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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.2022 - XII ZB 257/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,40998
BGH, 30.11.2022 - XII ZB 257/22 (https://dejure.org/2022,40998)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2022 - XII ZB 257/22 (https://dejure.org/2022,40998)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2022 - XII ZB 257/22 (https://dejure.org/2022,40998)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betreuungsrechtliche Genehmigung einer zivilrechtlichen Unterbringung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1906 Abs 1 Nr 1 BGB, § 1906 Abs 1 Nr 2 BGB
    Betreuungsrechtliche Genehmigung einer zivilrechtlichen Unterbringung

  • IWW

    § 62 FamFG, § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 1906 a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1906 a Abs. 2 BGB, § 329 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer zivilrechtlichen geschlossenen Unterbringung eines Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906
    Zu den Voraussetzungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung einer zivilrechtlichen Unterbringung nach §

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906
    Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer zivilrechtlichen geschlossenen Unterbringung eines Betroffenen

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungsrechtliche Genehmigung einer zivilrechtlichen Unterbringung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschlossene Unterbringung: Ernstliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben des ...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Begründung einer Unterbringung wegen Selbstgefährdung - Begründung einer Unterbringung wegen Selbstgefährdung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 367
  • FamRZ 2023, 468
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 398/17

    Unterbringungssache: Voraussetzung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung der …

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - XII ZB 257/22
    Ist dagegen auszuschließen, dass der Betreute eine Behandlung ohne Zwang vornehmen lassen wird, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nach § 1906 a Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen und diese gemäß § 1906 a Abs. 2 BGB rechtswirksam genehmigt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Januar 2018 - XII ZB 398/17 - FamRZ 2018, 525 Rn. 20 f. mwN).

    Dies kann der Fall sein, wenn zu erwarten ist, dass sich der Betreute im Anschluss an die Zwangsbehandlung fortan freiwillig behandeln lässt oder eine weitere Zwangsbehandlung angeordnet werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Januar 2018 - XII ZB 398/17 - FamRZ 2018, 525 Rn. 24).

  • BGH, 31.05.2017 - XII ZB 342/16

    Unterbringungssache: Voraussetzungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung …

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - XII ZB 257/22
    Der Grad der Gefahr ist dabei in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu bemessen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2019 - XII ZB 280/18 - FamRZ 2019, 552 Rn. 12 mwN und vom 31. Mai 2017 - XII ZB 342/16 - FamRZ 2017, 1422 Rn. 12 mwN).

    Soweit das Beschwerdegericht darauf abgestellt hat, dass die Chronifizierung der Erkrankung ohne die ärztliche Behandlung fortschreiten könnte, besagt das für sich genommen noch nichts über eine bestehende erhebliche Gesundheitsgefährdung, der nur mit einer Unterbringung begegnet werden könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Mai 2017 - XII ZB 342/16 - FamRZ 2017, 1422 Rn. 16).

  • BGH, 09.01.2019 - XII ZB 280/18

    Unterbringungssache: Voraussetzung einer geschlossenen Unterbringung bei …

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - XII ZB 257/22
    Der Grad der Gefahr ist dabei in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu bemessen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2019 - XII ZB 280/18 - FamRZ 2019, 552 Rn. 12 mwN …und vom 31. Mai 2017 - XII ZB 342/16 - FamRZ 2017, 1422 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 14.10.2015 - XII ZB 695/14

    Anerkennungsverfahren für eine ausländische Entscheidung in einer Ehesache: …

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - XII ZB 257/22
    Rn. 5 Im Rahmen der Rechtsbeschwerdebefugnis ist zu prüfen, ob der Rechtsbeschwerdeführer durch die angefochtene Entscheidung in formeller oder materieller Hinsicht beschwert ist (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 695/14 - FamRZ 2016, 120 Rn. 9) und mit seinem Rechtsmittel eine Beseitigung gerade dieser Beschwer erstrebt.
  • BGH, 06.07.2022 - XII ZB 571/21

    Vorrang des Beschlussergänzungsverfahrens bei vorangegangener fehlerhafter …

    Auszug aus BGH, 30.11.2022 - XII ZB 257/22
    Denn hat das Gericht das Rechtsschutzbegehren eines Beteiligten aufgrund von Rechtsirrtum oder Missverständnis unrichtig und zu eng ausgelegt, ist seine Endentscheidung aus diesem Grund nur dann unrichtig und mit den zulässigen Rechtsmitteln angreifbar, wenn das Gericht in der Beschlussformel gleichwohl über das gesamte Rechtsschutzbegehren des Beteiligten erschöpfend entschieden und seine Instanz durch diese Beschlussfassung als erledigt betrachtet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2022 - XII ZB 571/21 - FamRZ 2022, 1634 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 05.02.2025 - XII ZB 547/24

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Genehmigung der Einwilligung des Betreuers …

    Dies kann der Fall sein, wenn zu erwarten ist, dass sich der Betroffene im Anschluss an die Zwangsbehandlung fortan freiwillig behandeln lässt oder eine weitere Zwangsbehandlung gerichtlich genehmigt werden kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. November 2022 - XII ZB 257/22, FamRZ 2023, 468).

