Rechtsprechung
| BGH, 27.04.2016 - XII ZB 593/15 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BGB § 1903 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Betreuung: Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1903 Abs 1 BGB
Betreuung: Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts - IWW
§ 1896 Abs. 1a BGB, § 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 286 Abs. 3, 294 Abs. 3 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Anordnung eines betreuungsrechtlichen Einwilligungsvorbehalts; Einrichtung einer Betreuung gegen den Willen der Betroffenen; Gerichtliche Feststellung der Fähigkeit des Betroffenen zu einer freien Willensbestimmung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Einwilligungsvorbehalt, Vermögensgefährdung, Feststellungen des Gerichts, Amtsermittlungspflicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1903 Abs. 1
Anforderungen an die Anordnung eines betreuungsrechtlichen Einwilligungsvorbehalts; Einrichtung einer Betreuung gegen den Willen der Betroffenen; Gerichtliche Feststellung der Fähigkeit des Betroffenen zu einer freien Willensbestimmung - rechtsportal.de
BGB § 1896 Abs. 1a ; BGB § 1903 Abs. 1
Anforderungen an die Anordnung eines betreuungsrechtlichen Einwilligungsvorbehalts; Einrichtung einer Betreuung gegen den Willen der Betroffenen; Gerichtliche Feststellung der Fähigkeit des Betroffenen zu einer freien Willensbestimmung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betreuung - und der Einwilligungsvorbehalt
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Einwilligungsvorbehalt bei Vermögensangelegenheiten
- famrz.de (Kurzinformation)
Betreuung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 900
- MDR 2016, 826
- FGPrax 2016, 174
- FamRZ 2016, 1151
- Rpfleger 2016, 561
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.07.2015 - XII ZB 92/15
Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts für …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - XII ZB 593/15
Ob dies der Fall ist, hat das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht festzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 92/15 - FamRZ 2015, 1793 Rn. 7 mwN).Selbst bei einem umfangreichen Vermögen des Betreuten kann ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 92/15 - FamRZ 2015, 1793 Rn. 9 mwN).
Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf einen einzelnen Vermögensgegenstand oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (Senatsbeschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 92/15 - FamRZ 2015, 1793 Rn. 10 mwN).
- BGH, 21.11.2012 - XII ZB 114/12
Rechtliche Betreuung: Voraussetzungen der Anordnung; Betreuerbestellung gegen den …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - XII ZB 593/15
Das fachärztlich beratene Gericht hat daher festzustellen, ob der Betroffene trotz seiner Erkrankung noch zu einer freien Willensbestimmung fähig ist (Senatsbeschluss vom 21. November 2012 - XII ZB 114/12 - FamRZ 2013, 287 Rn. 13 mwN).
- BGH, 15.03.2017 - XII ZB 563/16
Betreuung: Einwilligungsvorbehalt bei vermögensgefährdendem Verhalten des …
Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen hat der Senat die Beschwerdeentscheidung aufgehoben und die Sache an das Landgericht zur erneuten Behandlung und Entscheidung unter anderem deswegen zurückverwiesen, weil die Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht ausreichend festgestellt seien (Senatsbeschluss vom 27. April 2016 - XII ZB 593/15 - FamRZ 2016, 1151). - AG Brandenburg, 28.04.2023 - 82 XVII 5/20 Selbst bei einem umfangreichen Vermögen des Betreuten - was hier aber nicht gegeben ist - kann ein Einwilligungsvorbehalt aber nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen (BGH, Beschluss vom 27.04.2016, Az.: XII ZB 593/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 900 f.; BGH, FamRZ 2015, Seite 1793).
Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf einen einzelnen Vermögensgegenstand oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (BGH, Beschluss vom 27.04.2016, Az.: XII ZB 593/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 900 f.; BGH, FamRZ 2015, Seite 1793).
- LG Aachen, 06.11.2017 - 3 T 205/17
Einwilligungsvorbehalt; Vermögensangelegenheiten; Selbstschädigung; Gefahr; …
Erforderlich aber auch ausreichend ist insoweit eine ernstlich zu befürchtende Selbstschädigung, die so gewichtig ist, dass sie das Wohl des Betroffenen in seiner konkreten Lebenssituation wesentlich beeinträchtigt (BGH FamRZ 2015, 1793; FamRZ 2016, 1151). - LG München I, 14.08.2017 - 13 T 11557/16
Beschwerde gegen die Auswahl des Betreuers
Diese Beschränkung der Beschwerde ist wirksam (s. zuletzt BGH Beschluss vom 03.02.2016, XII ZB 593/15).
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