Rechtsprechung
| BGH, 25.09.2024 - XII ZB 236/24 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betreuungsverfahren: Beschwerdebefugnis naher Angehöriger
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 303 Abs 2 Nr 1 FamFG
Betreuungsverfahren: Beschwerdebefugnis naher Angehöriger - IWW
§ 36 Abs. 3 GNotKG, § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 303 Abs. 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 303 Abs. 2 Nr. 1
Beschwerdebefugnis naher Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG; Mitverfolgung der Interessen des Betroffenen durch den Rechtsmittelführer - rechtsportal.de
FamFG § 303 Abs. 2 Nr. 1
Beschwerdebefugnis naher Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG; Mitverfolgung der Interessen des Betroffenen durch den Rechtsmittelführer - datenbank.nwb.de
Betreuungsverfahren: Beschwerdebefugnis naher Angehöriger
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringungsverfahren - und die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beschwerde eines Kindes im Betreuungsverfahren
Verfahrensgang
- AG Neuruppin, 20.03.2024 - 28 XVII 15/23
- LG Neuruppin, 24.04.2024 - 5 T 36/24
- BGH, 25.09.2024 - XII ZB 236/24
Papierfundstellen
- NJW-RR 2025, 130
- MDR 2025, 192
- FamRZ 2025, 224
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.07.2020 - XII ZB 147/20
Dienen des Rechtsmittels dem objektiven Interesse des Betroffenen als maßgeblich …
Auszug aus BGH, 25.09.2024 - XII ZB 236/24
Es genügt, wenn der Rechtsmittelführer die Interessen des Betroffenen zumindest mitverfolgt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Juli 2020 - XII ZB 147/20, FamRZ 2020, 1680).Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 2 folgt für das Verfahren der Rechtsbeschwerde bereits daraus, dass seine Erstbeschwerde verworfen worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2020 - XII ZB 147/20 - FamRZ 2020, 1680 Rn. 4 …und vom 8. Januar 2020 - XII ZB 410/19 - FamRZ 2020, 631 Rn. 4 mwN).
Ausreichend ist, wenn der Rechtsmittelführer Interessen des Betroffenen zumindest mitverfolgt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2020 - XII ZB 147/20 - FamRZ 2020, 1680 Rn. 9 …und vom 8. Januar 2020 - XII ZB 410/19 - FamRZ 2020, 631 Rn. 11 mwN).
- BGH, 08.01.2020 - XII ZB 410/19
Dienen des Rechtsmittels dem objektiven Interesse des Betroffenen als maßgeblich …
Auszug aus BGH, 25.09.2024 - XII ZB 236/24
Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 2 folgt für das Verfahren der Rechtsbeschwerde bereits daraus, dass seine Erstbeschwerde verworfen worden ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2020 - XII ZB 147/20 - FamRZ 2020, 1680 Rn. 4 und vom 8. Januar 2020 - XII ZB 410/19 - FamRZ 2020, 631 Rn. 4 mwN).Ausreichend ist, wenn der Rechtsmittelführer Interessen des Betroffenen zumindest mitverfolgt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2020 - XII ZB 147/20 - FamRZ 2020, 1680 Rn. 9 und vom 8. Januar 2020 - XII ZB 410/19 - FamRZ 2020, 631 Rn. 11 mwN).
- BGH, 08.07.2026 - XII ZB 72/26
Betreuer hat kein Beschwerderecht gegen Ablehnung der Abänderung seines …
Rn. 3 Die nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG statthafte Rechtsbeschwerde ist zulässig; die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 1 folgt für das Verfahren der Rechtsbeschwerde bereits daraus, dass dessen (Erst-)Beschwerde verworfen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 25. September 2024 - XII ZB 236/24 - FamRZ 2025, 224 Rn. 4 mwN). - BGH, 26.03.2025 - XII ZB 178/24
Voraussetzungen der Einrichtung einer Kontrollbetreuung
Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 2 als Sohn der Betroffenen für das Rechtsbeschwerdeverfahren folgt, nachdem die erstinstanzliche Entscheidung auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 geändert worden ist, aus einer entsprechenden Anwendung des § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (…vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juni 2021 - XII ZB 554/20 - FamRZ 2021, 1573 Rn. 7 mwN), da er im ersten Rechtszug beteiligt worden ist und die Rechtsbeschwerde dem objektiven Interesse der Betroffenen dient (vgl. Senatsbeschluss vom 25. September 2024 - XII ZB 236/24 - FamRZ 2025, 224 Rn. 8 mwN). - BGH, 28.01.2026 - XII ZB 441/25
Beschwerde der Ehefrau gegen die Anordnung der Einrichtung einer …
Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten zu 1 folgt für das Verfahren der Rechtsbeschwerde bereits daraus, dass ihre Erstbeschwerde verworfen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 25. September 2024 - XII ZB 236/24 - FamRZ 2025, 224 Rn. 4 mwN).Für die Zulässigkeit der Beschwerde genügt es dabei schon, wenn der Rechtsmittelführer zumindest schlüssig behauptet, dass die angegriffene Entscheidung den Betroffenen in seinen Rechten verletzt (Senatsbeschluss vom 25. September 2024 - XII ZB 236/24 - FamRZ 2025, 224 Rn. 8 mwN).
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