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Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.03.2007

Rechtsprechung
   BGH, 22.11.2006 - XII ZR 119/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,494
BGH, 22.11.2006 - XII ZR 119/04 (https://dejure.org/2006,494)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2006 - XII ZR 119/04 (https://dejure.org/2006,494)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2006 - XII ZR 119/04 (https://dejure.org/2006,494)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 1585c; ; BGB § 138 Abs. 1 Cd; ; BGB § 242 D

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1585c, 138 Abs. 1, 242
    Verzicht auf Scheidungsunterhalt durch ausländischen Verlobten unwirksam, der sich absehbar in Deutschland nicht selbst unterhalten kann

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines ehevertraglichen Unterhaltsverzichts eines aus dem Ausland eingereisten Ehegatten; Absehbarkeit des Unvermögens zur Selbstversorgung im Fall des Scheiterns der Ehe schon bei Vertragsschluss

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    BGB § 138 Abs. 1
    Familienrecht, Ehegatte, Ehe, Scheidung, Unterhalt, nachehelicher Unterhalt, Unterhaltsverzicht, Sittenwidrigkeit, Wirksamkeitskontrolle, Ehevertrag, Ausländer

  • ra.de
  • RA Kotz

    Unterhaltsverzicht - Unwirksamkeit eines ehevertraglichen Unterhaltsverzichts

  • fr-blog.com

    Unwirksamkeit eines ehevertraglichen Unterhaltsverzichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1585c § 138 Abs. 1 § 242
    Wirksamkeit eines ehevertraglichen Unterhaltsverzichts durch einen aus dem Ausland eingereisten Ehegatten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Unterhaltsverzicht bei aus dem Ausland eingereisten Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1585c, 138 Abs. 1, 242
    Verzicht auf Scheidungsunterhalt durch ausländischen Verlobten unwirksam, der sich absehbar in Deutschland nicht selbst unterhalten kann

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einseitige Eheverträge zu Lasten von Ausländern

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Grenzen des ehevertraglichen Unterhaltsverzichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 170, 77
  • NJW 2007, 907
  • MDR 2007, 591
  • DNotZ 2007, 302
  • FamRZ 2007, 450
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus BGH, 22.11.2006 - XII ZR 119/04
    a) Wie der Senat in seinem Urteil vom 11. Februar 2004 (BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 110/99 - FamRZ 2005, 26 und - XII ZB 57/03 - FamRZ 2005, 185; Senatsurteile vom 12. Januar 2005 - XII ZR 238/03 - FamRZ 2005, 691 und vom 25. Mai 2005 - XII ZR 296/01 - FamRZ 2005, 1444 sowie - XII ZR 221/02 - FamRZ 2005, 1449) dargelegt hat, darf die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden kann.

    So können aus der gemeinsamen Verantwortung der Ehegatten füreinander von vornherein etwa Lebensrisiken eines Partners herausgenommen werden, wie sie z.B. in einer bereits vor der Ehe zu Tage getretenen Krankheit oder in einer Ausbildung, die offenkundig keine Erwerbsgrundlage verspricht, angelegt sind (Senatsurteil BGHZ 158, 81, 95 = FamRZ 2004, 601, 604).

  • BGH, 25.10.2006 - XII ZR 144/04

    Wirksamkeit eines ehevertraglichen Verzichts auf nachehelichen Unterhalt zu …

    Auszug aus BGH, 22.11.2006 - XII ZR 119/04
    Entsprechendes gilt auch für andere nicht ehebedingte Risiken (Senatsurteil vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 144/04 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    c) In seiner Entscheidung vom 25. Oktober 2006 (aaO) hat der Senat die Frage offengelassen, ob sich ein Unterhaltsverzicht auch deshalb als sittenwidrig erweisen kann, weil aufgrund der Eheschließung eine Belastung des Sozialhilfeträgers eintritt, der für einen Ehegatten dauerhaft oder doch längerfristig aufkommen muss, weil die Ehegatten für den Scheidungsfall eine Unterhaltspflicht des anderen Ehegatten ausgeschlossen haben.

  • BGH, 25.05.2005 - XII ZR 296/01

    Wirksamkeit eines ehevertraglichen Unterhaltsverzichts bei Schwangerschaft der …

    Auszug aus BGH, 22.11.2006 - XII ZR 119/04
    a) Wie der Senat in seinem Urteil vom 11. Februar 2004 (BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 110/99 - FamRZ 2005, 26 und - XII ZB 57/03 - FamRZ 2005, 185; Senatsurteile vom 12. Januar 2005 - XII ZR 238/03 - FamRZ 2005, 691 und vom 25. Mai 2005 - XII ZR 296/01 - FamRZ 2005, 1444 sowie - XII ZR 221/02 - FamRZ 2005, 1449) dargelegt hat, darf die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden kann.
  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 20/17

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags mit einem von der Ausweisung bedrohten …

    Zu den objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags mit einem von der Ausweisung bedrohten Ausländer aufgrund einer Gesamtschau der zu den Scheidungsfolgen getroffenen Regelungen (Fortführung von Senatsurteil vom 22. November 2006, XII ZR 119/04, FamRZ 2007, 450 und von Senatsbeschluss vom 17. Mai 2006, XII ZB 250/03, FamRZ 2006, 1097).

