Rechtsprechung
| BGH, 23.10.2024 - XII ZB 255/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Nachweis über den Zeitpunkt der Zustellung der angefochtenen Entscheidung durch das elektronische Empfangsbekenntnis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 63 Abs 1 FamFG, § 68 Abs 2 S 1 FamFG, § 113 Abs 1 FamFG, § 117 Abs 1 S 3 FamFG, § 173 Abs 3 S 2 ZPO
Nachweis über den Zeitpunkt der Zustellung der angefochtenen Entscheidung durch das elektronische Empfangsbekenntnis - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausgangsgericht hat eEB an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten!
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Elektronisches Dokument: Nachweis der Zustellung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Nachweis über Zustellungszeitpunkt der angefochtenen Entscheidung durch Übermittlung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Nachweis über Zustellungszeitpunkt der angefochtenen Entscheidung durch Übermittlung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses
Verfahrensgang
- AG Krefeld, 10.01.2024 - 64 F 237/19
- OLG Düsseldorf, 13.05.2024 - 3 UF 73/24
- BGH, 23.10.2024 - XII ZB 255/24
Papierfundstellen
- NJW-RR 2025, 323
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BGH, 26.01.2017 - IX ZB 34/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nichtbescheidung des ersten Antrags auf …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - XII ZB 255/24
Diese Entscheidung kann auch noch nach einer Aufhebung eines auf anderen Gründen beruhenden Verwerfungsbeschlusses und Zurückverweisung des Verfahrens durch das Rechtsbeschwerdegericht nachgeholt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 19/88 - FamRZ 1988, 831; vgl. auch BGH Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16 - MDR 2017, 353 Rn. 6 f. und vom 5. April 2001 - VII ZB 37/00 - MDR 2001, 951 zur Berufung). - BGH, 08.05.2013 - XII ZB 396/12
Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Beschwerdebegründung in einer …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - XII ZB 255/24
Ausgehend hiervon steht einer Aufrechterhaltung der angefochtenen Entscheidung entgegen, dass der Vorsitzende des Beschwerdegerichts bisher nicht über den - mit erheblicher Arbeitsüberlastung seiner Verfahrensbevollmächtigten begründeten (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 8. Mai 2013 - XII ZB 396/12 - FamRZ 2013, 1219 Rn. 11) - Fristverlängerungsantrag des Antragsgegners entschieden hat. - BGH, 11.01.2023 - XII ZB 538/21
Familiensache Trennungsunterhalt: Anfechtbarkeit der während einer Aussetzung der …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - XII ZB 255/24
Das Beschwerdegericht hat durch seine Entscheidung die Verfahrensgrundrechte des Antragsgegners auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip), wonach es den Gerichten verboten ist, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. August 2023 - XII ZB 278/22 - FamRZ 2023, 1982 Rn. 6 und vom 11. Januar 2023 - XII ZB 538/21 - FamRZ 2023, 711 Rn. 5 mwN), sowie auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) in entscheidungserheblicher Weise verletzt.
