eines Computerbefehls im Urteilstenor

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Urteilszustellung bei Abweichen der Ausfertigung von der Urschrift; Wesentlichkeit einer Abweichung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 517 § 319
    Maßgeblichkeit der Urteilszustellung und des Fristbeginns bei Berichtigung des Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 372
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.2001 - XII ZB 75/00

    Zustellung einer von der Urschrift abweichenden Ausfertigung des Urteils

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - XII ZB 194/05
    a) Nach ständiger Rechtsprechung führen nur wesentliche Abweichungen zwischen Urschrift und Ausfertigung zur Unwirksamkeit der Zustellung (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2001 - XII ZB 75/00 - NJW 2001, 1653, 1654 m.w.N.).
  • BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99

    Beginn der Berufungsfrist bei Fehlern der zugestellten Urteilsausfertigung

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - XII ZB 194/05
    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn dieser aus der Ausfertigung den Inhalt der Urschrift und den Umfang seiner Beschwer nicht erkennen kann (Senatsbeschluss vom 30. September 1981 - IVb ZB 805/81 - VersR 1982, 70;… BGH Beschlüsse vom 3. Februar 1987 - VI ZB 17/86 - BGHR ZPO § 170 Abs. 1 Urteilsausfertigung 1 und vom 13. April 2000 - V ZB 48/99 - NJW-RR 2000, 1665, 1666;… Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 317 Rdn. 6;… Musielak ZPO 5. Aufl. § 317 Rdn. 3, 10).
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 805/81

    Berichtigung eines Urteils wegen fehlenden Kostenausspruchs

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - XII ZB 194/05
    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn dieser aus der Ausfertigung den Inhalt der Urschrift und den Umfang seiner Beschwer nicht erkennen kann (Senatsbeschluss vom 30. September 1981 - IVb ZB 805/81 - VersR 1982, 70;… BGH Beschlüsse vom 3. Februar 1987 - VI ZB 17/86 - BGHR ZPO § 170 Abs. 1 Urteilsausfertigung 1 und vom 13. April 2000 - V ZB 48/99 - NJW-RR 2000, 1665, 1666;… Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 317 Rdn. 6;… Musielak ZPO 5. Aufl. § 317 Rdn. 3, 10).
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZB 17/86

    Voraussetzungen der Wirksamkeit der Zustellung einer Berufungsschrift - Wirkungen …

    Auszug aus BGH, 29.11.2006 - XII ZB 194/05
    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn dieser aus der Ausfertigung den Inhalt der Urschrift und den Umfang seiner Beschwer nicht erkennen kann (Senatsbeschluss vom 30. September 1981 - IVb ZB 805/81 - VersR 1982, 70; BGH Beschlüsse vom 3. Februar 1987 - VI ZB 17/86 - BGHR ZPO § 170 Abs. 1 Urteilsausfertigung 1 und vom 13. April 2000 - V ZB 48/99 - NJW-RR 2000, 1665, 1666;… Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 317 Rdn. 6;… Musielak ZPO 5. Aufl. § 317 Rdn. 3, 10).
  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07

    Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung; …

    Selbst wenn die Auslegung des nationalen Rechts für ein abweichendes Normverständnis Raum lassen sollte (so Heun/Jenny, CR 2007, 287 ), ist allein das soeben beschriebene Auslegungsergebnis gemeinschaftsrechtskonform.
  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung; …

    Sollte nämlich die der Antragstellerin von der Bundesnetzagentur auferlegte Entgeltgenehmigungspflicht bereits kraft Gesetzes bestehen, spräche jedenfalls bei summarischer Prüfung alles dafür, die von der Bundesnetzagentur unter Nr. 1.3 getroffene Regelung als Feststellung der von Gesetzes wegen bestehenden Rechtslage zu deuten (…s. auch Urteil vom 14. Februar 2007 - BVerwG 6 C 28.05 - juris Rn. 27 ff. zur Umdeutung des Widerrufs einer Zugangs- und Entgeltgenehmigungspflicht in die Feststellung des gesetzlichen Erlöschens; ferner Heun/Jenny CR 2007, 287 ).

