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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.2022 - XII ZR 37/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,11879
BGH, 27.04.2022 - XII ZR 37/21 (https://dejure.org/2022,11879)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2022 - XII ZR 37/21 (https://dejure.org/2022,11879)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2022 - XII ZR 37/21 (https://dejure.org/2022,11879)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Anforderungen an den Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schlüssigkeit und Erheblichkeit eines Sachvortrags zur Begründung eines Klageanspruchs; Schadensersatzanspruch eines Mieters von Gewerberäumen gegen den Vermieter wegen Mangels der Mietsache aufgrund eines Wasserschadens

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Klageanspruch, Sachvortrag

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anforderungen an den Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103; ZPO § 331
    Zu den Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1 ; BGB § 536a Abs. 1 Alt. 1
    Schlüssigkeit und Erheblichkeit eines Sachvortrags zur Begründung eines Klageanspruchs; Schadensersatzanspruch eines Mieters von Gewerberäumen gegen den Vermieter wegen Mangels der Mietsache aufgrund eines Wasserschadens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der schlüssige Sachvortrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Schlüssigkeit eines Sachvortrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 881
  • MDR 2022, 1110
  • MDR 2022, 1266
  • NZM 2022, 563
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - XII ZR 37/21
    Die Angabe näherer Einzelheiten, die den Zeitpunkt und den Vorgang bestimmter Ereignisse betreffen, ist nicht erforderlich, soweit diese Einzelheiten für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 1. Juni 2005 - XII ZR 275/02, FamRZ 2005, 1536).

    Die Angabe näherer Einzelheiten, die den Zeitpunkt und den Vorgang bestimmter Ereignisse betreffen, ist nicht erforderlich, soweit diese Einzelheiten für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind (Senatsbeschluss vom 1. Juni 2005 - XII ZR 275/02 - FamRZ 2005, 1536).

    In diesem Fall ist die Ablehnung eines für eine beweiserhebliche Tatsache angetretenen Zeugenbeweises zulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Juni 2005 - XII ZR 275/02 - FamRZ 2005, 1536).

  • BGH, 11.01.2022 - VIII ZR 33/20

    Kaufrechtlicher Gewährleistungsanspruch gegen den Gebrauchtwagenhändler wegen des …

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - XII ZR 37/21
    Rn. 10 Eine Behauptung ist erst dann unbeachtlich, wenn sie ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt worden ist (BGH Beschluss vom 11. Januar 2022 - VIII ZR 33/20 - WM 2022, 347 Rn. 18 mwN).

    Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist jedoch Zurückhaltung geboten (…vgl. Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZR 153/19 - juris Rn. 12 mwN); in der Regel wird sie nur beim Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte gerechtfertigt sein können (BGH Beschluss vom 11. Januar 2022 - VIII ZR 33/20 - WM 2022, 347 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 12.12.2018 - XII ZR 99/17

    Beweisaufnahme: Zurückweisung einer beantragten Zeugenvernehmung wegen …

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - XII ZR 37/21
    Denn eine Partei ist in einem Zivilprozess häufig darauf angewiesen, Tatsachen zu behaupten, über die sie zwar keine genauen Kenntnisse besitzt, die sie nach Lage der Dinge aber für wahrscheinlich hält (Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZR 99/17 - MDR 2019, 302 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 24.11.2020 - XI ZR 355/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der …

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - XII ZR 37/21
    Dies hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab mit der Folge, dass eine fehlende Begründung nicht in jedem Fall zur Zulassung der Revision führt (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZR 63/17 - juris Rn. 4 mwN und BGH Beschluss vom 24. November 2020 - XI ZR 355/19 - WM 2021, 198 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 42/18

    Gehörsverletzung im Schadensersatzprozess: Überspannte Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - XII ZR 37/21
    Rn. 11 Eine offenkundig unrichtige Handhabung der Substantiierungsanforderungen verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BGH Beschluss vom 2. Juli 2019 - VI ZR 42/18 - VersR 2019, 1385 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 29.11.2017 - XII ZB 414/17

    Familiensache: Anforderungen an die Rechtsmittelbegründung bei mehreren …

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - XII ZR 37/21
    Daraus ergibt sich zudem, dass die Berufung insoweit mangels Berufungsbegründung im Sinne von § 520 ZPO unzulässig war (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 29. November 2017 - XII ZB 414/17 - FamRZ 2018, 283 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 11.11.1959 - IV ZR 88/59

