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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2024 - XII ZB 236/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,33557
BGH, 25.09.2024 - XII ZB 236/24 (https://dejure.org/2024,33557)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2024 - XII ZB 236/24 (https://dejure.org/2024,33557)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2024 - XII ZB 236/24 (https://dejure.org/2024,33557)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betreuungsverfahren: Beschwerdebefugnis naher Angehöriger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 303 Abs 2 Nr 1 FamFG
    Betreuungsverfahren: Beschwerdebefugnis naher Angehöriger

  • IWW

    § 36 Abs. 3 GNotKG, § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 303 Abs. 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 303 Abs. 2 Nr. 1
    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG; Mitverfolgung der Interessen des Betroffenen durch den Rechtsmittelführer

  • rechtsportal.de

    FamFG § 303 Abs. 2 Nr. 1
    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG; Mitverfolgung der Interessen des Betroffenen durch den Rechtsmittelführer

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungsverfahren: Beschwerdebefugnis naher Angehöriger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringungsverfahren - und die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschwerde eines Kindes im Betreuungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2025, 130
  • MDR 2025, 192
  • FamRZ 2025, 224
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.07.2020 - XII ZB 147/20

    Dienen des Rechtsmittels dem objektiven Interesse des Betroffenen als maßgeblich …

    Auszug aus BGH, 25.09.2024 - XII ZB 236/24
    Es genügt, wenn der Rechtsmittelführer die Interessen des Betroffenen zumindest mitverfolgt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Juli 2020 - XII ZB 147/20, FamRZ 2020, 1680).

    Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 2 folgt für das Verfahren der Rechtsbeschwerde bereits daraus, dass seine Erstbeschwerde verworfen worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2020 - XII ZB 147/20 - FamRZ 2020, 1680 Rn. 4 …und vom 8. Januar 2020 - XII ZB 410/19 - FamRZ 2020, 631 Rn. 4 mwN).

    Ausreichend ist, wenn der Rechtsmittelführer Interessen des Betroffenen zumindest mitverfolgt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2020 - XII ZB 147/20 - FamRZ 2020, 1680 Rn. 9 …und vom 8. Januar 2020 - XII ZB 410/19 - FamRZ 2020, 631 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 08.01.2020 - XII ZB 410/19

    Dienen des Rechtsmittels dem objektiven Interesse des Betroffenen als maßgeblich …

    Auszug aus BGH, 25.09.2024 - XII ZB 236/24
    Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 2 folgt für das Verfahren der Rechtsbeschwerde bereits daraus, dass seine Erstbeschwerde verworfen worden ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2020 - XII ZB 147/20 - FamRZ 2020, 1680 Rn. 4 und vom 8. Januar 2020 - XII ZB 410/19 - FamRZ 2020, 631 Rn. 4 mwN).

    Ausreichend ist, wenn der Rechtsmittelführer Interessen des Betroffenen zumindest mitverfolgt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2020 - XII ZB 147/20 - FamRZ 2020, 1680 Rn. 9 und vom 8. Januar 2020 - XII ZB 410/19 - FamRZ 2020, 631 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 08.07.2026 - XII ZB 72/26

    Betreuer hat kein Beschwerderecht gegen Ablehnung der Abänderung seines …

    Rn. 3 Die nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG statthafte Rechtsbeschwerde ist zulässig; die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 1 folgt für das Verfahren der Rechtsbeschwerde bereits daraus, dass dessen (Erst-)Beschwerde verworfen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 25. September 2024 - XII ZB 236/24 - FamRZ 2025, 224 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 26.03.2025 - XII ZB 178/24

    Voraussetzungen der Einrichtung einer Kontrollbetreuung

    Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten zu 2 als Sohn der Betroffenen für das Rechtsbeschwerdeverfahren folgt, nachdem die erstinstanzliche Entscheidung auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 geändert worden ist, aus einer entsprechenden Anwendung des § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (…vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juni 2021 - XII ZB 554/20 - FamRZ 2021, 1573 Rn. 7 mwN), da er im ersten Rechtszug beteiligt worden ist und die Rechtsbeschwerde dem objektiven Interesse der Betroffenen dient (vgl. Senatsbeschluss vom 25. September 2024 - XII ZB 236/24 - FamRZ 2025, 224 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 28.01.2026 - XII ZB 441/25

    Beschwerde der Ehefrau gegen die Anordnung der Einrichtung einer …

    Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten zu 1 folgt für das Verfahren der Rechtsbeschwerde bereits daraus, dass ihre Erstbeschwerde verworfen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 25. September 2024 - XII ZB 236/24 - FamRZ 2025, 224 Rn. 4 mwN).

    Für die Zulässigkeit der Beschwerde genügt es dabei schon, wenn der Rechtsmittelführer zumindest schlüssig behauptet, dass die angegriffene Entscheidung den Betroffenen in seinen Rechten verletzt (Senatsbeschluss vom 25. September 2024 - XII ZB 236/24 - FamRZ 2025, 224 Rn. 8 mwN).

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