    Wird § 30 Abs. 1 TKG mit dem Verwaltungsgericht und zugunsten der Antragstellerin dahin verstanden, dass sowohl die Auferlegung der Genehmigungspflicht (Satz 1) als auch die Anordnung der nachträglichen Regulierung (Satz 2) jeweils einer positiven Regelung durch die Bundesnetzagentur bedarf, träte nach Aufhebung oder Außervollzugsetzung der von der Bundesnetzagentur beschlossenen Maßnahme eine "Regulierungslücke" auf (s. auch Heun/Jenny CR 2007, 287 ).

  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 16.07

    Mobilfunktarife: Klagen der Netzbetreiber abgewiesen

    Rn. 53 Selbst wenn die Auslegung des nationalen Rechts für ein abweichendes Normverständnis Raum lassen sollte (so Heun/Jenny, CR 2007, 287 ), ist allein das soeben beschriebene Auslegungsergebnis gemeinschaftsrechtskonform.
  • BGH, 05.06.2024 - XII ZB 493/22

    Wiedereinsetzung in Ehe- und Familienstreitsachen bei Versäumung der …

    Wesentlich sind Abweichungen, die die Entschließung über die Einlegung eines Rechtsmittels beeinflussen können (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 6. März 2024 - XII ZB 408/23, MDR 2024, 731 und vom 29. November 2006 - XII ZB 194/05, FamRZ 2007, 372; BGH Beschluss vom 24. Mai 2006 - IV ZB 47/05, NJW-RR 2006, 1570).

    Der Zustellungsempfänger muss aus der beglaubigten Abschrift wenigstens den Inhalt der Urschrift und vor allem den Umfang seiner Beschwer und die tragenden Entscheidungsgründe erkennen können (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. März 2024 - XII ZB 408/23 - MDR 2024, 731 Rn. 6 mwN und vom 29. November 2006 - XII ZB 194/05 - FamRZ 2007, 372; BGH Beschluss vom 24. Mai 2006 - IV ZB 47/05 - FamRZ 2006, 1114, 1115 mwN).

  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 17.07

    Mobilfunktarife: Klagen der Netzbetreiber abgewiesen

    Rn. 56 Selbst wenn die Auslegung des nationalen Rechts für ein abweichendes Normverständnis Raum lassen sollte (so Heun/Jenny, CR 2007, 287 ), ist allein das soeben beschriebene Auslegungsergebnis gemeinschaftsrechtskonform.
  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 2.07

    Mobilfunktarife: Eilanträge der Netzbetreiber abgelehnt

    Sollte nämlich die der Antragstellerin von der Bundesnetzagentur auferlegte Entgeltgenehmigungspflicht bereits kraft Gesetzes bestehen, spräche jedenfalls bei summarischer Prüfung alles dafür, die von der Bundesnetzagentur unter Nr. 1.3 getroffene Regelung als Feststellung der von Gesetzes wegen bestehenden Rechtslage zu deuten (…s. auch Urteil vom 14. Februar 2007 BVerwG 6 C 28.05 juris Rn. 27 ff. zur Umdeutung des Widerrufs einer Zugangs- und Entgeltgenehmigungspflicht in die Feststellung des gesetzlichen Erlöschens; ferner Heun/Jenny CR 2007, 287 ).

    Wird § 30 Abs. 1 TKG mit dem Verwaltungsgericht und zugunsten der Antragstellerin dahin verstanden, dass sowohl die Auferlegung der Genehmigungspflicht (Satz 1) als auch die Anordnung der nachträglichen Regulierung (Satz 2) jeweils einer positiven Regelung durch die Bundesnetzagentur bedarf, träte nach Aufhebung oder Außervollzugsetzung der von der Bundesnetzagentur beschlossenen Maßnahme eine "Regulierungslücke" auf (s. auch Heun/Jenny CR 2007, 287 ).