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegenüber dem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - XII ZR 37/21
    Denn darin lag - anders als im vom Amtsermittlungsgrundsatz gekennzeichneten finanzgerichtlichen Verfahren unter Geltung des § 90 Abs. 2 FGO (…vgl. etwa BFH Beschlüsse vom 16. April 2019 - X B 16/19 - BFH/NV 2019, 925 Rn. 16 mwN …und vom 19. Januar 1995 - VII B 158/94 - juris Rn. 7) - kein konkludenter Verzicht auf den angetretenen Zeugenbeweis (vgl. BGHZ 31, 210, 214 f.;… MünchKommZPO/Damrau/Weinland 6. Aufl. § 399 Rn. 3;… Förster in Kern/Diehm ZPO 2. Aufl. § 399 Rn. 2;… vgl. dazu auch Stein/Jonas/Berger ZPO 23. Aufl. § 399 Rn. 2).
  • BGH, 18.12.2019 - XII ZR 67/19

    Genügen der Substantiierungspflichten einer Partei bei einem von ihr zur …

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - XII ZR 37/21
    Gleiches gilt, sofern eine Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots darauf beruht, dass das Gericht verfahrensfehlerhaft überspannte Anforderungen an den Vortrag einer Partei gestellt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2019 - XII ZR 67/19 - NZM 2020, 287 Rn. 8 mwN).
  • BFH, 16.04.2019 - X B 16/19

    Erledigung eines Antrags auf Augenscheinsbeweis in Bezug auf die …

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - XII ZR 37/21
    Denn darin lag - anders als im vom Amtsermittlungsgrundsatz gekennzeichneten finanzgerichtlichen Verfahren unter Geltung des § 90 Abs. 2 FGO (vgl. etwa BFH Beschlüsse vom 16. April 2019 - X B 16/19 - BFH/NV 2019, 925 Rn. 16 mwN …und vom 19. Januar 1995 - VII B 158/94 - juris Rn. 7) - kein konkludenter Verzicht auf den angetretenen Zeugenbeweis (vgl. BGHZ 31, 210, 214 f.;… MünchKommZPO/Damrau/Weinland 6. Aufl. § 399 Rn. 3;… Förster in Kern/Diehm ZPO 2. Aufl. § 399 Rn. 2;… vgl. dazu auch Stein/Jonas/Berger ZPO 23. Aufl. § 399 Rn. 2).
  • BGH, 12.05.2021 - XII ZR 153/19

    Gehörsrüge im Rechtsstreit um einen Ausgleichsanspruch nach Beendigung einer …

    Auszug aus BGH, 27.04.2022 - XII ZR 37/21
    Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist jedoch Zurückhaltung geboten (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZR 153/19 - juris Rn. 12 mwN); in der Regel wird sie nur beim Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte gerechtfertigt sein können (…BGH Beschluss vom 11. Januar 2022 - VIII ZR 33/20 - WM 2022, 347 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 31.10.2018 - XII ZR 63/17

    Anspruch auf auf Rückzahlung angeblich überzahlter Miete und auf Auskehrung der …

  • BFH, 19.01.1995 - VII B 158/94

    Anforderungen an die Verletzung rechtlichen Gehörs

  • OLG Brandenburg, 20.04.2023 - 10 U 50/22

    Anfechtung eines Kaufvertrags über ein Kraftfahrzeug wegen arglistiger Täuschung; …

    Sie ist grundsätzlich nicht gehindert, Tatsachen zu behaupten, über die sie keine genauen Kenntnisse hat, die sie aber nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält (BGH, Beschluss vom 27. April 2022 - XII ZR 37/21 -, Rn. 10, juris;… Beschluss vom 21. April 2022 - I ZR 129/21 -, Rn. 15, juris).
  • BGH, 30.07.2026 - III ZR 37/25

    Amtshaftungsansprüche einer gesetzlichen Krankenversicherung und …

    Denn auch die wirksame Anordnung des schriftlichen Verfahrens enthebt den Tatrichter nicht von der Pflicht, einem entscheidungserheblichen Beweisantrag nachzugehen (vgl. Senat, Urteil vom 21. Oktober 1965 - III ZR 189/64, NJW 1966, 52; BGH, Urteile vom 11. November 1959 - IV ZR 88/59, BGHZ 31, 210, 214 f; Beschluss vom 27. April 2022 - XII ZR 37/21, WuM 2022, 363 Rn. 18;… Kern in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 128 Rn. 94 f).

