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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2013 - XII ZB 414/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35147
BGH, 13.11.2013 - XII ZB 414/13 (https://dejure.org/2013,35147)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2013 - XII ZB 414/13 (https://dejure.org/2013,35147)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 (https://dejure.org/2013,35147)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    FamFG § 70

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Versorgungsausgleich im Scheidungsverbung - und die zulässigen Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 193
  • MDR 2014, 228
  • FamRZ 2014, 109
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.07.2011 - XII ZB 445/10

    Betreuungsverfahren: Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung als Zulassung der …

    Auszug aus BGH, 13.11.2013 - XII ZB 414/13
    Eine von dem Beschwerdegericht erteilte - unzutreffende - Rechtsmittelbelehrung stellt keine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde dar (Senatsbeschluss vom 20. Juli 2011 - XII ZB 445/10 - FamRZ 2011, 1728 Rn. 16).
  • BGH, 24.07.2013 - XII ZB 40/13

    Beschwerde gegen Betreuerbestellung: Richterliche Hinweispflicht vor Verwerfung …

    Auszug aus BGH, 13.11.2013 - XII ZB 414/13
    Hat das Beschwerdegericht im Anschluss an diese Prüfung eine Beschwerde in einer Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 68 Abs. 2 Satz 2 FamFG als unzulässig verworfen, beurteilt sich die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfungsentscheidung allein nach § 70 Abs. 1 FamFG, so dass die Rechtsbeschwerde nur für den Fall der Zulassung gegeben ist (vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. Juli 2013 - XII ZB 40/13 - FamRZ 2013, 1569 Rn. 4).
  • BGH, 06.09.2017 - XII ZB 42/17

    Beitreibung eines rechtskräftig festgesetzten Zwangsgeldes im …

    Auch als Folgesache im Scheidungsverbund (§ 137 FamFG) bleiben für das Versorgungsausgleichsverfahren grundsätzlich die allgemeinen und besonderen Vorschriften des Familienverfahrensgesetzes maßgeblich (Senatsbeschluss vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - FamRZ 2014, 109 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 22.08.2018 - XII ZB 37/18

    Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund: Statthaftigkeit der …

    Entscheidet das Amtsgericht im Scheidungsverbund über eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Versorgungsausgleich) und verwirft das Beschwerdegericht die dagegen gerichtete Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist als unzulässig, findet gegen den Verwerfungsbeschluss keine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde statt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. November 2013, XII ZB 414/13, FamRZ 2014, 109).

    Für Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die - wie hier der Versorgungsausgleich - als Folgesachen Teil einer Verbundentscheidung sein können, gelten im Beschwerdeverfahren deshalb allein die allgemeinen Vorschriften der §§ 58 ff. FamFG - gegebenenfalls in Verbindung mit den Spezialvorschriften für diese Verfahren in den entsprechenden Abschnitten im zweiten Buch des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - ohne die ausschließlich für die Anfechtung des Scheidungsausspruchs und die Streitfolgesachen maßgeblichen Verweisungen des § 117 FamFG auf Vorschriften der Zivilprozessordnung (Senatsbeschlüsse vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - FamRZ 2014, 109 Rn. 4 …und vom 27. November 2013 - XII ZB 464/13 - juris Rn. 4 f.).

    Dies gilt auch dann, wenn dem Beschwerdeführer - wie hier - eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist nach §§ 17 ff. FamFG versagt worden ist (Senatsbeschlüsse vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - FamRZ 2014, 109 Rn. 5 …und vom 27. November 2013 - XII ZB 464/13 - juris Rn. 3).

  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 555/12

    Unterhaltssache: Wert des Beschwerdegegenstandes nach Ablehnung eines Antrags auf …

    Rn. 3 Die nach § 70 Abs. 1 FamFG aufgrund der Zulassung durch das Beschwerdegericht statthafte (vgl. Senatsbeschluss vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - FamRZ 2014, 109) und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.
  • BGH, 27.11.2013 - XII ZB 464/13

    Versorgungsausgleichsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine …

    Dies gilt auch dann, wenn dem Beschwerdeführer eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist nach §§ 17 ff. FamFG versagt worden ist (Senatsbeschluss vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Für Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die als Folgesachen Teil einer Verbundentscheidung sein können (Versorgungsausgleichssachen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen und die in § 137 Abs. 3 FamFG genannten Kindschaftssachen), gelten im Beschwerdeverfahren deshalb allein die allgemeinen Vorschriften der §§ 58 ff. FamFG - gegebenenfalls in Verbindung mit den Spezialvorschriften für diese Verfahren in den entsprechenden Abschnitten im zweiten Buch des FamFG - ohne die ausschließlich für die Anfechtung des Scheidungsausspruches und die Streitfolgesachen maßgeblichen Verweisungen des § 117 FamFG auf Vorschriften der Zivilprozessordnung (Senatsbeschluss vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 23.09.2020 - XII ZB 482/19

    Beschwerde in Familiensachen: Beschwer der Antragsgegnerin durch den Ausspruch …

    Denn mangels Zulassung durch das Oberlandesgericht ist die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO iVm § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG und § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO nur insofern statthaft (…zum Versorgungsausgleich vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. August 2018 - XII ZB 37/18 - FamRZ 2018, 1765 Rn. 6 mwN und vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - FamRZ 2014, 109 Rn. 3 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 26.03.2014 - 6 UF 20/14

    Ehescheidungsverbundverfahren: Anwaltszwang für Beschwerde gegen die Regelung in …

    Rn. 8 Dabei hat der Senat die - nach Erlass der Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen veröffentlichte - Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - (FamRZ 2014, 109) bedacht; aus dieser lässt sich indes nach Ansicht des Senats nichts Gegenteiliges herleiten.

    Rn. 23 Die zulassungsbedürftige (BGH FamRZ 2014, 109) Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, soweit der Senat die Erstbeschwerde des Ehemannes als unzulässig verworfen hat.

  • OLG Hamburg, 27.08.2019 - 2 WF 83/19

    Rechtsanwaltsgebühr im Beschwerdeverfahren einer Scheidungsfolgesache: Entstehung …

    Für Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die als Folgesachen Teil einer Verbundentscheidung sein können (Versorgungsausgleichssachen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen und die in § 137 III FamFG genannten Kindschaftssachen), gelten im Beschwerdeverfahren deshalb allein die allgemeinen Vorschriften der §§ 58ff. FamFG - gegebenenfalls in Verbindung mit den Spezialvorschriften für diese Verfahren in den entsprechenden Abschnitten im zweiten Buch des FamFG - ohne die ausschließlich für die Anfechtung des Scheidungsausspruchs und die Streitfolgesachen maßgeblichen Verweisungen des § 117 FamFG auf Vorschriften der ZPO (BGH NJW-RR 2014, 193, m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 05.12.2017 - 2 WF 113/17

    Richtiger Zustellungsadressat im Zwangsgeldfestsetzungsverfahren im Rahmen des …

    Auch als Folgesache im Scheidungsverbund (§ 137 FamFG) bleiben für das Versorgungsausgleichsverfahren nämlich grundsätzlich die allgemeinen und besonderen Vorschriften des Familienverfahrensgesetzes maßgeblich (BGH Beschluss vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - FamRZ 2014, 109 Rn. 4 mwN).
  • OLG München, 24.06.2025 - 16 UF 377/25

    Vergessene und übergangene Anrechte im Versorgungsausgleich

    Rn. 38 a) Eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde, §§ 117 Abs. s. 4 FamFG, 522 Abs. 1 S. 4 ZPO, findet gegen Verwerfungsbeschlüsse in Familiensachen nach der freiwilligen Gerichtsbarkeit trotz Scheidungsverbund nicht statt (BGH NJW-RR 2018, 1222; NJW-RR 2014, 193).
  • OLG München, 21.11.2025 - 16 UF 803/25

    Versorgungsausgleich, Rechtskraft, Beschwerdefrist, Zustellung, Anrechte, …

    Rn. 38 Eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde, §§ 117 Abs. 4 FamFG, 522 Abs. 1 S. 4 ZPO, findet gegen Verwerfungsbeschlüsse in Familiensachen nach der freiwilligen Gerichtsbarkeit trotz Scheidungsverbund nicht statt (BGH NJW-RR 2018, 1222; NJW-RR 2014, 193).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2023 - 16 UF 97/23

    Versorgungsausgleich: Beschwerdebefugnis eines Versorgungsträgers im …

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