Rechtsprechung
| BGH, 25.07.2001 - XII ZR 137/99 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 554 a; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 8; ; AGBG § 9; ; AGBG § 9 Abs. 2; ; UStG § 9; ; UStG § 27 Abs. 2; ; UStG § 4 Nr. 8; ; UStG 1999 § 9 Abs. 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mietvertrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Mehrwertsteuer - Mietverhältnis - Fristlose Kündigung - Außerordentliche Kündigung - Mietzahlung - Mietzins - Vertrauensverhältnis - Strafanzeige
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 554a
Außerordentliche Kündigung des Vermieters wegen Bezichtigung mit einer Straftat - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 9
- NZM 2001, 952
- NZM 2002, 953
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.09.2020 - XII ZR 6/20
Leistung von umlagefähigen Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer auf Grundlage eines …
Rn. 8 Außerdem können die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses vereinbaren, dass der Mieter die Umsatzsteuer auf Miete und Nebenkosten übernimmt, wenn eine solche anfällt (Senatsurteile vom 25. Juli 2001 - XII ZR 137/99 - NZM 2001, 952, 953 und vom 28. Juli 2004 - XII ZR 292/02 - NZM 2004, 785; vgl. auch OLG Naumburg ZMR 2000, 291, 293;… Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts 10. Aufl. Rn. 449). - LG Mannheim, 17.04.2024 - 4 S 45/23
Doppelte Umsatzsteuer bei den Nebenkosten?
Außerdem können die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses vereinbaren, dass der Mieter die Umsatzsteuer auf Miete und Nebenkosten übernimmt, wenn eine solche anfällt (BGH XII ZR 137/99, NZM 2001; XII ZR 292/02, NZM 2004, 785). - LG Köln, 28.11.2022 - 15 O 288/22
Verspätete Mietzahlung hat Verdreifachung der Miete zur Folge: Unzulässige …
Die formularmäßige Vereinbarung, dass der Mieter zuzüglich zum Mietzins Umsatzsteuer zu zahlen hat, ist nicht zu beanstanden, wenn der Vermieter gemäß § 9 Abs. 1, 2 UStG für die Mehrwertsteuerpflicht optiert (BGH, Urt. v. 25.07.2001 - XII ZR 137/99, NJW-RR 2002, 9).
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