    Ist dagegen auszuschließen, dass der Betreute eine Behandlung ohne Zwang vornehmen lassen wird, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nach § 1832 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen und diese gemäß § 1832 Abs. 2 BGB rechtswirksam genehmigt wird (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juni 2024 - XII ZB 463/23 - FamRZ 2024, 1580 Rn. 17 und vom 30. November 2022 - XII ZB 257/22 - FamRZ 2023, 468 Rn. 15 mwN zu § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB aF).

    Dies kann der Fall sein, wenn zu erwarten ist, dass sich der Betroffene im Anschluss an die Zwangsbehandlung fortan freiwillig behandeln lässt oder eine weitere Zwangsbehandlung gerichtlich genehmigt werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. November 2022 - XII ZB 257/22 - FamRZ 2023, 468 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 17.01.2024 - XII ZB 434/23

    Voraussetzungen für eine betreuungsrechtliche Genehmigung der Unterbringung zur …

    Ist dagegen auszuschließen, dass der Betreute eine Behandlung ohne Zwang vornehmen lassen wird, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nach § 1832 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen und diese gemäß § 1832 Abs. 2 BGB rechtswirksam genehmigt wird (…Senatsbeschluss vom 8. November 2023 XII ZB 219/23 juris Rn. 9; vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. November 2022 XII ZB 257/22 FamRZ 2023, 468 Rn. 15).

    Der Grad der Gefahr ist dabei in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu bemessen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2022 XII ZB 257/22 FamRZ 2023, 468 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 08.11.2023 - XII ZB 219/23

    Anforderungen an Begründung einer Unterbringung über gesetzliche Höchstgrenze …

    Ist dagegen auszuschließen, dass der Betreute eine Behandlung ohne Zwang vornehmen lassen wird, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nach § 1832 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen und diese gemäß § 1832 Abs. 2 BGB rechtswirksam genehmigt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2022 - XII ZB 257/22 - FamRZ 2023, 468 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 22.05.2024 - XII ZB 122/24

    Unterbringungssache: Verpflichtung des Gerichts zur Bestellung eines externen …

    Ist dagegen auszuschließen, dass der Betroffene eine Behandlung ohne Zwang vornehmen lassen wird, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nach § 1832 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen und diese gemäß § 1832 Abs. 2 BGB rechtswirksam genehmigt wird (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. November 2023 - XII ZB 219/23 - FamRZ 2024, 299 Rn. 9 und vom 30. November 2022 - XII ZB 257/22 - FamRZ 2023, 468 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 30.08.2023 - XII ZB 186/23

    Erforderlichkeit einer persönlichen Anhörung des Betroffenen im …

    Ist dagegen auszuschließen, dass der Betreute eine Behandlung ohne Zwang vornehmen lassen wird, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nach § 1832 Abs. 1 BGB vorliegen und diese gemäß § 1832 Abs. 2 BGB rechtswirksam genehmigt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2022 - XII ZB 257/22 - FamRZ 2023, 468 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 05.06.2024 - XII ZB 463/23

    Entscheidung bei inzwischen fehlendem Vorliegen materiell-rechtlicher …

    Dies setzt entweder einen die Heilbehandlung deckenden entsprechenden natürlichen Willen des Betreuten oder die rechtlich zulässige Überwindung seines entgegenstehenden natürlichen Willens mittels ärztlicher Zwangsbehandlung voraus (vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2022 - XII ZB 257/22 - FamRZ 2023, 468 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 06.11.2024 - XII ZB 254/24

    Ausreichende Feststellung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine …

    Ohne nähere Feststellungen zur konkreten Art der befürchteten selbstschädigenden Handlungen und den konkreten Auswirkungen eines krisenhaften Krankheitsschubs bestehen keine genügenden Anhaltspunkte für den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens, der dem Betroffenen ohne die Unterbringung drohen könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2022 - XII ZB 257/22 - FamRZ 2023, 468 Rn. 13).
  • BGH, 07.08.2024 - XII ZB 169/24

    Unterbringungssache: Voraussetzungen und Begründungsanforderungen bei Anordnung …

    Denn unter Bezugnahme auf das vom Amtsgericht eingeholte Sachverständigengutachten hat das Landgericht die derzeitige Situation rechtsbeschwerderechtlich beanstandungsfrei als für den Betroffenen lebensbedrohlich erachtet und damit die für eine Genehmigung der Unterbringung erforderliche ernstliche und konkrete Gefahr für dessen Leib und Leben bejaht (vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2022 - XII ZB 257/22 - FamRZ 2023, 468 Rn. 12 mwN zu § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
  • BGH, 11.06.2025 - XII ZB 95/25

    Betreuungsrechtliche Genehmigung der weiteren Unterbringung in einer …

    Ohne nähere Feststellungen zur konkreten Art der befürchteten selbstschädigenden Handlungen und zu den konkreten Auswirkungen eines krisenhaften Krankheitsschubs bestehen keine genügenden Anhaltspunkte für den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens, der dem Betroffenen ohne die Unterbringung drohen könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2022 - XII ZB 257/22 - FamRZ 2023, 468 Rn. 13).
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