Rechtsprechung
| BGH, 14.03.2018 - XII ZR 31/17 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Transparenz einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Werbevertrags
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 307 Abs 1 S 2 BGB, § 310 Abs 1 S 2 BGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Transparenz einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Werbevertrags - IWW
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Vertrags über Werbeflächen auf Kraftfahrzeugen; Verpflichtung zur Angabe der Frist für die Abgabe der zur Abwendung der Verlängerung notwendigen Kündigung
- rabüro.de
Zur Wirksamkeit einer Klausel über die automatische Verlängerung eines Vertrages über Werbeflächen
- ra.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 307 Abs. 1 Satz 2 Bb
Automatische Verlängerung eines Vertrages - blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
Unwirksamkeit einer Vertragsverlängerungsklausel eines Werbevertrages wegen fehlender Transparenz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307 Abs. 1 S. 1-2
Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Vertrags über Werbeflächen auf Kraftfahrzeugen; Verpflichtung zur Angabe der Frist für die Abgabe der zur Abwendung der Verlängerung notwendigen Kündigung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertragsbeginn nicht eindeutig: Klausel intransparent und unwirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Intransparenz einer klauselmäßigen Verlängerung eines Werbevertrags
- anwalt.de (Kurzinformation)
Automatische Verlängerung von Werbeflächenverträgen - Unwirksam bei fehlender Transparenz
Verfahrensgang
- AG Mainz, 28.07.2016 - 83 C 117/16
- LG Mainz, 22.03.2017 - 3 S 124/16
- BGH, 14.03.2018 - XII ZR 31/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 1811
- MDR 2018, 582
- NZM 2018, 467
- WM 2018, 1027
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.10.2017 - XII ZR 1/17
Unwirksame Werbeverlängerung im Rahmen eines Humansponsorings
Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZR 31/17
Eine Klausel zur automatischen Verlängerung eines Vertrags über Werbeflächen auf Kraftfahrzeugen ist wegen fehlender Transparenz unwirksam, wenn bei Vertragsbeginn nicht eindeutig feststeht, bis wann die Kündigung zur Abwendung der Verlängerung spätestens ausgesprochen werden muss (im Anschluss an Senatsurteil vom 25. Oktober 2017, XII ZR 1/17, NZM 2018, 125).Verstöße gegen das Transparenzgebot entsprechen nicht den Gebräuchen und Gepflogenheiten des Handelsverkehrs (vgl. § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB) und führen daher auch gegenüber einem Unternehmer zur Unwirksamkeit formularmäßiger Geschäftsbedingungen (Senatsurteil vom 25. Oktober 2017 - XII ZR 1/17 - NZM 2018, 125 Rn. 13 mwN).
Rn. 12 Unwirksam ist daher, wie der Senat nach Erlass der angefochtenen Entscheidung bereits entschieden hat (Senatsurteil vom 25. Oktober 2017 - XII ZR 1/17 - NZM 2018, 125), eine Klausel zur automatischen Verlängerung eines Werbevertrags, wenn bei Vertragsbeginn nicht eindeutig feststeht, bis wann die Kündigung zur Abwendung der Verlängerung spätestens ausgesprochen werden muss.
Für die Maßgeblichkeit der Übergabe an die Schule spricht hingegen, dass erst ab diesem Zeitpunkt das Sponsoring seine Wirkung entfaltet und der Werbeeffekt durch Gebrauch des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum einsetzt (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2017 - XII ZR 1/17 - NZM 2018, 125 Rn. 15).
Denn sie hat die Bezahlung der verlängerten Laufzeit bereits mit Fälligkeit zum 23. August 2015 in Rechnung gestellt, während der Vertragsschluss erst am 3. September 2010 und die Übergabe an die Schule erst am 14. Januar 2011 stattgefunden hatten und damit eine Fälligkeit für die Verlängerung bereits im August 2015 nicht hätten auslösen können (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2017 - XII ZR 1/17 - NZM 2018, 125 Rn. 16).
Eine geltungserhaltende Reduktion der Vertragsverlängerungsklausel auf ein inhaltlich noch zulässiges Maß kommt nicht in Betracht (Senatsurteil vom 25. Oktober 2017 - XII ZR 1/17 - NZM 2018, 125 Rn. 17 mwN).
- BGH, 13.11.2025 - III ZR 165/24
Individualvereinbarung, Allgemeine Geschäftsbedingung, Inhaltskontrolle
Verstöße gegen das Transparenzgebot können nicht nur gegenüber einem Verbraucher (§ 13 BGB), sondern auch gegenüber einem Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB) zur Unwirksamkeit formularmäßiger Geschäftsbedingungen führen (…vgl. BGH, Urteile vom 25. Oktober 2017 - XII ZR 1/17, NJW-RR 2018, 198 Rn. 13 mwN und vom 14. März 2018 - XII ZR 31/17, NJW 2018, 1811 Rn. 11;… Grüneberg in Grüneberg, BGB, 84. Aufl., § 307 Rn. 20). - BGH, 28.03.2018 - XII ZR 18/17
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Transparenz einer Klausel zur automatischen …
Rn. 11 2. Unabhängig davon hat der Senat allerdings bereits entschieden, dass jedenfalls die hier verwendete Vertragsverlängerungsklausel einer Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 BGB nicht standhält (…Senatsurteile vom 25. Oktober 2017 - XII ZR 1/17 - NZM 2018, 125 Rn. 11 ff. und vom 14. März 2018 - XII ZR 31/17 - zur Veröffentlichung bestimmt). - OLG Schleswig, 17.01.2025 - 1 U 37/24
Regelung der Vertragslaufzeit und der Vergütung durch Allgemeine …
Hierin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem der Entscheidung des BGH vom 14.03.2018 (XII ZR 31/17) zugrundeliegenden Sachverhalt, in welchem durch die sprachliche Gestaltung (Auslieferung an einen nicht konkretisierten "Vertragspartner") überhaupt nicht objektiv bestimmbar war, welches der beiden in Frage kommenden Daten zum Vertragsbeginn den Beginn der Kündigungsfrist markieren sollte (…siehe ebd., Rn. 14 f.).Der Werbevertrag über fünf Jahre ist daher nicht aufgrund der Vertragslaufzeit zu beanstanden (vgl. BGH Urteile vom 14.03.2018 - XII ZR 31/17 und vom 25.10.2017 - XII ZR 1/17).
- OLG Düsseldorf, 07.05.2020 - 10 U 178/19
Inhaltskontrolle eines formularmäßigen Detektivvertrages Wirksamkeit im Hinblick …
Hierbei ist auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen (…BGH, Urt. vom 5, 11,2003 - VIII ZR 10/03, vom 16.5.2007 - XII ZR 13/05 - Rn. 14…, vom 26.9.2007 - VIII ZR 143/06 - Rn. 31…, vom 5.3.2008 - VIII ZR 95/07 - Rn. 17…, vom 9.12.2009 - XII ZR 109/08 - Rn. 22…, vom 21.7.2010 - XII ZR 189/08 -Rn. 29…, vom 24.11.2017 - LwZR 5/16 - Rn. 9, vom 14.3.2018 - XII ZR 31/17 - Rn. 11 und vom 14.11.2018 - XII ZR 31/17 - Rn. 11]; jeweils mwN.).
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