    In diesem Zusammenhang hebt das Beschwerdegericht zu Recht die ausländerrechtliche Komponente des Streitfalls hervor (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 17. Mai 2006 - XII ZB 250/03 - FamRZ 2006, 1097, 1098 und Senatsurteil vom 22. November 2006 - XII ZR 119/04 - FamRZ 2007, 450, 451 f.).

    Je dringlicher dieser Wunsch - etwa mit Blick auf drohende ausländerrechtliche Maßnahmen - erscheint, desto eher hat es der andere Vertragspartner in der Hand, sich die Verwirklichung dieses Wunsches durch ehevertragliche Zugeständnisse "abkaufen" zu lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2007 - XII ZR 119/04 - FamRZ 2007, 1157 Rn. 6).

  • BGH, 05.11.2008 - XII ZR 157/06

    Inhaltskontrolle von Eheverträgen nicht nur zugunsten eines unterhaltbegehrenden …

    In diese Würdigung ist einzubeziehen, ob der Vertrag eine auf ungleichen Verhandlungspositionen basierende einseitige Dominanz eines Ehegatten widerspiegelt (BVerfG FamRZ 2001, 243, 247; Senatsurteil BGHZ 170, 77, 83).
  • BGH, 16.01.2013 - XII ZR 39/10

    Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsbedarfsberechnung für einen aus dem Ausland …

    Bei einem im Hinblick auf die Eheschließung in Deutschland ansässig gewordenen ausländischen Ehegatten ist die ungenügende Verwertbarkeit seiner im Ausland absolvierten Berufsausbildung auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht ehebedingt (vgl. Senatsurteil BGHZ 170, 77 = FamRZ 2007, 450, 451).
  • OLG Koblenz, 02.04.2025 - 13 UF 398/24
    Rn. 34 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die gesetzlichen Regelungen zu den wirtschaftlichen Folgen einer Ehescheidung grundsätzlich disponibel; das Gesetz kennt keinen unverzichtbaren Mindestgehalt an Scheidungsfolgen (vgl. BGH FamRZ 2007, 450 m.w.Nw. und NJW 2020, 3243 m.w.Nw.).

    Die Belastungen des einen Ehegatten wiegen dabei um so schwerer und die Belange des anderen Ehegatten bedürfen um so genauerer Prüfung, je unmittelbarer die Vereinbarung der Ehegatten über die Abbedingung gesetzlicher Regelungen in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreift (vgl. BGH FamRZ 2005, 26 und 2007, 450).

    Vielmehr kann sich die Sittenwidrigkeit auch aus einer Gesamtwürdigung ergeben, die auf die individuellen Verhältnisse beim Vertragsschluss abstellt, insbesondere also auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, den geplanten oder bereits verwirklichten Zuschnitt der Ehe sowie auf die Auswirkungen auf die Ehegatten und ggf. auf deren Kinder, und nach der sich die Vereinbarung bereits im Zeitpunkt ihres Zustandekommens als eine gravierende Verletzung des dem Scheidungsfolgenrecht zugrundeliegenden Gedankens der (nach-)ehelichen Solidarität darstellt (vgl. BGH FamRZ 2005, 26 und 2007, 450).

    Rn. 46 Der entsprechenden, auch von der Antragsgegnerin zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH FamRZ 2006, 1097 und 2007, 450) liegen Sachverhalte zugrunde, in denen sich der durch den Ehevertrag benachteiligte (zukünftige) Ehegatte in einer z.B. wirtschaftlich und/oder aufenthaltsrechtlich völlig ungesicherten Position befunden hatte bzw. er nachehelich - dies zudem ggfls.

    Jedoch können aus der gemeinsamen Verantwortung der Ehegatten füreinander von vornherein Lebensrisiken eines Partners herausgenommen werden, wie sie z.B. in einer bereits vor der Ehe zu Tage getretenen Krankheit angelegt sind (vgl. BGH FamRZ 2007, 450 m.w.Nw.).

  • OLG Hamm, 17.10.2013 - 4 UF 161/11

    Konkreter Bedarf; Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages; Altersvorsorge im Alter

    Rn. 239 Nach der Rechtsprechung des BGH sind Eheverträge sowohl einer Wirksamkeitskontrolle als auch einer Ausübungskontrolle zu unterziehen (BGH FamRZ 2004, 601, 604; NJW 2006, 2331; 2006, 3142; 2007, 907; 2008, 3426; 2009, 842; 2009, 2124; 2013, 380).
  • OLG Celle, 27.05.2009 - 15 UF 4/09