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Klägerinnen zuvor Anlass oder den Willen gehabt hätten, durch die bloße Zustimmung zu einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren über ihr Anhörungsrecht zu verfügen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2022 - XII ZR 37/21, NJW-RR 2022, 881 Rn. 18 mwN zum Verzicht auf einen bereits angetretenen Zeugenbeweis).

  • LG Hannover, 12.10.2022 - 23 O 63/21

    Keine formelle Rechtswidrigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung einer AG bei …

    Vor diesem Hintergrund stellt sich ihr Sachvortrag bereits als ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt dar (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2022 - XII ZR 37/21, juris Rn. 10).
  • OLG Köln, 13.06.2024 - 15 U 70/23

    Presseberichterstattung in Bezug auf Kardinal Woelki

    Rn. 72 (bb) Darauf kommt es aber auch nicht an: Die Berufung rügt zwar abstrakt zu Recht, dass die Anforderungen an einen schlüssigen Vortrag einer Partei nebst Beweisantritt im Zivilprozess nicht zu überspannen sind und bloße Vermutungen zulässig unter Beweis gestellt werden können, wenn sie nur nicht bar jeder konkreten Anhaltspunkte und damit letztlich nur ins Blaue hinein aufgestellt sind, womit zurückhaltend zu verfahren ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27. April 2022 - XII ZR 37/21, NJW-RR 2022, 881 Rn. 10; Beschluss vom 15. Oktober 2019 - VI ZR 377/18, NJW 2020, 393).
  • BGH, 06.05.2026 - XII ZR 109/23

    Räumung und Herausgabe von gemieteten Geschäftsräumen; Beweisbedürftigkeit der …

    Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist aber Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur beim Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte gerechtfertigt werden können (vgl. Senatsbeschluss vom 27. April 2022 - XII ZR 37/21 - NZM 2022, 563 Rn. 10).
  • BGH, 20.05.2026 - XII ZR 93/24

    Räumung und Herausgabe von gemieteten Geschäftsräumen; Freigabe von Gegenständen …

    Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist aber Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur beim Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte gerechtfertigt werden können (vgl. Senatsbeschluss vom 27. April 2022 - XII ZR 37/21 - NZM 2022, 563 Rn. 10).
  • OLG Köln, 18.12.2023 - 19 Sch 5/23
    Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen, wogegen die Angabe näherer Einzelheiten, die den Zeitpunkt und den Vorgang bestimmter Ereignisse betreffen, regelmäßig nicht erforderlich ist, soweit diese Einzelheiten für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind (BGH, Beschluss vom 27.04.2022 - XII ZR 37/21, juris, Rn. 9).
  • LG Bonn, 21.12.2023 - 10 O 62/22
    Dementsprechend ist ein Bestreiten dann unbeachtlich, wenn es ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich aufs Geratewohl, gleichsam "ins Blaue hinein" aufgestellt worden ist, wobei in der Regel das Fehlen jeglicher Anhaltspunkte den Vorwurf des missbräuchlichen Verhaltens rechtfertigt (…BGH, Urt. v. 12.7.1984 - VII ZR 123/83, juris Rn. 16; BGH, Urt. v. 27.4.2022 - XII ZR 37/21, juris Rn. 10).
  • LG Berlin, 30.11.2022 - 66 S 249/19

    Geltendmachung von Ansprüchen aus der Mietpreisbremse durch einen …

    Rn. 21 Auch in der grundlegend unter (1) dargestellten Konstellation kann nämlich ausnahmsweise die bei formaler Betrachtung nach § 138 Abs. 4 ZPO zulässig erscheinende Vorgehensweise einer Partei versperrt sein, soweit diese nämlich das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" in Abrede stellt (BGH vom 27.4.2022; XII ZR 37/21;… juris Rz. 10 f. m.w.N.).
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