Rechtsprechung
| BGH, 09.02.2005 - XII ZB 48/04 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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BGB § 1612 b Abs. 5; Regelbetrag-VO §§ 1 und 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 1612 b Abs. 5; ; Regelbetrag-VO § 1; ; Regelbetrag-VO § 2
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1612 b Abs. 5; Regelbetrag-VO §§ 1 und 2
Anrechnung von Kindergeld bei nach Regelbetrag-Verordnung für neue Bundesländer errechnetem Kindesunterhalt - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Bemessunggrundlage für die Anrechnung des Kindergeldes nach Regelbetrags-Verordnung; Anspruch auf Kindesunterhalt; Sicherung des Existenzminimums eines Kindes; Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kindesunterhalt - Wegfall der Kindergeldanrechnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1612b Abs. 5; Regelbetrag-VO §§ 1 2
Anrechnung des Kindergeldes bei Kindesunterhalt nach der Regelbetrag-VO - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kindesunterhalt nach § 2 Regelbetrag-Verordnung
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1495
- MDR 2005, 814
- NJ 2005, 309
- FamRZ 2005, 611
- FamRZ 2007, 425
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00
Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes
Auszug aus BGH, 09.02.2005 - XII ZB 48/04
In Höhe der Regelbeträge sollte das Kind zwar von der Darlegungs- und Beweislast für seinen Bedarf befreit sein; von der Festlegung eines Mindestbedarfs wurde aber bewußt abgesehen (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 2002 - XII ZR 20/00 - FamRZ 2002, 536, 538 m.w.N. aus dem Gesetzgebungsverfahren). - BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Kindesunterhalt
Auszug aus BGH, 09.02.2005 - XII ZB 48/04
Da § 1612 b Abs. 5 BGB allerdings vorsieht, daß eine Anrechnung des Kindergeldes bereits dann unterbleibt, wenn der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135 % des Regelbetrages nach der Regelbetrag-VO zu leisten, erscheint es gerechtfertigt, diesen pauschalen Satz auch für das in die Mangelverteilung einzustellende Existenzminimum von Kindern heranzuziehen (Senatsurteil vom 22. Januar 2003 - XII ZR 2/00 - FamRZ 2003, 363, 365; vgl. auch Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 289/01 - FamRZ 2003, 445, 447 m.w.N. und BVerfG FamRZ 2003, 1370, 1373 = BVerfGE 108, 52 ff.). - BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00
Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall
Auszug aus BGH, 09.02.2005 - XII ZB 48/04
Da § 1612 b Abs. 5 BGB allerdings vorsieht, daß eine Anrechnung des Kindergeldes bereits dann unterbleibt, wenn der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135 % des Regelbetrages nach der Regelbetrag-VO zu leisten, erscheint es gerechtfertigt, diesen pauschalen Satz auch für das in die Mangelverteilung einzustellende Existenzminimum von Kindern heranzuziehen (Senatsurteil vom 22. Januar 2003 - XII ZR 2/00 - FamRZ 2003, 363, 365; vgl. auch Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 289/01 - FamRZ 2003, 445, 447 m.w.N. und BVerfG FamRZ 2003, 1370, 1373 = BVerfGE 108, 52 ff.).
- BGH, 29.01.2003 - XII ZR 289/01
Familienrecht - Kindergeld und Barunterhalt
Auszug aus BGH, 09.02.2005 - XII ZB 48/04
Da § 1612 b Abs. 5 BGB allerdings vorsieht, daß eine Anrechnung des Kindergeldes bereits dann unterbleibt, wenn der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135 % des Regelbetrages nach der Regelbetrag-VO zu leisten, erscheint es gerechtfertigt, diesen pauschalen Satz auch für das in die Mangelverteilung einzustellende Existenzminimum von Kindern heranzuziehen (Senatsurteil vom 22. Januar 2003 - XII ZR 2/00 - FamRZ 2003, 363, 365; vgl. auch Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 289/01 - FamRZ 2003, 445, 447 m.w.N. und BVerfG FamRZ 2003, 1370, 1373 = BVerfGE 108, 52 ff.). - BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Prozesskostenhilfe bei …
Auszug aus BGH, 09.02.2005 - XII ZB 48/04
Zwar dürfen die Voraussetzungen an eine Erfolgsaussicht im Sinne von § 114 ZPO aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht überspannt werden, weil Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung ihres Rechtsschutzes gebietet (BVerfG FuR 2004, 400, 401 m.w.N.). - OLG Naumburg, 05.02.2004 - 3 WF 199/03
Unterhalt: Berechnung des anzurechnenden Kindergeldes im Beitrittsgebiet
Auszug aus BGH, 09.02.2005 - XII ZB 48/04
Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in OLGR Naumburg 2004, 333 veröffentlicht ist, ist zutreffend von § 1612 b Abs. 5 BGB ausgegangen, wonach eine Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135 % des Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung (Regelbetrag-VO) zu leisten.
- BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15
Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung wegen Verursachung des …
Rn. 15 (1) Die Voraussetzungen an eine Erfolgsaussicht im Sinne von § 114 ZPO dürfen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht überspannt werden; Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet vielmehr eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung ihres Rechtsschutzes (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 48/04 - FamRZ 2005, 611;… BVerfG Kammerbeschluss vom 15. Oktober 2015 - 1 BvR 1790/13 - juris Rn. 20). - BGH, 09.11.2005 - XII ZR 31/03
Voraussetzungen der Anrechnung des Kindergeldes; Pauschalierung berufsbedingter …
Schuldet der Unterhaltspflichtige Kindesunterhalt nach § 2 der Regelbetrag-Verordnung, richtet sich auch die Anrechnung des Kindergeldes im Sinne von § 1612 b Abs. 5 BGB nach den Werten dieser Regelbeträge (Ost), vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 48/04 - FamRZ 2005, 611 f.Übersteigt das hälftige Kindergeld die Differenz zwischen 135 % des maßgeblichen Regelbetrages und dem Betrag, den der Verpflichtete nach seinen Einkommensverhältnissen zu leisten hat, ist der verbleibende Teilbetrag, der zur rechnerischen "Auffüllung" auf 135 % des Regelbetrages nicht benötigt wird, anzurechnen (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 289/01 - FamRZ 2003, 445, 447; Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 aaO S. 612; siehe zur Anrechnung des Kindergeldes allgemein auch Senatsurteil BGHZ 150, 12, 28 ff.).
- OLG Naumburg, 19.04.2005 - 8 WF 30/05
Neue Rechtsprechung des Familiensenates in Bezug auf die Kindergeldanrechnung
Der 2. Familiensenat gibt seine bisherige Rechtsprechung der Kindergeldanrechung aufgrund der Entscheidung des BGH vom 9.2.2005, Az. XII ZB 48/04 (FamRZ 2005, 611) auf.Der Senat verweist ergänzend auf die Entscheidung des BGH vom 9.2.2005 (Az. XII ZB 48/04).
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