    Zulässigkeit des Verzichts auf Krankheitsunterhalt in einem Ehevertrag bei …

    etwa durch eine andere Staatsbürgerschaft und Sprachschwierigkeiten (BGH FamRZ 2006, 1097), die drohende Ausweisung einer Ausländerin (BGH FamRZ 2007, 450, 1157) oder die Schwangerschaft der Ehefrau (BGH FamRZ 2006, 1359. Urteil vom 18. März 2009 - XII ZB 94/06).
  • OLG Hamm, 08.06.2011 - 5 UF 51/10

    Ehevertrag, Ausschluss des Versorgungsausgleichs, Wirksamkeitskontrolle

    Vergleichbare Umstände, einer individuellen Unterlegenheit bei einer evident einseitigen Lastenverteilung, die zur Sittenwidrigkeit des Ehevertrages führen kann - wie in den vom Bundesgerichtshof bisher entschiedenen Fällen - (…BGH Urteil vom 17.05.2006, X II ZB 250/03, FamRZ 2006, S. 1097; BGH Urteil vom 22.11.2006, XII ZR 119/04, FamRZ 2007, S. 450;… BGH Urteil vom 05.07.2006, XII ZR 25/04, FamRZ 2006, S. 1359;… BGH Urteil vom 18.03.2009, X II ZB 94/06, FamRZ 2009, S. 1041;… BGH Urteil vom 09.07.2008, XII ZR 6/07, FamRZ 2008, S. 2011), sind nicht erkennbar.
  • OLG Brandenburg, 23.10.2020 - 13 UF 177/17

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt Erwerbsbeeinträchtigung durch psychische …

    Es bleibt also bei der Einschätzung des Senats, dass im Hinblick auf die Eheschließung eines in Deutschland ansässig gewordenen ausländischen Ehegatten die ungenügende Verwertbarkeit seiner im Ausland absolvierten Berufsausbildung auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht ehebedingt (vgl. BGHZ 170, 77 = FamRZ 2007, 450, 451) und auch Erkrankungen während der Ehe es typischerweise nicht sind.
  • AG Stuttgart, 28.03.2007 - 28 F 1157/06
    Insoweit unterscheidet sich dieser Fall grundlegend von der Sachverhalts konstellation, die der Entscheidung des BGH vom 22.11.2006 (XII ZR 119/04) zugrunde lag.
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 28.03.2007 - XII ZR 119/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5287
BGH, 28.03.2007 - XII ZR 119/04 (1) (https://dejure.org/2007,5287)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2007 - XII ZR 119/04 (1) (https://dejure.org/2007,5287)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2007 - XII ZR 119/04 (1) (https://dejure.org/2007,5287)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1370
  • FamRZ 2007, 1157
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 20/17

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags mit einem von der Ausweisung bedrohten …

    Je dringlicher dieser Wunsch - etwa mit Blick auf drohende ausländerrechtliche Maßnahmen - erscheint, desto eher hat es der andere Vertragspartner in der Hand, sich die Verwirklichung dieses Wunsches durch ehevertragliche Zugeständnisse "abkaufen" zu lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2007 - XII ZR 119/04 - FamRZ 2007, 1157 Rn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2013 - 12 W 77/08

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Berechnung des Beta-Faktors bei der …

    Die Anhörungsrüge ist jedoch kein Instrument zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit einer Entscheidung (…BGHReport 2009, 255) oder um die Wertung des Gerichts durch eine abweichende eigene Beurteilung zu ersetzen (BGH NJW-RR 2007, 1370 - juris Rn. 6).
  • OLG Celle, 07.02.2018 - 21 WF 219/17

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bei Inanspruchnahme lediglich einer …

    Der Anspruch auf Rentenzahlung ist quasi ein Surrogat für die im Verhältnis zum Unterhaltsberechtigten nicht mehr bestehende Erwerbsverpflichtung (siehe auch BGH FamRZ 2005, 1479 ff., OLG Düsseldorf, FamRZ 2007, 1157, MünchKomm/Maurer, a.a.O., § 1578 Rz. 695) mit der Folge, dass auch diese in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen sind.
  • AG Lüdenscheid, 29.03.2017 - 5 F 185/16
    Der Unterhaltsverzicht einer ausländischen Ehefrau ist nach höchstrichterliche Rechtsprechung sittenwidrig, wenn sie sich gegenüber dem Ehemann in einer deutlich schwächeren Verhandlungsposition befand, weil bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses absehbar war, dass sie mangels Kenntnis der deutschen Sprache, wegen chronischer Erkrankung, ihrer Ausbildung und ihrer vorhersehbar begrenzten gesundheitlichen Belastbarkeit nur schwerlich Erwerbsmöglichkeiten finden würde, die ihr und ihrem Kind im Trennungsfall ein vom Ehemann wirtschaftlich unabhängiges Auskommen vermitteln würden (BGH NJW-RR 2007, 1370).
  • OLG Köln, 09.01.2026 - 26 WF 121/25
    Rn. 6 Im Übrigen ist es dem Antragsteller verwehrt, die rechtliche Würdigung des Senats durch eine abweichende eigene Beurteilung zu ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - XII ZR 119/04, FamRZ 2007, 1157, juris Rn. 6).
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