  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 14.07

    Mobilfunktarife: Klagen der Netzbetreiber abgewiesen

    Rn. 56 Selbst wenn die Auslegung des nationalen Rechts für ein abweichendes Normverständnis Raum lassen sollte (so Heun/Jenny, CR 2007, 287 ), ist allein das soeben beschriebene Auslegungsergebnis gemeinschaftsrechtskonform.
  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 3.07

    Mobilfunktarife: Eilanträge der Netzbetreiber abgelehnt

    Sollte nämlich die der Antragstellerin von der Bundesnetzagentur auferlegte Entgeltgenehmigungspflicht bereits kraft Gesetzes bestehen, spräche jedenfalls bei summarischer Prüfung alles dafür, die von der Bundesnetzagentur unter Nr. 1.3 getroffene Regelung als Feststellung der von Gesetzes wegen bestehenden Rechtslage zu deuten (…s. auch Urteil vom 14. Februar 2007 BVerwG 6 C 28.05 juris Rn. 27 ff. zur Umdeutung des Widerrufs einer Zugangs- und Entgeltgenehmigungspflicht in die Feststellung des gesetzlichen Erlöschens; ferner Heun/Jenny CR 2007, 287 ).

    Wird § 30 Abs. 1 TKG mit dem Verwaltungsgericht und zugunsten der Antragstellerin dahin verstanden, dass sowohl die Auferlegung der Genehmigungspflicht (Satz 1) als auch die Anordnung der nachträglichen Regulierung (Satz 2) jeweils einer positiven Regelung durch die Bundesnetzagentur bedarf, träte nach Aufhebung oder Außervollzugsetzung der von der Bundesnetzagentur beschlossenen Maßnahme eine "Regulierungslücke" auf (s. auch Heun/Jenny CR 2007, 287 ).

  • BVerwG, 27.09.2007 - 6 VR 2.07
    Sollte nämlich die der Antragstellerin von der Bundesnetzagentur auferlegte Entgeltgenehmigungspflicht bereits kraft Gesetzes bestehen, spräche jedenfalls bei summarischer Prüfung alles dafür, die von der Bundesnetzagentur unter Nr. 1.3 getroffene Regelung als Feststellung der von Gesetzes wegen bestehenden Rechtslage zu deuten (…s. auch Urteil vom 14. Februar 2007 BVerwG 6 C 28.05 juris Rn. 27 ff. zur Umdeutung des Widerrufs einer Zugangs- und Entgeltgenehmigungspflicht in die Feststellung des gesetzlichen Erlöschens; ferner Heun/Jenny CR 2007, 287 ) .

    Wird § 30 Abs. 1 TKG mit dem Verwaltungsgericht und zugunsten der Antragstellerin dahin verstanden, dass sowohl die Auferlegung der Genehmigungspflicht (Satz 1) als auch die Anordnung der nachträglichen Regulierung (Satz 2) jeweils einer positiven Regelung durch die Bundesnetzagentur bedarf, träte nach Aufhebung oder Außervollzugsetzung der von der Bundesnetzagentur beschlossenen Maßnahme eine "Regulierungslücke"; auf (s. auch Heun/Jenny CR 2007, 287 ) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2014 - L 1 KR 608/13
    Ein schwerwiegender Mangel liegt generell nicht vor, wenn es sich um einen Fehler handelt, der, wäre er bei der Urteilsabfassung selbst unterlaufen, nach § 138 SGG hätte korrigiert werden können (Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 29.11.2006 - XII ZB 194/05 - m.w.N.;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Kommentar, 10. Auflage, 2012, § 137 Rdn. 3 m.w.N.).
  • BPatG, 19.02.2014 - 19 W (pat) 16/12

    Elektrischer Winkelstecker II - Patentbeschwerdeverfahren - "Elektrischer …

  • OLG Köln, 28.09.2012 - 19 U 129/12

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer …

  • BSG, 13.12.2023 - B 10 ÜG 1/23 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - …

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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2007 - XII ZB 194/05   

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BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - XII ZB 194/05 (https://dejure.org/2007,29508)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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