- BGH, 22.07.2015 - XII ZB 583/14
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist in einer …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - XII ZB 255/24
Eine Verlängerung der Frist zur Beschwerdebegründung kommt aber nicht mehr in Betracht, wenn das Verlängerungsgesuch erst nach Ablauf der Begründungsfrist beim Beschwerdegericht eingegangen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Juli 2015 - XII ZB 583/14 - FamRZ 2015, 1878 Rn. 10 mwN). - BGH, 05.04.2001 - VII ZB 37/00
Verwerfung der Berufung vor Entscheidung über Verlängerungsantrag
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - XII ZB 255/24
Diese Entscheidung kann auch noch nach einer Aufhebung eines auf anderen Gründen beruhenden Verwerfungsbeschlusses und Zurückverweisung des Verfahrens durch das Rechtsbeschwerdegericht nachgeholt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 19/88 - FamRZ 1988, 831;… vgl. auch BGH Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16 - MDR 2017, 353 Rn. 6 f. und vom 5. April 2001 - VII ZB 37/00 - MDR 2001, 951 zur Berufung). - BGH, 23.08.2023 - XII ZB 278/22
Kindesunterhaltsverfahren: Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Beschwerde …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - XII ZB 255/24
Das Beschwerdegericht hat durch seine Entscheidung die Verfahrensgrundrechte des Antragsgegners auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip), wonach es den Gerichten verboten ist, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. August 2023 - XII ZB 278/22 - FamRZ 2023, 1982 Rn. 6 …und vom 11. Januar 2023 - XII ZB 538/21 - FamRZ 2023, 711 Rn. 5 mwN), sowie auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) in entscheidungserheblicher Weise verletzt. - BGH, 03.02.1988 - IVb ZB 19/88
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 23.10.2024 - XII ZB 255/24
Diese Entscheidung kann auch noch nach einer Aufhebung eines auf anderen Gründen beruhenden Verwerfungsbeschlusses und Zurückverweisung des Verfahrens durch das Rechtsbeschwerdegericht nachgeholt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 1988 - IVb ZB 19/88 - FamRZ 1988, 831;… vgl. auch BGH Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16 - MDR 2017, 353 Rn. 6 f. und vom 5. April 2001 - VII ZB 37/00 - MDR 2001, 951 zur Berufung).
- BVerwG, 06.08.2026 - 5 C 6.24
Formgerechter Nachweis der elektronischen Zustellung nur durch elektronisches …
Sendet - wie hier - eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bzw. eine für sie handelnde Behörde kein elektronisches Empfangsbekenntnis an das Gericht zurück und gibt sie auch nicht zu erkennen, dass sie die Annahme verweigert, hat sich der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei ihr nach dem Verbleib des Empfangsbekenntnisses zu erkundigen bzw. eine entsprechende Nachfrage zu veranlassen (vgl. allgemein zu den Pflichten des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bei Zustellungen bereits RG, Urteil vom 8. Dezember 1922 - III 120/22 - RGZ 105, 422 ; ferner etwa BGH, Urteil vom 29. Juni 1989 - III ZR 92/87 - MDR 1990, 32 ;… Beschlüsse vom 26. Februar 2013 - XI ZB 15/12 - juris Rn. 15 und vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 255/24 - NJW-RR 2025, 323 Rn. 13;… s. a. Rohe, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, Band 3, 5. Aufl. 2022, § 168 Rn. 3;… Thöne, in: Stein, ZPO, Band 3, 24. Aufl. 2024, § 168 Rn. 3;… Schultzky, in: Zöller, ZPO, 36. Aufl. 2025, § 168 Rn. 4;… Häublein/Müller, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 7. Aufl. 2025, § 168 Rn. 4;… Dörndorfer, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, Stand Juli 2026, § 168 Rn. 2;… Vogt-Beheim, in: Anders/Gehle, ZPO, 84. Aufl. 2026, § 168 Rn. 4). - BGH, 11.06.2025 - IV ZR 83/24
Versäumnisurteil im Rahmen des schriftlichen Vorverfahrens auf der Grundlage von …
Der verfassungsrechtlich garantierte Anspruch der Parteien auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Beteiligten den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (…vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - IV ZB 9/11, juris Rn. 13;… BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2025 - XII ZB 450/23, juris Rn. 5; vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 255/24, FamRZ 2025, 374 Rn. 6;… vom 8. Mai 2018 - VI ZB 5/17, VersR 2018, 1278 Rn. 11;… BVerfG NJW 2012, 2869 Rn. 8;… BVerfGE 69, 381 [juris Rn. 12]; jeweils m.w.N.; st. Rspr.). - BGH, 22.01.2025 - XII ZB 450/23
Zurechnung eines Verschuldens des Betreuers des Verfahrensbeteiligten
Das Beschwerdegericht hat durch seine Entscheidung die Verfahrensgrundrechte der Antragsgegnerin auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip), wonach es den Gerichten verboten ist, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 255/24 - juris Rn. 6 mwN), sowie auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) in entscheidungserheblicher Weise verletzt.
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